angemessene Schutzgebühr?

Diskutiere angemessene Schutzgebühr? im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Hallo zusammen, ich habe gerade bei dhd eine Anzeige für eine BS - Amazone mit Käfig für eine Schutzgebühr von 480 Euro gefunden. Ich finde das...
Papagilla

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Hallo zusammen,

ich habe gerade bei dhd eine Anzeige für eine BS - Amazone mit Käfig für eine Schutzgebühr von 480 Euro gefunden. Ich finde das ist vllt. ein normaler Kaufpreis hat aber nix mehr mit Schutzgebühr zu tun. Gibt es so etwas wie einen "Richtwert" wie hoch so eine Schutzgebühr sein kann? Ich habe zwar viele Freds mit "schutzgebühr" über die sufu gefunden allerdings keinerlei relevanten Euro Beträge. Wäre lieb, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.


LG
papagilla
 
Hi! Also soweit ich weiß gibt es da tatsächlich Richtwerte! Kann dir aber leider nicht genau sagen, wie hoch diese Gebühren sind... Da könntest du aber einfach bei einem Tierheim nachfragen - die richten sich nämlich normalerweise danach. Soweit ich mich erinnere sind es für einen Hund 150 Euro, für eine Katze um die 80 oder 100, für Meerschweinchen/Kaninchen usw etwa 10 Euro usw. Aber bei einem Papageien.... Keine Ahnung...
 
Ah, ich habe grade rausgefunden, dass es in Deutschland keine rechtliche Bestimmung für die Benutzung des Begriffes "Schutzgebühr" gibt. Die Gebühr wird also meist so angepasst, dass z.B. ein Tierheim dadurch wenigstens einen Großteil der Kosten decken kann, die das Tier bisher verursacht hat (Futter, Tierarzt usw). Eine Richtlinie habe ich allerdings im Internet gefunden: "Katze 50-80, Hund ab 150, Kaninchen u Meerschweinchen 20-30, Sittich 30, Mäuse 5, Hamster 5-10, Ratten 10, Frettchen ab 50, andere Exoten (Schlangen, Chinchillas, Schildkröten, Echsen, ...) höhere Schutzgebühr (nicht pauschal beantwortbar), da sie nicht für jeden zugänglich gemacht werden sollen."
Sieht also so aus, als würde die Schutzgebühr in den meisten Fällen nicht unbedingt unter dem normalen Verkaufspreis liegen...
 
Hallo! Die Schutzgebühren für große Papageien (gibt ja auch noch Sperlings u.a. :+schimpf) liegen meines Wissens bei um die ca. 200 Euro + Schutzvertrag.Dürfte bestimmt je nach Tierheim +/- sein, wie bei den anderen Tierarten auch...


TH Ludwigshafen z.B. gibt auch diese Schutzgebühr an:

http://www.tierheim-ludwigshafen.de/Preise.htm
 
Hallo siesa,

Sieht also so aus, als würde die Schutzgebühr in den meisten Fällen nicht unbedingt unter dem normalen Verkaufspreis liegen...

das denke ich auch :zwinker: viele Tierschutzorga's geben z.B. ihre Hunde zu einer fixen Schutzgebühr von 200-300 Euro ab, wohingegen Hunde in der (Online-) Zeitung teilweise für "kost nix", oder die Hälfte oder ein Viertel solch einer Schutzgebühr abgegeben werden...
 
Hallöle zusammen,

danke erstmal für Eure Antworten!!
Ich werde einfach morgen mal bei unserem TH anrufen und nachfragen, was die so als Gebühr verlangen.

LG
papagilla
 
hallo,

privatpersonen dürfen keine schutzgebühr verlangen. ist dann immer in der regel ein kaufvertrag.
 
hallo,

privatpersonen dürfen keine schutzgebühr verlangen. ist dann immer in der regel ein kaufvertrag.

Korrekt. :zustimm:

Wolle eben gerade nachfragen, ob es sich um eine von einem TH verlangte Schutzgebühr handelt, ober von einer Privatperson die halt den Kaufpreis "nett umschreibt".
 
Schutzgebühren werden eigentlich nur von Vereinen oder Tierheimen erhoben. Wenn privat Papageien mit Käfig für Schutzgebühren angeboten werder ist das vollkommener Quatsch. Das ist ein normaler Kaufpreis.

Eigendlich werden Schutzgebühren in Verbindung mit Schutzverträgen erhoben. Um z.B einen Wiederverkauf zu unterbinden, aber wie gesagt nur von Vereien, Tierheimen.

Aber hört sich doch immer schön an, wenn man *nur* eine Schutzgebühr möchte. :k
 
Verwirrt!

Da sieh mal einer an!

Und ich hatte immer gedacht, "Schutzgebühr" bedeute, dass der Betrag nicht so hoch ist wie ein "Neupreis" z. B. vom Züchter und das Geld eine kleine Hemmschwelle für die Menschen beuten soll, sie meinen, alles, was umsonst ist, ist wertlos.

Also, Schutzgebühr = Abgabetier, aber trotzdem wertvoll, daher kleiner Geldbetrag, der das ernsthafte Interesse des Käufers symbolisiert.


Wenn ich ein wertvolles Tier abgeben wollte, z. B. eben einen großen Papagei, aber verhindern wollte, dass er für lau = umsonst von mir genommen wird, um dann teuer in ungewisse Umstände weiterverkauft zu werden, würde ich wahrscheinlich auch eine "Schutzgebühr" nz. B. halben Zücherpreis o. Ä. verlangt haben, damit eben nur Leute kommen, die den papagei und nicht den Wiederverkaufswert haben wollen.

