Bescheinigung für Präparat Elster

Diskutiere Bescheinigung für Präparat Elster im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Welche Bescheinigungen benötige ich für den Verkauf von einer präparierten Elster bzw. benötigt man überhaupt welche? In Bayern ist es eine...
Hallo,
Ja, die Frage ob es bei einem Besitzerwechsel eine Rolle spielt ob der Vogel verkauft oder verschenkt wird. Wenn ich die Forumierungen im aus dem Naturschutzrecht noch im Kopf habe macht es keinen Unterschied wie der Übergang von einem zum anderen Besitzer gestaltet wird.
Dachte eigentlich die Frage hätte ich beantwortet (nach bestem Wissen und Gewissen). Zumindest dahingehend, in meinem letzten Beitrag, was die Besitzberechtigung angeht:
''Der Jagdausübungsberechtigte darf in Besitz eines solchen Vogels sein (wenn dieser in seinem Bundesland bejagd werden darf).''

Nach meinem Rechtsverständnis, dies dürfte auch deckungsgleich sein mit der juristischen Realität, ist es dahingehend uninteressant wie der Übergang gestaltet wird, wenn es eigentlich gar keinen Übergang als solchen geben dürfte! Bezüglich des eigentlichen Besitzverbotes (als Nichtjagd- bzw. Nichtaneignungsberechtigter).

Lediglich die Ahndung dieses Rechtsverstosses bzw. der daraus resultierenden Ordungswidrigkeit (zumindest im mindersten Falle der Rechtsauslegung) dürfte da (im Strafmass) einen Unterschied machen ob eine Schenkung oder ein Verkauf stattgefunden hat.




Und soweit ich das ganze weiterhin richtig Interpretiert habe geht es um "tatsächlichen Besitz ausüben" d.h. selbst eine Dauerleihgabe oder ein Aufbewahren für Dritte würde keinen Unterschied machen.
Das würde ich so unterschreiben.

Sonst könnte ja beispielsweise jeder behaupten, der behördlich hochgenommen wird/wurde weil er beispielsweise illegale Präparate besitzt, ''Die gehören mir nicht'' und wäre fein raus. Die Realität sieht bekanntermaßen etwas anders aus...

Aber das bringt uns aber nicht wirklich weiter bei der ursprünglichen Frage ob eine Weitergabe eigentlich stattfinden dürfte, oder eher nicht.

Wenn ich recht habe, hätte der Vogel genau so gut verkauft wie verschenkt werden können.
Richtig formuliert, Forenkollege, WENN DU RECHT HAST...:)

Oder muss das heissen, wenn du Recht hättest...:D
 
Also icke halt mich da jetzt mal schön raus...:+pfeif:
Macht ihr beeden mal jetzt schön alleene weiter :D
Ick kiek mir det aus sicherer Entfernung an :dance:

Ja soooooo geht das nicht...:zwinker:

Du hast ja schließlich die Paragraphenlawine losgetreten in diesem Thread....:)

Also, schön hiergeblieben...:D
 
Ja soooooo geht das nicht...:zwinker:

Du hast ja schließlich die Paragraphenlawine losgetreten in diesem Thread....:)

Also, schön hiergeblieben...:D

Icke...???? 8o
Ich habe mich nur bemüht für die "Unkundigen" die entsprechenden Verweise rauszusuchen...
Na ich werde mich ja hüten....bin ja ganz klein und unkundig :+knirsch:
Was steht nun im Jagdgesetz?
Wegen aneignen wenn jagdbar und Verfügungs- bzw. Veräußerungsrechte?
Hast Du da schon mal nachgeschaut?
Nicht das es da auch wieder "Fußangeln" gibt :k
Ich "kenne" jetzt 18 :+schimpf, 16 Bundesländerspezifische und eines aus Österreich und der Schweiz. Soweit ich das schnalle, unterstehen sie dem Bundesjagdgesetz, außer Österreich u. Schweiz, sie sind sozusagen Ergänzungen oder Ausnahmen sowie Verschärfungen oder Erleichterungen.
Damit müßte sich doch hier die jagende Fraktion am besten auskennen, natürlich nur länderspezifisch, versteht sich :+klugsche
Und alles wegen eine ausgestopften toten Elster....:s
Naja, da bewegt man wenigstens seine grauen Zellen und lernt das Amtsdeutsch :p
 
