Andenkondorfeder

Diskutiere Andenkondorfeder im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo zusammen, ich bin in den Besitz einer ca. co 60 cm langen Andenkondorfeder gekommen. NAtürlich mit der dazugehörigen CITES Bescheinigung...
O

ozelott

Neuling
Beiträge
1
Hallo zusammen,

ich bin in den Besitz einer ca. co 60 cm langen Andenkondorfeder gekommen. NAtürlich mit der dazugehörigen CITES Bescheinigung.
Iich kann nicht einschätzen was so eine Feder Wert ist.
Wer hat da Erfahrungen`?

Gruß

Ozelott
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
An einer schönen Greifvogelfeder (Mauserfeder) wäre ich auch interessiert.
Wenn der Preis für mich stimmig ist.
Gruß
Manfred
 
NAtürlich mit der dazugehörigen CITES Bescheinigung.
Ohne diese Diskussion wieder aufflammen zu lassen: Natürlich braucht man grundsätzlich keine CITES-Bescheinigung dazu.

Aber da Du eine solche Bescheinigung hast: Ist die Feder zur Vermarktung freigegeben? Wenn nicht, erübrigt sich die Frage ohnehin.

VG
Pere ;)
 
1)Ohne diese Diskussion wieder aufflammen zu lassen: Natürlich braucht man grundsätzlich keine CITES-Bescheinigung dazu.

2)Aber da Du eine solche Bescheinigung hast: Ist die Feder zur Vermarktung freigegeben? Wenn nicht, erübrigt sich die Frage ohnehin.

VG
Pere ;)
1) Wieso denn dass bitte? Es handelt sich hier ja um eine Veräußerung (im juristischen Sinne beginnt die bereits mit dem Anbieten des entsprechenden Exonates) in diesem Falle der Feder, einer Anhang A Art gemäß EG/VO 338/97.
Einmal davon abgesehen dass wir von EU-Bescheinigungen sprechen.

2) Und warum sollte die Feder, bei Vorhandensein eines EU-Papieres, nicht vom Vermarktungsverbot ausgeschlossen sein?

Und, erkenne ich da einen Widerspruch zw. deinen Punkten 1 & 2 (?!?);)


PS: Ich habe selbst etliche Kondorfedern! Mit EU-Bescheinigung wohlgemerkt!:S
 
Hallo zusammen,

ich bin in den Besitz einer ca. co 60 cm langen Andenkondorfeder gekommen. NAtürlich mit der dazugehörigen CITES Bescheinigung.
Iich kann nicht einschätzen was so eine Feder Wert ist.
Wer hat da Erfahrungen`?

Gruß

Ozelott
Solltest du eine (alte) CITES haben, also die Blaue, und auch nur für die Feder und nicht etwa den Vogel (:)), dann mußt du die für einen Verkauf auf EU-Bescheinigung umstellen lassen!

Sprich Antrag stellen bei der für deine Region zuständige Behörde auf Ausstellung eines EU-Papieres für die besagte Feder. Um späteren (möglichen behördlichen) Ärger zu vermeiden.8)
 
Oh Gott, Ihr Armen.
Hier bekomm ich eine Kondorfeder, dann gehört sie mir. Wenn ich sie jemand anderem geben will mach ich das, fertig. Hier ist nur der gewerbsmässige Handel mit Teilen von geschützten Tieren bewilligungspflichtig. Federn interessieren hier absolut NIEMANDEN!
Ausser von aus dem Ausland importierten Tieren, hatte ich noch NIE für irgendwas eine CITES. Und das bei mittlerweile 28 Jahren hauptberuflicher Tätigkeit als Präparator.

Es lebe die nicht EU :D

Das Ganze , weil CITES nur ein internationales Handelsabkommen ist. Also für den Grenzverkehr zuständig.

Cites ist ein lustiges Papier, das ich für den Grenzübertritt brauche , etwas kosten und im Bezug auf den Schutz der Arten gar nichts bringt.
Verwaltungsaufwand für nichts.
 
