Wenn ich Dein Zitat falsch gedeutet habe, tut es mir leid.
Den Bezug auf Stadttauben meinte ich.
Da Escarabajo schwer zu schreiben ist (s. Erasca), sag einfach Georg zu mir.
Im Grunde sprechen wir die gleiche Sprache. Was ein Notfall ist entscheiden andere, in der Veterinärmedizin tätige. Erfolgt eine behördliche Anordnung müssen wir tätig werden.
Für meine Kollegen kann ich nicht sprechen. Aber es gibt eine Menge die sich vom Dachverband abgenabelt haben und voll die ökologische Schiene fahren. Man darf eine mögliche Krankheitsübertragung nicht immer von dem Gesichtspunkt sehen: "Wenn ich eine Stadttaube anfasse falle ich gleich tot um." Das ist natürlich hirnrissig, aber eine weitverbreitete Ansicht.
Krankheitserreger durch Vögel können auch in anderen Formen übertragen werden als nur durch direkte Berührung. Aus diesem Grunde spricht man nicht von Krankheitsübertragung durch Tauben, sondern von Vögeln weil eben auch durch deren, beispielsweise, Kot Parasiten entwickeln die dem Menschen und auch Tieren gefährlich werden können. So entwickelt sich in Taubenkot (und anderen) auch mal gerne der Speckkäfer der sich auch bevorzugt in Vogelnestern aufhält. Dieser Käfer gilt als Überträger des Rattenbandwurmes auf den Menschen. Außerdem bohrt er sich auch schonmal gerne in lebende Jungtiere.
Hygieneinstitute geben Jahresberichte heraus wo von übertragenen Krankheiten durch Vögel die Rede ist aber nicht speziell durch Tauben. Daher glauben viele es gibt keine Nachweise.
Es wird immer vom "Risiko einer Gefahr" gesprochen, nicht davon das prinzipiell eine Gefahr besteht wo Tauben/Vögel auftreten.
"Risiko einer Gefahr" bedeute soviel wie: Je höher und unkontollierter die Population (z.B durch Abwehrmaßnahmen), desto höher die Gefahr einer Infektion. Ein Teil der Gesundheitsvorsorge.
Offen gestanden kann ich mir auch keine "Notsituation" die zur Tötung berechtigen vorstellen, dazu fehlen mir entsprechende Kenntnisse. Deshalb bin ich zwar ein Verfechter von Vergrämungsmaßnahmen aber nicht zwangsläufig von Tötungen da ja auch unsere Wissenschaft erkannt hat das Tötungen so gut wie nie einen dauerhaften Erfolg nach sich ziehen. Aber selbst dann hätte ich meine Zweifel.
Zum Schluß noch ein paar Zitate:
Erzeuger von Krankheiten
Krankheiten werden verursacht durch
– Abgabe von haut-, schleimhaut- und anderen gewebstoxischen Se- und/oder Exkreten bzw.Hämolymphe (z.B. bei Ameisen, Wespen, bestimmten Käferarten und Zecken,
– mechanische Reizung durch Teile der äußeren Körperhülle (so bei Käferlarven- und Raupenhäuten) bzw. durch Stiche oder Bisse (Vorratsmilben, Zecken, Thripse u.a.),
– Produktion von Allergenen im Verdauungskanal, in Drüsensekreten oder in der Kutikula (Beispiele: Hausstaub- und Herbstmilben, Schaben, Taubenzecken, Krätze- und Räudemilben)
sowie infolge
– Transport von Allergenen oder Allergenproduzenten durch Gliedertiere (etwa durch Myiasisfliegen),
– Ekto- oder Endoparasitimus (etwa durch Gewebefraß bei Krätze- und bestimmten Räudemilben sowie bestimmten Myiasisfliegen und Zungenwürmern (Gliedertiere des Stammes der Pen-
tastomida)),
– Erzeugung von Befallspsychosen z.B. durch aggressive Stech- oder Kriebelmücken oder Flohschwärme und
– Phoresie (u.a. Übertragung von Milben durch Läuse, Fliegen oder von Milben durch Läuse und Fliegen oder von Myiasisfliegeneiern mit blutsaugenden Fliegen).
