Achtung: Verhindert das Töten von Singschwänen

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Gänseerpel

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Unsere Regierung hat die Singschwäne als Sündenböcke erkannt.
Verschiedentlich sind von den Landratsämtern Anweisungen an die Jägerschaft ausgegeben worden, Singschwäne zu erlegen, und Proben ziehen zu können

Nachdem jedem etwas mit Ornithologie befassten klar sein muss, dass wenn überhaupt, der Virus allenfalls durch Pfeif- un andere Enten hereingebracht worden isein kann, und die Schwäne nur deshalb im Rampenlicht stehen, weil sie keine natürlichen Fressfeinde haben, fragt man sich, was das soll.

Hierzu ist zu sagen dass der Singschwan nicht zu den jagdbaren Tierarten gehört und keine Jadgzeit hat, und jeder Abschuß einer behördlichen Ausnahmegenehmigung bedarf.

Es ist davon auszugehen, dass dieser Sachverhalt in der allgemeinen Aufregung nicht beachtet wird. Wer also über das Wochenende einen derartigen Abschuss beobachtet, sollte daher umgehend Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jagdgesetz erstatten.

Auch die Ausstellung einer Abschussgenehmigung durch die zuständige Behörde wäre als widerrechtlich zu betrachten, da Proben auch durch Lebendfang gezogen werden können, ein Abschuss somit auf keinen Fall zu rechtfertigen ist,
 
Ich frage mich was als nächstes kommt. Ausrottung der Stockenten oder Höckerschwäne? Am Besten alle Wasservögel????
Sorry, das ist noch blinderer fehlgeleiteter Aktionismus und Täuschung der Bevölkerung als die Aufstallung. Das ist im Grunde ein Mordaufruf an Unschuldigen!!!!
Grüsslis... Lexx
 
Wer kommt den auf so einen Stuß ! In gerade abgeschossenen Tieren kann der Schnelltest falsch-negativ ausfallen ! Quelle E-Mail des FLI:
"Warum nicht alle 4 Schwäne positiv getestet wurden, lag vermutlich an dem Frischezustand der Proben."

Wenn Du die Mail für besagte Landratsämter brauchst, kannst Du sie bekommen.
 
Aber zum Glück zählt ja der Höckerschwan, der bisher am Auffälligsten war, unter das Jagdrecht.
Eine Aufhebung der Schonzeiten wird es mit ziemlicher sicherheit geben, wenn auch nur, damit kranke Tiere erlegt werden können. Die alternative wäre natürlich die Feuerwehr in Vollschutz über die aufgeweichten Wiesen und Äcker zu scheuchen um kranke Tiere mit der Hand oder dem Kescher einzufangen. Hoffentlich sind die dann schon so krank, das sie nicht mehr fliegen können und dann soweit verschwinden das sie dann schnell noch ein paar andere Vöglein anstecken können. Stelle mir das gerade mal bildlich vor, wird mit Sicherheit ein Schauspiel und die Polizei steht mit Blaulich am Wegesrand um die tausenden von Schaulustigen zurückzuhalten.
Das Bergen eines tot aufgefunden und sogar schon halb verwesten Greifvogels durch die Feuerwehr vor ein paar Tagen war da ja fast noch nicht einmal erwähnenswert.

Bevor ich es vergesse: eine weitere Tierart wie z.B. den xy-Schwan kann man ohne Probleme natürlich sogar auf Landesebenen dem Jagdrecht unterstellen.
 
Eine Aufhebung der Schonzeiten wird es mit ziemlicher sicherheit geben, wenn auch nur, damit kranke Tiere erlegt werden können.
Aday, daß Du immer noch Prognosen abgibst, was passieren wird, nachdem aber auch gar nichts von dem, was Du für ein betroffenes Gebiet vorhergesagt hast (Keulung von Wildvögeln und Hausgeflügel, Sperrgebiet, etc.), auf Rügen so gehandhabt wurde.
 
