Benötigen auch Privathalter eine Haltegenehmigung für Anhang A-Tiere?

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Tari

Guest
Hallo,

müssen Züchter und Käufer von Anhang A-Tieren gleichermaßen eine Halte- bzw. Zuchtgenehmigung vorweisen oder betrifft dies nur den Züchter alleine?
 
Hallo!

Wenn es sich bei den Anhang-A Tieren um Krummschnäbel handelt, so musst du in jedem Fall eine Zuchtgenehmigung haben wenn du diese züchten möchtest! Aber das ist unabhängig davon, auf welchen Anhang der Vogel (Papagei / Sittich) steht!

Zu der Haltegenehmigung kann ich dir nicht 100%ig was sagen, allerdings meine ich schon, das du auch als "privater" Halter (mal ne Frage, ist ein Züchter kein privater Halter für dich?! die meisten machen das nicht beruflich und somit ist es PRIVAT!) diese Auflagen erfüllen musst.
 
hallo,

für diese tiere benötigst du eine ausnahmegenehmigung vom besitz- und
vermarktungsverbot. gilt für jeden, beruflich oder privat.

bei sittichen und papageien benötigst du bei bedarf zusätzlich eine handels- uns zuchtgenehmigung nach der psittacoseverordnung auch egal ob beruflich oder privat. bei gewerblichen zuchten jeder art genehmigung zusätzlich nach § 11 TschG + sachkundenachweis
 
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lotko schrieb:
hallo,

für diese tiere benötigst du eine ausnahmegenehmigung vom besitz- und
vermarktungsverbot. gilt für jeden, beruflich oder privat.


Auch bekannt unter der Bezeichnung "Cites-Papiere".:zwinker:
 
Hallo,

hatte mich etwas blöd ausgedrückt hinsichtlich des Wortes "Privathalter", damit meinte ich Halter, die ihre Tiere nicht zur Zucht halten (wollen). Dass ein Züchter nicht gleich gewerbetreibend ist, ist mir auch klar.:zwinker: Sorry nochmal, wollte keine Verwirrung stiften, aber die Überschrift kann ich jetzt leider auch nicht mehr anpassen. Also sprechen wir nun lieber weiter von Verkäufer und Käufer ;)

Also reicht es bei Anhang-A Tieren (in diesem Fall Krummschnäbeln) aus, wenn man die Cites in Händen hält oder benötigt man auch eine "Halte- und Zuchtgenehmigung nach §17"? Ich frage, weil Ihr Euch anscheinend auch nicht wirklich sicher seid und es soll wohl schon in einigen Bundesländern von den Behörden verlangt worden sein, dass auch der zukünftige Halter eine Halte- und ZG vorweisen kann. Warum weiß ich nicht, vielleicht stimmt es ja auch gar nicht? Ich selbst habe davon erst kürzlich etwas im Netz gelesen.

Hier gibts doch sicherlich einige, die Vögel haben, die in Anhang A gelistet sind, musstet Ihr nun eine Haltegenehmigung vorweisen oder reichte die Cites aus?
 
Auch bekannt unter der Bezeichnung "Cites-Papiere
Endlich mal klares Deutsch :zustimm:
Im genauen Wortlaut liest sich das übrigens so:
1. Der Verkäufer muss eine Ausnahmegenehmigung vom Haltungs- und Vermarktungsverbot besitzen.
> 2. Es muss ein Herkunftsnachweis vorliegen, aus dem hervorgeht, wo die Tiere abstammen.
> 3. Wenn es sich um Tiere handelt, die aus der F 1 Generation eines
> Elternpaares stammen. (WF)
> muss auf den Papieren ( Cites ) vermerkt sein, dass das Elternpaar vor 2001 legal importiert worden ist.
> 4. Tiere, die im Anhang A stehen, müssen seit 2006 innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Behörde schriftlich gemeldet werden, die
erforderlichen Papiere sind zumindest als Kopie beizufügen.
> 5. Die Behörde kann einen Sachkundenachweis vom neuen Halter verlangen, welcher besonders geschützte Tiere halten will. (kann, nicht muss!!!)

