Betreuungsvertrag/Sittingvertrag: wer hat da Erfahrung? einen Vorschlag?

Diskutiere Betreuungsvertrag/Sittingvertrag: wer hat da Erfahrung? einen Vorschlag? im Forum Vogelbetreuung im Bereich gegenseitige Hilfe - Betreuungsvertrag; Sittingvertrag wer hat da ERfahrung? einen Vorschlag? ICh betreue gerade einen Graupapagei für mehrere Monate und möchte da...
a.canus

a.canus

Papageienfreak
Beiträge
5.986
Betreuungsvertrag; Sittingvertrag wer hat da ERfahrung? einen Vorschlag?

ICh betreue gerade einen Graupapagei für mehrere Monate und möchte da noch einen Vertrag aufsetzten der regelt wie das ist im Falle des Todes, Wegfliegen, Krankheit, Tierarztkosten,...... wo kann man da was finden, bzw. wer hat da Tips oder einen fertigen Vertrag.
Danke
 
Hallo!

Koenntet ihr mir auch so etwas zuschicken.
Ich habe auch oefters Pflegevoegel bei mir und mir auch schon solche Gedanken gemacht.

Vor allem jetzt wo meine Voegel vielleicht eine Ansteckende Krankheit in sich tragen.
Danke.

Kim
 
Hi Sandra,

an so einem Vertrag wäre ich auch brennend interessiert, da ich demnächst 3 Wochen auf einen Kakadu aufpassen soll.

- ganz lieb bitte bitte -

Viele Grüße
 
Also ich habe heute einen per Mail bekommen den stelle ich jetzt hier rein, ober ohne Gewähr:
von "Holiday Petcare" <webmaster@holiday-petcare.de>

Heimtier-Sitter-Vertrag

zwischen

(Tierhalter/Eigentümer)

und

(Tiersitter/Verwahrer)

über folgendes Tier

Name: _________________________ Art/Rasse: _________________________

Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und schutzgeimpft ist. Handelt es sich um einen Hund, versichert der Eigentümer ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht.

Das Tier wird für die Zeit vom __________ bis __________ vom Tiersitter verwahrt, betreut und gepflegt. Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit beim Tiersitter erleiden könnte, übernimmt der Tiersitter keine Haftung; die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Richtet das Tier beim Tiersitter Schäden an (z.B. Urinflecken auf dem Teppichboden, zerkratzte Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Tierhalter/Eigentümer, wenn es sich um größere Beschädigungen handelt und der Schaden über DM __________ liegt. Für Schäden, die das Tier bei Dritten anrichtet, haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer.

Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Hält der Tiersitter aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Tiersitter das Tier im Auftrage des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer.

0 Das Futter wird vom Tierhalter/Eigentümer gestellt.
0 Die Verwahrung ist unentgeltlich.
0 Pro Tag erhält der Tiersitter eine Vergütung von DM ________ für Futter, Pflege und Betreuung.
Diese Pflegekosten sind im voraus fällig. DM ________ wurden heute an den Tiersitter bezahlt.

Für den Fall, dass das Tier nicht binnen drei Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der Verwahrungsdauer abgeholt wird, ist der Tiersitter berechtigt, das Tier anderweitig, auch kostenlos abzugeben (Tierheim, tierliebende Person etc.). Sollten dem Tiersitter durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter/Eigentümer.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.

Beide Vertragspartner bestätigen, je eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben.

Ort und Datum: ___________________

Tierhalter/Eigentümer Tiersitter/Verwahrer


_________________________ __________________________
Unterschrift Unterschrift

Copyright RA Reinhard Hahn, Biblis




Ich denke das die Zeilen nicht im umbrechen stimmen aber soweit kann man das dann bearbeiten, sonst noch ein Vertrag im Jahr 1999 in Papageien in einem der Sommerhefte, Schutzvertrag in der Zeitschrift "Papageien" Jahrgang. 1999, S. 199.vom Juni 1999
 
Tod?

Moin,

meines Erachtens fehlt etwas in dem Vertrag: Nicht nur die Einwilligung des Halters zur tierärztlichen Behandlung, sondern auch eine Regelung zum Thema Einschläfern:

o Liegt im Ermessen des Tiersitters.
o Liegt im Ermessen des Tierarztes Dr. XY.
o Wird ausdrücklich vom Halter abgelehnt.

Die Tiere können doch sehr schnell schwerstkrank werden oder sich verletzen. Diese "letzte Frage" kann sich also sehr schnell stellen. Ich finde es eine Frage der Fairness, dem Tiersitter mitzuteilen, wie man selbst dazu steht.

Und dann noch: Wohin mit der Leiche? Unsere Vögel dürfen wir ja in die Mülltonne stopfen. Was aber, wenn ein Grab gewünscht ist?
 
Thema: Betreuungsvertrag/Sittingvertrag: wer hat da Erfahrung? einen Vorschlag?
Zurück
Oben