An Alle mit ZG und kleinen Quarantäneräumen

Diskutiere An Alle mit ZG und kleinen Quarantäneräumen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich hatte am Wochenende ein Gespräch mit einem ATA. Sehr verwundert äußerte er sich über die Tatsache, dass wohl auch Gäste-WC...
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Bea

Guest
Hallo,

ich hatte am Wochenende ein Gespräch mit einem ATA.

Sehr verwundert äußerte er sich über die Tatsache, dass wohl auch Gäste-WC, Badezimmer und Küchenräume oder eine Quarantänebox als Quarantäneräume anerkannt worden sind. Nicht nur, dass diese Räume zu nahe im Wohnbereich liegen, sondern...spielt man das Zenario mal durch....wie läuft das Leben ohne Badezimmer oder Küche ab? Und das über Wochen?

Unser Gäste-WC z.B: hat die Maße 2m x 1m, das würde nicht als Quarantäneraum anerkannt, da wir in diesen Raum im Falle von Psittacose nicht alle unsere Vögel untergebracht bekommen.

Würde also bei Haltern mit mehreren Vögeln heißen, alle Vögel die nicht in den Quarantäneraum passen, müßten ihr Leben lassen.

Daher mein Tip an alle, die mit dem Gedanken spielen, die Zuchtgenehmigung zu beantragen....je größer der Raum umso besser!!!

Nicht nur, um dem Gesetz genüge zu tun, sondern vorallem bei Ausbruch der Krankheit allen Vögeln die Möglichkeit des Überlebens zu geben.

Daher meine Frage an alle, die Gäste-WCs, Küchen und Abstellräume anerkannt bekommen haben, hat euch der ATA über diese Konsequenz im Falle eines Ausbruchs von Psittacose informiert?
 
Hi Bea,

Bea schrieb:
Hallo,

ich hatte am Wochenende ein Gespräch mit einem ATA.

Sehr verwundert äußerte er sich über die Tatsache, dass wohl auch Gäste-WC, Badezimmer und Küchenräume oder eine Quarantänebox als Quarantäneräume anerkannt worden sind. Nicht nur, dass diese Räume zu nahe im Wohnbereich liegen, sondern...spielt man das Zenario mal durch....wie läuft das Leben ohne Badezimmer oder Küche ab? Und das über Wochen?

Unser Gäste-WC z.B: hat die Maße 2m x 1m, das würde nicht als Quarantäneraum anerkannt, da wir in diesen Raum im Falle von Psittacose nicht alle unsere Vögel untergebracht bekommen.

Würde also bei Haltern mit mehreren Vögeln heißen, alle Vögel die nicht in den Quarantäneraum passen, müßten ihr Leben lassen.

Daher mein Tip an alle, die mit dem Gedanken spielen, die Zuchtgenehmigung zu beantragen....je größer der Raum umso besser!!!

Nicht nur, um dem Gesetz genüge zu tun, sondern vorallem bei Ausbruch der Krankheit allen Vögeln die Möglichkeit des Überlebens zu geben.

Daher meine Frage an alle, die Gäste-WCs, Küchen und Abstellräume anerkannt bekommen haben, hat euch der ATA über diese Konsequenz im Falle eines Ausbruchs von Psittacose informiert?

jep hat Sie gemacht!

Bei mir wurde der Hauswirtschaftsraum als Quarantäneraum genehmigt und im Fall der Fälle muß ich nur die Waschmaschien, Trockner und Gefriertruhe in einen anderen Raum stellen.

Laut meines Amts-TA damal würde sogar ein Raum von der Größe einer Duschkabine reichen. :+keinplan
 
Also ich finde das unmöglich.

Ein mir bekannter Wellizüchter hat einen umgebauten Schrank im Keller als Quarantäneraum bewilligt bekommen.
Da bekommt der nie alle Wellis rein.
Ich finde daß die ATA es sich oftmals zu leicht machen. Gewisse Mindestanforderungen sollten zumindest gemacht werden.
 
Halli hallo...

Ich habe zwar nicht vor irgendwann mal zu züchten, aber das Thema mit dem Quarantäneraum interessiert mich . Also meine Frage mal zu dem Thema... der Quarantäneraum muss also nur so gross sein, daß man die Vögel im Fall der Fälle dort eine Weile unterbringen kann??? Was ist mit Wasseranschluss, Platz zum umziehen (sonst würde man die Erreger doch wieder in den Wohnbereich schleppen) ect?? Wo reinige ich dann im Fall der Fälle die Näpfe? In meiner Küche? ;) Vielleicht ist die Frage auch wirklich doof...wie gesagt - ich hab in der Hinsicht überhaupt keine Ahnung, würd mich aber trotzdem freuen, wenn mir jemand den Sachverhalt erklären könnte.

