Ara gestorben

Diskutiere Ara gestorben im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Ich hab da mal eine Frage: Ich hatte gerade ein Telefongespräch mit einer sehr verzweifelten Dame. sie hatte im Okt-Nov. einen Kakadu und...
Reginsche † 2010

Reginsche † 2010

verstorben am 11.02.2010
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4.125
Ich hab da mal eine Frage:

Ich hatte gerade ein Telefongespräch mit einer sehr verzweifelten Dame.

sie hatte im Okt-Nov. einen Kakadu und einen Ara gekauft.
Der Ara wurde krank und starb schon 3 Monate später an den Folgen einer Magen-Darm Lähmung ( Aussage der Tierklinik )

Das ganze ist ja nun einige Monate her.

Meine Frage ist ob man eigentlich den Verkäufer dafür noch belangen kann?
Er hat diesen Vogel verkauft ohne zu sagen, daß er krank ist.
Die Tierklinik hat auch festgestellt, daß er am Magen auch schon mal operiert wurde.

Kann mir da jemand was zu sagen.

Soweit ich weiß kann man doch auch eine Bestätigung von dieser Tierklinik erhalten, daß der Vogel schon krank gekauft wurde oder?

Würde mich um Antworten freuen.
 
Wenn ihr durch den Bericht der Klinik belegen könnt, dass er vor dem Kauf schon krank war, ist es möglich. Wenn der Beleg allerdings "nur" die OP beinhaltet, nicht.
Könnt ihr denn nachweisen, dass er vor dem Kauf schon krank war und der Verkäufer das bewußt verschwiegen hat ??? Dann könnt ihr das Geld zurückfordern.
Allerdings weiß ich nicht, ob es sich noch nachweisen lässt.
 
Selbst wenn "nur" die OP angegeben wird, so ist es ein Grund, den Verkäufer zu belangen, wenn er diese beim Verkauf nicht angegeben hat.
Ist wie bei einem Autokauf - wenn ein Unfall verschwiegen wird.

Da hier sogar ein Zusammenhang mit einer Magen-OP und der Magen-Darm-Lähmung vermutet werden kann, sind die Chancen sicherlich nicht schlecht.
Allerdings sollte man sein Recht mit einem Anwalt einfordern, sofern der Verkäufer sich stur stellt.

Das ganze wäre aber nur in einem zeitlichen Zusammenhang gegangen - jetzt, einige Monate nach dem Tod, noch Schadensersatz zu verlangen, dürfte in die Hose gehen.....
 
Deswegen ja meine Frage ob man ihn noch belangen kann.

Weil es ist ja nun schon einige Monate her und ich weiß halt nicht wie lange man da noch etwas machen kann.

Die Geschichte hab ich leider gerade erst erfahren.
 
Reginsche schrieb:
sie hatte im Okt-Nov. einen Kakadu und einen Ara gekauft.
Der Ara wurde krank und starb schon 3 Monate später an den Folgen einer Magen-Darm Lähmung ( Aussage der Tierklinik )

Das ganze ist ja nun einige Monate her.

Meine Frage ist ob man eigentlich den Verkäufer dafür noch belangen kann?

Hi,

dafür ist jetzt wahrscheinlich schon zu spät.
Das hätte gleich im Anschluß an den Tod erfolgen müssen.

*malkurznachrechnenmuss*
Und nicht ein halbes Jahr später.

Der Verkäufer wird sich jetzt mit Recht querstellen und auch so argumentieren.
Selbst mit einem Rechtsbeistand wird sie da wohl nicht durchkommen.

Mich stellt sich (immer wieder) die Frage, warum die Leute sich nicht gleich dagegen wehren oder etwas dagegen unternehmen, wenn die Angelegenheit akut ist?
 
Warum sie nichts unternommen hat?

Warscheinlich weil sie es überhaupt nicht gewußt hat das man auch bei dem kauf eines Tieres einen Anspruch hat.

Ich hab sie ja gerade erst kennengelernt.

Schade nun ist es zu spät.
 
Never give up!