Ok, noch ein wenig Spitzfindigkeiten:
Richtig formuliert, Forenkollege, WENN DU RECHT HAST...:)

Oder muss das heissen, wenn du Recht hättest...:D

In diesem Falle bedeutet genau so gut auch: genau so wenig. Womit hättest und hast wieder die gleiche Bedeutung haben :zwinker:

Oder um es klar zu sagen es ist egal ob man einen Vogel den man (nicht) verkaufen darf, stattdessen verschenkt oder verleiht.
 
Oder um es klar zu sagen es ist egal ob man einen Vogel den man (nicht) verkaufen darf, stattdessen verschenkt oder verleiht.
Eben nicht!

Wenn ich Dinge die ich nicht besitzen darf, verkaufe, kann mir juristisch Handel unterstellt werden. Beim Verschenken (ohne geldwerten Ausgleich) nicht.

In der Praxis sieht es so aus dass wenn ich beispielsweise ein Elsternpräparat besitze das ich eigentlich nicht besitzen darf, dies konfisziert werden könnte/würde.

Wenn ich nicht einschlägig vorbestraft oder zumindest nicht amtsbekannt bin in artenschutzrechtlichen Belangen, kann ich mit einem Blauen Auge davon kommen. Indem ich nur einen behördlichen Verweis, um es einmal so zu nennen, bekomme. Mit dem Hinweis dass beim nächsten Mal die volle Härte der Gesetzgebung zu spüren bekommen werde. Praktisch die Gelbe Karte. (Kenne so einen Fall, ohne jetzt näher darauf eingehen zu wollen oder müssen)

Wenn ich jetzt dieses Elsternpräparat (öffentlich) zum Kauf angeboten hätte, hierbei reicht alleine schon das Anbieten (auch ohne dass eine Veräußerung stattgefunden haben muss), dann könnte/würde dieses ebenfalls konfiziert werden. (Wenn ich keine glaubhafte Erklärung hätte wie ich einigermaßen legal in den Besitz gekommen bin)
Allerdings würde ich nicht ohne Geldbuße davon kommen! Denn es könnte mir wie gesagt zumindest in weitläufigem Sinne Handel unterstellt werden. Und eben nicht ''nur'' unberechtigter Besitz.
 
Wie ist das denn jetzt beim Jagdfasan?
Wenn ich mal in Wisia.de gucke dann steht er unter dem gleichen Anhang wie die Elster.
Ich kann aber ganz legal Massenweise Federn vom Jagdfasan kaufen, Präparate und vor allem das Fleisch ! Das kann ich von Fasanerien bekommen aber auch im Restaurant.
Wieso müssen die keine Papiere für die Vermarktung vorweisen????????
 
Wie ist das denn jetzt beim Jagdfasan?
Wenn ich mal in Wisia.de gucke dann steht er unter dem gleichen Anhang wie die Elster.
Ich kann aber ganz legal Massenweise Federn vom Jagdfasan kaufen, Präparate und vor allem das Fleisch ! Das kann ich von Fasanerien bekommen aber auch im Restaurant.
Wieso müssen die keine Papiere für die Vermarktung vorweisen????????
Der Jagdfasan, ursprünglich ja ein Chinese (:o) wie ich mal gelesen habe, dürfte vermutlich, um nicht zu sagen höchstwahrscheinlich, auch unter das Jagdgesetz fallen. Daher steht den Berechtigten zu den Vogel und sämtliche Teile daraus zu vermarkten.

PS: Woran merkst du dass der Massenverkauf von den Federn legal ist?!
 