Vogelklappe schrieb:
Aday, daß Du immer noch Prognosen abgibst, was passieren wird, nachdem aber auch gar nichts von dem, was Du für ein betroffenes Gebiet vorhergesagt hast (Keulung von Wildvögeln und Hausgeflügel, Sperrgebiet, etc.), auf Rügen so gehandhabt wurde.
Vielleicht liegt das daran, das sich zwischenzeitlich eine "Empfehlung" von:
Schutzmaßregeln bei Nachweis von H5 + Verdacht auf N1 bei Wildvögeln
http://www.verbraucherschutzministerium.de/index-0002570F39EC1328B6476521C0A8D816.html
gibt. Wie dies in den einzelnen Ländern umgesetzt wird, liegt aufgrund der Föderalen Struktur in Deutschland noch bei den Ländern.
Dies regelt aber nicht die Maßnahmen, wenn diese erst einmal bei Hausgeflügel auftritt.
Wie was geregelt wird wenn was passiert diesbezüglich kannst auch du in den Unterschiedlichen Verordnungen beim BMELV wie auch bei den Gesetzes- und Verordnungstexten der Länder erlesen.
Das Keulen von Wildvögeln habe ich nicht "vorhergesagt", da dies bislang nicht rechtlich verankert ist. Bitte bleib doch endlich mal bei den Tatsachen und verwechsele nicht meine Aussage diesbezüglich damit, das Kranke Wildvögel evtl. in naher zukunft erlegt und dann untersucht werden auf H5N1 damit.

Speziel die bitte an dich Vogelklappe: Bleib endlich bei den Tatsachen und versuche nicht ständig anders denkende zu verkrämmen mit falschen Behauptungen weil sie es irgendwann vielleicht leid sind deine Falschen Behauptungen richtig zu stellen.
 
@ Vogelklappe

Es wird immer wieder Leute geben die beständig den Finger am Abzug haben und nur darauf lauern alles zu schießen, was sich bewegt.

Leider kommt durch solche Mitbürger die Jägerschaft im allgemeinen wieder in Verruf. Jagd heißt nicht abknallen, sondern sollte Hege heißen. Ich bezweifel allerdings, daß alle Jäger eine krankes Tier von einem gesunden unterscheiden können. Ich kenne eine Vielzahl von Jägern, die solches Verhalten ablehnen.

LG
 
...

Wenn man sich die Mühe der Suche danach macht, ob Singschwäne als Zugvögel oder (bei uns) - auch - als Standvögel anzusehen sind, wird man ob der vielen Sichtungen mit Jungtieren und der eben so zahlreichen Sichtungen von "Vorjährigen" zu dem eindeutigen Ergebnis kommen : SOWOHL ALS AUCH..

Von daher denke ich, dass der aktuelle "Generalverdacht" gegen den Singschwan (wie so oft) völlig voreilig ist.

Aber "einfache" Erklärungen und Festlegungen auf "Sündenböcke" waren ja schon immer gängige Praxis.

Singschwäne:

"Jetzt, so scheint es, kann der Vogel auch in Deutschland heimisch werden.
Seit 1998 brütet an einem Teich im Spreewald ein Singschwanpaar.
Die bisher dort aufgezogenen rund 20 Jungen überwinterten mit den Altvögeln am Bodensee und kehrten im Frühjahr in den Spreewald zurück."

http://www.blutke.de/spreewald1.html

Birdnet-Meldung: 01.12.2005: Breitenhagen (Elbe-Saale-Winkel), beobachtet 72 Singschwäne (davon 16 juvenile); 03.12.2005: Ilvese/Heimsen Weseraue: 78 Singschwäne (davon 12 juvenile); 03.12.2005: nördl. von Petershagen (an der Weser): 4 Singschwäne (davon 2 juvenile), 27.03.2005: Mecklenburg-Vorpommern: 28 Singschwäne (bereits im Vorjahr dort); 26.03.2005: Geesthacht: 16 Singschwäne (davon 2 vorjährige); 26.03.2005: Echemer Marsch (Elbseitenkanal): 18 Singschwäne (davon 8 vorjährige)

http://www.birdnet.de/histor/bh_0512.htm

http://www.birdnet.de/histor/bh_0503.htm

HERSCHMANN, W. (1999) Singschwäne (Cygnus cygnus) im Elbtal zwischen Dresden und Pirna in den Jahren 1979 bis 1999, Actitis 34: 112 - 114

Wer das tun möchte, was unser Fachministerium offenbar intensiv unterlässt - nämlich sich zuerst zu informieren und dann daraus Schlüsse zu ziehen - statt umgekehrt - lese bitte auch hier:

http://www.swans.de/
 
@aday und @glanzfasan

wie macht ihr das jetzt mit den fasanen etc.?

wie haltet ihr sie, sprich wie sehen die gehege bei euch zur zeit aus?

wieviel platz hat ein zuchtpaar bei euch?

ab wann werden bruteier gesammelt?

wie sieht deren befruchtung unter beengten haltungsbedingungen aus?

werden die eier im brutapperat ausgebrütet oder per naturbrut?

fragen über fragen? bitte keine abstrakten oder aggressiven antworten, ich habe nur ganz sachlich interessiert gefragt.

