Also Leute,
ich weiß jetzt nicht, weshalb hier so großes Kopfschütteln über das Urteil herrscht. Klar, 15.000 Euronen scheinen doch recht viel, aber wenn ich das richtig verstehe, dann herrscht die Unverständnis nicht über die Höhe, sondern über das Urteil an sich. Anscheinend kennen und hassen hier einige den Adlerbesitzer und können nicht verstehen, daß diesem Recht gegeben wird.
Hallo
Also ich find beides unverständlich.
Und hassen, naja, hassen ist übertrieben. Aber ich würde sagen, für solche Dinge wie einen handgeprägten Steinadler, BEIZADLER auf diese Weise freifliegen in der Flugvorführung und ähnliches, ganz bewusst Leute damit gefährden und dann hinterher anderen die Schuld geben.......verachten dafür und für die Vorgehensweisen gegenüber der Öffentlichkeit----ja.
Und wenn hier irgendwo öffentlich das Thema auf Falkner kommt, die sich so verhalten, dann werde ich mich auch genau so sauer, wie mich so etwas eben nun mal macht, frei dazu äußern.
Warum? Weil es sowohl Unbeteiligte als auch den Vogel unnötig gefärdet, wie schon gepostet.
Kennen, oh ja, das auch und recht umfangreich. Da habe ich aber auch keinen Zweifel dran gelassen, so dass jeder mich nach seiner Fasson als "befangen" betrachten darf, wenn er mag. Das heißt allerdings lang noch nicht, dass ich lüge, wenn ich mich zu solchen Dingen äußere.
Objektiv betrachtet scheint die Sache aber absolut sinnig: Ein Adler entfliegt und hat nach drei Tagen Hunger. Ein vorbeikommender Spaziergänger (der selbst Jäger ist und um das Beutesprektrum eines Adlers bescheid wissen sollte) weigert sich, auf Anraten seinen Weg zu ändern. Aus Trotz geht er dennoch den gefährlichen Weg lang. Es kommt wie es kommen mußte ...
Ich hab halt immer noch Zweifel über den ganzen angeblichen Hergang und mich wird da so schnell wohl keiner überzeugen, aber ich bin nun mal nicht das Gericht, und wie unser Ausbilder sagte, hat Recht selten was mit Gerechtigkeit zu tun.
Worin also liegt das Problem?
Ich kenne wie gesagt die näheren Umstände nicht,
VG
Pere
Genau daran liegt das Problem. Das fast keiner nähere Umstände kennt.
Wahrscheinlich auch das Gericht nicht. Das ist auf Aussagen von Leuten angewiesen, die vermutlich auch nicht sehen können, ob ein Vogel gleich "Ernst gemacht hat" oder nicht. Das ist aber sicher mit entscheidend für eine Notwehrsituation. (Immerhin hat das Gericht aber wenigstens rausgefunden, was es mit der Aussage "wertvoller Zuchtvogel" auf sich hatte, respekt)
Ich kenne Umstände u.A. insofern, dass ich exakt diesen Vogel (und das kann ich sagen, gilt hier absolut unabhängig vom Besitzer) niemals in einer Flugvorführung geduldet hätte, wäre es meine Entscheidung gewesen.
Warum, hab ich oben schlüssig genug dargelegt, auch für einen Jungfalkner.
Lass uns in drei, vier Jahren nochmal drüber reden, wenn Du einige versierte Adlerleute, die regelmäßig mit ihren Vögeln beizen gehen, kennen gelernt hast.
Und frag sie mal unterwegs, was sie von so etwas im allgemeinen halten, wenns um einen geprägten Fuchsadler ohne Sender in besiedeltem Gebiet geht.
Ich bin jedenfalls überaus froh, dass es kein Kind mit einem Teddy war, was da zufällig im Naherholungsgebiet an einer Gaststätte langlief.
Dieses Urteil wird die diversen neu eröffneten, manchmal auch nicht grad sachkundig betriebenen "Falknereien" (die mit Sachkunde arbeiten, tun sowas nämlich nicht) erst recht dazu verleiten, sich Steinadler aufzustellen, möglichst noch geprägt und extragünstig, da durch mehrere Hände gewandert und die erstmal ohne Telemetrie zu fliegen, denn es "geht ja wenigstens so einigermaßen straflos durch, auch im Notfall".Hund ersetzen ja, gerechte Strafe zahlen für wirklich fahrlässige Falknerei nein....???
So eine Telemetrie-Anlage ist teuer und das ganze Start-Budget ging ja nun schon für den Adler drauf, so ungefähr gehts dann los.
Weitere solche Vorfälle werden dann schnell publik und dem Rest der Falkner, die verantwortlich handeln, immer auch schwer an Image schaden, ganz egal, ob Beizjäger, oder versierte Falkner in Falknereien.
Ich bin klar dafür, dass eine Besenderung von Beizadlern gesetzliche Plicht wird und der Einsatz von
geprägten Beizadlern mit Jagderfahrung in Flugvorführungen verboten wird.
Wer einen passionierten Beizadler hat, soll mit ihm beizen gehen und gefälligst so helle sein und direkt dranbleiben, wenn er sich verstößt, schon um des Vogels willen. Für schöne Flugvorführungen gibts genug anderes (bei betreffender Anlage sogar in dreistelliger Zahl) mit weit weniger Risiko.
Waschi