Und so etwas ist illegal?


"Verkaufen" klingt ja so, als ob ich damit noch Profit machen wollte, "Schutzgebühr" klingt eher so, als o ich das Tier in den Mittelpunkt stelle (daher Schutz! des Tieres eben).
Verkaufen, Kaufpreis klingt so schäbig.

Umsonst würde ich so ein Tier nur an Freunde und Nachbarn weitergeben, bei denen ich sehen kann, das/wie es dem Tier dann( gut) geht.

Mit welchem Recht (Argument) darf denn der Verein die Gebühr erheben; ich dachte, die soll auch nur die Ernsthaftigkeit des neuen Besitzers symbolisieren/sicherstellen?

Verein wie Privatperson hatten ja vorher Ausgaben für die versorgung des Tieres.
 
Hallo Stephanie,

Mit welchem Recht (Argument) darf denn der Verein die Gebühr erheben; ich dachte, die soll auch nur die Ernsthaftigkeit des neuen Besitzers symbolisieren/sicherstellen?

der Gedanke, der früher mal im Tierschutz die Schutzgebühr ins Leben gerufen hat, war im Wesentlichen auch der, zu verhindern, dass Tiere an Versuchslabore u.ä. weiterverkauft werden.Die Schutzgebühr sollten höher liegen als der Betrag, den die Labore für Tiere bezahlen, damit kein Tier an ein solches "verscherbelt" werden kann, bzw. dies für Tierhändler nicht mehr lukrativ ist.

(Heutzutage läuft das ja alles etwas anders; die Tiere werden oft in den Laboren geboren und später für Versuche mißbraucht).

Oder bei Tierschutzpferden liegt die Schutzgebühr i.d.R. höher als der Schlachtpreis, den der (Pferde-) Metzger bezahlen würde für das Tier...


Heutzutage dient die Schutzgebühr vor allem dazu, die Kosten halbwegs zu decken, die ein Tier einem Tierschutzverein verursacht.Die Schutzgebühr ist meist bei Tierschutztieren, die aus dem Ausland kommen höher als bei inländischen Tierheimtieren, da ein Auslandsnotfellchen häufig höhere Kosten verursacht.
 
Vielen Dank für diese Info!!!

Dann kann ich also grundsätzlich davon ausgehen, daß Schutzgebühren ausschliesslich von Tierheimen, Papagillennothilfeeinrichtungen etc. erhoben werden dürfen und bei Privatmenschen daß als Kaufbetrag gilt!

LG
papagilla
 
ja fast, wobei du bei den Papagillennothilfeeinrichtungen sowie bei allen anderen privaten Aufnahmestationen darauf achten solltest ,ist es nun ein e.V, oder machen diese Leute es privat.

Ich zum Beispiel nehme auch Vögel auf die niemand mehr haben möchte. Meistens sind es Wellensittiche. Ich bin aber kein Verein, somit privat. Zwar Züchter, aber nicht gewerblich, also immernoch privat.

Ich kann diese Notvögel verkaufen, oder verschenken.
Ich für meinen Teil habe mich dazu entschlossen diese Wellensittiche zu verschenken. Ich könnte sie auch gegen eine Schutzgebühr abgeben.
Das wäre aber wie ein Verkauf, und da ich kein Händler bin mache ich das nicht.

Ist alles ein bischen schwierig.

Was ich nicht verstehe. Im Tierheim wird für ein Kaninchen oder Meerschweinchen 15 bis 20 Euro Schutzgebühr verlangt. Ich denke das ist viel zu viel, das ist keine Schutzgebühr mehr. Aber seis drum.
 
Es ist einzusehen, dass Tierheime zur Deckung ihrer Kosten und eben wegen dem oben angesprochenen "ernsthaften Interesse des Käufers" eine Gebühr für ein Tier verlangen. Was ich aber ehrlich gesagt unsinnig finde, ist wenn die Gebühr höher als der übliche Kaufpreis liegt. Weil wer - ausser wirklich tierschutzbegeisterten - würde ein Kleintier aus dem Tierheim holen (und selbiges damit entlasten), wenn man für weniger Geld ein jüngeres Tier bekommen kann? Meine Freundin hat z. B. mal zwei Degus aus einem Tierheim geholt und schlackerte dann mal mit den Ohren, weil die Schutzgebühr höher war als der Preis in einer Zoohandlung. Da überlegt man es sich das nächste Mal zweimal. So verhindern die Tierheime indirekt ja auch, dass öfter Tiere dort geholt werden, ergo sind die Kosten größer, weil mehr Tiere oder gleiche Anzahl für längere Zeit versorgt werden muss.
Ich kann mir vorstellen, dass z. B. junge Familien, die für ihre Kinder Meerschweinchen oder Kaninchen anschaffen möchten, die dann nicht aus dem Tierheim holen, sondern vom Züchter oder gar im Zoogeschäft, weil auch einfach Aufwand und Kosten geringer und möglicherweise die "verbliebene" Lebensdauer des Tierchens höher sind.
In den Vermittlungsforen weiter unten wird ja angegeben, dass eine Schutzgebühr einen bestimmten Prozentsatz des üblichen Verkaufspreises nicht übersteigen soll.
 
Thema: angemessene Schutzgebühr?

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