Achtung - XXX - unberechtigter Zugriff auf Kundenkonto

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fernweh2007

Neuling
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Hallo Leute,

ich muss hier heute mal ein paar Zeilen schreiben.
Ich hab bei XXX ein paar Mal was bestellt und immer per Lastschrift abbuchen lassen.
Beim vorletzten Mal ist irgendwie was falsch gelaufen. Da stand, das ich per Rechnung zahle und nicht per Lastschrift.
Ich - voll im Streß, hab das übersehen und dadurch die Rechnung vergessen.

2 Monate später habe ich dort wieder etwas bestellt und plötzlich habe ich auf meinem Kontoauszug die Abbuchung des Rechnungsbetrages
von vor 2 Monaten.
Da ich etwas irritiert war, rief ich dort an. Herr XXX sagte ganz lapidar, dass dies die Rechnung von vor 2 Monaten sei.
Meine Frage, warum er diese jetzt erst abbucht wollte er nicht beantworten.

Dann fiel mir auf, das diesmal kein Lastschrifteinzug erteilt war und ich fragte wieder, wieso ein Herr XXX einfach auf mein Konto zugreife.
Herr XXX verfiel in einen drohenden Ton und motzte mich an, er habe mir keine Zahlungsaufforderung geschickt, da es ihm zu teuer sei.

Ich sage, wie bitte - eine Zahlungsaufforderung per mail zu schicken sei zu teuer? Stattdessen greife er lieber unberechtigter Weise auf
das Konto zu, obwohl diesmal garkeine Einzugsermächtigung erteilt sei?
Er drohte mir, das er das Geld zurücküberweist und mir dann eine Mahnung schickt mit entsprechenden Mahnkosten.

Ich habe ihm gesagt, dass ich das eine Frechheit von ihm finde und mit meinem Anwalt darüber reden werde.

Tja Leute, Deutschland ist wohl doch kein Rechtsstaat. Mein Anwalt meinte, das Herr XXX sich tatsächlich strafbar gemacht hat, da die
Rechnung aber unter einem Wert von 500 Euro liege, wären die Anwaltskosten höher als alles andere.
Ich solle mir überlegen, ob es das Wert wäre. Recht haben und Recht bekommen sind also immer noch zwei paar Schuhe!
Hey Klasse, da kann also jeder machen was er will, wenn es sich hier nicht um hohe Beträge handelt, ist das alles legal, oder wie?

Mal abgesehen davon, das ich die Rechnung locker bezahlt hätte, sofern mir eine Zahlungserinnerung zugeschickt worden wäre - das ist
ja wohl klar.

Aber diesem XXX ist Kundenbindung wohl nicht wichtig. Lieber krumme Geschäfte machen und warten, bis sich wieder ein dummer Kunde
findet, der bei ihm kauft.

Da fällt mir ein, das ich einmal eine Reklamation hatte, da bei ihm gekaufte Hirse nicht in Ordnung war und da war er auch schon total
pampig am Telefon und hat mit mir rumgestritten, dass dies garnicht sein könne. Als ich ihm dann angeboten habe, die schlechte Hirse
zurückzuschicken, hat er plötzlich eingelengt.

Also, wenn ihr bisher keine schlechten Erfahrungen mit dem Typ gemacht habt, dann seid froh. Ich kann nur abraten, bei dem noch was
zu kaufen geschweige denn eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Das, was der da abgezogen hat, ist echt das Letzte !!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo, ich versteh jetzt nicht warum Du Dich so aufregst....
Du hat doch die letzte Rechnung nicht bezahlt.

Wenn jemand Recht hat sich aufzuregen ist das wohl Dein Lieferant.
Der hat jetzt, um sich und Dir Kosten zu sparen, eine Abbuchung veranlasst.

Eine Lastschrift kannst Du bis zu 6 Wochen nach Abbuchung von Deinem Konto zurückgeben.
Mach doch das, und warte dann auf seine Rechnung mit den Mahngebühren.
 
Du sagst selber da ist was schief gelaufen und monierst im nächsten Moment, dass man es dann doch so macht.
Ja wat denn nu?
Er hat seine Forderung eingezogen die DU nicht bezahlt hast.
Ob er sich strafbar gemacht hat, wage ich noch zu bezweifeln Du schreibst ja selber da sei was schief gelaufen, ergo wolltest Du ja Lastschrift erteilen!!
Ich finde es grottenmäßig dann hier noch gegen einen Händler zu Felde zu ziehen und Menschen zu warnen, wegen einer einzigen Sache?
Geht es noch?
 
Zum einen hat dieser Beitrag im Allgemeinen Forum eher nichts zu suchen, des Weiteren ist das Nennen von Firmennamen und Privatnamen in diesem Zusammenhang rechtlich nicht möglich. Ich bitte um Euer Verständnis und schließe.
 
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