Aussenvoli auf dem Flachdach - wer hat sowas?

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Papagilla

Papagilla

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Hallo zusammen,

wir sind umgezogen und haben jetzt eine Dachterrasse von ca. 25 qm. Das ist etwa 1/3 der insgesamt zur Verfügung stehenden Fläche. Unsere Vermieter hätten die Terrasse gerne größer gehabt - ist ihnen wg. der Nachbarn (Sichtschutz) aber nicht genehmigt worden. :(

Als die Vermieter das letzte mal da waren und die neue Zimmervoli "bewundert" haben, kam´s zur Sprache, daß meine beiden Blaustirnis im Sommer "ja wohl hoffentlich auch mit auf die Terrasse dürfen?!?!" ;)

Naja - hab mich ja schon ziemlich gefreut drüber, habe dann aber auch zu bedenken gegeben, daß die beiden sehr laut werden können. Ich würde alle "betroffenen" Nachbarn über die AV VORHER informieren und ihnen allen unsere Telefonnummer mitgeben, damit sie sich im Fall daß die Geier lautstärketechnisch übertreiben melden können und die Geiers umgehend reingeholt werden können.

Was mich jetzt interessieren würde: wenn ich jetzt ne Aussenvoli aus Alu beispw. 3x4x2m aufstellen würde, käme da die max. Dachlast zum Tragen? Brauch ich dazu einen Statiker/Architekten der sowas berechnet? Daß ich mein Vorhaben mit unserer örtlichen Baubehörde noch durchsprechen muss ist klar - genehmigungspflichtig uswusf. Nur würde mich das halt im voraus schon mal interessieren (Zusatzkosten?!).

Und dann ist da noch was:
wir haben da ein Dachfenster -> wäre DER IDEALE Zugang(flug) in die künftige AV :+party: hat hier jemand sein Dachfenster in seine Dach - AV integriert? Wenn ja - wie? Ich werde mal am Wochenende versuchen ein paar Fotos einzustellen.

Würde mich sehr über Infos, Erfahrungen und Meinungen freuen!

LG
papagilla
 
Was mich jetzt interessieren würde: wenn ich jetzt ne Aussenvoli aus Alu beispw. 3x4x2m aufstellen würde, käme da die max. Dachlast zum Tragen? Brauch ich dazu einen Statiker/Architekten der sowas berechnet? Daß ich mein Vorhaben mit unserer örtlichen Baubehörde noch durchsprechen muss ist klar - genehmigungspflichtig uswusf. Nur würde mich das halt im voraus schon mal interessieren (Zusatzkosten?!).

Hallo Papagilla,

ich gehe mal davon aus, dass es eine nicht überdachte Aussenvoliere ist, bzw. diese nur ein Regendach für den Sommer hat (das im Winter abgenommen wird).
Wenn die Voliere im jetzigen Terassenbereich steht, braucht ihr euch keine Gedanken machen, denn hier sollte ja bereits eine Nutzlast mit eingerechnet sein.
Wenn die Voliere im Bereich stehen sollte, der noch nicht Terasse ist, wäre zumindest ein Grundriss interessant.
 
Hi

auch eine dachterasse mus den bautechnichen gesetzen entsprechen und das heist eine mindestbelastung standhalten.
eine aluvoli aus 20 x 20 mm vierkantrohr und dem entsprechenden draht übersteigt nicht die tragfähigkeit der terasse, auch ein dach aus leichtem pvc bringt diese last nicht. den statiker kannste da beruhigt aussen vor lassen, wenn der vermieter zugestimmt hat ist es auch ok.
was jetzt das baurecht bei euch sagt weiss ich nicht, es ist ja eigendlich kein neubau und die voli wird ja mit sicherheit auch jederzeit demontierbar sein, hat das bauamt eigendlich damit nichts zu tun.
wenn die voli dann auch noch von der strassenansicht nicht zu sehen ist, musst du keinen weiter um genehmigung fragen.
ist es zur strassenansicht würde ich das ordnungsamt danach befragem, dies kostet in der regel nichts.
lasse dir auf jedenfall eine einverständniserklärung von deinem vermieter geben.
 
Hi ihr zwei,

danke erstmal für Eure Antworten!!

