Anmeldung meiner Amazonen

Diskutiere Anmeldung meiner Amazonen im Forum Amazonen im Bereich Papageien - Hallo ihr Lieben, ich habe zwei Venezuelaamazonen, Barnie und Kira. Barnie ist seit Juni 2000 bei uns, Kira seit Dezember 2001. Die zwei...
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AnniG

Guest
Hallo ihr Lieben,

ich habe zwei Venezuelaamazonen, Barnie und Kira. Barnie ist seit Juni 2000 bei uns, Kira seit Dezember 2001.

Die zwei verstehen sich blendend, nach gut einer Woche haben wir sie schon zusammen in eine Voliere gesetzt.

Im Januar wollte ich beide beim Amt für Artenschutz anmelden. Ich habe dort angerufen, um zu erfahren, was ich machen muß.
Man sagte mir, es würde genügen, wenn ich das Formular aus dem Netz drucke, ausfülle und eventuell vorhandene Kaufverträge mitschicke.
Letzte Woche bekam ich dann einen Brief, in dem ich aufgefordert wurde, meine Haltungsbedingungen, mein Wissen über Amazonen, Futtergabe, etc. zu erläutern.

Ist das heutzutage normal?
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht???

Bis dann,
liebe Grüße
Anja
 
Hallo!

Normalerweise ist es so, daß Angaben über Haltungsbedingungen, Sachkundenachweis durch einen Amt-TA überprüft werden, wenn man mit diesen Tieren "züchten" möchte. Dann benötigst du auch einen Quarantäneraum.

Möglicherweise ist der Sachbearbeiter beim Amt davon ausgegangen, da du ja zwei Venezuelas hast.

Aber nichts desto trotz liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, diese Angaben auch so überprüfen zu lassen. Ist aber normalerweise nicht üblich.

Es gibt ja eine Verordnung über die Mindestanforderungen zur Haltung von Papageien, in der u.a. die Volierengröße geregelt ist.
In deinem Fall 2*1*1m.

Wissen, Futter etc. über Amazonen kannst du dir hier im Forum aneignen. Normalerweise sind die Anforderungen der Ämter hier nicht allzu hoch.

Noch kurz zum Kaufvertrag:
Du hast hoffentlich nicht die Originale zugesandt, wenn ja, laß dir die umgehend wieder zurückgeben. Die benötigst du selbst und nicht der Sachbearbeiter.


Ich würde vorerst einfach mal antworten, daß du nicht vorhast mit diesen Tieren zu züchten (willst du ja nicht oder?).
Warte da einfach mal die Reaktion darauf ab.
Besteht er weiterhin auf den Angaben, wird dir nichts anderes übrigbleiben als die Angaben zu machen.


Viele Grüße
 
Hallo Erich,

nein, züchten möchte ich nicht. Das ist auch nicht der Grund für den Kauf des zweiten Vogels, sondern eher die Liebe zu Barnie. Der hat sich jedenfalls mächtig gefreut und war völlig aus dem Häuschen.

Über mangelnde Erfahrung kann ich nicht klagen, ich bin mit Amazonen und Grauen groß geworden und wußte somit, was da auf mich zu kommt.

Jedenfalls habe ich jetzt einen schönen, zwei Seiten langen Bericht geschrieben, den ich Montag wegschicken werde.
Und dann warte ich einfach ab.

Nein, die Original habe ich noch, ich habe Kopien weggeschickt.

Und danke für die schnelle Antwort.

Gruß
Anja
 
Hallo,

ist ja interessant.

Muss man denn die Amazonen Anmelden?

Ich hatte in verschiedenen Tierhandlungen mal nachgefragt, da sagten die mir nein, wäre nicht nötig, ich brauche nur die Cites.

Was ist denn jetzt richtig?

Danke im voraus.

Gruß
Markus
 
Anmeldung

Hallo

Anja, das mit dem Schreiben der Behörde habe ich auch noch nie gehört, evt. liegt im ermessen des Sachbearbeiters.
Vielleicht hat da gerade ein Papageienliebhaber neu angefangen, dem die z.T. sicherlich nicht artgerechten Zustände bei div. Haltern/Züchtern bekannt sind (ich meine nicht Dich oder sonst jemanden hier !!!).

Aber eigentlich ist dies im Bundesartenschutzgesetzt geregelt, siehe unten.

Ein Formular benötigte ich bei meinem Amt nicht, es genügte ein formloses Schreiben (Graupapageien und Gelbwangenkakadus) zur Anmeldung.

Markus, die Auskünfte in den Tierhandlungen sind falsch. Es ist traurig, aber die Leute wissen nicht einmal die kleinsten notwendigen Dinge, eigentlich strafbar.

Wenn Du ein anmeldepflichtiges Tier nicht anmeldest, die Behörde erfährt davon, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Halter eröffnet und ein Bussgeld verhängt werden.

Lies mal hier das EU-Artenschutzrecht http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/freiburg/abteilung5/referat56/merkblaetter.htm

da steht u.a. "Auch künftig gilt, dass sowohl alle Anhang A -, wie auch B - Arten unverändert gemäß § 6 Abs. 2 BArtSchV meldepflichtig sind. Gemeldet werden muss in jedem Fall die Anzahl, die Art, Geschlecht, Alter und besondere Kennzeichen des Tieres, wann und von wem (mit vollständiger Adresse) ein Tier erworben wurde und wann und an wen (mit vollständiger Adresse) ein Tier abgegeben wurde. Sollte der Standort nicht mit dem Wohnort übereinstimmen, ist auch dieser mitzuteilen"

In der Bundesartenschutzverordnung
http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/naturschutz/bartschv_d.htm

findest Du unter § 6:
1) Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, ausgenommen Greifvögel der in Anlage 4 der Bundeswildschutzverordnung aufgeführten Arten, dürfen nur gehalten werden. wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen und der Halter

1. die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und

2. über die erforderlichen Einrichtungen zur Gewährleistung einer den tierschutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden Haltung der Tiere verfügt.

Das Vorliegen der Anforderungen nach Satz 1 ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.

Die Neuregelung im Artenschutzrecht findest Du im Bundesamt für Naturschutz http://www.bfn.de/04/0401.htm .
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus der Schweiz

Hallo zusammen!


Also bei uns ist es noch einfach momentan!
Alle krumschnäbler mussen beringt sein, und alle grosse Papageien (Grosse aras, grosse kakadus...) Brauchen eine Haltebewilligung aber sonst nichts, es ist traurig , den 1 paar Hyazintaras brauchen bei uns nur 2*1*2 meter volieren und 4 exoten 1*1*1, ist dass normal??? Ich werde auch nie eine haltebewilligung machen, wenn ich mal solche tiere halte, den ich will zu erst dass die tieren in der Schweiz platz kriegen und erst dann mache ich was, von dem her hat Deutschland einen Vorsprung........
Gruss
Marc
 
Thema: Anmeldung meiner Amazonen
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