.......wenn aufgrund einer Massierung von Tauben verwahrloste Nistplätze und Kotansammlungen in unmittelbarer Nähe des Menschen entstehen, beispielsweise bei unkontrolliertem Nisten auf Dachböden. Dies begünstigt die Ausbreitung von Krankheitserregern und Parasiten (Cryptococcen, Taubenzecken), was in der Folge zu einer konkreten Gefährdung der Gesundheit von Hausbewohnern führen kann. Einer Gefährdung der
menschlichen Gesundheit durch solche Überpopulationen verwilderter Haustauben ist daher durch staatliche Maßnahmen zu begegnen. Hierbei sind jedoch die konkrete Gefahr für den Menschen und die zur Abwehr dieser Gefahr zur Verfügung stehenden möglichen Alternativen stets sorgfältig zu prüfen.
Als Gegenmaßnahmen kommen in erster Linie mechanische Abwehrmethoden zur Einschränkung von Rast- und Nistplätzen mittels Netzen, Drähten und Spikes, aber auch Bestandslenkung durch Gebäudesanierung, Aufstellen von Taubenschlägen oder –türmen (Gelegekontrolle, gezielte Fütterung) und Verhindern zusätzlichen und unvernünftigen Fütterns (Bürgeraufklärung)
in Frage............
...............Durch Taubenzecken geht eine besondere Gefahr für Allergiker und immunologisch Vorgeschädigte aus und für Personen, die nach wiederholten Taubenzeckenstichen sensibilisiert sind..........
...........Eine Besonderheit im Rahmen der Taubenzeckenbekämpfung stellt die Desinfektion der Nistplätze und der Kotablagerungen vor der Säuberung wegen möglicher Krankheitserreger (Ornithose) dar.............
§ 4
Durchführung der Bekämpfung
(1) Die Bekämpfung auf behördliche Anordnung darf nur von Sachkundigen mit entsprechendem Nachweis und nur mit solchen Mitteln und Verfahren durchgeführt werden, die in die Liste nach § 18 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) oder, solange
eine solche Liste noch nicht besteht, in die Liste nach § 10c des Bundesseuchengesetzes aufgenommen sind.
(2) Sachkundige im Sinne des Absatzes 1 sind Schädlingsbekämpfer nach § 5 Abs. 2.
(3)
Die Sachkundigen sind verpflichtet, die Bekämpfung nach guter fachlicher Praxis und unter Beachtung neuester wissenschaftlich anerkannter Erkenntnisse und Arbeitsverfahren durchzuführen. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt ist über Abschluss und Ergebnis der Bekämpfung sowie über notwendige Vorbeugemaßnahmen zu informieren.
(4) Die chemische Bekämpfung von Ratten, Mäusen, Pharaoameisen, stechenden Mücken im Freiland, Bettwanzen, Taubenzecken und bei hartnäckigem Befall auch der übrigen Gesundheitsschädlinge ist nur Schädlingsbekämpfern gemäß § 5 Abs. 2 gestattet.
(5) Die Bekämpfung von Freilandstechmücken und deren Entwicklungsstadien bedarf der vorherigen Zustimmung des Landeshygieneinstituts und des Landesamtes für Umwelt und Natur.
Ich denke mal das wir uns nun weitestgehend einig sind. Ich bin ehrlich selbst immer wieder erstaunt wie viele Gesetze und Anordnungen, die, zumindest aus meiner Sicht, gut und differenziert sind, selbst von den Behörden mit Füßen getreten werden. Deshalb glaube ich auch das im Falle der Vogelgrippe irgndjemand aufgrund der Vorsorgevorschriften überhastet reagiert hat weil er das als "Notfall" ansah. Selbst mir bekannte (namhafte) Wissenschaftler und Biologen haben damals mit dem Kopf geschüttelt und vieles kam ihnen "spanisch" vor.
MfG Georg