Adler Federn

Diskutiere Adler Federn im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo! Wollte mal fragen, wer hier alle Federn sammelt und vielleicht eine große Feder vom Flügel entbehren kann? Interessant sind Steinadler...
Wolfsblood

Wolfsblood

Stammmitglied
Beiträge
262
Hallo!

Wollte mal fragen, wer hier alle Federn sammelt und vielleicht eine große Feder vom Flügel entbehren kann?

Interessant sind Steinadler, Seeadler, Geier, Eulen.....alles was ab 40cm beginnt. Ich brauche sie zu deko Zwecken.

Wegen Legalität usw werd ich mich natürlich umhören.

Lg Ronny :-)
 
Ich suche auch immer noch Steinadlerfedern... Nur mit schriftlicher Herkunftsbescheinigung, bitte! (Kopie der Papiere + kurzer Schrieb von... an...)
 
Ich suche auch immer noch Steinadlerfedern... Nur mit schriftlicher Herkunftsbescheinigung, bitte! (Kopie der Papiere + kurzer Schrieb von... an...)
Steinadler ist bekanntlich Anhang A (EG/VO 338/97)

Schriftliche (formlose) Herkunftsbescheinigungen werden behördlich nur für Anhang B akzeptiert.

Rein informativ jetzt...
 
Aber mit der Kopie vom CITES des Tieres? Das ist wohl mehr als eine formlose Herkunftsbescheinigung.
 
Schriftliche (formlose) Herkunftsbescheinigungen werden behördlich nur für Anhang B akzeptiert.
Nachdem eine "CITES-Bescheinigung" kein Besitzdokument, sondern ein Handelsdokument ist, das m. W. ausschließlich bei Überschreiten einer Landesgrenze relevant sein kann, stelle ich mir die Frage, worauf sich eine Behörde beruft, wenn sie so etwas einfordert. M. E. kann sie das nicht tun, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Weiters frage ich mich, worin beim Besitz einer Feder einer Anhang-A-Art der Unterschied zu einer Feder einer Anhang-B-Art bestehen könnte. Hast Du uns nähere Infos?

VG
Pere ;)
 
Aber mit der Kopie vom CITES des Tieres? Das ist wohl mehr als eine formlose Herkunftsbescheinigung.

Wenn es sich um eine Kopie eines amtlichen Dokumentes handelt wie soll das eine ''formlose'' Herkunftsbescheinigung sein?!?

Es wird zwar gerne von unseriösen Anbietern von Federn behauptet, aber das ist schlichtweg eine Lüge (um sich Arbeit und Kosten zu sparen bei Anhang A Arten) dass bei Anhang A Arten Kopien ausreichen würden!!
Laut den gesetzlichen Vorgaben wird jeder Teil eines Tieres/Vogel genauso behandelt wie das Tier selbst! Und da sind nun mal originale Papiere vorgeschrieben.

Eine Lüge die übrigens schon Leuten teuer zu stehen kam...

Dann wenn sie nämlich später diese angeblich legale Feder mit Kopie bei Ebay verkaufen (oder auch nur anbieten).
Und die Zollfahndung auf die Auktion gestoßen ist.
Ich kenne persönlich so einen Fall, ist allerdings über 10 Jahre her. Da standen morgens um aller Hergottsfrühe 5 Herren von Polizei und Zoll vor der Tür - Hausdurchsuchung...

Auch wenn es wohl einige Diskussionthreads zu dem Thema hier gibt:
Anhang A Federn sind nur legal (erworben) wenn diese mit einer gelben EU-Bescheinigung abgegeben werden/wurden! Der Bescheinigung für die jeweilige Feder selbstredent!

(Alternativ käme rein zum Zwecke des legalen Besitzes/Besitznachweises eine ausdrückliche Schenkungsbescheinigung des Halters in Frage. Das Wort Schenkung sollte auch auf der formlosen Bescheinigung draufstehen)

Anhang B Federn, da reicht ein formloser Herkunftsnachweis. Formlos bedeutet dass dies keines vorgeschriebenen Dokuments oder Formulars bedarf.
Im Normalfalle sind da alter und neuer Besitzer der Feder namentlich genannt, Anzahl der Federn und natürlich die Art(en).
Sicher kein Fehler wenn auch noch vermerkt ist, bei einem Beiz- oder Zuchtvogel, bei welcher Behörde der/die betreffende(n) Vogel/Vögel zu dem Zeitpunkt gemeldet war(en).


