Bird Harness

Diskutiere Bird Harness im Forum Vogelzubehör im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Wir wollen ab dem Frühjahr mit unserem Grauen auf den Campingplatz.Da er es gewohnt ist fast den ganzen Tag frei fliegen zu können,haben...
@Sven, warum sollte ich Dich anzeigen? Wollen wir hier nicht Überzeugungsarbeit leisten?

Gruß Frank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Frank,
@Sven, warum sollte ich Dich anzeigen?
damit du es schwarz auf weiß bekommen kannst, dass der Erwerb nicht strafbar ist ;)

Und natürlich sollen wir auch Aufklärungsarbeit leisten, aber das geht nicht mit sinnlosen Aufzählungen irgend welcher Aussagen einzelner Personen. Das sind alles Meinungen, aber keine Rechtsvorschriften.

Auch driftest du immer weiter vom Thema ab. Stutzen und sonstige Verstümmelungen, Aufzählungen zu den Mindestanforderungen haben nichts mit dem thema hier zu tun, bei dem es einzig und allein um den Harness geht.
Mach doch einfach ein neues Thema auf, wo du dies alles aufzählen kannst.

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
Ich hatte vor 4 Jahren ebenfalls einen Bird Harness für meine grünen Kongos gekauft - die Werbung machte es möglich. Wir waren sehr zufrieden mit diesem Teil, als wir es dann vor 1,5 Jahren an unseren Zwergpudel-Welpen anlegen konnten. Jedes andere Halsband, bzw. Hundegeschirr war viel zu gross und da waren wir doch echt glücklich, dass wir ein paar Jahre zuvor diesen "FEHLKAUF" tätigten. Meine Geier haben dieses Teil nie gesehen, da ich mir nach dem Kauf nicht wirklich vorstellen konnte, dass sie diese Prozedur über sich ergehen lassen würden.
 
Hi Sven,

Ihr habr die Quellen haben wollen, ihr habt welche bekommen, komplett. Das sind keine Meinungen Einzelner, das sind konkrete Aussagen des Bundesministeriums und und Fachverbänden zum Harness, die an den Minestanforderungen... muss ich ja ned noch alles nochmal schreibseln. Die dicken Zeilen Betreffen einwandfrei speziell den Harness.

Wir belassen es einfach mal dabei.
Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. das Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft , die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Kummerfeld , N.: Ziervögel, in Das Buch vom Tierschutz (1997), Enke Verlag
Kummerfeld, N.: Anforderungen von Ziervögeln an ihre Haltungsumwelt, prakt. Tierarzt 1995; 1, 59 - 62
Kummerfeld, N.: Verhalten, Verhaltenstörungen und Verhaltenstherapie von Papageien und Sittichen, Tierärztliche Praxis 2006; 34 (K): 211-9
Kösters, J.; Jacoby, J. R.; Korbel, R.: Zur Problematik der Flugunfähigmachung von Geflügel und zu Fragen der Teichhaltung von Wassergeflügel aus der Sicht des Tierschutzes, Dtsch. tierärztl. Wschr. 1993; 100, 41- 88
Prof. Dr. R. Korbel, persönliche Mitteilung
Korbel, R. ; Kösters, J.: Einige vom Tierhalter geforderte oder durchgeführte Operationen an gesunden Vögeln unter tierschutzrechtlichen Aspekten, Tierärztl. Praxis 1989; 17, 380 - 387
Rinno, J.: Artgerechte Heimtierhaltung in Zoofachgeschäften, Dtsch. tierärztl. Wschr. 1996; 103, 33 - 72
Lantermann, W.: Papageienkunde, (1999) Parey Verlag
Lantermann, W.: Verhaltensstörungen bei Papageien, (199Enke Verlag
TVT, Checkliste zur Überprüfung von Vogelhaltungen im Zoofachhandel , Merkblatt Nr. 44
Kluge, H-G.: Kommentar zum Tierschutzgesetz (2002), Verlag W. Kohlhammer
Hirt, A.; Maisack, C.; Moritz, J.: Kommentar zum Tierschutzgesetz (2003), Verlag Franz Vahlen
Lorz, A.; Metzger, E.: Kommentar zum Tierschutzgesetz (1999), Verlag C.H. Beck München

Ich könnte die Liste noch endlos fortsetzen. Alles Lügen und Meinungen Einzelner. Die haben alle keine Ahnung und halten muss man sich eh nicht dran, sind je nur Verordnungen ohne Rechtsverbindlichkleit. Quasi ne gut gemeinte Empfehlung. Und natürlich gilt das erst recht nicht für die Faltblattdagmar.
Tierquälerei ist vielen hier sehr wichtig und ab hier dürft ihr dafür auch weiter Reklame machen.
Ich geh morgen gleich Los und kauf mir auch so ein Teil, damit bin ich dann hoffentlich wieder forumskonform.

Gruß Frank
 
Hallo Frank,

veröffentlichen kann jeder etwas, und nicht jedes Buch über die Papageienhaltung taugt auch etwas (ich meine jetzt nicht die, die du aufgezählt hast). Aber ich könnte dir auch eine sogenannte Expertin und Autorin aufzählen, die absolut nicht in diese Liste passen würde, aber trotzdem von einigen Leuten immer wieder gern genannt wird...
Also (auch wenn es gute Veröffentlichungen sind) haben sie keinerlei Rechtsverbindlichkeit, worauf du dich immer so gerne beziehst.
Akzeptier es doch einfach - Rechtsverbindlich wird es nur durch Gesetze, alles andere kann durch verschiedene Auslegungen anders interpretiert werden (auch von verschiedenen Richtern anders beurteilt werden).

