Ätzend

Diskutiere Ätzend im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - So jetzt habe ich also beim örtlichen Ressort für Umweltschutz angerufen um eine Genehmigung zur Haltung von Wildvögeln zu bekommen. Die haben...
C

corvusmonedula

Guest
So jetzt habe ich also beim örtlichen Ressort für Umweltschutz angerufen um eine Genehmigung zur Haltung von Wildvögeln zu bekommen.
Die haben mir erstmal die einzigen Ausnahmen mitgeteilt die eine Haltung erlauben.
Diese Ausnahmen lauten: Zu Lernzwecken und zur Forschung.
Meine Haltung gelte aber als Haltung zum Vergnügen (ich streite nicht ab dass das auch so zutrifft).
Tja, und dann meinte sie es könnte sein das eine Ausnahme gemacht würde. Ansonsten wird mir das Tier abgenommen ( der gekaufte Buchfink Hahn kann aber bleiben, dämlich) und ausgewildert.
Ich hab dann gefragt on die Sache letztendlich vom gutdünken einer Person abhängen könnte. Die Antwort lautete: Ja.
Einen Antrag soll ich dennoch einreichen.
Was würdet ihr denn machen?
Das Tier ist jetzt schon 4,5 Jahre alt und handzahm. Ich muss nicht erwähnen dass ich es liebe.

MfG, corvusmonedula
 
Ich würde einfach den Vogel mit der Ringnummer anmelden.
Nicht extra ein Gehege/Voliere oder eine Haltegenehmigung.
Es ist manchmal absurt,was von den Behörden verlangt wird.
In Niedersachsen z.B.brauchten vor 2 Jahren noch Europ.Vögel nur gemeldet
werden,wenn sie in einer Aussenvoliere gehalten wurden.In Innenräumen war es egal,obwohl das nicht gerade Artgerecht war.
Ich habe meine Chin.Nachtigall (ohne Ring) mit der erforderlichen Importnummer ( und Kopie der Rechnung) einfach 2 Jahre zu spät angemeldet.
Ist nichts nach gekommen.Nur ein Schreiben,daß der Vogel jetzt angemeldet ist,und das ich verpflichtet bin mitzuteilen,wenn ich ihn weitergebe,oder wenn er stirbt.
Wenn Dein Vogel geschlossen Beringt ist,und älter als 2 Jahre ist,braucht er nicht einmal die heute nötigen BNA-Ringe.
Den Vogel wegnehmen können sie auch nicht so einfach.
Du behälst ihn in deiner Obhut,bist aber nicht mehr Besitzer :nene:
Das ist dann mehr,oder weniger die Behörde (wie ein Vormund)
Lächerlich,oder ?????


MfG Dietrich
 
Danke erstmal für eure Tipps!
Nein, das ist etwas komplizierter:
Die Tochter eines Bekannten hat den Vogel als Nestling gefunden und mit nach Hause genommen (irgendwo bei Köln).
Die Eltern waren bald überfordert mit der Aufzucht und gaben ihn mir (hatte damals noch Schulferien und deshalb Zeit).
Alles was ich damals wusste (vom TA): es ist ein Spatz und so und so fütterst du ihn. Ich wollte ihn grossziehen und auswildern.
Ich hatte aber auch ausserhalb der Fütterrungszeiten Kontakt zu dem Tier. Man hatte mir nicht gesagt dass das nicht so gut ist.
Kurz vor dem geplanten Auswilderungstermin merkte ich das es kein Spatz sondern ein Buchfink ist.Tja, und der hatte keine Angst vor Hunden die zu Besuch waren. Setzte sich bei jedem auf die Schulter. Also Experten gefragt. Der hat mir dann gesagt der Vogel wäre zahm und ausserdem warscheinlich fehlgeprägt.Den Tierarzt habe ich dann gefragt ob ihn halten kann wenn ich einen Freund besorge. Dieser riet mir einen Kanarienvogel dazu zusetzen. Funktionierte wunderbar. Irgendwann starb der Hahn und ich besorgte mir einen Buchfinkenhahn bei einem Züchter. Beim Tierarzt habe ich nie erfahren das ich eine genehmigung brauche. Hier habe ich gelesen das die sehr wichtig ist. Das ist also die ganze Story.

MfG,corvusmonedula
 
Hallo,

wenn du ihn unbedingt anmelden willst, versuch mal den Sachbearbeiter zu einem Ortstermin einzuladen, damit er sich von der Zahmheit deines Pfleglings überzeugen kann.

Vielleicht sieht er dann, dass der Vogel nicht mehr ausgewildert werden kann.

Bei einer Tasse Kaffee ist schon manches Eis gebrochen.
 
Thema: Ätzend
Zurück
Oben