Arglistige Täuschung?

Diskutiere Arglistige Täuschung? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Tja wo soll ich Anfangen? Ich habe am Wochenende eine junge Papageiendame gekauft. Ich hatte vorher mit dem Züchter ausgemacht, dass er eine...
Ich sehe das ein bischen anders.

Wenn der Vogel nicht die zugesicherten Eigenschaften hat: Graupapagei, weiblich, gesund, dann treffen eben die Punkte Wandlung Umtausch Minderung Schadenersatz zu, wenn es nicht an der Unmöglichkeit scheitert. Also z.B. kann niemand mehr die Krallen dran kleben.

Nur, es muss erkennbar werden, das die "Ware" nicht doch so abgenommen wurde, bzw. dass die obigen Eigenschaften auch zugesichert waren.

Sofern ein weiblicher Graupapagei kein einmaliges Gut ist (wohl kaum) ist es mit der Rückabwicklung nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich, ansonsten hat der Verkäufer z.B. das Recht, einen mangelfreien anderen Grauen zu liefern. (Umtausch)




Worin begründet sich denn die "arglistige Täuschung?"
 
Halt mal.
Wandung bedeutet immer noch, dass ich einen anderen Vogel bekommen, der die zugesagten Eigenschaften besitzt.
Er hat aber keine Graupapageien mehr, ausser die Elterntiere, die auch noch Wildfänge sind, wie ich seit Samstag auch weiss.
Dem Vater fehlen auch Krallen, deshalb frage ich mich ob es in dem Fall vererbt ist (und sie es bei evtl. späteren Zuchtversuchen auch vererben wird).
Oder sind die Krallen von den Eltern abgebissen worden? kommt ja öfter mal vor.
Oder hat sie die Krallen wegen der leberschädigung verloren (hb ich letztens erst wieder gehört, dass so was vorkommt).

Ich werd mal sehen was die TÄ sagt. Fakt ist: er hat mich von vorne bis hinten vera...
und das wird Konsequensen haben.

Lg Heike
 
Oh ha, jetzt gehts los.

Eben hat der besagte Züchter angerufen und gesagt, dass er sie abholen möchte da ihm das alles mit mir komisch vorkommt (weil ich die TÄ angerufen habe und noch eine weitere Untersuchnung machen möchte).

Ich habe ihm gesagt, dass ich ihm den Vogel nicht gebe, da ich ja dann wieder ohne Vogel dastehe.
Er: bla bla, er kann sich das alles ncith vorstellen, er möchte den Vogel nochmal sehen (um zu gucken ob er irgendetwas übersehen hat).
Ich: das kann ich so nicht entscheiden, ich werde rechtlichen Rat suchen.
Er: aber warum? kann ich meinen Vogel nicht sehen, schliesslich ist es noch seiner und er hätte ihn noch nicht umgemeldet und würde es auch nicht tun bla bla
Ich: warum ihr Vogel? Schliesslich hab ich ihn bezahlt
Er: ja klar, sie haben mir zwar Geld gegeben aber haben sie einen Kaufvertrag?
Ich: ach so läuft das jetzt? Alles klar, sie hören vonmeinem Anwalt.

Na ich glaub der dreht jetzt völlig am Rad. Ich weiss noch genau wie ich ihn um den Kaufvertrag gebeten habe und er meinte, nein der Herkunftsnachweis reicht (auf dem er nicht mal angegeben hat, dass es die eigene Nachzucht ist).

Na gut, dass Nadine als Zeugin mit war.
Ich dreh echt am Rad. Ich ruf jetzt erstmal meine Anwältin an. So gehts ja nun nicht.

Lg Heike
 
Heike,

ich würde hier nicht mehr soviel darüber schreiben, du weißt nicht, ob der mitliest!
 
Ich glaube nicht, dass er mitliest und wenn es so ist, ist es mir auch egal.
Er kann sich schon mal warm anziehen. Da hat er sich wirklich die falsche gesucht zum vera.......

@Fisch: zum Glück gibt es ja auch Kontoauszüge auf denen steht, dass ich ihm etwas überwiesen hab.

