Bestimmungen bei einem hellroten Ara?

Diskutiere Bestimmungen bei einem hellroten Ara? im Forum Aras im Bereich Papageien - Hallo ihr, ein hellroter Ara unterliegt ja dem Artenschutz. Welche Auflagen (Käfiggröße, Aussenvoliere?? und sonstiger Art) müsste man bei der...
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Isabel_Emanuel

Guest
Hallo ihr,
ein hellroter Ara unterliegt ja dem Artenschutz. Welche Auflagen (Käfiggröße, Aussenvoliere?? und sonstiger Art) müsste man bei der Haltung erfüllen?
Wird man kontrolliert? Oder muss man sie sich sogar vorher genemigen lassen?
Kennt sich jemand aus?
Gibt es auch für dunkelrote gesetzliche Bestimmungen?

Danke euch für eure Hilfe :)
 
Hi Isabell

für anhang a tiere benötigst du eine haltegenehmigung, bekommst du übers vetamt. wenn du diesen selber hohlst brauchst du noch eine transportgenehmigung, bekommst du auch übers vetamt. unterbringung wird auch kontrolliert, auch vom vetamt. :D
der geier muss gekennzeichnet sein und eine cites muss vorhanden sein. derjenige welcher diese tiere abgibt benötigt dafür eine vermarktungsgenehmigung.
für grünflügelaras = dunkelrote aus nachzucht wird keine cites benötigt, da reicht ein herkunftnachweis.
 
Hallo Isabel,

wie ich dir schon in meiner Pn geschrieben habe, gehören Hellrote Aras und andere Anhang A - Tiere meiner Meinung nach nur zu Züchtern wo sie die Chance bekommen Jungtiere aufzuziehen. Für die Wohnungshaltung ist es sinnvoller auf Arten auszuweichen die häufiger gezüchtet werden, wie Dunkelrote Aras oder Gelbbrustaras.

Wenn ich mich nicht täusche, hast du bis jetzt noch keine Erfahrung mit der Vogelzucht (lasse mich gerne berichtigen). Es ist daher sinnvoller am Anfang mit Arten zu züchten die sich leichter vermehren lassen und nicht mit der "Königsdisziplin" zu beginnen. Meiner Meinung nach kommt daher der Hellrote Ara für dich nicht in Frage.

Viele Grüße
Maja
 
Hallo ihr,

aha, also züchten wollte ich eigentlich nicht. Wie kommt ihr darauf?

Wenn sie brüten wollen dürfen sie gerne, ich mache auch eine zuchtgenemigung bzw mein Freund, aber ich will keinesfalls richtig züchten. Ich möchte nur unseren die eier nicht wegnehmen müssen.
 
Das gilt dann aber soweit als Zucht... bin kein Experte aber ich glaube sobald ein Kücken schlüpft, brauchst du eine Zuchterlaubnis...
 
Hi Sagany

zitat: Königsfasan
bin kein Experte aber ich glaube sobald ein Kücken schlüpft, brauchst du eine Zuchterlaubnis...

zitat von dir
nein als zucht gilt es erst sobald leben aus dem ei schlüpft

mal ne frage sind kücken kein leben, oder können aus vogeleier auch andere tiere schlüpfen ??????? ( ist nur ne spassfrage, bitte nicht ernst nehmen :zwinker: )

eine zg wird benötigt, sobald ich es zulasse das sie nachzucht bringen können. das heisst zb. die optimale unterbringung mit brutmöglichkeit und nicht erst wenn eier oder kücken da sind.
wenn ich aber zwei hennen ohne hahn habe und diese eier legen brauche ich keine zg. krumschnäbel sind ja wie bekannt sein dürfte ringpflichtig und diese bekommt man ohne zg auch nicht. die kennzeichnung mittels chip ist zwar auch zulässig, aber noch als ausnahme und bedarf der zustimmung. diese bekommt man dann über den bna oder ta, die abgabe der chips wird aber auch der zuständigen behörde gemeldet.
 
Sagt mal, geht bei euch "direkt antworten" auch nicht mehr?

Ich möchte sie wirklich nur aus vorsicht machen, denn ich habe ja schon zwei paare (bald drei) und ich weiss nicht ob ich ihnen die eier wegnehmen würde.

Jörg, bis morgen ;)
 
abgesehen mal davon, ob eine Zuchtabsicht vorliegt,

halte ich Vögel, die im Anhang gelistet sind, dann muss ich eine Haltegenehmigung vom AmtsTA haben. Spitzfindige unter uns werden wieder sagen, Zuchtgenehmigung, Haltegenehmigung sind eins, sind verschieden, unterschiedlich, was auch immer. Fakt ist, bei Artenschutz gelisteeten Arten spricht der AmtsTA mit. Und der prüft dann die Bedingungen.

Und,

wenn man Vögel hält, die eh schon als bedroht anzusehen sind, weil ihr Bestand in der freien Natur und in den Zoos usw gefährdet ist, dann gibt es eigentlich nicht die Frage, ob man sie zur Brut animiert oder dann gar die Eier weg nimmt. Nein, dann besteht meines Erachtens nach sogar die Pflicht, diese Tiere zu züchten.

Als resümee kann es also nur heisssen, will ich Hellrote halten, dann will ich sie auch artgerecht unterbringen, unabhängig von Mindestgrößßen und ich will sie auch züchten.
 
Hallo Jens,

ich sehe es bei allen meinen Geiern so:

Sie bekommen eine Höhle (unsere Grauen schlafen darin) und wenn sie brüten wollen, werde ich keinesfalls die eier wegnehmen.

nur damit ich nicht hinterher 20 graue und weiss ich wie viele mopas in ein paar jahren besitze, wäre es nicht schlecht eine zuchtgenemigung zu haben.

wenn sie nicht brüten habe ich auch kein Problem damit.
 
Hallo Isabel,

irgendwie habe ich das Gefühl, du verstehst nicht so ganz was ich meine.

Hellrote Ara sind vom Aussterben bedrohte Vögel und gehören daher in die Hände von Züchtern die Erfahrung mit der Vogelzucht haben. Selbst wenn sie bei dir Eier legen ist die Wahrscheinlichkeit gering, daß ein Vogelkind groß wird da du keine Erfahrung in der Vogelzucht hast. Daher ist es sinnvoller wenn du dir Dunkelrote oder Gelbbrustaras zulegst die nicht so selten gehalten und nachgezogen werden.

Selbst wenn du die Nachzuchten von deinen Grauen und Mohrenkopfp. nicht verkaufen willst müssen sie beringt werden und daher brauchst du auf jeden Fall eine Zg b e v o r sie Eier legen.

Viele Grüße
Maja
 
Thema: Bestimmungen bei einem hellroten Ara?

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