Anbei mal ein unmassstäblicher Grundriss (hat sehr viel Spass gemacht das zu Zeichnen fällt mir grad ein :p). Das blau schraffierte ist das Dach vom Nachbarn. Allerdings ist seine Dachterrasse eine Etage tiefer. Die Vermieter sind auch damit einverstanden das schriftlich festzuhalten. Ich verpflichte mich natürlich sollte es zu Schäden wg. der Voli kommen, daß ich dafür aufkomme. Habt ihr ne Idee wie ich den "Zugang" vom Fenster in die Voli löse? Bei meiner Henne wär das kein Problem, die kann ich problemlos in eine Transportkiste setzen. Aber mein Gockel :nene::nene::nene:

LG
papagilla
 

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@Jörg
Bezüglich Bauamt: ich war bisher immer der Meinung wenn die Voli eine bestimmte Größe (Volumen) hat muss ab Grenze X eine Genehmigung eingeholt werden.

Ich liebäugle mit einer Voli von Genge ohne Boden. Allerdings ist das Dach mit Teerpappe belegt. Das ist für die Geierleins bestimmt nicht das Wahre. Was habe ich noch für Alternativen - bitte immer dabei berücksichtigen daß das alles nicht zu schwer werden darf ;)

LG
papagilla
 
Hallo nochmal.

ich gehe davon aus, dass das eine die Voliere ist, und das andere die Terasse.

Da sich die Dachterasse und das restliche Dach auf einer Fläche befindet, gehe ICH davon aus, dass die darunterliegende Betondecke inkl. Dämmung überall gleich aufgebaut ist. Somit kannst du davon ausgehen, dass deine Voliere kein Problem darstellen dürfte, selbst wenn du den Boden mit (leichten) Beton-Platten auslegst oder einen witterungsfähigen Estrich (mit Unterlagsschicht) aufgießt.
Die Teerpappe dürfte sicher nicht gesund für die Vögel sein.

Du solltest hier allerdings noch mal mit deinem Vermieter sprechen, ob er Pläne zum Haus hat, bzw. hier Kopien besorgen kann, aus dem näheres hervorgeht. Ggf. würde ich dann ein paar € für die Beurteilung eines Statikers ausgeben.

Die Auskunft ist natürlich etwas vage, lässt sich halt aus der Ferne nicht besser beurteilen.

Hast du schon mal mit deinem Nachbarn gesprochen, ob eine Voliere am Flachdachrand vom Fenster bis nach vorne nicht auch möglich wäre?
 
Hi Elmo,

an der schmalen Seite entlang als "Flugschneise" bis zur großen Voli - das hatte ich mir auch schon überlegt. :zwinker:
Ich hatte da ja so Dachluken eingemalt: das sind die Fenster von meinem Nachbarn - da gehts in seinen Flur und Küche. Ich glaube der wäre nicht so zugetan wenn er plötzlich meine zwei Geier auf der Schulter sitzen hätte :D:D:D

Deswegen halt nur ein "Verbindungstunnel" mit Schieber - so dachte ich mir das.

Ich werde mir mal als Boden dieses System mal näher anschauen - vielleicht ist das ja was....

LG
papagilla
 
Außenvoliere

Hallo Papagilla,

ich wohne auch in Niedersachsen und mir wurde von der Unteren Naturschutzbehörde untersagt, meine Papageien nach außen zu bringen. Ich benötigte die Genehmigung zur Erstellung einer AV, diese würde dann von Ihnen genehmigt und dann dürfte man bauen (oder wharscheinlicher wäre, nicht!). Dann würde die AV abgenommen und nochmals von der Behörde abgenommen. Falls man das Verfahren bis dahin durchgestanden hätte, fehlte dem Halter immer noch die Haltegenehmigung für den Außenbereich und die würde derzeit nirgends erteilt. So habe ich die Auskunft von der Behörde im Oktober 2009 erhalten. Sollte ich meine Tiere nach draußen bringen, ohne Genehmigung, würden sie mir weggenommen. Ich weiß nicht, ob es eine leere Drohung war oder nicht.

Hier ist auch noch der entsprechende Link der NLWKN:
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C14507021_N5454319_L20_D0_I5231158.html

Das Faltblatt heißt: Schildkröte, Papagei und Co.

Erkundige Dich bitte vorher, sonst könntest Du evtl. massiv Ärger bekommen. Ich wünsche Dir viel Glück bei der Durchführung. Aber ich habe hier eine andere Untere Naturschutzbehörde, als Du.....