Oh Gott, Ihr Armen.
Hier bekomm ich eine Kondorfeder, dann gehört sie mir. Wenn ich sie jemand anderem geben will mach ich das, fertig. Hier ist nur der gewerbsmässige Handel mit Teilen von geschützten Tieren bewilligungspflichtig. Federn interessieren hier absolut NIEMANDEN!
Ausser von aus dem Ausland importierten Tieren, hatte ich noch NIE für irgendwas eine CITES. Und das bei mittlerweile 28 Jahren hauptberuflicher Tätigkeit als Präparator.

Es lebe die nicht EU :D

Das Ganze , weil CITES nur ein internationales Handelsabkommen ist. Also für den Grenzverkehr zuständig.

Cites ist ein lustiges Papier, das ich für den Grenzübertritt brauche , etwas kosten und im Bezug auf den Schutz der Arten gar nichts bringt.
Verwaltungsaufwand für nichts.
Vielleicht sollten wir alle in die Schweiz ziehen....:)


Da ist das Leben als Falkner, Präparator und auch sonst in Sachen Artenschutzrecht ja so einfach...

Eine Insel der Glückseeligen...

Das Ganze , weil CITES nur ein internationales Handelsabkommen ist. Also für den Grenzverkehr zuständig.
CITES gibt es schon lange nicht mehr. Außer in der Schweiz vielleicht...:D
Die EU-Papiere sind im Grund genommen Verkaufsgenehmigungen (rein was den Handel angeht, das hat mit gewerbsmässig gar nichts zu tun). Das hat (nur) mit dem grenzüberschreitenden Verkehr auch nichts zu tun. Ich denke da bringst du ein bißchen etwas durcheinander... Ausfuhrgenehmigungen und normale EU-Papiere sind nicht das Gleiche.

1)Cites ist ein lustiges Papier, das ich für den Grenzübertritt brauche...
2) und im Bezug auf den Schutz der Arten gar nichts bringt.
Verwaltungsaufwand für nichts.
1) In der Schweiz vielleicht...8)

2) Das Problem dürfte eher sein dies einem Richter klar zumachen, falls du/jemand - rein fiktiv jetzt - wegen Verstoß artenschutzrechtlicher Vorgaben und Gesetze hierzulande vor diesen zitiert werden solltest...8)
 
1) Wieso denn dass bitte? Es handelt sich hier ja um eine Veräußerung (im juristischen Sinne beginnt die bereits mit dem Anbieten des entsprechenden Exonates) in diesem Falle der Feder, einer Anhang A Art gemäß EG/VO 338/97.
Einmal davon abgesehen dass wir von EU-Bescheinigungen sprechen.
Nur keine Aufregung. Laß uns die Sache en detail betrachten:

Besitzt jemand einen Kondor, gehören ihm auch die Federn. Klar. Schenkt der Federnbesitzer jemand anderem eine Feder, hat er dann gehandelt?

Die „neuen“ Bescheinigungen heißen nicht mehr CITES, aber es sind de facto natürlich „CITES-Bescheinigungen“, da sie aufgrund der Verordnung (EG) 338/97 erstellt werden. Diese Verordnung wiederum ist die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (=Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) in Europarecht.
Übersetzt: Übereinkommen über den Internationalen Handel … Schaut man rein, wird man feststellen, daß es darin um den Handel mit bestimmten Arten geht, und zwar zum einen zwischen EU und nicht EU, zum anderen zwischen den EU-Staaten.

Nicht ein einziges Wort wird darüber verloren, daß es ein Besitzdokument ist, welches innerhalb eines EU-Staates als allein besitznachweisend gilt. Nein, es ist ein Handelsdokument. Dieses Dokument gehört zur „Sache“, nicht zum Eigentümer. Anders gesagt: Der Name des Eigentümers muß sich nicht auf der Bescheinigung wiederfinden (anders als zum Beispiel beim Fahrzeugbrief).

Es steht also nicht drauf, wem das Ding gehört (das würde ich von einem Besitzdokument eigentlich erwarten), aber es steht drauf, ob damit gehandelt werden darf.

Wohl muß ich gemäß BNAtScH den rechtmäßigen Besitz nachweisen können. Oder kann mir irgendjemand sagen, wo es steht, daß ich eine Bescheinigung für den reinen Besitz innerhalb Deutschlands benötige? Gibt es Gerichtsurteile, in welchen jemand verurteilt wurde, der den rechtmäßigen Besitz nachweisen konnte, jedoch keine Bescheinigung hatte?