Wenn man sicher gehen möchte ob eine Art jetzt Anhang A oder B ist nutzt man am besten die gleichen Seite wie die Behörden selber:

WISIA Wissenschaftliches Informationssystem für den internationalen Artenschutz


Noch Fragen?:)
 
Schriftliche (formlose) Herkunftsbescheinigungen werden behördlich nur für Anhang B akzeptiert.

Nachdem eine "CITES-Bescheinigung" kein Besitzdokument sondern ein Handelsdokument ist ,
Falsch. Pere, jetzt enttäuscht du mich aber Wertester...:zwinker:

Also mal wieder mal Basisarbeit..(***Scherzchen***)

Eine (gelbe) EU-Bescheinigung ist sehr wohl (auch) ein Besitzdokument. Dann wenn zum Bespiel keine Vermarktungsfreigabe vom Besitzer/Halter entweder beantragt wurde oder von der Behörde keine erteilt wurde!
(Dafür, zweiteres, kann es diverse Gründe geben. Man kann dagegen allerdings auch juristisch vorgehen.
Oder man kann das Ganze wenn man sich auf sicherem Eis wähnt zuerst einmal mit einer angedrohten Dienstaufsichtsbeschwerde quitieren. Das wirkt zuweilen Wunder, das weiß ich aus Erfahrung...)

Ohne die ''Befreiung vom Vermarktungsverbot'' kann das entsprechende Tier weder verkauft noch rein rechtlich kommerziell zur Schau gestellt werden...

---------

...das m. W. ausschließlich bei Überschreiten einer Landesgrenze relevant sein kann, stelle ich mir die Frage, worauf sich eine Behörde beruft, wenn sie so etwas einfordert. M. E. kann sie das nicht tun, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Weiters frage ich mich, worin beim Besitz einer Feder einer Anhang-A-Art der Unterschied zu einer Feder einer Anhang-B-Art bestehen könnte.
Hast Du uns nähere Infos?

VG
Pere ;)
Beim Überschreiten von Landesgrenzen ist erst einmal zu unterscheiden zw. EU-Ländern und NON-EU-Ländern!

Bei EU Ländern ist ein grenzübergreifender Handel/Transport rein formell unproblematisch.

Bei NON-EU-Ländern sieht es etwas anders aus. Im Groben gesagt müssen Ein- und Ausfuhr bei den dafür zuständigen Behörden des jeweiligen Landes offiziell beantrag werden
(Als Deutscher beispielsweise Einfuhrgenehmigung beim BFN beantragen.Dann müssen die Federn aber auch verzollt werden und bei der Einfuhrstelle vorher angemeldet werden, bevor die Einfuhrumsatzsteuer erhoben und die Papiere zur leglen Einfuhr abgefertigt werden können...)

Nur mal rein informativ jetzt...(:+klugsche = :D)

---

Was deine Frage bzgl. Einteilung Anhang A und B angeht. Auffällig ist zumindest mal dass alle europäischen Arten ''A'' sind.

Deine Frage ist relativ einfach erklärt: Bei Anhang A brauchst du eigentlich ein EU:Papier. Bei Anhang B nicht...:D

Im Endeffekt ist es jetzt müßig über die Rechtmässigkeit der jeweiligen Einstufung zu diskutieren. Und es geht natürlich primär um diese Einstufung, egal ob ich jetzt nur eine Feder oder den ganzen Vogel besitze.

Es ist wie im Leben - man versteht manche Gesetze nun wirklich nicht. Aber man muss sich nach ihnen richten...:traurig:
 

Wenn es erlaubt ist...
Ist auch nur ein bisschen OT
Als jemand, der nur ab und an eine Feder beim Wandern aufliest, sind diese ganzen Diskussionen neu für mich.
Mache ich mich denn quasi haftbar, wenn ich z.B. im Portugalurlaub eine (Greifvogel)-Feder einsammle und dann auch nach deutschland mitbringe?
U.a. habe ich schon Gänsegeierfedern, noch nicht definierte Greifvogelfedern und im letzten jahr ein paar aufgesammelte alte Eulenfedern "eingeführt".
Möglicherweise finde ich ja in den nächsten Urlauben weitere Geier-Federn, oder vonm Schwarzstorch, Bonelliadler, Zwerggadler oder was uns sonst noch im Hinterland wieder begegnet.