Lg Heike
 
hallo,

ach, wie kommt mir so ein theater doch soooooo bekannt vor :nene: .
haben wir ja auch schon 2 x durchgestanden. :+schimpf

alles in allem kriegt der typ doch schlichtweg kalte füsse und hat evtl. bedenken wegem seinem "ruf".
aber alles in allem...entweder vogel zurück-geld zurück oder minderung und vogel behalten.
 
Private Nachricht

Heike,lösche bitte deine privaten Nachrichten,sonst kannst du keine mehr empfangen...
 
Hätte er nicht einfach mal fragen können, wie du dir jetzt ein weiteres Vorgehen im beiderseitigen Einverständnis vorstellen würdest?
Wenn ihm wirklich was an dem Vogel liegen würde, dann wäre das meiner Meinung nach die richtige Reaktion gewesen - aber so nicht.
Als guter Züchter könnte man doch froh sein, wenn so ein Tier in ein gutes zu Hause mit Artgenossen kommt und wo ihm auch jegliche medizinische Hilfe geboten werden könnte. Da nur ans Geld zu denken. :nene:

Ich bin sowieso felsenfest überzeugt, dass er die Henne schnell loswerden wollte, weil ja eine neue Brutsaison beginnt und mit dem Jungtier dazwischen klappt das eben nicht.

Deswegen bin ich froh, dass es mit ihr in deiner Gruppe so prima klappt und du sie auch nicht mehr her geben möchtest.

Drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass die Henne nichts "Schlimmeres" hat und dass mit dem Züchter eine Einigung möglich ist.

Liebe Grüße
Elke
 
Vergleich

Hallo Heike!!!
Versuch es auf dem Wege des Vergleichs.
Biete ihm an den Vogel zu behalten,gegn teilrückerstattung des Kaufpreises,oder du suchst dir einen Anwalt...
Übrigens frag mal nach beim BNA,die haben einen super Anwalt "Dr.Glatzel",der kann dir vielleicht helfen.Wäre ein Anruf wert.
Viel Glück.
 
Er hatte sie sowieso schon von den Eltern getrennt. Als wir da waren war eine Blaustirnamazone bei ihr mit in der Voli die er vor ein paar tagen bekommen hatte (angeblich von 2 Jungs, die diese gegen 2 Pennatsittiche getauscht haben:nene: ).

Ich wollte mich ja mit ihm einigen, aber ich glaube einfach, dass er denkt, dass es für ihn billiger ist, sie wieder abzuholen und dann anderweitig zu verkaufen.

Erst meinte er ja ich solle sie weiter verkaufen oder sie bei einem anderen Züchter eintauschen. :traurig: :nene: Mir fehlen echt die Worte.

Wie schon gesagt, ich denke ja wirklich, dass sie schon mal verkauft war o.ä., denn mit 8 Monaten ist sie jetzt doch schon recht alt.

Lg Heike
 
Nochmal die Frage zum Vertrag, hatte ich schon weiter vorne gestellt.

Herkunftsnachweis hast du bekommen, wenn ich das richtig gelesen habe?
Auf dem müsste aber stehen :

Vertrag der BNA:



Herkunftsbestätigung

(Züchterbescheinigung)
- zum Nachweis der Besitzberechtigung gemäß § 22 BNatSchG

- gemäß §6 Abs. 2 BArtSchV



Empfänger: Absender:
(neuer Besitzer) (alter Besitzer)


______________________________ ______________________________

Name Name

__________________________ ______________________________

Straße Straße

__________________________ ______________________________

PLZ/Ort PLZ/Ort

Tierart:

______________________________ ______________________________

Deutscher Namen Wissenschaftlicher Namen

Kennzeichen/Ringnummer: __________________________________________

Andere Merkmale: __________________________________________

Alter/Geburtstag: __________________________________________

Geschlecht: __________________________________________

Größe: __________________________________________

Gewicht: __________________________________________



Das vorbezeichnete Exemplar stammt:



Eigene Nachzucht
Elterntiere: Nachweisbuch Nr.: Kennzeichen:

Männchen ___________ ______________ _______________

Weibchen ___________ _________ _____ ________________



Fremde Nachzucht Adresse:





