Anklage wegen illegalen Papageien-Handels

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Anklage wegen illegalen Papageien-Handels
Ein 48-jähriger Tierfreund muss sich seit Montag wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Der arbeitslose Glas- und Gebäudereiniger ist angeklagt im Juli 2004 im Internet einen streng artengeschützten Ara-Papagei zum Kauf angeboten und für 650 Euro verkauft zu haben. Laut Staatsanwaltschaft besteht nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Vermarktungsverbot für diese Tiere, die nur mit einer Ausnahmegenehmigung verkauft werden dürfen.

Im Prozess hat der Angeklagte bestritten, gegen das Vermarktungsverbot verstoßen zu haben. Er habe das Tier verschenkt, sagte der Vater von zehn Kindern und legte dafür dem Gericht eine "Übergabebescheinigung" vor. Das Verkaufsangebot, so mutmaßte er, habe wahrscheinlich eines seiner Kinder ins Internet gestellt, die Zugang zu seinem Rechner haben.

Eigenen Angaben zufolge musste er den Papagei, den er selbst nur geschenkt bekommen habe, weggeben, weil sich der Vogel mit seinem eigenen Papagei nicht verstanden habe.

Die Leiterin einer Aufnahmestation für exotische Tiere war im Internet auf das Verkaufsangebot aufmerksam geworden und hatte Anzeige bei der Polizei erstattet. Am nächsten Verhandlungstag soll die neue Besitzerin des Tieres als Zeugin gehört werden. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt.


Stand: 23.10.2006 13:44

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Ist es denn verboten, seinen eigenen Papagei zu verkaufen?

Doris
 
Hallo Doris,

es ist bei bestimmten, besonders geschützten Arten -ohne Genehmigung- verboten.
Für diese Arten braucht man dann auch eine Haltegenehmigung (und die bekommt nicht jeder).

LG
Sven
 
Ist es denn verboten, seinen eigenen Papagei zu verkaufen?

Zeigt es doch, das es wichtig ist, sich mit den Artenschutzbestimmungen - auch als Privathalter - auseinander zu setzen. ;)

Ich habe erst vorletzte Woche auf 2 Verkaufsanzeigen geantwortet, wo zwei Vögel ordnungsgemäß beringt, gemeldet und mit der blauen Cites angeboten wurden.

Beide Male handelte es sich um Anhang "A" Vögel, die ohne Aufheben (Befreiung) des Vermarktungsverbotes nicht hätten veräußert werden dürfen.

In dem einen Fall wurde der Vogel erst vor kurzem sogar mit nur den "einfachen" Papieren erworben.

Den Leuten war gar nicht klar, das sie sich schon beim Erwerb strafbar gemacht haben.:+klugsche

Traurig finde ich nur, wenn sich unwissende Privatleute in einschlägigen Foren bewegen und Mitglieder dieser Foren (z. T. mit Zuchtgenehmigung) den illegalen Handel noch unterstützen, anstatt darauf aufmerksam zu machen! :nene:

Einer der Angeschriebenen war dankbar dafür, das er darauf aufmerksam gemacht wurde.
Der Vogel hat wohl inzwischen die richtigen Papiere.

Verstöße gegen das Artenschutzgesetz kann eine Geldbuße, zukünftiges Haltungsverbot und Beschlagnahmung des Vogels mit sich ziehen.
Bei Leuten mit Zucht- und Handelsgenehmigung zusätzlich eine Entziehung der Genehmigung und Beschlagnahmung des gesamten Vogelbestandes.

Nicht jede Behörde reagiert verständnisvoll, wenn so ein Fall bei einem privaten Vogelhalter auftritt.

Und was man sich immer vor Augen halten sollte:
"Unwissenheit, schütz vor Strafe nicht"

@Sven,

es geht bei den besonders geschützten Arten nicht nur um die Haltenehmigung. ;)
Wichtig ist, das man anhand der Papiere nachweisen kann, das die jeweilige Art legal erworben wurde.
 