Vielen Dank
Iris
 
Wenn es erlaubt ist...
Ist auch nur ein bisschen OT
Als jemand, der nur ab und an eine Feder beim Wandern aufliest, sind diese ganzen Diskussionen neu für mich.
Mache ich mich denn quasi haftbar, wenn ich z.B. im Portugalurlaub eine (Greifvogel)-Feder einsammle und dann auch nach deutschland mitbringe?
U.a. habe ich schon Gänsegeierfedern, noch nicht definierte Greifvogelfedern und im letzten jahr ein paar aufgesammelte alte Eulenfedern "eingeführt".
Möglicherweise finde ich ja in den nächsten Urlauben weitere Geier-Federn, oder vonm Schwarzstorch, Bonelliadler, Zwerggadler oder was uns sonst noch im Hinterland wieder begegnet.

Vielen Dank
Iris
Solange diese aufgefundenen Greifvogel- und Eulenfedern dann nicht (ohne die entsprechenden Nachweise) öffentlich zum Kauf angeboten werden (Ebay) ''kräht da (vermutlich) kein Hahn danach''...:)

Beim ''Einbringen'' nach DE bestünde allenfalls das Risiko dass man den Koffer aufmachen muss. Ob da dann wegen 1 oder 2 Federn ein (behördlicher) Aufstand gemacht wird ist eine andere Frage...

Im Endeeffekt geht es in der Praxis (den Behörden) darum dass mit Federn ohne den entsprechenden Nachweisen kein Handel betrieben wird.
 
Es ist wie im Leben - man versteht manche Gesetze nun wirklich nicht. Aber man muss sich nach ihnen richten...https://www.vogelforen.de/file:///C:\Users\Volker\AppData\Local\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image001.gif
Ich habe nun alle dazu relevanten Gesetze vorwärts und rückwärts durchgeackert, aber ich konnte keine Bestätigung Deiner Aussage finden.

Insofern würde ich Dich bitten, mir zu sagen, wo das steht!

VG
Pere ;)
 
@ Heliman

Ich habe nun alle dazu relevanten Gesetze vorwärts und rückwärts durchgeackert, aber ich konnte keine Bestätigung Deiner Aussage finden.

Insofern würde ich Dich bitten, mir zu sagen, wo das steht!

VG
Pere ;)

Welcher Aussage konkret jetzt?

Und liste mir bitte auch gleich mal auf welche für deine Frage relevanten Gesetze du denn alles ''durchgeackert'' hast und nicht fündig wurdest(?!!)

Vielleicht hast nur in den verkehrten Gesetzen geblättert...(generell geht es um die EG/VO 338/97, wenn es sich um Fragen zu Anhang A oder B gehen sollte)
 
Anhang A Federn sind nur legal (erworben) wenn diese mit einer gelben EU-Bescheinigung abgegeben werden/wurden! Der Bescheinigung für die jeweilige Feder selbstredent!
(Alternativ käme rein zum Zwecke des legalen Besitzes/Besitznachweises eine ausdrückliche Schenkungsbescheinigung des Halters in Frage. Das Wort Schenkung sollte auch auf der formlosen Bescheinigung draufstehen)

Anhang B Federn, da reicht ein formloser Herkunftsnachweis. Formlos bedeutet dass dies keines vorgeschriebenen Dokuments oder Formulars bedarf.
Im Normalfalle sind da alter und neuer Besitzer der Feder namentlich genannt, Anzahl der Federn und natürlich die Art(en).
Sicher kein Fehler wenn auch noch vermerkt ist, bei einem Beiz- oder Zuchtvogel, bei welcher Behörde der/die betreffende(n) Vogel/Vögel zu dem Zeitpunkt gemeldet war(en).

