Gänseerpel
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Unsere Regierung hat die Singschwäne als Sündenböcke erkannt.
Verschiedentlich sind von den Landratsämtern Anweisungen an die Jägerschaft ausgegeben worden, Singschwäne zu erlegen, und Proben ziehen zu können
Nachdem jedem etwas mit Ornithologie befassten klar sein muss, dass wenn überhaupt, der Virus allenfalls durch Pfeif- un andere Enten hereingebracht worden isein kann, und die Schwäne nur deshalb im Rampenlicht stehen, weil sie keine natürlichen Fressfeinde haben, fragt man sich, was das soll.
Hierzu ist zu sagen dass der Singschwan nicht zu den jagdbaren Tierarten gehört und keine Jadgzeit hat, und jeder Abschuß einer behördlichen Ausnahmegenehmigung bedarf.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Sachverhalt in der allgemeinen Aufregung nicht beachtet wird. Wer also über das Wochenende einen derartigen Abschuss beobachtet, sollte daher umgehend Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jagdgesetz erstatten.
Auch die Ausstellung einer Abschussgenehmigung durch die zuständige Behörde wäre als widerrechtlich zu betrachten, da Proben auch durch Lebendfang gezogen werden können, ein Abschuss somit auf keinen Fall zu rechtfertigen ist,
Verschiedentlich sind von den Landratsämtern Anweisungen an die Jägerschaft ausgegeben worden, Singschwäne zu erlegen, und Proben ziehen zu können
Nachdem jedem etwas mit Ornithologie befassten klar sein muss, dass wenn überhaupt, der Virus allenfalls durch Pfeif- un andere Enten hereingebracht worden isein kann, und die Schwäne nur deshalb im Rampenlicht stehen, weil sie keine natürlichen Fressfeinde haben, fragt man sich, was das soll.
Hierzu ist zu sagen dass der Singschwan nicht zu den jagdbaren Tierarten gehört und keine Jadgzeit hat, und jeder Abschuß einer behördlichen Ausnahmegenehmigung bedarf.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Sachverhalt in der allgemeinen Aufregung nicht beachtet wird. Wer also über das Wochenende einen derartigen Abschuss beobachtet, sollte daher umgehend Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jagdgesetz erstatten.
Auch die Ausstellung einer Abschussgenehmigung durch die zuständige Behörde wäre als widerrechtlich zu betrachten, da Proben auch durch Lebendfang gezogen werden können, ein Abschuss somit auf keinen Fall zu rechtfertigen ist,