Hallo Heike,
es geht bei den besonders geschützten Arten nicht nur um die Haltenehmigung. ;)
ist mir klar :zustimm:
Habe es nur mit angeführt, weil sehr viele es auch nicht wissen, dass nicht jeder jeden Vogel einfach so halten darf (genau wie mit der Veräußerung).
Kam vielleicht blöd rüber....:trost:

LG
Sven
 
Hallo

... es ist bei bestimmten, besonders geschützten Arten -ohne Genehmigung- verboten.
Für diese Arten braucht man dann auch eine Haltegenehmigung (und die bekommt nicht jeder).

Diese Aussage ist nicht richtig.

Es gibt für Tiere die dem Artenschutz unterliegen keinerlei Haltegenehmigung.

Wenn die für den Kauf, bzw. Verkauf notwendigen Papiere und die Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot vorhanden sind, kann leider jeder die Tiere halten.

Bei einer Haltung innerhalb geschlossener Gebäude benötigt man nicht einmal die in manchen Bundesländern erforderliche Gehege-(Volieren-)genehmigung.

Lediglich zur Zucht von Psittaciden benötigt man eine Zuchtgenehmigung.

Eine Haltegenehmigung, im dem Sinne, dass die Haltung der Tiere ohne diese nicht erlaubt ist, gibt es nur in der Bundeswildschutzverordnung. In diesem Bereich wird die Ausstellung der Genehmigungen im Regelfall (regional unterschiedlich) auch relativ zurückhaltend gehandhabt.

Mit freundlichen Grüßen
 
Wenn ich also einen Papagei von einem Züchter kaufen möchte, müßte ich mir die Verkaufsgenehmigung zeigen lassen, weil ich mich sonst strafbar mache?

Jetzt kapiere ich so langsam, weshalb sich ein Züchter nicht mehr meldete, weil ich eine Rechnung (für den Zoll) benötigte. Seufz... bleibt meine Line weiterhin alleine.

Doris
 
>>>> Wichtig ist, das man anhand der Papiere nachweisen kann, das die jeweilige Art legal erworben wurde.

wie weise ich das als Privatmann nach?
Ich bekam beim Kauf meiner Line eine Rechnung und eine Kopie der Cite.
Nicht mal das Original. Die Cite ist ausgestellt auf den Namen meines Verkäufers. (Zooladen)
 
Hallo

Ich weiß nicht wie es in Teneriffa gehandhabt wird (Ich habe gerade gesehen, dass du Teneriffa als Wohnort angegeben hast.), aber in Deutschland sollte es so sein (Ausnahmen bestätigen die Regel.).

Wenn ich also einen Papagei von einem Züchter kaufen möchte, müßte ich mir die Verkaufsgenehmigung zeigen lassen, weil ich mich sonst strafbar mache?

Die Zuchtgenehmigung ist Sache des Züchters, die braucht dich als Käufer nicht zu interessieren.
Was die Vermarktungsgenehmigung betrifft, bei Arten für die sie benötigt wird, musst du sie dir mit der Cites(EU-)-Bescheinigung aushändigen lassen. Manchmal steht sie auch auf der Bescheinigung.

wie weise ich das als Privatmann nach?
Ich bekam beim Kauf meiner Line eine Rechnung und eine Kopie der Cite.
Nicht mal das Original. Die Cite ist ausgestellt auf den Namen meines Verkäufers. (Zooladen)

Genau so. Indem du eine Rechnung vorweisen kannst und die erforderlichen Papiere und ggf. Genehmigungen. Dadurch kannst du den Erwerb nachweisen.
Die Vorgehensweise des Verkäufers war insofern nicht ganz richtig, als das das Original der Bescheinigung normalerweise beim Tier bleibt.

Viele Grüße
 
wie Soay schon sagte, Du benötigst die Aufhebung des Vermarktungsverbotes.
Dies ist eine gelbe Citesbescheinigung, die im Original mit dem Vogel verkauft werden müssen.

Aber nur für Vögel die dem Verbot unterliegen!
Du hast keinen Vogel der dem Anhang "A" unterliegt.

Handelt es sich um Importe älteren Jahrgangs, die auch noch eine Cites benötigen, so ist es durchaus legal, eine Kopie mitzugeben, wenn z.B. mehrere Vögel auf der Cites stehen.
Auch das hat es schon gegeben.
 