VG
Pere ;)
 
Wenn sie noch die alte blaue cites Bescheinigung hat muss sie sich juristisch gesehen die neue gelbe EG-Bescheinigung für anhang A-Arten ausstellen lassen und kann die Feder dann innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verkaufen. nicht aber überall in Europa, da ja nicht jedes Europäische land zur EG gehört.
(nebenher gesagt die dreisten Engländer würd ich mal locker aus der EG rausfeuern da sie nach wie vor auf ihre alte Währung bestehen. Wenn am ende eh wieder jeder seinen eigenen scheiss macht ists auch keine gemeinschaft mehr!!)

Wenn sie sich aber wirklich nochmal nachträglich die gelbe bescheinigung ausstellen lassen muss kostet das aber wieder geld. je nach behörde 10-40 euro bearbeitungsgebühr.

aber jetzt mal unter uns gesagt wenn du diese feder mit der gelben bescheinigung bei ebay reinstellen würdest kannst du für die feder locker 150€ oder gar mehr bekommen wenn der zustand super ist.
 
Nur keine Aufregung. Laß uns die Sache en detail betrachten:

Besitzt jemand einen Kondor, gehören ihm auch die Federn. Klar. Schenkt der Federnbesitzer jemand anderem eine Feder, hat er dann gehandelt?

Die „neuen“ Bescheinigungen heißen nicht mehr CITES, aber es sind de facto natürlich „CITES-Bescheinigungen“, da sie aufgrund der Verordnung (EG) 338/97 erstellt werden. Diese Verordnung wiederum ist die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (=Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) in Europarecht.
Übersetzt: Übereinkommen über den Internationalen Handel … Schaut man rein, wird man feststellen, daß es darin um den Handel mit bestimmten Arten geht, und zwar zum einen zwischen EU und nicht EU, zum anderen zwischen den EU-Staaten.

Nicht ein einziges Wort wird darüber verloren, daß es ein Besitzdokument ist, welches innerhalb eines EU-Staates als allein besitznachweisend gilt. Nein, es ist ein Handelsdokument. Dieses Dokument gehört zur „Sache“, nicht zum Eigentümer. Anders gesagt: Der Name des Eigentümers muß sich nicht auf der Bescheinigung wiederfinden (anders als zum Beispiel beim Fahrzeugbrief).

Es steht also nicht drauf, wem das Ding gehört (das würde ich von einem Besitzdokument eigentlich erwarten), aber es steht drauf, ob damit gehandelt werden darf.

Wohl muß ich gemäß BNAtScH den rechtmäßigen Besitz nachweisen können. Oder kann mir irgendjemand sagen, wo es steht, daß ich eine Bescheinigung für den reinen Besitz innerhalb Deutschlands benötige? Gibt es Gerichtsurteile, in welchen jemand verurteilt wurde, der den rechtmäßigen Besitz nachweisen konnte, jedoch keine Bescheinigung hatte?

VG
Pere ;)
Hallo Pere

En detail, also gut, du hast es so gewollt...:D

Besitzt jemand einen Kondor, gehören ihm auch die Federn. Klar. Schenkt der Federnbesitzer jemand anderem eine Feder, hat er dann gehandelt?
Richtiger Ansatz, falscher Gedanke.

Der Threaderöffner hat im juristischen Sinne die Feder zum Verkauf angeboten. Ergo müßte er zumindest von gesetzeswegen eine EU-Bescheinigung haben. Sollte dies nicht der Fall sein, selbst wenn die beantragt wäre und noch in Bearbeitung, würde dies eine Ordnungswidrigkeit bedeuten.

----
Die „neuen“ Bescheinigungen heißen nicht mehr CITES...
Eben.;)

----
Nicht ein einziges Wort wird darüber verloren, daß es ein Besitzdokument ist, welches innerhalb eines EU-Staates als allein besitznachweisend gilt. Nein, es ist ein Handelsdokument. Dieses Dokument gehört zur „Sache“, nicht zum Eigentümer. Anders gesagt: Der Name des Eigentümers muß sich nicht auf der Bescheinigung wiederfinden (anders als zum Beispiel beim Fahrzeugbrief).
War eigentlich nicht der Punkt, was bzw. wer auf dem Dokument steht! Sondern seine nennen wir es Präsenz, in diesem Falle.