Erstaunlich, wie sicher du das schreibst. Ich habe jetzt schon mit anderen Federsammlern gesprochen/geschrieben und das bei mir zuständige Amt mit Anfragen bombardiert mit dem Ergebnis, dass es überall anders gehandhabt wird (je nach Sachbearbeiter) und das Amt, das für mich zuständig wäre, überhaupt keine Ahnung hat.

Da ich keine Federn kaufe/verkaufe und höchstens tausche, habe ich es bisher mit der Schenkungsbescheinigung gehalten. So richtig "richtig" kommt mir das aber auch nicht vor (die Behörde enthält sich mir gegenüber dazu). Andererseits wollen weder ich noch z.B. der Falknerkollege, von dem ich Mauserfedern seines Wanderfalken bekomme, dafür Geld bezahlen und Papiere beantragen müssen.
 
Welcher Aussage konkret jetzt?
Die Aussage, dass das CITES-Dokument kein Handelsdokument sei und man eine Anhang-A-Feder nur dann legal erwerben könne, wenn man ein CITES-Dokument dazu habe. Und das ist m. E. beides falsch.

Und liste mir bitte auch gleich mal auf welche für deine Frage relevanten Gesetze du denn alles ''durchgeackert'' hast und nicht fündig wurdest(?!!)

Vielleicht hast nur in den verkehrten Gesetzen geblättert...(generell geht es um die EG/VO 338/97, wenn es sich um Fragen zu Anhang A oder B gehen sollte)
Danke für den Hinweis, aber die angeführte Verordnung (EG) 338/97, wie sie korrekt heißt, also diejenige Verordnung, die die CITES in europäisches Recht umsetzt, war logischerweise dabei. Ich will nicht sagen, dass ich die in- und auswendig kenne, aber fremd ist sie mir beileibe nicht. Dazu BNatSchG und BArtSchV.

VG
Pere ;)
 
Erstaunlich, wie sicher du das schreibst.

Ich habe jetzt schon mit anderen Federsammlern gesprochen/geschrieben und das bei mir zuständige Amt mit Anfragen bombardiert mit dem Ergebnis, dass es überall anders gehandhabt wird (je nach Sachbearbeiter) und das Amt, das für mich zuständig wäre, überhaupt keine Ahnung hat.


Vielleicht weniger erstaunlich wenn ich dir verrate dass ich mit der Materie seit über 30 Jahren zu tun habe. Wenn auch nicht beruflich, sprich als Beamter. Sondern als erstes als Präparatesammler, mittlerweile fast 15 Jahre als Federsammler.


Deine Erfahrungen mit Behörden diesbezüglich wundern mich in keinster Weise!!
Im Gegenteil, sie decken sich größtenteils mit meinen eigenen Erfahrungen!

Nur, es wäre aus meiner Sicht unverantwortlich wenn ich persönliche Erfahrungen mit meiner Behörde verallgemeinern würde. Als gängige Praxis deklarieren würde/deklariert hätte.

Und genau daher habe ich die gesetzliche Sachlage (nach bestem Wissen und Gewissen) geschildert!

Und bekanntermaßen sich ''Theorie und Praxis zwei Paar Schuhe'' im Leben...:)

--------------------------

Da ich keine Federn kaufe/verkaufe und höchstens tausche, habe ich es bisher mit der Schenkungsbescheinigung gehalten. So richtig "richtig" kommt mir das aber auch nicht vor (die Behörde enthält sich mir gegenüber dazu). Andererseits wollen weder ich noch z.B. der Falknerkollege, von dem ich Mauserfedern seines Wanderfalken bekomme, dafür Geld bezahlen und Papiere beantragen müssen.

Meine Behörde praktiziert die Gesetzeslage in diesem Punkt Schenkungsbescheinigungen.

