Bilder von Cardueliden gesucht!!!

Diskutiere Bilder von Cardueliden gesucht!!! im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Hallo! Ich suche einige KOSTENLOSE Bilder von Sonnenvögeln, Rotkehlchen, Bartmeisen, Stieglitz, Gimpel, Reisfink zur Gestaltung einer neuen...
ARADOVA schrieb:
Hey YW,
bist n Held!!!!!!:+klugsche
... und du wohl ein kleiner Troll mit einem miesen Gouldamadinen - Foto. Hast du wohl am Bahnhof gemacht beim Automaten "lol"
 
Seit wann und vor allem WO ??? ist es verboten Nistkästen zu Fotographieren.
Totaler Schwachsinn !!!!
 
Leute, Leute, ist es denn verboten einen Vogel zu fotografieren der zufällig mal gerade aus dem Nest schaut oder wie? Es gibt leider immer Menschen die sich meinen über alles aufregen zu müssen.
Erst einmal folgendes: Die Fotos sind super, wirklich klasse. Vielen Dank für Deine Mühe sie hier hinein zu stellen. Da denke ich finde ich schon ein paar Fotos. Alle anderen habe ich in meinen Volieren geschossen und denk dass die HP recht gut gelungen ist. Sie steht noch nicht im Netz da sie noch nciht komplett fertig beabeitet ist.....
Also Kopf hoch und aus mit der Streiterei!!!!!
 
Hallo,

es ist schon merkwürdig, wenn man trotz schlechter Bildqualität, nicht ein Stieglitz von einer Gouldamadine unterscheiden kann. Von wegen Sielmann, doch eher Fielmann!? :)

Nichts für ungut :bier:

Viele Grüße,

Waldvogel
 
Hallo Manuel,

Ja, die Fotos sins alle von mir. Aber nicht alle habe ich auf der Seite hochgeladen.

Ich wohne zwar in der Stadt, aber uns gegenüber liegt ein kleiner Wald. Da kann man viele Vögel sehen. Nistkasten und Futterhaus liegen am am bzw. auf dem Grundstück. Und die Förde ist auch nicht weit (3km). Seen haben wir auch reichlich.
Und auf meinen Spaziergängen sieht mal so einiges. Schlangen, Eidechsen,mal 'nen Fuchs
oder einen Troll.

Aber auch mal so eine Fotoreihe

Hauptsächlich fotografiere ich aber Spinnen und Insekten.

Ich hoffe immer noch, daß es mit meiner HP mal etwas wird.

Viele Grüße
Horst
 
Oh nicht schlecht!!! Sehr schön!!! Was möchtest Du denn für eine Homepage basteln???
Gruß,
Manuel.
 
Yellow Warbler schrieb:
... und du wohl ein kleiner Troll mit einem miesen Gouldamadinen - Foto. Hast du wohl am Bahnhof gemacht beim Automaten "lol"

Möcht ja nicht dein Wissen in Frage stellen (oder doch) aber ist einer meiner Stieglitze ( C.C. major) !!! keine Gouldamadine.:hahaha:

gugst du!


Zur Qualität : die ist zu hoch und bekomm sie nicht kleiner lag an ner Fehlbedienung meiner Digi-Cam damals. Deshalb bekomm ich die hier auch nicht rein.

@Waldvogel danke! hast es genau richtig erkannt
 

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  • P7260015 kopf klein4.jpg
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@ manu hätt eventuell paar Bilder von Stieglitzen. Aber wie vorher gesagt.
 

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Zuletzt bearbeitet:
Oh danke. Da habe ich nun mal 2 Bilder heraus genommen...werde diese gerade mal bearbeiten und in die Seite einbinden!!!! Danke schön!!!
 
So, die Seite ist fertig! Wen es interessiert, kann ja gerne mal einen Blick darauf werfen und evtl. einen Eintrag im Gästebuch hinterlassen.


Viele Grüße,
MAnuel.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Konni, habe gesehen dass Du einen Eintarg auf meiner Seite hinterlassen hast! Danke schön-gefällt sie Dir?

Liebe Grüße,
Manuel.
 
Ja sie gefällt mir sehr gut. Mit den Beschreibungen hast Du Dir besonderes große Mühe gemacht!


Du benutzt Frames, warum läßt Du dann einige Deiner Seiten als _blank, also als neues Browser Fenster öffnen. Das stört mich persönlich etwas, weil ich die dann immer wieder wegklicken muß um ans Hauptfenster zu kommen!

Aber sonst :zustimm:

Wie gefallen Dir meine beiden Camps :D
 
Ich fand die blanks, als ich die Seite gemacht habe, besser. Aber mittlerweile stört es mich auch etwas wenn ich ehrlich bin. Ich glaube das programmiere ich nochmal um. Welche camps meinst Du denn?!?!?

Liebe Grüße,
Manuel.
 
Stefan40 schrieb:
Seit wann und vor allem WO ??? ist es verboten Nistkästen zu Fotographieren.
Totaler Schwachsinn !!!!

