Ausnahmegenehmigung???

Diskutiere Ausnahmegenehmigung??? im Forum Wasserziergeflügel im Bereich Hühner- und Entenvögel - Hallo zusammen! Wollte fragen, ob es in Deutschland nicht so etwas wie einen Ausnahmegenehmigung (Stallpflicht) gibt- in Österreich werden dann...
Und davor schrecken dann die meisten zurück.
 
Angst vor Behörden

Hallo erstmal !

Ja leider sehr viele ! Es darf keiner in ihr kleines Reich und schon gar nicht zum rumschnüffeln ! Aber es geht nunmal nicht anderes ! Die Leute vom Amt sind sehr freundlich meistens auf jeden Fall ! Ausnahmen bestätigen die Regel auch hier !
 
So wie man in den Wald ruft so kommt es auch wieder raus.
Normaler weise sind die Behörden in Ordnung und tun nur ihren job.
 
Behörden !

Hallo erstmal !

Es gibt leute vom Amt die wissen nicht mal den unterschied zwischen Wasser und Wasserziergeflügel oder bessergesagt zwischen einer Mandarinente und einer Zwergente !Dann gibt es Leute die Züchten wie wir und haben Ahnung was sie da kontollieren zu haben !

Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
 
Behörden

Hallo erstmal !

Ich sehs jedesmal wie ein Abenteuer wenns zum Amt geht mann weiss nie wie es endet und wann ! Angelscheinverlängerung steht an am 1.1.06 !
Bin mal gespannt wie teuer es wird das erste mal mit dem Euro !
 
Ja dann müsste das doch ungefähr hinkommen.
 
Angelscheinverlängerung

Hallo erstmal !

27,50 DM habe ich damals gezahlt ! Bin echt gespannt wie teuer es wird ist ja jetzt nicht mehr Baden Würrrtemberg sonder Nordrheinwestfahlen!:?
 
Ja also ich habe wie gesagt letztes mal 60,- bezahlt war so vor einem Jahr bin ja auch aus NRW
 
Angelprüfung

Hallo erstmal !

Da ich aus Baden Württemberg stamme habe ich mal eine Frage wir haben bei unserer Angelprüfung nur einen theoretischen Teil gehabt ! Stimmt es das mann in Nrw auch einen Praktischen Teil hat ?
 
Ja aber kein vorangeln oder so sondern du musst Friedfischruten, raubfischruten etc. zusammen bauen können, Fische unterscheiden können an hand von karten und Zur angel auch noch hakenlöser/schere + Kescher etc. legen, dann begutachtung und ergebnis
 
Prüfung !

Hallo erstmal !


Also doch gut vorangeln ergebe auch keinen Sinn !

Aber es wäre eigentlich nicht schlecht wenn mann eine Prüfung auch für das halten und Ziehen von bestimmten Entenarten ablegen müsste !
Bei den bestimmten Entenarten meine ich die in ihrer Art auf der roten Liste stehen oder als gefährdet gelten !
 
es stehen auch einige Gründelenten wie Blauflügelenten auf der orten liste. wieso sollte man dafür ne prüfung ablegen gegen unbefruchtete Gelege brauchst du keine Prüfung und wer rotschulter ziet kann auch blauflügel ziehen
 
Eisente schrieb:
es stehen auch einige Gründelenten wie Blauflügelenten auf der orten liste. wieso sollte man dafür ne prüfung ablegen gegen unbefruchtete Gelege brauchst du keine Prüfung und wer rotschulter ziet kann auch blauflügel ziehen

Meine ja auch ab Saeger für Eider usw !

Arterhaltung durch Zucht !
 
Eisente schrieb:
ja okay, aber bei wem?

Wie bei wem ! Na wenn du die Behörde meinst die untere Naturschutzbehörde sollte so eine Wissensprüfung machen !
 
Thema: Ausnahmegenehmigung???

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