Baugenehmigung für Voliere?

Diskutiere Baugenehmigung für Voliere? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Größe ca. 5m x 3m - basierend auf einem Carport-Gestell. Wird an ein Gartenhaus angebaut, dass auf einem Fundament steht und für welches eine...
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vonni

Guest
Größe ca. 5m x 3m - basierend auf einem Carport-Gestell. Wird an ein Gartenhaus angebaut, dass auf einem Fundament steht und für welches eine Baugenehmigung erteilt wurde.

Hier hatte doch auch jemand aus einem Carport eine Voliere gebaut, wir war das da mit Genehmigung und vor allen Dingen WER war das nochmal *Augen verdreh* ? :~
 
Ok, es ist mir eingefallen - Bendosi war´s, ich hab den Thread auch gefunden. Aber nichts zur Genehmigung oder ich bin blind ....

... mir ist auch klar, dass Genehmigung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Hier geht´s um NRW und irgendwo meine ich mal was gehort zu haben, dass für Holzkonstruktionen bis zu einer bestimmten Größe keine Genehmigung erforderlich ist? Also, Erfahrungswerte her :)
 
Baugenehmigung ?

Hi,

also wir haben unsere Voliere ca. 3 auf 2,5 m ohne Genehmigung gebaut (an einen großen - genehmigten - 1 1/2-geschossigen Stall / Schuppen angebaut). Auch haben wir eine Pergola stehen (größer), zwischen Wohnhaus und Stall, die wir auch nicht genehmigen haben lassen.
Allerdings steht das bei uns in einem von aussen uneinsehbaren Innenhof. Gut, die Nachbarn können teilweise rein schauen....
Ob es genehmigungsbedürftig ist, weiss ich leider auch nicht. Klar, man muss halt abwägen, ob man das Risiko eingehen will. Solange keiner der Nachbarn sich beschwert, wird wohl nix passieren, denn wo kein Kläger auch kein Richter.
Die Pergola steht ca. 3 - 4 Jahre, die Voliere gute 2 Jahre....

Nur als HInweis: ich rate hiermit NICHT den gleichen Weg zu gehen, ich gebe hier nur wider, wie wir es gemacht haben..

Grüße

MarCus
 
Hi Vonni !!

Ich meine, daß es bis 20m³ umbauten Raum ohne Genehmigung geht. Habe das auch mal irgendwo gelesen. Nur weiß nicht mehr wo :?

Also - dann wäre Dein Carport leider größer :traurig:

Kann aber auch sein, daß es auf ein anderes Bundesland gedacht war :+keinplan
 
Hi Vonni,
wir haben auch aus einem Carport eine Voliere gebaut und haben keine Genehmigung.Einige Leute aus der Nachbarschaft haben gesagt wir brauchen dafür keine. :? Ich hoffe ,wir bekommen keinen Ärger deswegen 8o
Vielleicht sollte man aber wirklich mal Nachfragen.
Möchte auch gerne mal wissen, ob man eine braucht.
Grüße von Tatti
So sieht das bei uns aus :zwinker:
 

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Schön, direkt mit Bild, danke :)

Wenn ich schon gebaut hätte, würde ich auch handeln nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" - so haben wir es mit der jetzt stehenden Außenvoliere auch gehandhabt.

Weil wir jetzt aber neu bauen wollen, da wir durch ein Umlegeverfahren noch Garten dazu bekommen, interessiert mich das Ganze natürlich schon.

Interessant fand ich eben auch die Frage: wenn für ein angrenzendes Gebäude eine Baugenehmigung besteht, darf dann "einfach so" angebaut werden, da es sich um eine offene Holzkonstruktion handelt - so was meine ich mal gehört zu haben?

Aber sicher ist wohl sicher und ich ruf mal an ....
 
Anrufen ist sehr gut ;)

In Hessen wär's meines Wissens nach so, dass das zwar grundsätzlich genehmigungsfrei wäre (aber nicht weil das da irgendwo angrenzt), du's aber trotzdem vorher anzeigen musst, und wenn dann binnen einem Monat nix von der Gemeinde kommt darfst du loslegen. Außerdem geht's hier um Verwaltungsrecht, d.h. da braucht's keinen Kläger, da gibt's Amtsermittlungsgrundsatz. Wäre es wirklich unzulässig und irgendein Nachbar würde z.B. nur mal erwähnen dass ihr sowas habt ohne sich drüber zu beschweren, könntet ihr Besuch vom Amt bekommen mit Abrissverfügung oder Bußgeldbescheid im Gepäck. Also lieber vorher fragen, ehe es hinterher Ärger gibt.
 