Mit lieben Grüßen
Mari
 
Hallo Mari,

eine interessante Überlegung:)
Da eine Schleuse für den Quarantäneraum ja wohl nirgends möglich wäre,
muss man sich ja quasi vor dem Quarantäneraum umziehen (bzw. Kittel entsorgen).
Die Näpfe kannst du ja schon vorher in einer Desinfektionslösung abspülen, bevor du sie in der Küche wäschst - da kann eigentlich nix passieren.
Ich denke auch, dass die meisten von uns sich auch solch ein Horrorszenario gar nicht vorstellen wollen;)
Mein ATA wollte übrigens auch nicht unbedingt das Gäste-WC haben - er hat die Garage vor dem Haus vorgeschlagen.
 
Hallöle,

also ich bin auch immer noch am rotieren wegen meiner ZG... - aber zu dem Thema: Unsere ATA`in achtet von vorneherein darauf, dass der Raum entsprechend groß ist für alle Vögel und dass nichts "eingepfercht" wird


Tschö :0-
 
buteobuteo schrieb:
Unsere ATA`in achtet von vorneherein darauf, dass der Raum entsprechend groß ist für alle Vögel und dass nichts "eingepfercht" wird
Naja, die größe des Raumes ist ja nur relativ - was nützt mir ein großer Raum, wenn dann die Vögel in kleinen Käfigen drinn gehalten werden? Und das kann der ATA nicht vorher kontrollieren.....
 
Laut meines Amts-TA damal würde sogar ein Raum von der Größe einer Duschkabine reichen

So kenne ich es auch nur. Gäste-WC, Waschküche,.... der Raum muss abgeschlossen sein, gefliesst sein,.. Es geht ja hautsächlich darum, das "einzelne" Tiere in Quarantäne gesetzt werden können und nicht der kpl. Bestand. Im Extremfall (Psitacose) wird sowieso der kpl. Bestand gesperrt, da brauch ich sie nicht alle in den Quarantäneraum sperren. Den "Züchter" (Quarantäneraum) möchte ich sehen, der seine kpl. Bestand dort unterbringen kann und vielleicht sogar noch die Mindestanforderungen einhalten soll.
 
Hmm Joachim.... ich kann Dir ja soweit folgen, aber meist haben die Züchter doch eh Aussenanlagen mit Schutzhäusern oder???
Psitacose hmm.. also gesetz den Fall du züchtest wirklich ausschliesslich in deinen 4 Wänden und dann tritt Psitacose auf...dann nützt es doch aber nichts, wenn der Bestand gesperrt ist. Unter Quarantäne musst du sie ja doch setzen...zum Schutz der eigenen Gesundheit - oder :?
Wie gesagt..ich hab da keine Ahnung. Soll auch nicht irgendeinen Beitrag hier in Frage stellen, nur...man lernt halt nicht aus und ich weiss lieber zu viel als zu wenig ;)

Grüssle
Mari
 
bei WS-züchtern (größere bestände) ist psitacose ja keine seltenheit, wird nur gerne verschweigen.....

aber denkt mal so ...... tritt es auf nützt quarantäne nicht mehr viel ..... oft müßen dann alle dran glauben, bzw die, im direkten umfeld des betroffenen tieres....
 
Ich habe ja keine Ahnung wie das in Deutschland ist aber hier wird bei Zuechtern schon bei Verdacht auf Papageienkrankheit der gesammte Bestand gesperrt, d.h. das alle Voegel unter Quarantaene stehen - im Falle einer Hauszucht eben das ganze Haus. Wenn die Voegel naemlich frei fliegen duerfen , koennten sie ja Erreger schon laengst ueberall verbreitet haben - mal ganz abgesehen davon das die meisten Krankheiten ueber die Luft uebertragen werden ( Luftschleuse im Badezimmer ???).
Es ist nur unter grossem Aufwand ueberhaupt moeglich eine wirkliche Isolation so erreichen - dazu muesste es ein abgeschlossener Raum sein , mit Wasseranschluss , Luftschleuse oder zumindest eine Groessere Schleuse , in der man sich vollkommen umziehen muesste , Handschuhe , spaeter desinfizieren...
Wir hier der Verdacht von Papageienkrankheit bestaetigt werden alle Voegel des Bestandes getoetet - da nuzt einem dann auch die schoenste Isolation nichts mehr ...
Und fuer die alltaegliche Isolation bei nicht so gefaehrlichen Krankheiten reicht ein Nebenzimmer - und idealerweise ein Inkubator mit Luftfilter vollkommen aus !

