G
Grau
Foren-Guru
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Ich sehe das ein bischen anders.
Wenn der Vogel nicht die zugesicherten Eigenschaften hat: Graupapagei, weiblich, gesund, dann treffen eben die Punkte Wandlung Umtausch Minderung Schadenersatz zu, wenn es nicht an der Unmöglichkeit scheitert. Also z.B. kann niemand mehr die Krallen dran kleben.
Nur, es muss erkennbar werden, das die "Ware" nicht doch so abgenommen wurde, bzw. dass die obigen Eigenschaften auch zugesichert waren.
Sofern ein weiblicher Graupapagei kein einmaliges Gut ist (wohl kaum) ist es mit der Rückabwicklung nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich, ansonsten hat der Verkäufer z.B. das Recht, einen mangelfreien anderen Grauen zu liefern. (Umtausch)
Worin begründet sich denn die "arglistige Täuschung?"
Wenn der Vogel nicht die zugesicherten Eigenschaften hat: Graupapagei, weiblich, gesund, dann treffen eben die Punkte Wandlung Umtausch Minderung Schadenersatz zu, wenn es nicht an der Unmöglichkeit scheitert. Also z.B. kann niemand mehr die Krallen dran kleben.
Nur, es muss erkennbar werden, das die "Ware" nicht doch so abgenommen wurde, bzw. dass die obigen Eigenschaften auch zugesichert waren.
Sofern ein weiblicher Graupapagei kein einmaliges Gut ist (wohl kaum) ist es mit der Rückabwicklung nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich, ansonsten hat der Verkäufer z.B. das Recht, einen mangelfreien anderen Grauen zu liefern. (Umtausch)
Worin begründet sich denn die "arglistige Täuschung?"