Für alle, die zwar keine Außenvolierenhaltung haben, aber trotzdem meinen, die "Harten kommen immer den Garten".
Biologie
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
TVT
Mit Ausnahme der Grau-
köpfchen, die in Madagaskar
beheimatet sind, bewohnen
alle anderen Agaporniden-
arten das afrikanische Fest-
land, wo diese Zwergpapa-
geien in großen Schwärmen
leben. Bis auf die Grün-
köpfchen, die ausgesproche-
ne
Waldbewohner
sind,
bevorzugen alle anderen Ar-
ten trockene Savannen als
Lebensraum.
Es sind kleine, kurzschwän-
zige, gedrungen wirkende
Papageienvögel, die bei einer
Körperlänge von 13 bis 18 cm
ein Gewicht von etwa 50 g
erreichen. Besonders auffal-
lend sind ihre relativ großen
Schnäbel, die wegen der
unterschiedlichen
Färbung
(z.B. hell beim Grau- und
Rosenköpfchen, rot bei vielen
anderen Arten) auch zur
Artbestimmung herangezogen
werden können. Das Gefieder
ist überwiegend grün gefärbt
und
weist
artspezifische
andersfarbige Abzeichen an
Kopf, Brust, Nacken oder
auch nur auf der Stirn auf.
Manche Arten besitzen einen
weißen Ring um die Augen.
Eine sichere Geschlechtsbe-
stimmung ist bei vielen Arten
rein äußerlich nicht möglich.
Häufig gehaltene Arten sind
Rosenköpfchen
(Agapornis
roseicollis), Schwarzköpfchen
(A. personatus), Pfirsichköpf-
chen (A. fischeri) und Ruß-
köpfchen (A. nigrigenis). Von
diesen Arten existieren viele
Farbvarianten.
Viele Agapornidenarten ver-
ständigen sich fortwährend
mit lauten, hellen, durch-
dringenden
Stimmäußerun-
gen.
Agaporniden
Unterbringung
Als sozial lebende Tiere müssen sie mindestens paarweise
gehalten werden. Für bis zu 3 Paare muss die Volierengröße ei-
ne Grundfläche von mindestens 200 cm x 60 cm und eine Höhe
von mindestens 150 cm aufweisen. Für bis zu zwei zusätzliche
Paare ist die Grundfläche um 50% zu erweitern. Bei dieser Hal-
tungsform müssen die Agaporniden jeden Tag ausreichenden,
mindestens einstündigen oder am besten beliebig langen Frei-
flug erhalten. Kann den Tieren kein Freiflug gewährt werden ist
ein freier Flugraum von mindestens 2,5 m3 für bis zu 3 Paare er-
forderlich. Dabei ist zu beachten, dass die Volierengrundfläche
mindestens 2 m2 beträgt. Rundkäfige sind nicht zulässig.
In einer ganzjährigen Außenhaltung benötigen Agaporniden un-
bedingt einen auf mindestens 5 °C (Rosenköpfchen, Schwarz-
köpfchen, Pfirsichköpfchen und Taranta-Bergpapagei) (andere
Arten: 10-15 °C) beheizten Schutzraum mit einer Grundfläche
von mindestens 150 cm x 60 cm und einer Höhe von 100 cm.
Der Schutzraum ist für die Tiere attraktiv zu gestalten. Er muss
hell genug sein, damit sich die Vögel bei Dämmerung gern in
ihn zurückziehen. Die Einflugmöglichkeiten sind oben anzubrin-
gen und groß genug zu gestalten, so dass sie auch von ängstli-
cheren Vögeln genutzt werden.
Generell benötigen Unzertrennliche viele Äste, Zweige und Sitz-
stangen mit unterschiedlichem Durchmesser als Sitz- und Klet-
termöglichkeiten, auf denen sie auch zu mehreren nebeneinan-
der sitzen können. In der Voliere müssen mindestens 4 Sitz-
stangen in unterschiedlicher Höhe, davon 2 oder mehr an einem
Ende frei schwingend so angebracht werden, dass ausreichend
freier Flugraum vorhanden bleibt. Eine Bademöglichkeit
(Wasserschale mit Wasser und evtl. ein frisches Salatblatt zur
besseren Akzeptanz) muss stets vorhanden sein.
Da Agaporniden eine große Fluchtdistanz haben, muss ihnen in
der Voliere eine Rückzugsmöglichkeit in die Höhe ermöglicht
werden. Die Rückwand und beide Seitenwände der Voliere
müssen undurchsichtig gestaltet sein und in dem hintersten Be-
reichen der Voliere müssen viele Sitzgelegenheiten und Ver-
steckmöglichkeiten für die Kleinpapageien angebracht sein. Je-
des Paar benötigt ein eigenes Schlafkästchen (kein Nistkäst-
chen), das vorne offen sein sollte, um Nachzuchten zu vermei-
den. Vor allem in Schwarmhaltungen bewirken Nistkästen oft
aggressive Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Vö-
geln bzw. Paaren, unabhängig von deren Anzahl und Lage.
Auch jeder einzelne, unverpaarte Agapornide benötigt einen ei-
genen Schlafkasten. Insgesamt sind mehr Schlafkästen anzu-
© Tierärztliche
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Vereinigung
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für Tierschutz
für Tierschutz, Stand August 2013