Tinka10502 schrieb:
Was meintest du eigentlich mit den 2 Monaten? Also..
Es war ne Idee, weil ich mich mit dem An-/Abmelden von meldepflichtigen Papas eben nicht auskenne, dachte ich, es wäre evtl. irgendwo hinterlegt, ab wann eine An-/Ab-/Ummeldung zu erfolgen hat, bzw. wenn die Dame es nicht weiß, könntest Du sie so hinters Licht führen.
Tinka10502 schrieb:
Steht das irgendwo geschrieben, dass wenn das Tier über X Zeit irgendwo ist das man das "Recht" hat es zu behalten? Ich kann mir das nicht vorstellen, aber ich bin ja auch nicht allwissend..
Also es gibt zumindest die Variante mit dem behalten bei nem Fundtier - das muß bei der Polizei oder dem Fundbüro als gefunden gemeldet werden und nach nem halben Jahr geht dann das Tier in Deinen Besitz über, wenn sich der Besitzer bis dahin nicht bei der Polizei gemeldet hat.
Ansonsten sind Verjährungsfristen z.B. "Schulden" zwischen zwei Privatpersonen bei 30 Jahren, also da bestünde dann keine Chance.
@GrauAdler,
so wie Tinka geschrieben hat, ist die Dame etwas eigen und hat ihr den Geier schon einmal "für immer" gegeben und dann nach einigen Monaten - wohl als sie gerade mal wieder an ihn dachte - plötzlich abgeholt mit der Aussage, sie könne ihn doch nicht weggeben, wobei sie ihn ja kurz danach an 2 andere Damen weitergegeben hatte, wo sie ihn sich auch nach ner Weile wieder zurückgeholt hat. Das ist in meinen Augen kein verantwortungsbewußter Umgang mit einem Tier. Desweiteren, wenn ich höre, wie der graue Herr haust (bzgl. der Bedrohung durch die anderen Tiere und dann noch in der Küche), dann kann ich nur zu gut verstehen, dass Tinka dem Grauen etwas gutes tun möchte.
@bella,
ich hätte der Dame auch nicht Dummheit unterstellt, aber doch immerhin Verantwortungslosigkeit, bzw. Nachlässigkeit gegenüber nem Schutzbefohlenen (hier dem Grau-Papa - nicht den Töchtern gegenüber
).
Und bzgl. dem auf die Uni gehen, dass heißt auch noch lange nicht, dass die Mädels deshalb Verantwortungsbewußt mit dem Geier umgehen, denn sonst hätten sie in meinen Augen schon längst dafür gesorgt, dass die Mutter ihn anders hält.
Bzgl. dem etwas schriftlich haben, dass sehe ich ähnlich. Ohne was schriftliches ist es auf alle Fälle ein heikles Unterfangen, den Geier zu behalten.
Bzgl. der Meldepflicht, die besteht ja, also muß er eigentlich gemeldet sein und dementsprechend müßten auch Papiere vorhanden sein.
Bzgl. nicht gemeldeten Papas hab ich schon gehört, dass die im allgemeinen dann zwar bei Meldung/Anzeige beschlagnahmt werden, aber sofern die Haltungsbedingungen in Ordnung sind, beim bisherigen Halter verbleiben dürfen. Wenn die Haltungsbedingungen bei der Dame allerdings wirklich so katastrophal sind, wie beschrieben, wäre es ja möglich, dass der Graue, zumindest sofern er nicht gemeldet wurde, dort weg kommt.
Ich drücke dem graune Herrn weiterhin die Daumen und finde es schön, dass Tinka sich um ihn bemüht, denn ob er zu ihr oder woanders hin kommt, ist ihr ja egal, hauptsache in eine bessere/verantwortungsvollere Haltung als bisher.