Gruß
zwilling
 
Hallo Papagilla,

ich wohne auch in Niedersachsen und mir wurde von der Unteren Naturschutzbehörde untersagt, meine Papageien nach außen zu bringen. Ich benötigte die Genehmigung zur Erstellung einer AV,
Falsch!
Richtig ist, Du brauchst eine Genehmigung zur Errichtung eines Tiergeheges


diese würde dann von Ihnen genehmigt und dann dürfte man bauen (oder wharscheinlicher wäre, nicht!). Dann würde die AV Tiergehege!!!abgenommen und nochmals von der Behörde abgenommen.
Falls man das Verfahren bis dahin durchgestanden hätte, fehlte dem Halter immer noch die Haltegenehmigung für den Außenbereich und die würde derzeit nirgends erteilt.
Auch falsch! Richtig wäre evtl. eine Einschränkung durch die Lärmschutzverordnung! Das müssen sie dir aber beim Antrag mitteilen ;)
So habe ich die Auskunft von der Behörde im Oktober 2009 erhalten. Sollte ich meine Tiere nach draußen bringen, ohne Genehmigung, würden sie mir weggenommen. Ich weiß nicht, ob es eine leere Drohung war oder nicht.
Fakt ist:
Geregelt durch
Gesetz zur Natur und Lanschaftspflege findest du unter Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG ;))
benötigst Du eine Tiergehegegenehmigung, ließ bitte dazu §43!
Zu klären wäre auch das Wörtchen AUßERHALB! Wenn die Voliere zum Beispiel mit dem Wohnhaus verbunden ist, und ein Verbindung für die Vögel von Innen nach Außen besteht, dürfte es evtl. strittig sein :D Das wäre dann nämlich eine Anbau und kein Tiergehege....quasi wie ein offener Wintergarten...:~
Weiter geht's im Text...
Beachte die im § 43 ausgewiesenen Bedingungen in Bezug auf § 42 Absatz 3, 1-4 unbedingt !
Absatz 2 Punkt 2 In § 43, könnte strittig werden je nach dem wie hoch die Volie auf der Garage wird. Im Garten dürfte man nicht von einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sprechen können.
Punkt 3 in Absatz 2 des § 43 in in diesem Falle hinfällig, da Privatgrundstück.
Desweiteren würde ich mich auf Absatz 4 Punkt 2 und 3 des § 43 berufen :+klugsche geringe Größe und geringe Anzahl !

Was schwierig werden dürfte ist §42 Absatz 3 Punkt 3. dem beugst du vor mit einer besonders feinen Außenverdrahtung gegen Mäuse und einer Schleuse gegen das Entweichen der Vögel!
Die Vorschriften des Tier und Artenschutzes dürften dir geläufig sein, also Mindestanforderungen der "Käfiggrößen" Schutzhäuser oder freier Zugang zum Haus. Sowie die Sachkenntnis, die du dann auf Verlangen nachweisen wirst, ist ja wohl eine klacks für dich, es geht ja nicht um die Zucht!
Zu Absatz 2 Punkt 2 des §42 beräts Du dich mit deinem Vogelarzt ;)
Absatz 4 des § 42 regelt wann die Genegmigung zu erteilen ist, beließ dich bitte... Die öffentlich rechtlichen Vorschriften könnten z.B. Geschoßflächenreduzierung sein, also Bauhöhe beachten!
Ich denke mal die sturen Niedersachsen werden ihre Grenze aktzeptieren müssen :D
So what?
Du reichst deinen Antrag ein, mit Technischer Zeichnung bitte, nicht so ein gekrickel! Beachte auch Genehmigungen durch die Nachbarn! Mindestabstand.
So und dann sollen die entscheiden.
Wenn sie ablehnen, dann mit Begündung! Dann schauen wir weiter...:+pfeif:
Mal ganz entspannt beiben...:+streiche
 
Hi Papagilla

Allerdings ist das Dach mit Teerpappe belegt. Das ist für die Geierleins bestimmt nicht das Wahre. Was habe ich noch für Alternativen - bitte immer dabei berücksichtigen daß das alles nicht zu schwer werden darf

da wo teerpappe verlegt wurde ist die terrasse nicht begehbar, also auch nicht so ohne weiteres bebaubar.
da würde ich dann vorher einen gutachter zu rate holen.
auf jeden fall mus der untergrund so hergerichtet werden, dass er begehbar und sich ohne probleme reinigen lässt.
die sache mit der grenzbebauung, da must du dich kundig machen was da mit dem nachbarn vereinbart ist.

