Behördliche Genehmigung des Bezugs von tiefgekühlten Eintagsküken

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toxamus

toxamus

Foren-Uhu
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Da die meisten von uns zumindest teilweise ihre Vögel mit tiefgekühlt gelieferten Eintagsküken füttern und die Behörden oftmals für deren Bezug eine (kostenpflichtige) Genehmigung verlangen, möchte ich Eure Aufmerksamkeit auf folgenden Link lenken, der die Sachlage ganz gut erklärt und auch sonst recht lesenswert ist:

http://www.schwarzbuch-heimtier.de/?p=388

Ich kenne auch die näheren Umstände des zugrunde liegenden Falls, ein schlimmes Beispiel von Behördenwillkür. Durch Verweigerung einer offenbar unnötigen Genehmigung wurde über ein Jahr lang versucht, die Station gewissermassen "auszuhungern".

Beste Grüsse,
tox
 
Guten Abend, toxamus,
habe den Link mal überflogen. Mein Fazit daraus: Bei der Anlieferung von gefrorenen Eintagshähnchen brauche ich die Genehmigung nicht. Wir holen unsere Futterküken direkt "frischtot" aus der Brüterei. Da brauche ich die "Genehmigung zum Transport von toten Eintagsküken" dann doch. Oder? Korrigier' mich bitte, falls ich den Text falsch verstanden habe. Vielleicht verstehe ich den Text auch besser, wenn ich ihn noch einmal in Ruhe lese. Allerdings finde ich ihn sehr "unübersichtlich" gearbeitet.

Beste Grüße
peregrinus55
 
Ganz einfach:

Frischtot: Genehmigung
Gefroren: keine Genehmigung


Gemäß Artikel 10 der EU-VO 1069/2009 wird „Material der Kategorie 3“ definiert. Dort sind „aus kommerziellen Gründen getötete“ ETK unter Buchstabe k („folgendes Material von Tieren, die keine Anzeichen von durch dieses Material auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten aufweisen“) bei iii) erwähnt. Das gilt für frisch-tote Tiere.

Für diese Küken bedürfte es nach Artikel 18 der 1069/2009, „Besondere Fütterungszwecke“, gemäß dortigem Absatz (1) einer Zulassung zur „Sammlung und Verwendung“ zwecks Fütterung von a.)……, b.)….. oder eben c.) Reptilien und Raubvögeln…..

Werden aber gefrostete, also tiefgefrorene ETK von dafür zugelassenen Unternehmern (K3-Verarbeiter mit Veterinärkontrollnummern) bezogen, dann gilt rechtlich eindeutig nur der Artikel 36 der EU-VO 1069/2009 zum „Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte“, die lediglich nicht zur Verfütterung an Nutztiere und Pelztiere vorgesehen sein dürfen. Derart zugelassen und überwacht verarbeitet sind ETK nun nichts anderes als völlig frei handelbare Einzelfuttermittel gemäß Katalog der Einzelfuttermittel der EU, Verordnung 68/2013 (in Kraft ab 19.2.2013, aber schon erwähnt in der ehemals gültigen 575/2011), Anhang Teil C, Ziffer 9.1.1. Man darf derartige gefrostete ETK kaufen und ERLAUBNISFREI an jedes Tier verfüttern.
 
Danke! Ganz besonders für die zusätzliche Erklärung.

Dann habe ich diese seltsame Erlaubnis (die Behörde macht mich damit zum "Spediteur") doch nicht so ganz grundlos. Unser Lieferant jedenfalls fand das Papier sehr lustig und konnte sich nicht vorstellen, daß man so etwas als Privatmann braucht und sogar noch Geld dafür bezahlen muß. Wahrscheinlich hat er nicht realisiert, wo wir mittlerweile leben . . .

Danke für die schnelle Hilfe!

Peregrinus55
 
Dann hat man ja noch Glück, dass man zum Einkauf von Katzenfutter im Supermarkt keine speziellen Bewilligungen braucht.
 
Hallo, Eric,
lass die Kollegen in Brüssel nur machen – auch dass kriegen die noch hin, da bin ich mir ganz sicher! Es ist nur eine Frage der Zeit und der erforderlichen Mehrheiten! Ich habe anfangs auch geglaubt, der Amtsveterinär wollte einen Scherz mit mir machen, als er die fehlende Genehmigung aus dem Zauberhut zog! Ich mußte aber nur dafür zahlen und keine speziellen Fähigkeiten nachweisen. Das ist den Bürokraten TODERNST!

Beste Grüße
peregrinus55
 
Thema: Behördliche Genehmigung des Bezugs von tiefgekühlten Eintagsküken

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