----
Es steht also nicht drauf, wem das Ding gehört (das würde ich von einem Besitzdokument eigentlich erwarten), aber es steht drauf, ob damit gehandelt werden darf.
War eigentlich auch nicht das Thema.8)

----
1)Wohl muß ich gemäß BNAtScH den rechtmäßigen Besitz nachweisen können.
2) Oder kann mir irgendjemand sagen, wo es steht, daß ich eine Bescheinigung für den reinen Besitz innerhalb Deutschlands benötige? Gibt es Gerichtsurteile, in welchen jemand verurteilt wurde, der den rechtmäßigen Besitz nachweisen konnte, jedoch keine Bescheinigung hatte?
1)Richtig. Aber auch nicht der Punkt um den es geht. Zumindest werden wir in der BNAtScH den Kondor kaum als heimische Art wiederfinden.:D
2) Ich gehe jetzt mal von meinem Metier aus, den Federn (obwohl diese ja dem lebenden Vogel zumindest gesetzmäßig gleichgestellt sind). Ich muss auf (behördliches) Verlangen den Herkunftsnachweis führen können für alle Federn in meinem Besitz!

Bei Anhang B Arten ist dies sowieso relativ einfach, zumal formlose Herkunftsnachweise reichen.

Bei Anhang A Arten reicht im Grunde genommen, wenn das Exponat dem Hausrat zugerechnet wird (wie es behördlich etwas komisch formuliert wird) wenn ich die schriftliche Abgabe- oder besser Schenkungsbestätigung habe vom Besitzer des Vogels. Der diesen natürlich auch rechtmäßig erworben, sprich gemeldet haben sollte bei seiner Behörde.

Wenn ich eine solche zumindest offiziell geschenkte Feder allerdings veräußern möchte, brauche ich wie gesagt eine EU-Bescheinigung dafür. Ob die auf Basis einer Schenkungsbestätigung ausgestellt wird liegt sehr sehr stark im Ermessungsspielraum des verantwortlichen Beamten. Verpflichtet ist er zumindest nicht dies als Basis anzuerkennen. Weil dies letztendlich zu einem kommerziellen Vorteil führt, die Veräußerung mit EU-Papier. Und dafür kann er von Amtswegen vom Antragsteller die Vorlage einer EU-Bescheinigung verlangen. (In der Praxis, wenn ich etwa mehrere Federn auf Schenkungsbestätigung hätte, und zumindest teilweise hierfür EU-Bescheinigungen beantragen möchte)
 
Wenn sie noch die alte blaue cites Bescheinigung hat muss sie sich juristisch gesehen die neue gelbe EG-Bescheinigung für anhang A-Arten ausstellen lassen und kann die Feder dann innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verkaufen. nicht aber überall in Europa, da ja nicht jedes Europäische land zur EG gehört.
(nebenher gesagt die dreisten Engländer würd ich mal locker aus der EG rausfeuern da sie nach wie vor auf ihre alte Währung bestehen. Wenn am ende eh wieder jeder seinen eigenen scheiss macht ists auch keine gemeinschaft mehr!!)

Wenn sie sich aber wirklich nochmal nachträglich die gelbe bescheinigung ausstellen lassen muss kostet das aber wieder geld. je nach behörde 10-40 euro bearbeitungsgebühr.

aber jetzt mal unter uns gesagt wenn du diese feder mit der gelben bescheinigung bei ebay reinstellen würdest kannst du für die feder locker 150€ oder gar mehr bekommen wenn der zustand super ist.

Wenn sie noch die alte blaue cites Bescheinigung hat muss sie sich juristisch gesehen die neue gelbe EG-Bescheinigung für anhang A-Arten ausstellen lassen...
Korrekt.

----

kann die Feder dann innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verkaufen. nicht aber überall in Europa, da ja nicht jedes Europäische land zur EG gehört.
Nicht korrekt, sorry.