wir sind umgezogen und haben jetzt eine Dachterrasse von ca. 25 qm. Das ist etwa 1/3 der insgesamt zur Verfügung stehenden Fläche.

ich weis jetzt nicht wie es bei euch geregelt ist, bei uns darfst du " gebäude " ( mir fällt gerade kein anderer begrif ein ) die kein festes fundament haben bis 6 qm ohne genehmigung aufstellen. so wie ich es lese sollte deine voli ca 8.5 qm werden, mache sie dann halt nur 6 qm, dass ist besser wie keine.

eine halte und zuchtgenehmigung benötigst du nicht, die vögel müssen lediglich bei der behörde gemeldet werden.
die papiere welche die herkunft belegen solltest du allerdings besitzen.
 
Hi zusammen,

danke erstmal für die zahlreichen Antworten!!!!!

@Tiffani:
Na Prost Mahlzeit: da hast mir ja genug zum lesen fürs Wochenende aufgebrummt :zwinker::freude: Das werd ich mir mal reinziehen.

@Zwilling:
In der Broschüre steht:
Tiergehege-Genehmigungspflicht:
In Niedersachsen bedarf die Errichtung, Erweiterung
und der Betrieb von dauerhaften Einrichtungen, die
der Zurschaustellung von Tieren wildlebender Arten
dienen (Zoos), der Genehmigung. Gleiches gilt auch für
jede andere dauerhafte Einrichtung außerhalb von
Wohn- und Geschäftsgebäuden, die der Haltung von
Tieren wildlebender Arten dient (z. B. Voliere im Garten
mit Papageien oder europäischen Singvögeln). Für die
Genehmigungserteilung sind die unteren Naturschutzbehörden
zuständig.
Da meine beiden nur stundenweise da draussen sein werden und es auch kein Schutzhaus geben wird, trifft das - vermutlich - auf mich nicht zu?!?! Da bitte ich mal um Einschätzung der anderen Mitleser.

Ist aber ganz schön paradox: da willste Dein Geierzeugs so artgerecht wie möglich halten, da kann so ne Behörde kommen und Dir das verbieten - muss man nicht verstehen :traurig: 0l

@ararudi:
da wo teerpappe verlegt wurde ist die terrasse nicht begehbar, also auch nicht so ohne weiteres bebaubar.
da würde ich dann vorher einen gutachter zu rate holen.
Da steht ja schon unsere Terrasse drauf - auf einer Holzunterkonstruktion auf der Teerpappe, da ist nichts drunter verändert worden. Also Statik ist da alles i.O. die Terrasse steht da erst seit ca. nem Jahr. Wurde damals durch Fachpersonal und mit Hilfe eines Architekten gemacht.

Danke Euch allen!

VG
papagilla
 
@Zwilling:
In der Broschüre steht:
Da meine beiden nur stundenweise da draussen sein werden und es auch kein Schutzhaus geben wird, trifft das - vermutlich - auf mich nicht zu?!?! Da bitte ich mal um Einschätzung der anderen Mitleser.

Die Reglung lautet "... an 7 Tagen im Jahr.", ließ nach!
Willst du jetzt deine paar Stunden auf Tage im Jahr hochrechnen ?;)
 
Hallo Papagilla,

ich habe letztes Jahr sehr viel Kontakt mit der für uns zuständigen Unteren Naturschutzbehörde gehabt. In einem der Gespräche wurde ich gefragt, ob ich meine Vögel im Wohnzimmer untergebracht habe. Diese Frage habe ich verneint, sie lebten im Vogelzimmer. Das wäre in Ordnung. Hätte ich sie im Wozi, hätten sie Einspruch erhoben! Ich habe die zuvor gemachten Angaben vom Amt bekommen. Ich weiß nicht, wo Tiffani wohnt, aber in Niedersachsen ist alles etwas anders. Eine AV ist ein Tiergehege. Eine mit dem Untergrund festverbundene Außenvoliere (oder Tiergehege) ist eine dauerhafte Einrichtung.
Eine Bekannte hat für die Sommermonate eine zusammenklappbare Voliere, die sie draußen aufgestellt hat. Das war und ist erlaubt. Es ist schizophren, man möchte die Vögel so optimal wie möglich unterbringen, aber erleichtert wird es den Haltern nicht.