Wenn ich eine formlose und vom Halter/Federabgebenden unterschriebene Schenkungsbescheinigung vorlege, dazu die Kopie der EU-Bescheinigung(en) der betreffenden Vögel, bekomme ich meine EU-Bescheinigungen dafür. Mehrfach praktiziert!
(Als nächstes beispielsweise, im Sommer wenn ich wieder in DE bin, beantrage ich meine Papiere für die Mauserfedern vom weißen Sibirischen Habicht, dem Albidushabicht wie er auch genannt wird. Zumindest für die Federn davon welche ich gegebenenfalls veräußern werde/würde)

Nur zur Info - auch ein Tausch unterliegt den üblichen gesetzlichen Vorgaben wie bei der Veräußerung.
Zumindest hat dies meine Behörde mir auf Nachfrage so mitgeteilt.Weil man einen geldwerten Vorteil erzielen würde.

Ich habe jetzt nicht explizit die Gesetzeslage dazu eingesehen, weil es nicht relevant ist für mich. Da man beim Tausch ja eh keine gegenseitige Bescheinigungen ausstellt, meiner Erfahrung nach. Und ich wenn ich Federn veräußere, dann nur solche von mir bekannten Haltern. Von denen ich dann die entsprechenden Herkunftsnachweise bekomme (meistens jedenfalls:D)
 
Und bekanntermaßen sich ''Theorie und Praxis zwei Paar Schuhe'' im Leben...
So ist es! Und ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass das Fach- und Rechtswissen an vielen unteren Behörden - vorsichtig formuliert - zuweilen verbesserungsfähig ist. Viele agieren nach Gefühl und verrennen sich zuweilen doch ganz erheblich, indem sie fernab der Gesetzeslage unterwegs sind und dabei auch gerne mal ihre Kompetenzen überschreiten.

VG
Pere ;)
 
@ Heliman

Die Aussage, dass das CITES-Dokument kein Handelsdokument sei und man eine Anhang-A-Feder nur dann legal erwerben könne, wenn man ein CITES-Dokument dazu habe. Und das ist m. E. beides falsch.

Die Aussage wie du sie schilderst habe ich nicht gemacht!

Genau genommen habe Ich folgendes geschrieben:

Eine (gelbe) EU-Bescheinigung ist sehr wohl (auch) ein Besitzdokument. Dann wenn zum Bespiel keine Vermarktungsfreigabe vom Besitzer/Halter entweder beantragt wurde oder von der Behörde keine erteilt wurde!

Dabei ging es um deine Aussage ''Nachdem eine "CITES-Bescheinigung" kein Besitzdokument sondern ein Handelsdokument ist''

---

Danke für den Hinweis, aber die angeführte Verordnung (EG) 338/97, wie sie korrekt heißt, also diejenige Verordnung, die die CITES in europäisches Recht umsetzt, war logischerweise dabei. Ich will nicht sagen, dass ich die in- und auswendig kenne, aber fremd ist sie mir beileibe nicht. Dazu BNatSchG und BArtSchV.

VG
Pere ;)

Es geht dir um den (legalen) Besitz, richtig?!

------

Hier ein Auszug aus der EG/VO 338/97
Artikel 8
Bestimmungen betreffend die Kontrolle des Handels

(1) Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken,Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowieVerkauf, Vorrätighalten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken vonExemplaren der Arten des Anhangs A sind verboten

(3) Im Einklang mit den sonstigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriftenzur Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten ist eine Ausnahme von den Verboten des Absatzes 1 möglich, sofern die Vollzugsbehörde desMitgliedstaats, in dem die Exemplare untergebracht sind, von Fall zu Fall eine diesbezügliche Bescheinigung ausstellt, wenn die Exemplare

d) in Gefangenschaft geborene und gezüchtete Exemplare einer Tierartoder künstlich
vermehrte Exemplare einer Pflanzenart oder Teile oder Erzeugnisse aus solchen sind

-------


Mal eine ganz ''blöde'' Frage:
Welchen alternativen Nachweis zu der theamtisierten EU-Bescheinigung zum Nachweis des legalen Besitzes (außer der von mir erwähnten Schenkungsbescheinigung, bei Federn oder Teilen von Tieren primär, es geht ja auch um eine gewisse Glaubwürdigkeit einer solchen formlosen Schenkungsbescheinigung) eines streng geschützten Tieres gibt/gäbe es denn sonst deiner Meinung nach?!?

Ich kann mir als Hobbyfalkner beispielsweise ja nicht einfach einen Habicht aushorsten und später behaupten dass ich den nicht gekauft habe (was ja sogar stimmt) und daher keinen Herkunftsnachweis in Form eines EU Papieres oder sonstiger Form brauche/bräuchte...
 