Hamburger Abendblatt schrieb:
Auch auf Tiere gibt es eine Garantie

Haustierhalter haben gegenüber dem Verkäufer Ansprüche, wenn ihr neuer Schützling schon kurz
nach dem Kauf krank wird. Die zwei Jahre lange Gewährleistung, die das Bürgerliche Recht Käufern
einräumt, gelte auch beim Kauf von Tieren bei einem Unternehmer, erklären die Experten der
Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Als Unternehmer könnten in diesem Zusammenhang
neben Fachhändlern auch Hobbyzüchter gelten, heißt es.

Erkrankt das Tier schon innerhalb der ersten sechs Monate, so wird angenommen, daß die
Erkrankung bereits beim Kauf vorgelegen hat. Davon ausgenommen sind nur Infektionskrankheiten.
Nach Ablauf des ersten halben Jahres muß jedoch der Käufer selbst nachweisen, daß das
Problem von vornherein bestand.

Besteht kein dringender Behandlungsbedarf, sollte der Halter nicht gleich zum Tierarzt gehen,
sondern zunächst den Verkäufer über den Mangel informieren. Das ist den Verbraucherschützern
zufolge eine wichtige Voraussetzung dafür, daß der Verkäufer später die anfallenden
Behandlungskosten auch übernimmt.
hallo Reginsche und alle anderen,

sorry, ich halte diese Angelegenheit noch nicht für verjährt! - Ich bin zwar kein Anwalt oder
dergleichen, aber im Allgemeinen würde ich hier einen arglistig verschwiegenen MANGEL
erkennen wollen, nämlich die OP und die Gründe, die zu eben jener führten. - Da ein Vogel
rechtlich tatsächlich ähnlich wie ein Auto zu sehen ist, kann sich der Verkäufer auch nicht
auf einen für ihn ggf. vorteilhaften Kaufvertrag rausreden - es handelt sich schließlich um
einen Privatverkauf - insofern gilt das BGB uneingeschränkt.

Da die Käuferin soszuagen den Kaufpreis und wahrscheinlich auch die Behandlungs- und
Untersuchungskosten in der Tierklinik in den Sand gesetzt hat, würde ich ihr auf jeden Fall
zu einer Konsultation eines Anwaltes raten. Und dies sogar aus zwei Gründen:

1. Um ihre eigenen Ansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen.

2. Vor allem um dem Verkäufer (Züchter ?) ein für allemal klar zu machen, dass es so eben nicht geht. http://www.vogelforen.de/images/icons/icon13.gif

Gruss
Christian - "Gerichtserprobter Streithammel" 8) 8)
 
es ist immer so eine sache den
vor dem Gesetz gild das Tier immer noch als gegenstand leider
kenne einen fall wo ein Tier wegen angeblicher krankheit zurück genommen wurde und der preis erstatet wurde
als das Tier vom Züchter auch untersucht wurde stellte sich raus das der Vogel kern gesund ist und nach 6 wochen bei der zweiten untersuchung wirder kern gesund

also was machen?????
der Vogel sah super aus wie er verkauft wurde als er nach nur 7 Tagen wieder zurück geholt wurde fehlten ihn Flügelfedern der Schwanz war überall gebrochen und das Gefieder war verschmiert mit Kot.
So wurde das Tier direkt vom Käufer auch vom Besitzer bei der abholung zum TA gebracht und untersucht und der war mehr als entsetzt über sein aussehen 8(
vermutet wird das der arme Kerl die ganze woche in der Kiste sass und nicht raus kam den dort saß er auch bei der abholung zugedeckt mit einer Wolldecke 8o

Die ganze sache ist schon seit Monaten vor Gericht und wie es enden wird bleibt wohl offen.
schon alleine das man so mit einen Tier umgehen kann ohne rechtliche konsequenz daraus ziehen zu müssen ist eine schande.

ich würde auf jeden fall zu einen fachkundigen anwalt gehen und mit ihn sprechen was man machen kann
 
Chriss,

was Du ansprichst, ist die Gewährleistung wenn innerhalb der 2 Jahre der Vogel erkrankt.
Dies bezieht sich insofern auf Krankheiten, die a.) eine lange Inkubationszeit haben und/oder b.) erst nach dem Tod 100%ig nachweisbar sind.