Ich kann durchaus beispielsweise auch in die Schweiz exportieren. Allerdings muss ich dafür beim entsprechenden Bundesamt für Naturschutz in Bonn eine Ausfuhrgenehmigung beantragt und bewilligt werden.
Bei einem Import aus der Schweiz beispielsweise (nicht EU) muss ich bei Antrag auf eine Einfuhrgenehmigung bei der gleichen Behörde die entsprechende Ausfuhrgenehmigung des Hersprungslandes, also in unserem Beispiel der Schweiz vorlegen, wenn ich Aussicht auf Bewilligung der Einfuhr haben möchte.

----

aber jetzt mal unter uns gesagt wenn du diese feder mit der gelben bescheinigung bei ebay reinstellen würdest kannst du für die feder locker 150€ oder gar mehr bekommen wenn der zustand super ist.
Dies ist, sorry, ein Trugschluß.

Ich spreche da aus Erfahrung. (Ich war wohl der Einzige der da schon mal so eine Feder angeboten hatte...:zwinker:)

Mit EU-Papier selbstredent!
 
Richtiger Ansatz, falscher Gedanke.

Wenn ich eine solche zumindest offiziell geschenkte Feder allerdings veräußern möchte, brauche ich wie gesagt eine EU-Bescheinigung dafür. Ob die auf Basis einer Schenkungsbestätigung ausgestellt wird liegt sehr sehr stark im Ermessungsspielraum des verantwortlichen Beamten.
Öhm … also ich glaube, wir reden aneinander vorbei: :idee::bier:

Ozelot schrieb sinngemäß, daß er in den Besitz einer Feder gekommen sei, mit EU-Bescheinigung natürlich. Und daraufhin war meine Reaktion, daß das gar nicht so natürlich sei, da man für den bloßen Besitz (durch Schenkung) eine solche gar nicht benötigt.

Für den Verkauf sieht es anders aus, das ist klar. Allerdings ging es nach meiner Auffassung um den Besitz, nicht um die Veräußerung.

Zum Thema „Ermessensspielraum“ noch ein Wort: Ermessen bedeutet nicht, daß der Beamte je nach Tagesform und Laune entscheiden kann. Ermessen bedeutet Gleichbehandlung in gleichgerichteten Fällen. Er kann nicht dem einen eine Genehmigung ausstellen und dem anderen versagen. Das wäre eine Überschreitung des Ermessensspielraums.

1)Richtig. Aber auch nicht der Punkt um den es geht. Zumindest werden wir in der BNAtScH den Kondor kaum als heimische Art wiederfinden.:D
Das nicht, nein. Ist aber egal, denn er ist trotzdem durch das BNatSchG geschützt, und zwar streng.

VG
Pere ;)
 
Also ich denke nicht dass sich jemand wegen einer Feder den Hick hack mit den ein und ausfuhr-papieren antun. erstens kosten die auch wieder geld und vor allen nerven. ich denke auch nicht dass sich sowas wirklich lohnt. einfach hinschreiben ich versende nur innerhalb der EG und fertig.
oke ich habe mal gesehen wie eine andenkondorfeder mit papier für an die 150 euro weggeing, ich glaube es war auf ebay frankreich oder ein anderes land.
ich will ja nur sagen sie ist viel wert, also über 50 euro bestimmt.
 
Und ich hab meine letzte einfach so verschenkt :D
Finde ohnehin langsam horrend , was da auch für Adlerfedern geboten wird. Da krieg ich mittlerweile mehr wenn ich einen Adler rupfe, als wenn ich ein Ganzpräparat anfertige. ( Also nicht dass ich das mit dem Rupfen mache, wenn er gut beieinander ist).
 
Hmmm, glaube kaum dass wenn man seine Federn verschenkt, dass man dann mehr bekommt wenn man den Adler rupft, als wenn man den Steinadler präpariert (und dann gegen Bezahlung abgibt?!)...:o

Aber in nicht EU-Ländern gehen die Uhren offensichtlich halt ein wenig anders.

Denn wenn ich bedenke was hierzulande für ein gutpräpariertes Steinadler-Neupräparat zum Teil verlangt wird...