Zurück zum eigentlichen Thema:
Angenommen ich habe irgendwann mal einen Vogel gekauft mit Original Cite (Anhang A) und Rechnung und will nun den Vogel verkaufen, weil .... irgendeinen Grund gibt's ja immer... darf ich das oder darf ich nicht?

Werden ja viele Vögel aus Privathand verkauft, z.B. wenn der Halter verstorben ist. Im Sinne des Vogels muß der ja in gute Hände kommen!!

Vielleicht werden deswegen so oft Abgabeverträge geschlossen, weil ein Abgabevertrag kein Vogelhandel ist?

Doris
 
Hallo Doris,

wenn Du irgendwann mal einen Anhang "A" Vogel erworben hast, bist Du eigentlich grundsätzlich dazu verpflichtet, Dir rechtsgültige Papiere zu besorgen, damit Du zu jeder Zeit nachweisen kannst, das Du den Vogel nicht illegal erworben hast.

Anhang "A" Vögel dürfen nicht mehr importiert werden!

Da aber wie gesagt ältere Tiere meist zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht unbedingt Anhang "A" Vögel waren, war zum Zeitpunkt des Erwerbs die blaue Cites rechtsgültig.

Die gelbe Cites (Befreiung vom Vermarktungsverbot, gibt es im Grunde erst seit Ende 1997.
Das ist der Zeitpunkt gewesen, ab dem nur noch ein Herkunftsnachweis für einen Vogel des Anhang "B" notwendig war.

Hast Du ab dieser Zeit einen Vogel erworben, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht Anhang "B" war, so brauchtest Du auch keine Cites.

Ist der Vogel aber nach heutiger Gesetzeslage inzwischen ein Anhang "A" Vogel geworden, so muß mit Hilfe des Herkunftsnachweises (Rechnung/Kaufvertrag) die gelbe Cites (Befreiung des Vermarktungsverbotes) bei der zuständigen Behörde beantragt werden.


Aber wie gesagt, meist wissen die Leute gar nicht das sie einen Anhang "A" Vogel besitzen.

Und auch nicht jede Behörde akzeptiert einen Abgabvertrag, wo kein Geld geflossen ist.

Anhang "A" heißt nun einmal vom Aussterben bedroht!
Und wenn Du einen Anhang "A" Vogel geschenkt bekommen hast, so kann dieser trotzdem illegal vom Vorbesitzer erworben sein.
 
Hallo Pico,
jetzt ist mir alles klar. Danke für die ausführliche Erklärung.

2002 kaufte ich mal einen Ara maracana, war auch ein Anhang A Vogel. Ich erinnere mich, da bekam ich die Cite im Original. Leider flog dieser schöne Vogel nach einer Woche weg. ich hatte es mit dem Freiflug zuuu eilig. :(((


Doris
 
Eine Haltegenehmigung, im dem Sinne, dass die Haltung der Tiere ohne diese nicht erlaubt ist, gibt es nur in der Bundeswildschutzverordnung.
Nicht ganz. Da die meisten heimischen Singvögel geschützt (besonders oder streng geschützt) sind, benötigt man für dauerhafte Naturentnahmen, egal aus welchem Grund (behindert, etc.), ebenfalls eine Haltegenehmigung und unterliegt gemäß Bundesartenschutzverordnung auch einer Kennzeichnungspflicht.

So fällt z. B. der Kolkrabe unter die Bundeswildschutzverordnung, alle anderen einheimischen Rabenvögel jedoch unterliegen dem Naturschutzgesetz und sind besonders geschützt. In einigen Bundesländern gibt es dann noch für einige Arten Jagdzeiten, dies aber nach Landesjagdgesetz, das ändert nichts am grundsätzlichen Schutzstatus gemäß Bundesnaturschutzgesetz.
 
Hallo Vogelklappe

Meine Aussage bezog sich, ebenso wie die der anderen, auf Tiere, die legal erworben wurden und die entsprechenden Papiere haben/haben müssten.

Nicht auf Naturentnahmen.

Viele Grüße
 
Hallo Soay,

Nachzuchten einheimischer Singvögel müssen der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Sobald die Haltung größeren Umfang annimmt, steht das Amt auch meistens auf der Matte.
 
Thema: Anklage wegen illegalen Papageien-Handels

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