Anmeldung Papagei aus EU

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Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand kann mir mit seiner Erfahrung weiterhelfen.
Wir haben einen etwa 20 Jahre alten Pflaumenkopfsittich (Psittacula cyanocephala). Er ist in Kroatien geschlüpft und wurde dort damals bei einem bekannten Züchter gekauft allerdings ohne Kaufvertrag oder andere Unterlagen. Er besitzt lediglich einen geschlossenen Ring.
Vor etwa 2,5 Jahren kam der Vogel mit einem Familienmitglied nach Deutschland. Kurz nach der Einreise ist dieses Familienmitglied leider verstorben. Da ich anschließend in eine andere Stadt gezogen bin und sich niemand sonst aus der Familie um den Vogel kümmern konnte, lebt er seitdem bei mir.
Da wir keinerlei Herkunftsnachweise oder Dokumente besitzen, haben wir ihn bisher nicht angemeldet. Ehrlich gesagt hatten wir große Angst, dass er beschlagnahmt werden könnte.
Wir haben mehrfach versucht, den damaligen Züchter zu kontaktieren, um nachträglich Unterlagen zu erhalten. Leider ohne Erfolg, er ist inzwischen hochbetagt. Er war in Kroatien ein sehr bekannter Züchter, Preisrichter auf Vogelausstellungen und Autor mehrerer Bücher über Vögel und Papageien.
Hat jemand Erfahrung mit einer nachträglichen Anmeldung eines Pflaumenkopfsittichs ohne Unterlagen? Gibt es eine Möglichkeit, den Vogel jetzt ordnungsgemäß anzumelden, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen oder ihn zu verlieren? Wir sind in Niedersachsen.


Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.
 
Hallo,

es geht nicht nur um das Anmelden des Sittichs, sondern in diesem Fall auch um das legalisieren, da der Vogel aus Kroatien stammt und keinerlei Dokumente/Papiere vorhanden sind, hierbei dürfte das größte Problem liegen.

Bevor Du mit der örtlichen zuständigen uNB in Kontakt tritts solltest Du schriftlich eine Eidesstattliche Erklärung vorbereiten, um die Aufnahme/Übernahme des Vogels glaubhaft zu machen. Das heißt, genaustens dokumentieren wie, wann und durch wen Du zu dem Sittich gekommen bist, wie ist dieser von Kroatien nach Deutschland gekommen, Kontaktdaten des kroatischen Züchters, weshalb sind keine Papiere vorhanden, Name und ggf. Sterbenachweis des vorherigen Halters (dem Familienmitglied), Angabe zur Kennzeichnung (Ring/Ringnummer) mit Foto u.s.w. im Grunde alles was Dir sonst noch im Gedächtnis geblieben ist, wenn möglich lückenlos.
Je nach Behörde könnte die Frage nach den Haltungsbedingungen und einem Partnervogel kommen, auch hier sollte alles stimmen, u.U. könnte diesbezüglich eine Kontrolle durchgeführt werden.

In Deinem Fall solltest Du die uNB nicht per Mail oder Telefon kontaktieren, sondern persönlich vorsprechen.
Aus Angst um den heißen Brei herum reden oder denen etwas vorgaukeln möglichst unterlassen, ehrlich und offen die Sachlage schildern, kommt nach eigener Erfahrung bei der Behörde wesentlich besser an.


Alles Gute und viel Erfolg!
 
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Ein weiterer Punkt ist leider die Einzelhaltung. Wir wissen, dass Pflaumenkopfsittiche möglichst nicht allein gehalten werden sollten. Das Problem war jedoch, dass es in Kroatien damals praktisch keine Hennen zu kaufen gab. Nach unserem Kenntnisstand gab es im ganzen Land weniger als fünf Zuchtpaare, sodass es keine realistische Möglichkeit gab, eine passende Henne zu finden.
Unser Vogel lebte deshalb etwa sechs Jahre mit einer Halsbandsittich-Henne (Kleiner Alexandersittich, Psittacula krameri) zusammen. Diese Vergesellschaftung funktionierte anfangs, später entwickelte die Henne jedoch ein zunehmend aggressives Verhalten ihm gegenüber, weshalb wir die beiden zum Schutz beider Vögel getrennt haben.
Als der Vogel vor zweieinhalb Jahren nach Deutschland kam, war er bereits etwa 17,5 Jahre alt. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters hielten wir es nicht mehr für sinnvoll, ihn an einen neuen artgleichen Partnervogel zu gewöhnen. Nach den Erfahrungen mit der früheren Vergesellschaftung und seinem hohen Alter wollten wir ihm keinen zusätzlichen Stress mehr zumuten. Unser Ziel war es, ihm ein ruhiges und stabiles Zuhause zu bieten, in dem er seinen Lebensabend ohne erneute Eingewöhnung an einen fremden Vogel verbringen kann.
 