floyd
 
Das Keulen von Wildvögeln habe ich nicht "vorhergesagt", da dies bislang nicht rechtlich verankert ist. Bitte bleib doch endlich mal bei den Tatsachen und verwechsele nicht meine Aussage diesbezüglich damit, das Kranke Wildvögel evtl. in naher zukunft erlegt und dann untersucht werden auf H5N1 damit.
Ach, aday, dies war keine Vorhersage:
In einigen Ländern wird im Umkreis eines Ausbruchherdes versucht sämtliches Wildgeflügel zu "vernichten". Dies dürfte unter Umständen je nach Fall auch bei uns bei einem Ausbruch passieren.
Was dann, bitte ? Des weiteren hast Du, um das festzuhalten, angenommen, dass "illegal freilaufende Tiere"...„sicherlich sofort gekeult werden müssen“. Vielleicht ist das ja auch alles nur Wunschdenken von Dir.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das illegal freilaufende Tiere unter die "Schutzmaßregeln bei Nachweis von H5 + Verdacht auf N1 bei Wildvögeln" fallen. Diese werden dann sicherlich sofort gekeult werden müssen, selbst in der Überwachungszone von 10Km.
Danke, dass Du endlich Dein Verhalten korrekt beschreibst, aday:
Speziel die bitte an dich Vogelklappe: Bleib endlich bei den Tatsachen und versuche nicht ständig anders denkende zu verkrämmen mit falschen Behauptungen weil sie es irgendwann vielleicht leid sind deine Falschen Behauptungen richtig zu stellen.
Hier eine Erinnerung an Deine häufigen falschen Behauptungen zu meinen Äußerungen:
Aday: Willst du uns jetzt hier einreden es gäbe keine Grippefälle beim Menschen und somit ist eine Vermischung Ausgeschlossen?
Vogelklappe: Aday, huhu ? Lesen ! Ich habe Grippezahlen von Thüringen eingestellt ! Und für eine Vermischung reicht ein einziger (zu spät erkannter) Fall.
Aday: Das hört sich ja fast so an, als würdest du die Meinung vertreten das es keine Grippetoten gibt, sondern sich die Presse Ausgedacht hat.
Vogelklappe: ???. Die Presse schrieb jedes Jahr von zehntausenden Grippetoten. In Deutschland ! Soll ich ernsthaft annehmen, das hättest Du nie gelesen ?
Aday: Ich weis ja, du hälst nicht viel von den eigentlichen Fachleuten...
Vogelklappe: Und deshalb habe ich gerade heute Vormittag Kekule zitiert.
Und das,was Du unter Verharmlosung verstehst, sehen Volksvertreter als "näher liegende Gefahren":
eint ihr nicht, eure verharmlosungen gehen etwas zu weit? Mit Witz hat so etwas was einige mit Autounfällen usw. vergleichen nichts zu tun.
Hast Du das auch Politikern geschrieben, die sich so äußern ?
Konrad Schily (FDP), Mitglied des Gesundheitsausschusses:
"Vogelgrippe oder eben Hühnerpest hat es immer schon gegeben. Vor einigen Jahrzehnten war das in Holland mal da. Das hat man eingegrenzt. Da gibt es überhaupt keinen Grund, sich zu ängstigen. Wir müssten eigentlich vie mehr Angst haben den Verkehrstot zu sterben. Das sind sehr viel näher liegende Gefahren." (18 sek.)
 
...

Nicht widerlegbar ist, dass einer der tot aufgefundenen (und H5N1-positiv beprobten) Vögel (konkret: ein Singschwan) aus Lettland eingewandert ist.

Die Zahl der Totfunde auf Rügen (nebst dem angrenzenden Festland) beträgt wohl mehrere hundert. Davon wurden (bisher) rund 30 Exemplare ebenfalls H5N1-positiv beprobt.

Wenn Ornithologe Köppen sagt "Ich gehe davon aus, dass der Vogel das Virus von dort mitgebracht hat" (vgl. DER SPIEGEL, heutige Ausgabe) , so kann dies bestenfalls eine Annahme sein (und vorerst bleiben), weil mit der gleichen Berechtigung die Gegen-Annahme vertreten werden kann, dass der Singschwan aus Lettland nicht (Über)Träger, sondern Empfänger gewesen sein könnte.

Die bevorzugten Brutgebiete von Cygnus cygnus befinden sich in Lettland, Schweden, Finnland und Nordrussland. Lettland, Schweden und Finnland sind bisher H5N1-frei. Einzig Nordrussland ist H5N1-Gebiet.

Warum sollte dieser Singschwan durch das wesentliche kältere Nordrussland via Lettland in das wesentlich wärmere Rügen geflogen sein?

> siehe Grafik
 

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