Gruß
zwilling
 
DAS frage ich mich auch?
Vielleicht sollte man sich einfach mal etwas besser mit den zuständigen § belesen..
es steht ja den einzelnen Bundesländern frei, zusätzliche Bestimmungen festzulegen, die müssen aber auch für den Otto Normalie zugänglich sein und man muß ihm sagen wo es steht.
Alles andere ist falsche Auslegung oder Wilkür :+klugsche
 
Hi

habe doch geschrieben, ein gebäude oder auch voli, welche kein festes fundament hat und demzufolge jeder zeit ohnr probleme abgebaut werden kann bedarf keiner baugenehmigung. es kommt da auf bestimmte grössen an.
wenn ich einen geier im wohnzimmer in einem klitzekleinen käfig halte interesiert es keinem, willste aber eine voli bauen kannste ganz schön ärger mit den behörden bekommen.
ich habe keine aussenvolis, bei mir leben alle geier im angrenzenden wohnbereich und damit trift für mich die gehegeverordnung nicht zu. der platz für die einzelnen arten entspricht 150 - 200 % der vorgaben vom ministerium in bonn. in thüringen sind die bestimmungen auch total verschärft worden, die sind schärfer wie in niedersachsen.
 
Hallo Papagilla,

ich habe letztes Jahr sehr viel Kontakt mit der für uns zuständigen Unteren Naturschutzbehörde gehabt. In einem der Gespräche wurde ich gefragt, ob ich meine Vögel im Wohnzimmer untergebracht habe. Diese Frage habe ich verneint, sie lebten im Vogelzimmer. Das wäre in Ordnung. Hätte ich sie im Wozi, hätten sie Einspruch erhoben! Ich habe die zuvor gemachten Angaben vom Amt bekommen. Ich weiß nicht, wo Tiffani wohnt, aber in Niedersachsen ist alles etwas anders. Eine AV ist ein Tiergehege. Eine mit dem Untergrund festverbundene Außenvoliere (oder Tiergehege) ist eine dauerhafte Einrichtung.
Eine Bekannte hat für die Sommermonate eine zusammenklappbare Voliere, die sie draußen aufgestellt hat. Das war und ist erlaubt. Es ist schizophren, man möchte die Vögel so optimal wie möglich unterbringen, aber erleichtert wird es den Haltern nicht.

Gruß
zwilling

Kann man das Problem nicht mit einer rollbaren AV umgehen, das ist dann ja evtll keine dauerhafte Einrichtung?!
Gruß
Cyano
 
angenommen das ordnungsamt spielt da mit ?!
eine voli 3 x 2 x 2 meter ( l x b x h ) gefertigt aus selbsgebauten oder auch gekauften aluelementen, welche jederzeit wieder demontierbar ist dürfte eigendlich keine probleme bereiten. die mase sind damit auch doppelt so gross wie vom ministerium in bonn verlangt werden und entsprechen sicher auch die anforderungen von niedersachsen ( ? ) . es ist halt auch immer eine ansichtsache ( erscheinungsbild ) und wenn es von der strasse aus nicht sichtbar ist, würde ich keinen grossen rus machen und handeln.
 
Hallo,

da die Voliere auf ein vorhandenes Gebäude errichtet werden soll, spielt hier die Größe keine Rolle. Es handelt sich rechtlich um einen Anbau und hierzu ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Laut NBauO sind freistehende Gebäude unter 40m³ umbauter Raum genehmigungsfrei.

Selbst wenn ein Raum von 1x1m Grundfläche an ein vorhandenes Gebäude angebaut wird ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Eine Gehegegenehmigung ist erforderlich wenn artgeschützte Vögel gehalten werden.

Ich habe das Theater mit den Genehmigungen durch und werde demnächst mit dem Umbau beginnen. Wegen der Aussenhaltung wird hier ein riesen Theater gemacht, wie ich die Vögel im Haus halte interessiert niemanden.
 
Thema: Aussenvoli auf dem Flachdach - wer hat sowas?
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