Karin G.
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aha, in der Schweiz, dann hat er ihn vielleicht nicht angemeldet , denn:
....Neu ist auch, dass für Privatpersonen die Haltung von grossen Aras und Kakadus ......bewilligungspflichtig ist.
Die Halter solcher Tiere haben bis August 2002 Zeit, ihre Tiere bei der zuständigen kantonalen Stelle anzumelden.
....Neu ist auch, dass für Privatpersonen die Haltung von grossen Aras und Kakadus ......bewilligungspflichtig ist.
Die Halter solcher Tiere haben bis August 2002 Zeit, ihre Tiere bei der zuständigen kantonalen Stelle anzumelden.