S
stephanie
Guest
hallo,
für meine beiden nymphen möchte ich meinen balkon volierenartig eingittern. ich habe nicht vor, am vorhandenen balkon zu bohren, sondern würde eine holzkonstruktion mit winkeln errichten.
muß ich trotzdem rechtlich etwas beachten?
spricht baurechtlich etwas gegen eine solche konstruktion und muß diese vielleicht mobil sein (jederzeit mit wenigen handgriffen abbaubar sein, falls feuer ausbricht etc.)?
gibt es andere gründe, die dagegen sprechen, wie zum beispiel verschandelung des gesamteindrucks des hauses?
vielen dank
für meine beiden nymphen möchte ich meinen balkon volierenartig eingittern. ich habe nicht vor, am vorhandenen balkon zu bohren, sondern würde eine holzkonstruktion mit winkeln errichten.
muß ich trotzdem rechtlich etwas beachten?
spricht baurechtlich etwas gegen eine solche konstruktion und muß diese vielleicht mobil sein (jederzeit mit wenigen handgriffen abbaubar sein, falls feuer ausbricht etc.)?
gibt es andere gründe, die dagegen sprechen, wie zum beispiel verschandelung des gesamteindrucks des hauses?
vielen dank