Ich kann mir als Hobbyfalkner beispielsweise ja nicht einfach einen Habicht aushorsten und später behaupten dass ich den nicht gekauft habe (was ja sogar stimmt) und daher keinen Herkunftsnachweis in Form eines EU Papieres oder sonstiger Form brauche/bräuchte...
Beispielsweise könnte hier m. E. die Aushorstungsgenehmigung und die Bestätigung der zuständigen Behörde über den gemeldeten Vollzug ausreichen. Wenn ich den Habicht weder verkaufen noch über Grenzen hinwegbringen noch zur Schau stellen möchte, dann bräuchte ich nach dem Wortlaut des Gesetzes keine CITES-Bescheinigung. Die wird zwar in solchen Fällen stets ausgestellt, aber rechtlich zwingend erforderlich ist das m. E. nicht.

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt eine CITES-Bescheinigung vor, wenn ich die o. g. Tätigkeiten ausführen möchte, also national in irgend einer Form "Handel" damit betreiben oder das Tier über Grenzen verbringen möchte, nicht aber für den bloßen Besitz. Dass ich mit der CITES-Bescheinigung den legalen Besitz nachweisen kann, steht außer Frage. Aber genauso, wie ich auch mit einem Reisepass meine Identität nachweisen kann, ohne einen solchen zwingend besitzen zu müssen, ist auch die CITES-Bescheinigung nur eines von mehreren geeigneten Nachweis-Möglichkeiten.

Und es geht noch anders: Der Jagdausübungsberechtigte hat beispielsweise (je nach Landesrecht) das Recht, sich ein tot gefundenes Tier oder eine Feder einer Anhang-A-Art anzueignen. Hier dürfte dann der bloße Nachweis des Jagdausübungsrechts geeignet sein, sofern er das Tier lediglich für private Zwecke behält.

VG
Pere ;)
 
So ist es! Und ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass das Fach- und Rechtswissen an vielen unteren Behörden - vorsichtig formuliert - zuweilen verbesserungsfähig ist. Viele agieren nach Gefühl und verrennen sich zuweilen doch ganz erheblich, indem sie fernab der Gesetzeslage unterwegs sind und dabei auch gerne mal ihre Kompetenzen überschreiten.

VG
Pere ;)

Du meinst Beamte ''auf'' der Behörde?

In dem Falle hat das reine ''in Aussicht stellen'' eines Dienstaufsichtsverfahrens schon reine Wunder bewirkt. Das weiß ich wie bereits erwähnt aus eigener Erfahrung. Dabei braucht man das ''böse'' Wort nicht einmal ''in den Mund nehmen''...

Beispielsweise als mir meine Beamtin auf der Behörde telefonisch mitgeteilt hatte sie würde mir keine einzelnen EU-Papiere für Federn ausstellen in Zukunft wenn ich (wieder) mit Mehrfach- EU-Bescheinigungen ohne Fotonachweis ''ankomme'': Da ging es um Steinadlerfedern.
Manche Behörden stellen diese auch aus (in Bayern zum Beispiel) ohne Fotonachweis.
Weil der beispielsweise gesetzlich nicht verankert/vorgeschrieben ist, meines Wissens. Sondern eine reine Behördenvorgabe.Also erfült man dieses einfach zu befriedigendes Bedürfnis der Behörde halt.
Jedenfalls fragte ich die Dame was sich das Regierunsgpräsidium da anmaßen würde. Und dass weder einzelne Behörden in einzelnen Bundesländern noch in einzelnen Regierungsbezirken die Deutungshoheit hätten, was die nicht gesetzlich vorgeschriebene Fotodokumnetation angeht.
''Und wenn wir da nicht einer Meinung sein sollten müßten wir das notfalls auf der nächsthöhreren Ebene klären. Ich denke aber dies wird nicht nötig sein''

Und damit hatte sich diese eher willkürliche Vorgabe auch schon wieder erledigt...


Anderer Punkt. Du hattest BNatSchG und BArtSchV erwähnt.
Beide sind ja auch Ländersache wenn ich richtig informiert bin.