Und dann den fiktiven Fall der Rupfung eines solchen gegenüberstelle. In diesem theoretischen Falle müßte ich erst einmal Interessenten an der Hand haben die mehr als nur eine Feder wollen bzw. bezahlen wollen oder auch können (sage nur Finanzmarktkrise8)). Denn sonst kann/muss ich die Federn einzeln anbieten bzw. verkaufen.
Was wiederum bedeuten würde - wir reden ja von einem fiktiven Beispiel - dass ich für jede einzelne Feder eine EU-Bescheinigung ausstellen lassen müßte wenn ich die offiziell und auch gesetzeskonform (um möglichen späteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen) anbieten und veräußern möchte. Und das bei uns hierzulande bei behördlichen Ausstellungsgebühren, gemäß dem entsprechenden Landesbegührenkatalog, von knapp 10 bis immerhin bis zu 35 EUR das Papier.

Wenn ich dies Parameter einmal vergleiche bzw. gegenüberstelle, selbst wenn ich nicht die höchstmöglichen 35 EUR pro EU-Papier (ohne Nebenkosten die sonst anfallen) bezahlen muß/müßte, dann frage ich mich ob sich zumindest der ganze Aufwand überhaupt lohnen (oder rechnen wenn man so will) würde...8)

Also praktisch betrachtet, das "Ziehen"; wie auch die anschließende behördliche Prozedur. Angefangen von dem mittlerweile fast überall eingeführten und zu erbringenden Fotonachweis der entsprechenden Feder. Bis hin zum Bestellen und auch - mit nur bei dem Monopolisten Köhler-Verlag erhältlichen, entsprechenden und nicht gerade billigen PC-Programm - Ausfüllen der dreifachen, auch nur beim selben Monopolisten erhältlichen, Antragsformulare am Rechner. Das Verbringen der Anträge zur Behörde ist da noch Peanuts.

Wenn ich da als Präparator die Wahl hätte, und nicht gerade Zeit und Geduld ohne Ende, da würde ich mir das Rupfen nicht zweimal überlegen. Dreimal...

Hierzulande...:o
 
150 EUR für eine Mauserfeder des Andenkondors selbst mir Papieren ist ein Wort. Wieviel davon darf ich dir anbieten? (Kleiner Scherz:D)

Die Federn, mit entsprechender EU-Bescheinigung, haben durchaus ihren Wert keine Frage. Ich persönlich würde nie wagen eine aus meiner Sammlung jemandem für so eine Summe anzubieten. Ist meiner Meinung nach gegen jede Moral.

Nun gut, wenn jemand freiwillig so viel bietet wie im Falle EBAY, da ist er seines eigenen Glückes Schmid. So viel dafür zu bekommen ist ein reiner Glücksfall der nicht alle Tage vorkommt. Daher mein vorheriger Einwand.

PS: Der Threaderöffner vernachlässigt "seinen" Thread in fast schon sträflicher Weise. Ziemlich undankbar finde ich, bei den sachdienlichen Hinweisen die mittlerweile eingegeangen sind.:o
 
Öhm …

Ozelot schrieb sinngemäß, daß er in den Besitz einer Feder gekommen sei, mit EU-Bescheinigung natürlich. Und daraufhin war meine Reaktion, daß das gar nicht so natürlich sei, da man für den bloßen Besitz (durch Schenkung) eine solche gar nicht benötigt.
Öhm...(räusper:D)

Besagter, mittlerweile vermisster oder verstorbener (:~) @Ozelot meinte er habe eine Andenkondorfeder mit EU-Papier und wollte den Wert wissen.

Zu "verschenken" war die eher nicht, warum sollte er nach dem Wert fragen?:D

Die von dir angesprochenen Schenkung, ein eigentlich legales Schlupfloch, ist im Ernstfalle eine Frage der Plausibiltät. Ernstfall wäre (theoretisch) beispielsweise wenn der "Beschenkte" die später bei im Thread hier angesprochenen und bekannten Online-Auktionär anbietet, wider besseren Wissens logischerweise ohne das nicht vorhandenen Dokument, und das Ganze in die falschen Hände gerät. Um es einmal so zu nennen. Daher hebe ich da gerne den virtuellen Zeigefinger (:+klugsche) wenn solche Hinweise/Tips oder wie wir es auch immer nennen möchten, gegeben werden.

