Beokaefig- bzw. Volierenabmessungen
Hallo,
Bezueglich Vogelbehausungen bzw. deren Abmessungen gibt es ja ohnehin schon Schwierigkeiten allein die Begriffe Kaefig und
Voliere allg. gueltig zu deffinieren.
Voliere bedeutet frei uebersetzt nichts anderes als fliegen. Aber das nur am Rande
Grundsaetlich kann man bezeuglich Beobehausungen erst mal die Inhalte des Gutachtens zur Umsetzung von Art. 4(2)b) der EG-Vo 338/97 heranziehen:
Auszug des Gutachtens "Spezieller Teil Beo"
Voruebergehende Haltung (bis zu 3 Monate)
Kaefig: 1,20 x 0,50 x 0,50 m, Besatz: max. 4 Voegel.
Die Raummasse sind fuer die Unterbringung von 1 bis 2 weiteren Voegeln um 30 % der urspruenglichen Grundflaeche zu erweitern. Mehr als 15 Voegel duerfen pro Kaefig nicht gehalten werden.
Voliere: 2,00 x 1,00 x 1,80 m, Besatz: max. 10 Voegel.
Die Raummasse sind fuer die Unterbringung von bis zu 5 weiteren Voegeln um 50 % der urspruenglichen Grundflaeche zu erweitern. Mehr als 15 Voegel duerfen pro
Voliere nicht gehalten werden.
Dauerhafte Haltung (ueber 3 Monate)
Kaefig: 1,20 x 0,50 x 0,50 m, Besatz: max. 2 Voegel mit Jungtieren. In Kaefigen gehaltenen Beos ist regelmaessig Zimmerfreiflug zu gewaehren. Anzustreben ist eine dauerhafte Unterbringung in Zimmer- oder Aussenvolieren mit angrenzendem Schutzraum.
Voliere: 2,00 x 1,00 x 1,80 m, Besatz: max.2 Voegel mit Jungtieren.
Das sind nun die Mindestabmessungen, wie sie im Gutachten empfohlen werden. Allerdings ist es nicht verboten, diese zu ueberschreiten.
Unsere alte Beobehausung in Modulbauweise hatte pro Modul die Abmessungen L/B/H - 1/1/1 Meter. Zeinerzeit hatten wir 4 Stueck davon. Sicherlich, da fehlen bei uns dann laut Gutachten 20 cm Laenge. Betrachtet man unsere alte Anlage jedoch vom Raumangebot, liegen wir weit ueber der Mindestanforderung. Kaefig laut Gutachten: 0,3 kubikmeter, unsere alte Behausung hatte pro Modul 1 Kubikmeter Raumangebot.
Bei unserer jetzigen Beobehausung sind es ausgehend von L/B/H - 3/0.8/1,8: 4,32 Kubikmeter,
Voliere Gutachten: 3,6 Kubikmeter. Aber wie bereits gesagt, wenn die Moeglichkeit besteht, ist es ja nicht verboten, eine Beobehausung noch groesser zu gestalten. Wichtig fuer Beos ist jedenfalls eine moeglichst grosse Flugweite. Eine Behausung mit den Abmessungen L/B/H von z. B. 0,8/0,8/1,6 Meter ist fuer Beos ungeeignet. Legt man so ein Teil auf die Seite, erhaelt man zwar nur eine Hoehe und Breite von jeweils 80 cm, aber dafuer eine Flugweite von 1,6 Meter und damit kann ein Beo erheblich mehr anfangen!