(Namen, Anschrift, Land)





Rechtmäßige Einfuhr Einfuhrland Einfuhrgenehmigungsnummer Datum









Wurde bereits vor der Unterschutzstellung seiner Art gehalten

Seit: ____________________

Selbst: Ja / Nein Anderer: ___________________________________________

___________________________________________

(Name/Adresse)



Belege, weitergehende Angaben sind beigefügt:

Bescheinigungsnummer:___________________ Sonstige: __________________________





Ort Datum Unterschrift des Absenders

Somit müsste Datum schriftlich da sein und auch dass du der neue Besitzer bist.....
Auf einen Herkunftsnachweis gehört das dazu...
Und vonwegen melden,
du kannst den Herkunftsnachweis kopieren oder auch so den Vogel bei deiner Behörde anmelden, angeben von Züchter xy am soundsovielten gekauft.
Ringnummer, Artbezeichung, Alter,.... je nachdem wie das deine für dich zuständige Behörde will.

Insges. finde ich es sehr schwierig über diese "Sache", wie der Graue vor Gericht ist, einen Weg zu gehen der "human" ist, ich wünsche dir dabei wirklich ein gutes Händchen.
 
Wandlung: Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück.
Minderung: Der Verkäufer erstattet einen Teilbetrag, der Käufer behält die fehlerhafte Ware.
Es liegt zunächst in der Entscheidung des Verkäufers, welchen Weg er wählt.

Es gibt aber bestimmte Dinge, die sich nur über einen Preisnachlass regeln lassen. Ein Beispiel:
Mein Mann hat mal das Schlafzimmer einer Kundin renoviert. Die Rückwand von ihren Betten und einem Kleiderschrank wollte sie dunkelblau gestrichen haben. Das sollte alles an einem Tag passieren, weil sie abends wieder einräumen wollte. Mein Mann hat die vorher weiße Wand 2 x dunkelblau gestrichen. Ob ein zweifacher Anstrich bei so einem dunklen Farbton reicht, hätte man erst am nächsten Tag gesehen, wenn die Wand trocken ist.
Hat jedenfalls nicht gereicht, die Wand war leicht scheckig.
Das einfachste wäre gewesen, die Wand ein drittes Mal zu streichen, aber die Kundin hatte ja schon eingeräumt und wollte es einfach dabei belassen.
Also ging das nur über Preisnachlass, obwohl wir einen 3. Anstrich als die bessere Lösung gefunden hätten.

In Heikes Fall sehe ich das so ähnlich. Man baut eben schnell eine Bindung zu einem Tier auf und außerdem kommt sie in der Gruppe gut zurecht. Da finde ich es doch nur verständlich, dass man den Vogel behalten will, aber da er einen verschwiegenen Makel hat und evtl. weitere Behandlungskosten auf einen zu kommen, eben ein Preisnachlass gewährt werden sollte.

Liebe Grüße
Elke
 
Hallo Elke,

leider geht es im Recht nicht im Emotionen - eine emotionale Bindung zu einer "Sache" zählt da leider nicht.
Ausschlaggebend ist einzig, ob der Aufwand das Tier zurückzugeben machbar ist. Da Heike aber nicht umgezogen ist (z.B. Ausland), der Verkäufer sogar gesagt hat, er holt den Vogel ab, ist der "Aufwand" für Heike minimal.
Ich stell nochmal den vollen Satz rein, da ich den Nachsatz von der Machbarkeit weggelassen habe (da es hier sowieso nicht eingreift):
Wandlung: Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist.
Anders wäre es aber, wenn Heike den Vogel gesundpflegt und noch weitere "Investitionen" getätigt hat (z.B. wenn eine OP notwendig wäre). Dann könnte es wieder unverhältnismäßig sein, den Vogel zurückzugeben....
Aber noch ist es ja leider nicht soweit.

__________________

LG
Sven http://www.ruegengeier.de/sonstiges/assets/images/Animation_Coco_und_Grisu_klein.gif
 
Also, nur mal so zur Info. Ich war heute bei der TiHo und habe erstmal 120,- Euro für meinen "gesunden" Vogel bezahlt.
Sie musste entwurmt werden und hat auch Aspergillose. Weitere Tests wurden gemacht.