Für mich heisst das im Klartext: Der "reine Besitz" ist davon ausgeklammert, lediglich der Züchter bzw "Verkäufer" muss diese Papiere haben und dem Käufer kopiert weitergeben. Dass man eine ZG braucht fürs "normale" Züchten, ist ja selbstverständlich, ebenso, dass die Tiere gemeldet werden müssen (untere Naturschutzbehörde).
 
Hallo!

Leider scheinen sich die Behörden bei uns im Landkreis wegen der Halte- und Zuchtgenehmigung nicht darüber einig zu sein, ob man sie nun für die Haltung von Papageien benötigt oder nicht. Ich habe mich nämlich bei unserem Naturschutzamt erkundigt, ob man auch oben genannte Halte- und Zuchtgenehmigung für die bloße Haltung von Papageien benötigt. Dies wurde bejaht und zwar bräuchte man sie UNABHÄNGIG davon, ob man züchten will. Die Genehmigung für die Haltung nennt sich hier offenbar schlichtweg Halte- und Zuchtgenehmigung. Man muss also auch eine Sachkundeprüfung ablegen und der Amtstierarzt würde sich die Gegebenheiten ansehen. Erfüllt man die Auflagen nicht, kann man es mit der Papageienhaltung (O-Ton) also vergessen. HALLO?
Und was ist mit all denen die ihre Papageien schon jahrelang haben und KEINE Halte- und Zuchtgenehmigung vorliegen haben? Müssen diese nun alle nachträglich eine beantragen? Leider kenne ich die Verordnung nicht, auf welcher diese Bestimmung beruhen soll, aber ich werde es wohl hoffentlich bald wissen, weil ich die Unterlagen vom Veterinäramt zugeschickt bekomme.

Dann habe ich dort nachgefragt, wo man die Papageien anmelden muss. Der Herr, der seit 25 Jahren im Dienst ist und hier für das ganze Bundesland die Tierbestandslisten führt, teilte mir mit, dass eine Halte- und ZG nicht erforderlich sei für Papageien, die in Anhang A gelistet sind, es sei denn man möchte züchten. Will man ferner die Tiere draußen halten, benötigt man eine Tiergehegegenehigung (braucht man auch schon, wenn das Tier nur 7 Tage im Jahr daraußen ist!).
Widerspricht sich das nicht alles? Wem kann man nun mehr glauben? Würdet Ihr jetzt eine ZG beantragen?

Kann sich von Euch mal einer bei Euren Behörden schlau machen und nachfragen? Wie gesagt, ich habe schon davon gehört, dass es tatsächlich Behörden geben soll, die für die bloße Haltung von Papageien eine Halte- und ZG verlangen, doch rechnete ich bisher damit, dass dies ein Gerücht sei. Aber wenn die Behörde bei uns nun dasselbe sagt, muss da doch etwas dran sein?

PS: Die EG-Verordnung Nr. 338/97 hat wohl jetzt die Cites abgelöst so wie ich das mitbekommen habe. Also es gibt sie nur noch für Aus- und Einfuhr. Weiß jemand wann diese Verordnung in Kraft getreten ist? Könnte es sein, dass diese schon eine Haltegenehmigung beinhaltet und die Leute hier uff´m Dorf davon viell. noch gar nichts wissen und deshalb meinen ich müsse eine Halte- und ZG beim Veterinäramt beantragen? Immerhin hatten sie mir zuerst auch ein altes Formular für die Anmeldung geschickt. :s

1000 Dank im Voraus!
 
Guten Morgen!