Hat weniger etwas mit Moralapostel zu tun, als mehr mit einer, nennen wir es Prophilaxe gegen möglichen späteren Ärger.:o

----

Allerdings ging es nach meiner Auffassung um den Besitz, nicht um die Veräußerung.
Der soll ja wechseln, nach dem Sinne des TE.;) Zumindest suggeriert mir persönlich dies die Fragestellung und die rethorische Gestaltung des Eröffnungsbeitrages. Und offensichtlich nicht nur mir, Pere.
Du hast ja selbst an ihn geschrieben:"Aber da Du eine solche Bescheinigung hast: Ist die Feder zur Vermarktung freigegeben?";)

----

Zum Thema „Ermessensspielraum“ noch ein Wort: 1) Ermessen bedeutet nicht, daß der Beamte je nach Tagesform und Laune entscheiden kann. Ermessen bedeutet Gleichbehandlung in gleichgerichteten Fällen. 2)Er kann nicht dem einen eine Genehmigung ausstellen und dem anderen versagen. Das wäre eine Überschreitung des Ermessensspielraums.
1) Das scheint zumindest nicht ausgeschlossen zu sein. So zumindest meine hierbei gemachten Erfahrungen. Wobei ich dies jetzt nicht im negativen Sinne verstanden haben will. Wie ich das meine(?!?) Ganz einfach: Mal kann sich der gleiche Beamte mit bestimmten Nachweisen zufrieden geben, ein anderes mal nörgelt er deswegen ein wenig und verlangt Nachbesserung (blödes Wort, aber treffend).

2) Kann wie unter 1) ausgeführt beim gleichen Antragsteller sein. Könnte aber auch auf dein Beispiel zutreffen. Kommt/käme auf die Seriösität des Antragstelles drauf an. Und seinen Antrag. (Explizit, falls gewünscht, erläutere ich das gerne per PN)

----

Überschreitung des Ermessensspielraums
Im Volksmund, im negativen Falle, auch Willkür genannt.:o
Würdest du dies als Falkner oder auch Züchter von Greifen in dt. Behörden gänzlich ausschließen?;)
 
1) Das scheint zumindest nicht ausgeschlossen zu sein. So zumindest meine hierbei gemachten Erfahrungen. Wobei ich dies jetzt nicht im negativen Sinne verstanden haben will. Wie ich das meine(?!?) Ganz einfach: Mal kann sich der gleiche Beamte mit bestimmten Nachweisen zufrieden geben, ein anderes mal nörgelt er deswegen ein wenig und verlangt Nachbesserung (blödes Wort, aber treffend).

2) Kann wie unter 1) ausgeführt beim gleichen Antragsteller sein. Könnte aber auch auf dein Beispiel zutreffen. Kommt/käme auf die Seriösität des Antragstelles drauf an. Und seinen Antrag. (Explizit, falls gewünscht, erläutere ich das gerne per PN)

Im Volksmund, im negativen Falle, auch Willkür genannt.:o
Würdest du dies als Falkner oder auch Züchter von Greifen in dt. Behörden gänzlich ausschließen?;)
Daß sowas durchaus vorkommt (vielleicht sogar regelmäßig) kann durchaus sein. Aber es darf nicht sein. Wenn einer blöd macht, dann wende ich mich eben an den Vorgesetzten der betreffenden Person. Ist doch kein Problem.

VG
Pere ;)
 
Achja in der Schweiz ist alles besser, die Gesetze, die Konten...
Lassen wir das doch einfach mal. Ich lebe in Deutschland und bin nich traurig drüber.
Und diese Gesetze mussten am ende ja auch nur gemacht werden weil es Menschen gab welche die Vögel nur wegen der Federn fingen, töteten und dann Geld draus machten.

Ich denke Eric hat das mit den Federn aus Spass gemeint und auch wenn, sollte man solche Bescheinigungen in der freien Schweiz nicht benötigen so würde er durchaus mehr gewinn damit machen können..dazu kommen ja dann noch die Fänge und Knochen des Adlers wo er teuer verkaufen könnte.