Der Vogel ist ca. 3 Monate nach Kauf verstorben.
Somit fällt nicht in die Gewährleistung erst 6 Monate später bzw. bis zu der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren dann erst seine Ansprüche geltend machen zu können.

Ferner wird mit Sicherheit ein ausführliches Obduktionsergebnis (inclusive Feinschnitt/Histologie) verlangt.
Liegt das vor Reginsche?

Wenn vielleicht doch Ansprüche nach dieser langen Zeit geltend gemacht werden können, was ich stark bezweifel, dann werden solche Dinge gefordert.

Aber wie gesagt, in diesem Fall kann nur ein Anwalt für Tierkaufsrecht entsprechende Auskünfte geben.
Leider gibt es da nicht viele, die das Gebiet beherrschen. :(
 
Hallo,

Chrissxx schrieb:
Nach Ablauf des ersten halben Jahres muß jedoch der Käufer selbst nachweisen, daß das
Problem von vornherein bestand.

Er wird sicherlich, sofern es zum Prozess kommt, auch vor Ablauf der 6 Monaten nachweisen, dass das Tier vor dem Verkauf bereits erkrankt ist.
Ich kann mir gut vorstellen, dass dies ein Jahrelanger Rechtsstreit wird indem sich die Gutachter gegenseitig ihre Gutachten um die Ohren hauen und am Ende vielleicht nur ein Vergleich herauskommt, . . .
 
Hallo,

vielleicht sollte man den Verkäufer einfach mit der Tatsache konfrontieren, das der Ara verstorben ist. In der Tierklinik wurde festgestellt, dass er bereits beim Verkauf erkrankt, ja sogar schon operiert worden, war.

Das er schon seit einigen Monaten tot ist muss man doch nicht sofort erwähnen. Erst mal seine Reaktion abchecken und evtl. mit einen Anwalt drohen.

Vielleicht kann man sich ja mit dem Verkäufer einigen.

Ist vielleicht nicht so ganz die feine Art, aber was er gemacht hat ist ja auch nicht OK. Aber auf alle Fälle vorher den Kaufvertrag, wenn es einen gibt, prüfen, nicht dass da vielleicht etwas drin steht was nicht gelesen wurde.

Viele Grüße auch von den MoPas
Bernd
 
Also ich werde sie morgen erst mal anrufen und fragen ob der Vogel obduziert wurde und ob darüber auch ein Dokument in schriftlicher Form exestiert.

Dann werde ich der Frau den Rat geben sich einen Anwalt zu suchen der sie in dieser Sache berät.

Ob der Verkäufer von dem Tod weiß hab ich leider nicht gefragt.

Das werde ich dann wohl morgen erfahren.
 
Warum den Kopf in den Sand stecken?

hallo Heike und Sebastian,

ich denke nicht, dass wir uns widersprechen - für mich stellt sich der Sachverhalt
anhand der hier geschilderten Situation defintiv so dar, dass einer unbedarften Käuferin
vom Verkäufer eine Sache (Vogel) mit einer Vorschädigung verkauft wurde. Wobei dieser
Sachmangel also solcher der Käuferin - womöglich wissentlich - verschwiegen wurde.
Sollte sich diese meine Sicht, durch eben die sicher zweifelsfreien Befunde der betreffenden
Tierklinik-Untersuchung nachweisen lassen, würde ich sogar noch einen Schritt weiter gehen,
und von vorsätzlichem Betrug sprechen, insofern sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Wenn ich davon ausgehe, und hier etwa 1.200,- EUR für den Gelbbrust-Ara und
noch weitere Kosten für die tierärztlichen Behandlungskosten subsummiere, dann
hat die gute Frau doch eine Reihe Geld in gutem Glauben an einen Scharlatan
verloren. Warum sollte sie also nicht Gebrauch ihrer ganz normalen Rechtsansprüche
machen? - Und da sie, so wie ich die Sache verstehe, leider entweder nicht besonders
darin bewandert ist, ihre begründeten Ansprüche selber geltend zu machen, braucht
sie eben juristischen Beistand. Dass dafür ein spezieller Anwalt für "Tierkaufrecht"
notwendig ist, sehe ich so nicht - es ist eine ganz normale Kaufvertragsstörung die
hier vorliegt, damit sollte sich eigentlich jeder Anwalt leidlich auskennen.