:+klugsche :+klugsche :+klugsche
BNatSchG 2002 § 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,
3. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch
Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören,...
:+klugsche :+klugsche :+klugsche

Warum sind es meist Leute mit absolut null Ahnung die den Mund am weitesten aufreissen:?
VG, YW
 
§ 42 BNatschG

Nu lass aber mal die Kirche im Dorf.
Wenn ich einen jungen Star fotografiere, der in meinem Garten oder irgendwo in der Nachbarschaft aus einer Nisthöhle hinausguckt, dürfte da wohl nicht wirklich ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen. Zwar spricht das BNatschG vom Aufsuchen...,Fotografieren,... aber auch vom stören. Nun gibt es bekanntlich Teleobjektive und es gibt Tiere mit unterschiedlicher Gewöhnung an menschliche Aktivitäten, so dass das Tatbestandsmerkmal "stören" im Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Der 42 ist sicher nicht wegen irgendwelcher Gartenbesitzer gemacht, die im heimischen Umfeld ein paar Bilder von ihren Blaumeisen, Amseln und Staren machen. Um mal bewusst zu überzeichnen: Der §´42 spricht auch von "Aufsuchen". Im Beispielfall Hausgarten würde dies bedeuten, dass Du evtl. unter einem Birnbaum, in dem zufällig ein Kasten mit ner Blaumeise drin hängt, nicht mal durchgehen darfst. Kann und soll es das sein ??
Der § 42 ist nicht für solche Fälle gemacht, sondern eher deswegen, weil v.a. früher massenhaft Aufnahmen vom Typus "Altvogel fütternd am Nest" gemacht wurden, die sicher manchen Brutverlust seltener Arten mit sich brachten. Wir hatten hier in SH in den 70 er und 80 er Jahren Probleme bei den Seeadlern. Deswegen gibt es auch Unterschiede in der Ahndung. Bei den streng geschützten Arten (z.B. Adler, Kraniche, Uhus etc.)ist eine Störung ein Straftatbestand, bei besonders geschützten (Star) ist es ein Bußgeldtatbestand.

Also bitte nicht überziehen sondern mal ein bisschen den Sinn und Zweck der Norm im Auge behalten.
Kurzum: Die Peinlichkeit, mir für so ein mehr oder weniger einmaliges und zufälliges Gelegenheitsfoto im menschlichen Siedlungsbereich ne Ausnahmegenehmigung bei der unteren oder oberen (je nachdem) Naturschutzbehörde zu beantragen, würde ich mir ersparen.


Gruß aus dem Norden

Oscar
 
Moin moin,

http://people.freenet.de/juxfl/Voegel/komischervogel2.jpg

Dieser Nistkasten hängt am einem Baum neben unserer Hofeinfahrt.
Fotografiert habe ich (den Star) aus einigen Metern Entfernung mit einem 420er Tele.
:idee:
Ich könnte eventuell dazu übergehen zukünftig durchs Spektiv zu fotofrafieren.:freude:

So wie diesen Seeadler.

http://www.juxfl.de/Voegel/images/pict0022_1.jpg

Um Nachfragen vorzubeugen. Das Foto enstand auf der Halbinsel Holnis von einer, von Fußgängern und Autos vielgenutzten Straße zum Segelhafen.:D


@ Yellow Warbler: wer hat dir eigentlich das schöne Foto (Benutzerbild) geschenkt. Obwohl du ja als Hobby u.a. Naturfotografie angiebst,wirst du deine Kameralinse nie auf geschützte Arten halten.

@ Oscar: danke für deine Unterstützung.

Viele Grüße aus Flensburg
Horst
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

Oscar Klose schrieb:
Wenn ich einen jungen Star fotografiere, der in meinem Garten oder irgendwo in der Nachbarschaft aus einer Nisthöhle hinausguckt, dürfte da wohl nicht wirklich ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen. Zwar spricht das BNatschG vom Aufsuchen...,Fotografieren,... aber auch vom stören. Nun gibt es bekanntlich Teleobjektive und es gibt Tiere mit unterschiedlicher Gewöhnung an menschliche Aktivitäten, so dass das Tatbestandsmerkmal "stören" im Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Der 42 ist sicher nicht wegen irgendwelcher Gartenbesitzer gemacht, die im heimischen Umfeld ein paar Bilder von ihren Blaumeisen, Amseln und Staren machen. Um mal bewusst zu überzeichnen: Der §´42 spricht auch von "Aufsuchen". Im Beispielfall Hausgarten würde dies bedeuten, dass Du evtl. unter einem Birnbaum, in dem zufällig ein Kasten mit ner Blaumeise drin hängt, nicht mal durchgehen darfst. Kann und soll es das sein ??
Der § 42 ist nicht für solche Fälle gemacht, sondern eher deswegen, weil v.a. früher massenhaft Aufnahmen vom Typus "Altvogel fütternd am Nest" gemacht wurden, die sicher manchen Brutverlust seltener Arten mit sich brachten. Wir hatten hier in SH in den 70 er und 80 er Jahren Probleme bei den Seeadlern. Deswegen gibt es auch Unterschiede in der Ahndung. Bei den streng geschützten Arten (z.B. Adler, Kraniche, Uhus etc.)ist eine Störung ein Straftatbestand, bei besonders geschützten (Star) ist es ein Bußgeldtatbestand.

Danke.

@Yellow Warbler: Wenn du schon Gesetzte zitierst, dann bitte im richtigen Zusammenhang. Wie Oscar Klose schon ausfürhlich dargelegt hat, ist v.a. der Bestad des "Störens" an dieses Gesetz geknüpft. Den Rest brauche ich wohl kaum nocheinmal zu wiederholen.
 
Thema: Bilder von Cardueliden gesucht!!!

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