Ich glaube nicht das irgend ein Hobby Wohnungszuechter im Falle der Papageienkrankheit eine hygienisch einwandfreie Isolation ueberhaupt durchfuehren koennte - ob nun mit grossem Raum oder kleinem Badezimmer ...
 
Also ich hab keinen Quarantäneraum, aber trotzdem ne ZG.
Der ATA hat mir aber auferlegt, dass es nur bei den beiden Grauen bleibt. Denn wenn einer betroffen ist, dann hat es der andere sowieso. Und dann konnen si eauch gleich in ihrem Zimmer bleiben.

Lg Heike
 
ja..genau auf das Ding mit der Luftschleuse wollt ich ja raus... aber klar..würde man solche Auflagen machen, würde ja keiner (oder kaum einer) mehr eine ZG bekommen..(wär ja vielleicht auch übertrieben im privaten Bereich)
Aber das generell bei der Papageienkrankheit alle Tiere getötet werden ??? Bei den Vogelkrankheiten stand ja glaub ich mal ein Fall drin..allerdings war das ja ein Einzeltier-und keine Zucht. Ich glaub ich werd morgen mal ein bisschen im Netz wühlen...das interessiert mich ja nun doch. Vor allem....die Papageienkrankheit ist doch auch auf den Menschen übertragbar.Das hiesse ja dann quasi, daß man fast die gleichen Hygieneauflagen erfüllen müsste, wie beim Besuch z.B. auf ner Intensivstation?
 
Naja, die größe des Raumes ist ja nur relativ - was nützt mir ein großer Raum, wenn dann die Vögel in kleinen Käfigen drinn gehalten werden? Und das kann der ATA nicht vorher kontrollieren.....

Doch, des guckt `se sich auch an - entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten, die verwendet werden (müssen zudem auch von der Beschaffenheit her ja stimmen von der P-Verordnung her)
Sie sagt auch, dass sie sonst ganz schnell ihre kollegin vom tierschutz im nacken hat
 
Hmm Joachim.... ich kann Dir ja soweit folgen, aber meist haben die Züchter doch eh Aussenanlagen mit Schutzhäusern oder???

Das meinte ich damit, der kpl. Bestand ist gesperrt und alle Tiere werden behandelt. Dann gibt es eine erneute Kotprobe nach 14 Tagen.

Aber das generell bei der Papageienkrankheit alle Tiere getötet werden ???

Quatsch, die Zeiten sind vorbei. Es muß nur gewährleistet sein, daß eine kpl. Abschottung gegen andere Tiere und dem Menschen möglich ist. Das ist natürlich bei Wohnungshaltung etwas schwieriger.
 
da ich mit über die ZG nachdenke und sie dieses jahr evt. machen werde und nicht wußte wie groß und wo ich den Quarantäneraum hin mache habt ihr hier echt gute ratschläge gegeben danke :zustimm:
 
Psittakose und Quarantäneraum

:k Hallo!!!
:+klugsche Also,man muss ganz klar zwischen Züchtern und Vogelhaltern hier unterscheiden.
Als privater Vogelhalter ist es fast unmöglich einen passenden Raum in der Wohnung zu finden.Das normale Leben muss weitergehen,daher ist es nicht besonders klug sein Badezimmer oder Küche all Quarantäneraum auszuweisen.
Bei der Abnahme meiner Zuchtanlage wurde mir direkt gesagt von meinem Amtveterinär:"sie brauchen keinen Quarantäneraum,wenn die Tiere infiziert sind mit Psittakose,werden sie direkt in diesen Räumen behandelt"!!
Letztes Jahr brach unverhofft in meinem Bestand von ca. 70 Papageien und Sittichen die Psittakose aus.Der Veterinär kam und wir behandelten direkt in den Zuchträumen.
Übrigens war ich und meine Frau auch mit den erregern infiziert und bekamen das gleiche Medikament wie unsere Vögel nur in Tablettenform.
Übrigens Psittakose tritt genauso häufig oder selten bei Wellensitichzüchtern auf,als bei anderen Züchtern von Papageien oder Sitticharten!!!!
 