Hab eben noch einmal mit meiner Naturschutzbehörde gesprochen und der Mann sagte mir, dass das Naturschutzamt NUR für die Anmeldung der Tiere usw. zuständig sei. Welche Genehmigungen man vom Vet.amt braucht, das wisse er gar nicht, auch nicht ob ich überhaupt eine Halte- und ZG brauche, er habe lediglich nur darauf hinweisen wollen, dass wenn man ein Pärchen hat, man so eine Genehmigung brauche (UNABHÄNGIG von der Art und Anhang A oder B!). Aber wie gesagt, näheres wisse er nicht, weil das Tierschutzrecht sei und nicht Artenschutzrecht. Na, nun bin ich ja mal gespannt worauf das Vet.amt seine Behauptungen stützen will. Ich glaube die Auffassung des Vet.amts ist schlichtweg falsch. Wir werden sehen! ;)
 
Tari schrieb:
... er habe lediglich nur darauf hinweisen wollen, dass wenn man ein Pärchen hat, man so eine Genehmigung brauche (UNABHÄNGIG von der Art und Anhang A oder B!).

Moin,

für ein Paar Anhang B brauch ich gar keine Genehmigung. Frühestens im Schlupffall die ZG.

(Aufgrund der eingestellten Farbe mute ich es mir aber nicht zu die Beiträge doppelt nachzulesen.)
 
Hallo!

So, nun kann ich endlich sagen, dass alles abgeklärt ist! :)

Nachdem ich heute morgen nochmals mit dem Naturschutzamt für unseren Landkreis gesprochen und mit dem Herrn von der Meldestelle Emailkontakt hatte, haben sich die beiden mit der Dame vom Veterinäramt in Verbindung gesetzt und die Sache aufgeklärt.

Zuletzt sprach ich dann noch kurz mit der Dame vom Veterinäramt und die drehte die ganze Sache dann so, dass sich aus meiner Email doch ergeben würde, dass ich züchten wolle. Also ehrlich gestanden verstehe ich nicht, was an meiner Email falsch zu verstehen ist? Ich wollte nur wissen, welche Formulare ich benötige und ob ggf. auch eine Halte- und ZG erforderlich sei (da ich eben schon davon gehört habe, dass es Ämter gibt, die so eine tatsächlich - warum auch immer - verlangen). Zudem erzählte sie mir gestern klipp und klar, dass ich die Halte- und ZG brauche, ob ich nun züchten wolle oder nicht. Ich hatte ihr auch gesagt, dass ich das nicht verstehen würde, aber darauf ging sie gar nicht ein. Naja, und nun will sie den Irrtum nicht einmal zugeben.

Ich bin nun jedenfalls froh, dass ich KEINE Halte- und ZG nach dem Tierseuchengesetz brauche, sondern erst, wenn wirklich Zuchtabsichten bestehen! :)
 
Hi Tari

ja das wird halt nicht überall gleich gehandhabt. dies ist von bundesland zu bundesland ja sogar von landkreis zu landkreis unterschiedlich.
du kannst erstmal davon ausgehen, dass fast alle papas meldepflichtig sind ( ausser wellis und nymphen ) für anhang b tiere bist du damit deiner pflicht nachgekommen. bei anhang a benötigst du bei uns eine haltegenehmigung und wenn du sie von a nach b verbringen willst sogar eine transportgenehmigung. eine zg benötigst du nur wenn du auch züchten willst. in manchen bl benötigst du dann auch noch den sachkundenachweis. manche sagen halt du brauchst die zg, denn diese ist gebührenpflichtig und die haltegenehmigung nicht.

ps. der ziegensittich steht auch im anhang a ist aber in deutschland citesfrei

laut aussage unseres vetamtes gibt es in der eu kein import bzw export mehr, das heist jetzt verbringen. dabei müssen immer die bestimmungen des landes eingehalten werden wohin der geier verbracht werden soll.
für tiere die von b zu a gestiegen sind bleibt soweit ich weiss ( bin mir da aber auch nicht so sicher ) alles beim alten, solange sie nicht den besitzer und standort wechseln. dann müssen wohl citespapiere beantragt werden.

würde sagen alles nicht so einfach, am besten immer die eigene zuständige behörde befragen.
 
Thema: Benötigen auch Privathalter eine Haltegenehmigung für Anhang A-Tiere?
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