Und da hat sich im ''Mit-Grünen'' BW einiges zum Schlechteren gewandelt bzgl. Artenschutz in den letzten Jahren. Was Halter, Falkner und allen wo mit der Materie Artenschutz zu tun haben (also auch Esotheriker beispielsweise) angeht.
Was genau da müßte ich eine gute Bekannte von mir fragen.
Die einiges vereint was den Artenschutz angeht. Sie ist (aktive) Jägerin, Falknerin, Präparatorin, Federsammlerin, Esotherikerin, mittlerweile auch Buchautorin...
 
Zuletzt bearbeitet:
Beispielsweise könnte hier m. E. die Aushorstungsgenehmigung und die Bestätigung der zuständigen Behörde über den gemeldeten Vollzug ausreichen. Wenn ich den Habicht weder verkaufen noch über Grenzen hinwegbringen noch zur Schau stellen möchte, dann bräuchte ich nach dem Wortlaut des Gesetzes keine CITES-Bescheinigung. Die wird zwar in solchen Fällen stets ausgestellt, aber rechtlich zwingend erforderlich ist das m. E. nicht.

Das ist faktisch betrachtet richtig was du geschrieben hast. Aber behördliche genehmigte Aushorstungen sind wohl eher selten denke ich. In BW nahezu unmöglich (die Grünen...)

Der Begriff ''Hobbyfalkner'' den ich verwendet hatte war übrigens natürlich nicht ganz zielführend. Da du in dem von mir genannten Beispiel mit dem (illegalen) Aushorsten natürlich auch einen Falknerschein brauchst damit der Vogel nicht schon deshalb konfisziert werden würde.

-----------

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt eine CITES-Bescheinigung vor, wenn ich die o. g. Tätigkeiten ausführen möchte, also national in irgend einer Form "Handel" damit betreiben oder das Tier über Grenzen verbringen möchte, nicht aber für den bloßen Besitz. Dass ich mit der CITES-Bescheinigung den legalen Besitz nachweisen kann, steht außer Frage. Aber genauso, wie ich auch mit einem Reisepass meine Identität nachweisen kann, ohne einen solchen zwingend besitzen zu müssen, ist auch die CITES-Bescheinigung nur eines von mehreren geeigneten Nachweis-Möglichkeiten.

Denke bitte dran dass durch die EG/VO 338/97 und die entsprechenden Gesetze
(welche du teilweise auch genannt hattest) auf Länder/Staatenebene Anhang A Art einem Besitzverbot unterliegen (in DE darf ein privater Halter übrigens auch nur insgesamt 3 Vögel des Anhang A halten)
Die Passagen welche dieses Besitzverbot gewissermaßen außer Kraft setzen hatte ich dir ja genannt (und farblich markiert).

Ergo brauchst du einen Nachweis der dieses Besitzverbot außer Kraft setzt. Und da man ja auch als normaler Falkner mal die Vögel bzw. Arten wechselt/wechseln möchte bzw. ein Wechsel nicht gänzlich ausgschloßen sein dürfte, liegt da ein EU-Papier nahe. Somit ist Besitz und spätere (mögliche) Veräußerung möglich.

-------

Und es geht noch anders: Der Jagdausübungsberechtigte hat beispielsweise (je nach Landesrecht) das Recht, sich ein tot gefundenes Tier oder eine Feder einer Anhang-A-Art anzueignen. Hier dürfte dann der bloße Nachweis des Jagdausübungsrechts geeignet sein, sofern er das Tier lediglich für private Zwecke behält.
Ein noch komplexeres Thema.

Ich habe mich genau über das Thema vor ca. 10 Jahren schon mit dem damaligen Beamten auf meiner Behörde erörtert. Der sagte mir dass in deinem genannten Fall der Jagdausübungsberechtige sehr wohl eine EU-Bescheinigung für den betreffenden Vogel behördlich erwirken muss. Da wird dann allerdings KEINE Befreiung vom Vermarktungsverbot eingetragen!
(Eigentlich ging es in dem Falle um im Straßenverkehr verunglückte Greife, also Todvögel. Da das Gesetz keinen Unterschied macht zw. einem lebenden und einem toten Vogel, dürfte dies zumindest damals schon generell gegolten haben)

Auch im Bundesjagdschutzgesetz hat sich in den letzten Jahren auch einiges geändert. Ich möchte mir da nicht anmaßen überall auf dem Laufenden zu sein.
Eulen beispielsweise, auch Anhang A, sind da schon seit längerer Zeit ''rausgefallen'' bei dieser von dir genannten Regelung.