Schön,

schön, das Eure ATA so locker sind bei Psittakose. Ich muss einen Quarantäneraum für den kompletten Bestand haben. Die Auflagen dafür sind , das der Raum gefliest sein muss, kein Holz enthalten darf oder mindestens mit abwaschbarer Farbe gestrichen sein muss.
Psittakose ist behandelbar. In unserem Kreis würde das durch den ATA überwacht werden und der gibt die Anlage auch wieder frei. Ich züchte zwar nicht, aber es könnte ja mal ein Ei kommen, deshalb habe ich die ZG.

Gruß
Angie
 
Was nützt der Raum denn???

Hallo,

also den Federstaub und damit die Krankheit und dne Federstaub trägste doch sowieso raus... Außer du hast ne Schleuse, in der du dich kontaminieren, also reinigen kannst, und erst danach in dem anderen Raum...
 
Hallo,

hansklein schrieb:
Hallo,

also den Federstaub und damit die Krankheit und dne Federstaub trägste doch sowieso raus... Außer du hast ne Schleuse, in der du dich kontaminieren, also reinigen kannst, und erst danach in dem anderen Raum...

wie Oliver schon sagte, wird der ganze Vogelbestand in den Zuchträumen behandelt, wenn alle Vögel an Psittakose erkrankt sind.

Den Quarantäneraum braucht man in erster Line für erkrankte Einzelvögel und für Neuzugänge.

Hab mal hier ein Auszug von einem Merkblatt von unserem Vet.Amt, was man im Fall benötigt.

Merkblatt für die erforderliche Ausstattung von Quarantäneräumen zur Psittakosebekämpfung!

Rechtliche Grundlagen:

· Psittakoseverordnung

· Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung

· § 17 Abs. 2 i.Vm. §17 Abs. 1 Nr. 14 des Tierseuchengesetzes

1.) Die Erlaubnis zum Züchten und Handeln mit Psittaciden nach § 17 g TierSG ist an den Quarantäneraum gebunden ( § 17 g Abs. 2 TierSG ), d.h. bei einem Ortswechsel ist die zuständige Erlaubnisbehörde des Stadtkreises bzw. Landkreises zu informieren, da sonst o.g. Genehmigung erlischt, falls ein neuer Quarantäneraum nicht nachgewiesen werden kann (vgl. Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung I Nr. 1.2 ).

2.) Die Ausstattung des Raumes muss eine Reinigung mit Wasser und Desinfektionsmittel gewährleisten ( vgl. hierzu auch die Ausführungshinweise zu § 7 Psittakoseverordnung ), d.H.:

2.1) Der Boden muss befestigt sein und gegebenenfalls einen Bodenabfluss besitzen. Geeignet sind Beton, Fliesen sowie PVC-Belag.

2.2) Die Wände müssen glatt und abwaschbar sein ( geeignet ist eine Kachelung, der Anstrich mit Dispersionsfarbe sowie PVC-Belag ).

2.3 ) Der Raum muss ausreichend beleuchtet sein und ein Fenster besitzen.

2.4 ) Ein Wasseranschuss sowie gegebenenfalls ein Spülbecken sind erforderlich.

2.5) Der Raum muss abschließbar sein,um ein unbefugtes Betreten zu verhindern.

2.6) Das Vorhandensein einer Wanne für Desinfektionsmittel zur Schuhreinigung im Eingangsbereich ist erforderlich ( Krankheitsverdacht, Behandlungsdauer ).

2.7) Bei Psittakoseverdacht sowie während der Therapiedauer ist im Bedarfsfall folgende Schutzkleidung notwendig

- Berufskittel und Hose, waschbar bis 90°C

- Kopfbedeckung ( beispielsweise Papierkappe )

- Atemschutz

- Gummistiefel

2. Die Käfige der für die zur Behandlung vorgesehenen Vögel müssen aus Metall sein. Holzkäfige sind ungeeignet. Außerdem ist ein Drahtzwischenboden zur Vermeidung des Kontaktes der Tiere mit dem ausgeschiedenen Kot während der Behandlung erforderlich.

2.9) Als geeignete Desinfektionsmittel zur prophylaktischen Reinigung bzw. im Seuchenfall kommen in Frage:

- Formalin 1%ig

- Lysol 1%ig ( z.B. Venno-Vet ® )

( vgl. hierzu Ausführungshinweis zu § 7 Nr.2.1.3 )
 
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