Bei uns werden Steinadler Präparate um 3000-4000€ angeboten.
Wieviele Federn hat ein Adler?

Aber egal...
Kenne einen Greifvogelfreund in der Schweiz welcher von Zeit zu Zeit Altptäparate von Adlern und Co. aufkauft, nur um die Federn zu entnehmen (die präparate sind auch meist ohnehin in schlechten zustand)
Trotz dass er dann keinerlei nachweise etc. für diese präparate besitzt (verlangt die schweiz wohl nicht) hat er schon welche davon in die EG eingeführt, sprich bekam dafür Ein und ausfuhrbescheinigungen ausgestellt...so einfach kanns gehen...
 
Sorry, aber ich halte dies für ein Ammenmärchen dass Vögel (Greife?!?) getötet werden/wurden wg. den Federn. Da bringt der tote Vogel, speziell Adler, oder das daraus resultierende Präparat weitaus mehr.
Ob sich irgend jemand ein Süppchen kocht von den Adlerfedern um damit seine Flugeigenschaften (?) zu optimieren weiß ich nicht. Von den Fängen hat der Vogel jedenfalls nur zwei (legal). (Achtung. Ironie);)

----

Ich denke Eric hat das mit den Federn aus Spass gemeint..
Meine Anmerkung sollte eigentlich auch eher Ironie sein, das mit dem Verschenken...

----

...wenn, sollte man solche Bescheinigungen in der freien Schweiz nicht benötigen so würde er durchaus mehr gewinn damit machen können..dazu kommen ja dann noch die Fänge und Knochen des Adlers wo er teuer verkaufen könnte.
Ich habe das fiktive Beispiel mir erlaubt auf Deutschland umzulegen. Daher die ironische Anmerkung bzgl. Schweiz.

----

Bei uns werden Steinadler Präparate um 3000-4000€ angeboten.
Wieviele Federn hat ein Adler?
Gegenfrage; Wieviele potentielle Käufer bräuchte ich für ein Präparat; und wieviele für sagen wir mal 40 Federn? (Bei Ebay könnte er sie - ohne EU-Papiere - jedenfalls nicht anbieten...)

----

Aber egal...
Kenne einen Greifvogelfreund in der Schweiz welcher von Zeit zu Zeit Altptäparate von Adlern und Co. aufkauft, nur um die Federn zu entnehmen (die präparate sind auch meist ohnehin in schlechten zustand)
Trotz dass er dann keinerlei nachweise etc. für diese präparate besitzt (verlangt die schweiz wohl nicht) hat er schon welche davon in die EG eingeführt, sprich bekam dafür Ein und ausfuhrbescheinigungen ausgestellt...so einfach kanns gehen...
Der Greifvogelfreund heisst nicht zufällig Peter B. (?!?)
Und hast du die (angeblichen) Ausfuhrbescheinigungen gesehen oder hat der Greifvogelfreund dies lediglich behauptet?!? Ersteres würde mich schon sehr wundern.

Ein Bekannter von mir hier in Deutschland hat gerade unliebsame Bekanntschaft gemacht mit dem Bundesamt für Naturschutz. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen soviel ich weiss. Gegenstand: Greifvogelfedern (im Tausch) ohne Nachweise aus der Schweiz, bei der (wohl routinemäßigen) Kontrolle durch den Zoll beschlagnamt und die Angelegenheit nach Bonn weitergeleitet. Zumindest sah sich der (erwähnte) Absender außer Stande Nachweise oder darauf basierende Ausfuhrgenehmigungen herbei zu schaffen. Sehr zum Leidwesen des Adressaten, meines Bekannten, der jetzt keine (Tausch-)Federn dafür aber einige Problem hat...8)

Daher meine wohl nicht unbegründete Skepsis bzgl. dieser erwähnten und angeblich vorhandenen Ausfuhrgenehmigungen bzgl. Federn. Unabhängig von einzelnen Personen jetzt.

Auch wenn in der Schweiz alles viel einfacher ist wie wir wissen. Die Gesetze, die Konten...;)
 
Thema: Andenkondorfeder
Zurück
Oben