Ich habe im GU von Kurt Kolar "Unzertrennliche Agaporniden" gelesen, zitiere-
Für den Bau einer Freivoliere schreibt das Bundesnaturschutzgesetz (§24)
eine Gehege-Genehmigung vor, die von der Naturschutzbehörde erteilt wird. In der Regel wird ab 5 qm umbauter Fläche eine Baugenehmigung erforderlich. Doch die Bauverordnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Vielleicht doch besser vorher nachfragen!
 
ich wohne auch in Nordrhein-Westfalen und habe mich vor zwei Monaten beim Bauamt erkundigt. Dort bekam ich folgende Auskunft: Alles was unter 7,5 qm Grundfläche liegt und eine Höhe von bis zu 3 Meter hat, ist genehmigungsfrei. Schließt sich an eine Voliere (unter 7,5 qm) eine Außenvoliere an, dann zählt deren Grundfläche mit!!! Beispiel: Innenvoliere 5 qm/Außenvolieren 3 qm = genehmigungspflichtig.

Bei 15 qm ist die Voliere auf alle Fälle genehmigungspflichtig. Der Mitarbeiter vom Bauamt meinte zu mir, man solle sich gerade im reinen Wohngebiet auf jeden Fall eine Baugenehmigung besorgen. Sonst können einem die Nachbarn große Schwierigkeiten bereiten.

Wenn es bei mir soweit ist, werde ich auf jeden Fall eine Baugenehmigung beantragen!
 
emil schrieb:
hallo,

wer viel fragt kriegt VIELE antworten!

handeln und nicht so viel fragen!

Aber fragen ist nicht verboten, gelle? Ich war doch glatt bisher der Meinung dafür gibt´s das Forum. Vielleicht hab ich aber auch was falsch verstanden :D

@depechem: danke :) , gibt´s eine bestimmte Anlaufstelle beim Bauamt? Irgendwie schien ich im Kopf auch noch was von Landschaftsbehörde oder so zu haben .... ?
 
Ich habe einfach bei meiner Stadtverwaltung angerufen, mich mit dem Bauamt verbinden lassen und einen Termin vereinbart. Die Pläne vom Grundstück haben die ja da auch gleich vorliegen. Der Sachbearbeiter dort war sehr hilfsbereit und zuvor kommend. Ich hätte aber auch eine Telefonberatung in Anspruch nehmen können, also gar nicht hingehen müssen. Würde Dir empfehlen, einfach mal bei der Stadt anzurufen und Dich mit dem Bauamt verbinden zu lassen.
 
Bayern

In Bayern kann man bis zu 50 m³ Raum umbauen ohne Genehmigung der Bau ist lediglich angzeigepflichtig.
 
Hallo

@stbi

Wo steht das? Ich komme aus Bayern, aber das hier alles unter 50 m³ genehmigungsfrei ist ist mir neu.

Zu NRW

Vielleicht hilft dir bezügl. der Baugenehmigung das hier weiter.

Du benötigst aber sowieso eine Genehmigung nach dem Naturschutzrecht. Wenn du diese beantragst klärt die zuständige Behörde im Regelfall auch die anderen Vorschriften (u.a. Baurecht) ab. Bei uns ist es so und ich habe das Gleiche auch schon aus anderen Bundesländern gehört.

Ich würde das Risiko ohne Genehmigung zu bauen nicht eingehen. Ich habe in den letzten Tagen von ein paar Leuten gehört, die einen Riesenärger deshalb hatten. Aber das muß jeder selbst wissen.