Der Jagdfasan, ursprünglich ja ein Chinese (:o) wie ich mal gelesen habe, dürfte vermutlich, um nicht zu sagen höchstwahrscheinlich, auch unter das Jagdgesetz fallen. Daher steht den Berechtigten zu den Vogel und sämtliche Teile daraus zu vermarkten.

PS: Woran merkst du dass der Massenverkauf von den Federn legal ist?!

Du kannst die Federn überall im Internet bestellen, auch im Ausland , die kommen dann aus Fasanerien, auch in Bastelläden bekommst du Jagdfasan Federn abgepackt im 1000er Beutel.
Karnevalbedarf, Fliegenfischen, Basteln, usw. an Katzenspielzeug hast du diese Federn dran, an Modeschmuck , an Verbrähmungen, Kostümen usw
 
Und wie ist es eigendlich mit sowas hier?
Eigendlich jeder führende Anbieter für Angelzubehör(Fliegenfischen) bietet auch Staren Bälge an, wo auch immer die her sind, hier nur EIN Beispiel
http://cgi.ebay.de/Veniard-Starling...=ViewItem&pt=Angelzubehör&hash=item414bc9347e

scheint sich ja seit jahren niemand dran zu stören. dabei sind stare geschützt und nichtmal jagbar:?
Die Bezeichnung Starling kommt ja nicht von der dt. Artenbezeichnung. Dürfte sich also eher um eine außereuropäische Variante der Art handeln. Da mit Starling die wenigsten was anfangen können, wurde wohl die Bezeichnung Star angehängt. Vermute ich.

Der Star an sich steht ja nicht unter internationalem Schutz (WA I oder WA II / EGVO), sondern nur nationalem (VSR; BG), also die hiesige Art betreffend.

(Davon ausgehend dass es sich in vorliegendem Fall um keine Kunstbälge handelt)
 
Du kannst die Federn überall im Internet bestellen, auch im Ausland , die kommen dann aus Fasanerien, auch in Bastelläden bekommst du Jagdfasan Federn abgepackt im 1000er Beutel.
Karnevalbedarf, Fliegenfischen, Basteln, usw. an Katzenspielzeug hast du diese Federn dran, an Modeschmuck , an Verbrähmungen, Kostümen usw
Einmal davon abgesehen dass sich beim Fasan wirklich niemand daran stösst, können/dürften diese Federn genauso aus China kommen. Oder sonstwo im Ausland.

Selbst in Thailand gibt es Staubwedel aus Fasanenfedern. Aus China importiert...
 
https://ssl.kundenserver.de/shop.angelkaestchen.de/bilder01/v513001g.jpg

für mich sehen diese bälge aus wie stink normale stare egal wo die herstammen. warum wird dagegen nichts getan? der star ist geschützt und diese teile werden in massen in Deutschland angeboten. also werden die stare auch in massen dafür getötet.
mag sein dass es in china vielleicht erlaubt ist, aber hier wird der handel ja innerhalb deutschland betrieben.
 
https://ssl.kundenserver.de/shop.angelkaestchen.de/bilder01/v513001g.jpg

für mich sehen diese bälge aus wie stink normale stare egal wo die herstammen. warum wird dagegen nichts getan? der star ist geschützt und diese teile werden in massen in Deutschland angeboten. also werden die stare auch in massen dafür getötet.
mag sein dass es in china vielleicht erlaubt ist, aber hier wird der handel ja innerhalb deutschland betrieben.
Nun gut, der Balg sieht mir nicht unbedingt wie der hiesige Star aus.

Es ist auch nicht egal, zumindest artenschutzrechtlich, wo sie letztendlich herstammen.

Wenn es sich um keine artgeschütze Art handelt, und das wären nichteuropäischen Arten oder Unterarten, dann darf die in Deutschland wenn es keine etwaigen Handelsbeschränkungen gibt auch legal zum Kauf angeboten werden. Auch in Massen.

Wie gesagt, nur hierzulande, mit nationalen Schutzgesetzen und Verordnungen, ist der Star geschützt. Ergo nur die hiesige Art, Sturnus vulgaris.
 
Thema: Bescheinigung für Präparat Elster

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