das ist sicher ein Pluspunkt.
Aber wie das in Kroatien von den Züchtern vor ca. 20 Jahren gehandhabt wurde, keine Ahnung. :+keinplan

Am besten fragst du bei der Unteren Naturschutzbehörde mal an.
Der Züchtername ist euch ja bekannt.
Das haben wir tatsächlich versucht. Leider sind wir am Ende immer wieder im Kreis gelaufen.
Nach allem, was wir herausfinden konnten, ist eine nachträgliche Ausstellung einer CITES-Bescheinigung für Privatpersonen in Kroatien nicht möglich. Für juristische Personen scheint es zwar unter bestimmten Voraussetzungen zu gehen, allerdings nur nach einem Verfahren mit einer Kommission, das etwa 6–12 Monate dauert. Während dieser Zeit müsste sich der Vogel zudem in Kroatien befinden, was in unserem Fall natürlich nicht realisierbar ist.
Leider ist es uns auch nicht gelungen, irgendeine Bestätigung zu bekommen, dass der Ring tatsächlich dem damaligen Züchter zugeordnet werden kann. Solche Fälle scheinen in Kroatien eher unüblich zu sein, weshalb man nur sehr schwer verlässliche Auskünfte bekommt.
Vor rund 20 Jahren gab es in Kroatien außerdem noch keine allgemeine Meldepflicht für solche Vögel. Die Beringung und Dokumentation spielte damals hauptsächlich für Ausstellungsvögel eine Rolle. Da unser Pflaumenkopfsittich zudem einen deformierten Zeh hatte und ohnehin nie für Ausstellungen gedacht war, haben wir uns darüber damals leider keine weiteren Gedanken gemacht.
 
Wie bereits erwähnt, auch hier ehrlich schildern was den Grund der Einzelhaltung betrifft, rechne aber damit, dass es durch die Behörde zur Auflage gemacht wird, den Sittich mit einem Partnervogel zu vergesellschaften, somit dann auch eine maßgerechte Unterbringung für zwei Vögel zu schaffen. Was in Kroatien üblich oder unüblich gewesen ist, dürfte die Behörde weniger interessieren, das Wohl der Tiere steht im Zentrum der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland.
 
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Wie bereits erwähnt, auch hier ehrlich schildern was den Grund der Einzelhaltung betrifft, rechne aber damit, das es durch die Behörde zur Auflage gemacht wird, den Sittich mit einem Partnervogel zu vergesellschaften, somit dann auch eine maßgerechte Unterbringung für zwei Vögel zu schaffen. Was in Kroatien üblich oder unüblich gewesen ist, dürfte die Behörde weniger interessieren, das Wohl der Tiere steht im Zentrum der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland.
Vielen Dank für den Hinweis.


Wäre es Ihrer Meinung nach sinnvoller, bereits vor Beginn der Anmeldung bzw. Legalisierung zu versuchen, einen artgleichen Partnervogel zu finden? Oder würden Sie empfehlen, zunächst den Vogel bei der Unteren Naturschutzbehörde anzumelden und den weiteren Ablauf abzuwarten?Unser Pflaumenkopfsittich ist inzwischen 20 Jahre alt. Deshalb möchten wir nichts überstürzen und würden uns nach Möglichkeit an der Empfehlung der Behörde orientieren. Uns ist wichtig, die für den Vogel beste Lösung zu finden.
 
Würde zuerst die Anmeldung angehen, aber gleichzeitig versichern, den Sittich zeitnah mit einem Partnervogel zu vergesellschaften. Vielleicht hast Du Glück und die Behörde hat ein Einsehen bezüglich des hohen Alters des Vogels und machen erst gar keine Auflage bezüglich eines Partnervogels......einfach mal abwarten was kommt.
 
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