Die ganze Sache mit der Wandlung (ich hatte das oben mal falsch geschrieben, ich hatte das mit Umtausch verwechselt) hat ja auch noch eine andere Seite.
Denn man muss ja auch noch auf den Tierschutz achten. ich gehe aber davon aus, dass er ihr nicht die Behandlung zukommen lassen wird die sie benötigt.
Deshalb wäre es nicht tragbar sie zurück zugeben.
Wenn er sie weiterverkaufen sollte wird er dem nächsten Käufer auch nicht sagen was sie hat und wie sie behandelt werden muss.

Meine Anwältin sagt auch, dass es nur über eine Preisminderung geht.

Lg Heike mit der kleien Violet die froh ist wieder zu Hause bei ihren neuen Freunden zu sein.
 
Mahlzeit.

So schlimm die Sache auch ist...ich sehe es wie Sven...die Rückgabe ist ohne großen Umstand machbar. Kein Grund für eine Preisminderung, die sich wohl kaum durchsetzen lässt. Leider.

Ich finde es auch eine große Sauerei, was dir, Heike, da widerfahren ist. Man denkt, man hat ein gesundes Tier für viel Geld bekommen und muss dann feststellen, dass dem nicht so ist. Ich schreibe lieber nicht, wie ich mir diesen "angeblichen" Züchter vorgeknöpft hätte. Der hätte sich was anhören können...nur auch das hilft der Kleinen leider nicht.
Behaltet die Kleine, denn bei euch ist sie sicherlich sehr gut aufgehoben. Den Rest...so bescheiden es auch ist, muss man wohl als "Lehrgeld" verbuchen. Damit will ich nicht sagen, dass solche Leute ungeschoren davonkommen dürfen...nur ist die rechtliche Sache leider nicht so auf eurer Seite.

Ich drücke euch die Daumen, dass die Kleine nichts ernsteres hat, wobei Aspergillose ja schon reicht, und das ihr vielleicht doch noch eine Einigung findet. Ein Versuch ist es sicher wert...

LG, Olli
 
Hallo Heike,
ein Tip am Rande: verhandle nicht mehr mit dem Typen am Telefon. Nimm keine Anrufe mehr von ihm entgegen. Wenn er was mit Dir zu regeln hat, dann bitte schriftlich. Regle Deinerseits die Sachen, die evt. noch mit der TA und ihm zu regeln hast, auch nur noch schriftlich.
LG
Anne
 
Ich finde es gut, dass du es dir nicht gefallen lässt.
Ich habe vor nem Jahr zwei Nymphensittichhennen von einem Züchter erworben. Ich war beim einfangen dabei, und hab sie auch kurz angeguckt.
Ich war damals nocht etwas unerfahrener, leider.
Ich hab nur grad auf die Kloake geguckt, die war recht sauber. Das Kopfgefieder war sehr gerupft, wo der Züchter sagte das seien die Eltern gewesen.
Er fargte mich ob er denn die Ringnummern aufschreiben soll und ich sagte natürlich ja. Er hat dann erst mal die <Ringe freigekratzt.
Als ich dann ein paar Tage später mit ihnen zum VK TA war zur eingangsuntersuchung war wurde ein massiver Milbenbefall festgestellt- Grabmilben.
Ich habe den Züchter angerufen eigentlich nur um ihm zu sagen, dass er Milben im Bestand hat, für mich war klar ich behalte die beiden.
Antwort: Sie haben sie sich doch angeguckt und es war alles in Ordnung außerdem könnten sie die Milben nicht von mir haben, die müssen sie sich schon bei ihnen eingefangen haben.

Klar in der Quarantäne, oder was?
Babe hat kurz darauf die hälfte ihrer Nase verloren, sowie eine Kralle mit Glied, alles durch die Milben.
Auf E-mails hat er nicht reagiert, ich wollte aber auch nichts mehr tel. abklären, da man sonst nix schriftlich hat.
Ich habe es auch als Anfängerpech abgehakt, jetzt geht es beiden auch sehr gut.
 
Thema: Arglistige Täuschung?
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