Mein erwähnte Bekannte hatte da ein paar Sachen beiläufig genannt welche sich da (in BW konkret) geändert haben. Habe ich aber leider nicht ''abgespeichert , oben'' (da sie mich nicht persönlich betreffen)...:traurig:

Und der Jagdschein allein reicht ja nicht aus um einen lebenden Vogel (Anhang A) zu behalten.
Aber das betrifft jetzt theoretisch nur Inhaber ganz alter Jagdscheine/Jagdlizenzen. Seit mindestens 20 Jahren muss man ja mit dem Falknerschein auch automatisch die Jägerprüfung (alternativ kann man den Teil welcher das Schießen angeht dabei weglassen. So zumindest mein letzter Stand) ablegen.
 
Du meinst Beamte ''auf'' der Behörde?

Meine Aussage bezog sich eher auf Angestellte, da man an den Landratsämtern oftmals Verwaltungsangestellte auf die entsprechenden Stellen setzt, die naturgemäß kein entsprechendes Fach- und Rechtswissen haben können. Das ist in erster Linie ein Fehler im System. Aber es können auch Beamte sein, klar.


In dem Falle hat das reine ''in Aussicht stellen'' eines Dienstaufsichtsverfahrens schon reine Wunder bewirkt.

Du meinst sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Da wird in den seltensten Fällen ein Verfahren draus. Wer sich von einer solchen Androhung einschüchtern lässt, sollte die Stelle wechseln. Sinnvoller wäre hier jedenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde.


Anderer Punkt. Du hattest BNatSchG und BArtSchV erwähnt.

Beide sind ja auch Ländersache wenn ich richtig informiert bin.

Nein, die sind Sache des Bundes.


Und da hat sich im ''Mit-Grünen'' BW einiges zum Schlechteren gewandelt bzgl. Artenschutz in den letzten Jahren.

Ich widerspreche nicht. :zustimm:


Aber behördliche genehmigte Aushorstungen sind wohl eher selten denke ich. In BW nahezu unmöglich (die Grünen...)

Das „nahezu“ bitte streichen.


Auch im Bundesjagdschutzgesetz hat sich in den letzten Jahren auch einiges geändert. Ich möchte mir da nicht anmaßen überall auf dem Laufenden zu sein.

Eulen beispielsweise, auch Anhang A, sind da schon seit längerer Zeit ''rausgefallen'' bei dieser von dir genannten Regelung.

Es gibt nur ein Bundesjagdgesetz. Das hat aber für Ba-Wü diesbezüglich keine Gültigkeit mehr. Wann die Eulen rausgefallen sind, müsste ich prüfen. Zum 01.04.1977 waren sie jedenfalls schon nicht mehr dabei.


Und der Jagdschein allein reicht ja nicht aus um einen lebenden Vogel (Anhang A) zu behalten.

Aber das betrifft jetzt theoretisch nur Inhaber ganz alter Jagdscheine/Jagdlizenzen. Seit mindestens 20 Jahren muss man ja mit dem Falknerschein auch automatisch die Jägerprüfung (alternativ kann man den Teil welcher das Schießen angeht dabei weglassen. So zumindest mein letzter Stand) ablegen.

Einen gültigen Falknerjagdschein braucht man immer. Die Voraussetzungen für dessen Erteilung gelten bei Uralt-Jägerprüfungen aber als erfüllt.


VG

Pere ;)
 
Thema: Adler Federn

Ähnliche Themen

C
Antworten
6
Aufrufe
12.930
eric
E
janes her
Antworten
4
Aufrufe
571
janes her
janes her
F
Antworten
1
Aufrufe
1.985
micarusa
micarusa
Wasserralle
Antworten
3
Aufrufe
563
Wasserralle
Wasserralle
Zurück
Oben