Zudem ist es vor Gericht durchaus so, dass da auch ein objektiver Richter anwesend
ist, der ebenfalls in Rechtsangelegenheiten bewandert ist und davon darf durchaus
ausgegangen werden, Richter/innen sind im Allgemeinen durchaus in der Lage einen
Rechtssachverhalt auch entsprechend dem Deutschen Recht zu würdigen. Wenn
sich wie hier vorliegend der Sachverhalt entsprechend darstellt, zudem eindeutig
dokumentieren lässt, sehe ich auch keine Schwierigkeiten, dass die gute Frau
noch "nachträglich" zu ihrem Recht kommen sollte. Zumal hier letztlich zum
jetztigen Zeitpunkt nicht wirklich von zu spät oder verspätet oder nachträglich
die Rede sein kann. - Sollte sie sich keinen Anwalt leisten können, besteht
zuvorderst auch die Möglichkeit, mit den Unterlagen der Klinik zum einen beim
Amtstierarzt vorzusprechen, desweiteren kann sie direkt zur Staatsanwaltschaft
gehen und dort Anzeige wegen Verdachts auf Betrug erstatten.

Wo ist also das Problem? - Der Ara ist tot - ja. Aber ich sehe eine jetztige entsprechend
konsequente Reaktion vielmehr vorbeugend, um anderen Tieren und Käufern ähnliche
leidvolle Erfahrungen zu ersparen. - Im Nachhinein, sollte sie Recht bekommen, würde
ich z. B. noch eine Schmerzensgeldklage nachschieben, wegen durchlittenem Seelen-
leid - oder etwas dergleichem. Frei nach dem Motto: Entweder ganz - oder gar nicht.
Nägel mit Köpfen eben. Wenn die liebe Frau Bedenken hat, ob sie das durchsteht,
dann kann sie sich ja vorab weiteren juritischen Rat in einem Jura-Forum holen.

Und Reginsche, nur zu - sag' ihr was RICHTIG ist, nichts tun halte ich in diesem Fall für falsch. :+klugsche

Gruss
Christian
 
nimm es mir nicht übel Chriss, aber Deine Gedanken sind recht naiv.
Die Realität sieht nun einmal anders aus.

Ob der Verkäufer ein Scharlatan war oder nicht, können wir nicht beurteilen.
Er kann ebenso übers Ohr gehauen worden sein. Mal daran gedacht?

Wir wissen doch nicht wo der Vogel herstammt, wielange der Besitzer davor ihn bereits gehalten hat, ob genannte OP bei ihm durchgeführt wurde..... usw..........?????

Kann der nämlich nachweisen davon nichts gewußt zu haben, ist die Sache eh gegessen.

Soll die Frau nen Anwalt aufsuchen und sich erst einmal beraten lassen, ob es sich lohnt und überhaupt durchführbar ist nach einem halben Jahr (seit Tod des Aras).

Das kostet nicht viel und bringt die Frau weiter.
 
Streitet euch nicht wegen der Sache.
Ich werde erst noch mal mit der Frau reden müssen.

hab sie leider heut nicht erreicht.
 
Hallo,

Chrissxx schrieb:
für mich stellt sich der Sachverhalt
anhand der hier geschilderten Situation defintiv so dar, dass einer unbedarften Käuferin
vom Verkäufer eine Sache (Vogel) mit einer Vorschädigung verkauft wurde.

Gut Möglich, aber: "Ferndiagnosen" sind immer ein wenig unsicher und somit mit Vorsicht zu genießen.
 
Thema: Ara gestorben

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