Viele Grüße
 
Hallo,
gibt es sowas wie eine Verjährungsfrist nach dem Motto: wenn nach so und sovielen Jahren keine Beschwerde kam, sind der Behörde die Hände gebunden, und man besitzt Gewohnheitsrecht oder sowas? Hat mir mal jemand erzählt, nur ich frage mich: gibt´s das wirklich? Vielleicht weiß das hier jemand.
Grüsse
Nicole
 
hallo zusammen,

ich kann jetzt nur von mülheim (nrw) sprechen. ich habe im januar mit dem bau meiner gartenvoliere begonnen und hatte im vorfeld mit dem bauordnungsamt der stadt telefoniert.
ich bekam die aussage,

- dass ich genehmigungsfrei bauen darf, wenn ich kein "befestigtes dach" auf die voliere setze (quasi runderhum draht). dann gilt es als "grosser käfig"

- ich bis max 30 cbm umbauter raum (mit befestigtem dach) keine baugenehmigung brauche, jedoch 3 m abstand von allen "grenzen" einhalten muss.

meine voliere hat eine fläche von 3,00 m x 4,50 m x 2,20 m (b/t/h) = weniger als 30 cbm.
 
Ich hab mit der Stadt Neuss telefoniert und soll mir die Bebauungspläne der Straße mal einsehen laut dem "netten" Mann ob da überhaupt was erlaubt ist in dem Gebiet.

Im Allgemeinen wären 5 KUBIKmeter ohne Genehmigung ok, ja, KUBIK, ich hab nochmal nachgehakt. Das kann doch nicht sein. Ich ruf jetzt noch mal beim Bauamt Grevenbroich an, hab eben erfahren, dass wir da auch noch eins haben..... :~
 
also bei uns ist das mit der verjährungsfrist
glaube ich so ; alles was schon 10 jahre steht
darf auch ohne genehmigung
witerhin da stehen. wir wohnen in solingen
und haben noch nie pobleme gehabt,
und wir haben schon einiges gebaut.

Zur genehmigung kann ich nur soviel sagen:
wenn man für den bau ein fundament
anlegen muss ist es genehmigungspflichtig.
wenn man es wegbewegen kann braucht
man meine ich keine. ist alles schon ganz
schön kompliziert, weiß garnicht was das
alles soll :~

lieben gruß, Jackylie
 
Also: laut Auskunft Stadt Grevenbroich darf ein Gartenhaus/Schutzhaus eine Größe von max. 30 cbm umbauten Raum haben, muss dann aber, wenn es über 7,5 qm groß ist, mindestens 3m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen - oder man einigt sich (schriftlich!) mit seinem Nachbarn, dass es an der Grenze stehen darf.

Die angrenzende Voliere, egal ob mit Dach oder ohne oder Draht oder zu darf tatsächlich nur 5 cbm groß sein. Für alles was drüber ist: Baugenehmigung beantragen, dauert ca. 6 - 8 Wochen. 5 cbm .... ist ja wahnsinnig groß, hahaha.

Ich muss die Woche mal zur Stadt in die Bebauungspläne schauen, ob ich überhaupt dort was hinsetzen darf! Das ist nämlich noch nicht raus, ggf. muss ich noch eine Heckenbepflanzung gewährleisten, um dort bauen zu dürfen. Du kriegst die Tür nicht zu! :k
 
Branjo schrieb:
Ich meine, daß es bis 20m³ umbauten Raum ohne Genehmigung geht. Habe das auch mal irgendwo gelesen. Nur weiß nicht mehr wo :?
Das war in der Bauordnung deines Bundeslandes. Bei uns sind Bauten bis 30 m² grundsätzlich genehmigungsfrei. Aber: das gilt grundsätzlich nicht im Aussenbereich, nicht in jedem Einzelfall, und die Baugenehmigung für die Voliere umfaßt nicht die evtl. erforderliche Genehmigung zur Haltung von Tieren in dieser Voliere.

Also in jedem Fall vorher bei der zuständigen Behörde kundig machen, ggf. Bauvoranfrage stellen. Vor Schwarzbauten kann ich da nur warnen. 'Wo kein Kläger...' stimmt zwar oft. Aber ein missgünstiger Nachbar wird schnell zum Kläger - und dann lernt man im schlechtesten Fall die Bedeutung des Begriffes 'Abrissverfügung' in der eigenen Praxis kennen :-(

Viele Grüße,
Stefan
 
Thema: Baugenehmigung für Voliere?

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