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
Ich könnte die Liste noch endlos fortsetzen.
Welche? Die Liste, die du aus den Quellenangaben des Merkblattes der TVT kopiert hast, und zwar so, dass man glauben könnte, es wäre deine Literaturliste.

...sind je nur Verordnungen ohne Rechtsverbindlichkleit.
Es sind keine Verordnungen! Es gibt keine rechtsverbindliche Verordnung.

Quasi ne gut gemeinte Empfehlung.
Richtig!

Aber, Frank, bei dir tickt die Welt ja anders, bei dir ist der Erwerb legal erworbener Ware strafbar, bei dir wird die (aus 2. Hand in der Presse wiedergegebene) Äußerung eines unbekannten Ministeriumssprechers zur Verordnung....

Und das nennst du dann Überzeugungsarbeit :nene:

Ich nenne es den Versuch einer bewussten Irreführung der Forenleser.

Im übrigen ist die Veröffentlichung des Merkblattes der TVT ein klarer Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, denn dort steht unübersehbar:

Die Merkblätter sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung der TVT unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.​
 
Welche? Die Liste, die du aus den Quellenangaben des Merkblattes der TVT kopiert hast, und zwar so, dass man glauben könnte, es wäre deine Literaturliste.

Du hast nach den Quellen geschriehen und hast sie bekommen, komplett


Aber, Frank, bei dir tickt die Welt ja anders, bei dir ist der Erwerb legal erworbener Ware strafbar, bei dir wird die (aus 2. Hand in der Presse wiedergegebene) Äußerung eines unbekannten Ministeriumssprechers zur Verordnung....

Da du dich an einem Verschreiber so schön aufgeilen kannst, schneke ich ihn dir. Hast ihn auch gefunden und ich wünsche dir weiterhin viel Spaß damit.
Die Äußerung ist die Stellungnahme des Miniasteriums, welche die Pressesprecherin lediglich verlautbaren ließ.
So vernagelt kannst auch du nicht sein um zu behaupten, daß ein Sprecher auf eine Anfrage an ein Ministerium seine eigene Meinung wieder gibt. Oder? 8o

Im übrigen ist die Veröffentlichung des Merkblattes der TVT ein klarer Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, denn dort steht unübersehbar:

Die Merkblätter sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung der TVT unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.​

Und immer schön das dick Gedruckte lesen, was die Tierärztliche Vereinigung zum Tierschutz schreibt. Auswendig lernen!!! Ich frag dich bei Gelegenheit ab. Tierquälerei nennen die das.

Und vergiss bitte nicht das Bundesministerium und die TVT als Lügner zu beschimpfen und der bewussten Irreführung zu bezichtigen.

Gruß Frank
 
@Freakle:
Da du dich an einem Verschreiber so schön aufgeilen kannst,
Okay, wenn es ein Verschreiber war, dann schreibe bitte hier und jetzt klar und deutlich, dass es weder ein Gesetz, noch eine Verordnung oder eine sonstige Rechtsgrundlage gibt, nach welcher der Erwerb und die sachkundige Benutzung des Bird Harness verboten ist!
 
O.k. ein letzter Versuch,

Nach § 2 Ziffer 2 und §3 Ziffer 1 und 5 des Tierschutzgesetztes darf, wer ein Tier hält, betreut
oder zu betreuen hat, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung
nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder
Schäden zugefügt werden.

einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen

ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind
( da gibts doch noch tatsächlich Leute die Clickerbücher schreiben und Anleitungen zum Clickertraing bieten, wie diese vermelledeiten Geschirre angelegt werden können. Solche tierschutzwiedrigen Handlungen fallen da drunter)

Brustgeschirre, Leinen, Papageien-Harness etc. schränken ähnlich wie die
Fußketten die artgemäße Bewegung des Vogels ein. Stellen somit einen eklatanten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. So viel mal zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Gutachten zu den Minestanforderungen werden ergänzend zu den Tierschutzgesetzen und den Rechtsverordnungen des Bundesministeriums erlassen. Diese Gutachten sind Verordnungen. Diese Verodnungen (Herausgeber das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) sollen:

A) Richtern und Gerichten eine Entscheidungshilfe geben, wann im Einzelfall
gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird
B) Sind die jeweil zuständigen Veterinärämter vom Bundesministerium für
Ernhärung, Landwirtschaft und Forsten mit der Kontrolle und Einhaltung
dieser Kriterien bauftragt.

Ein Verstoß gegen diese Verordnungen wird vom zuständigen Veterinäramt mit Auflagen, Zwangsgeld und auch mit Haltungsverbot bestraft. Schlicht ergreifend geben die Verordnungen genügend her um Geldstrafen und Beschlagnahmungen zu rechtfertigen.
Diese Verordnungen wie die Rechtsverodnungen des Bundesministeriums beschreiben die Grenze zur Tierquälerei, stellen keine gutgemeinten Ratschläge zur Haltung dar.

Ist das jetzt verstanden?


Gruß Frank
 
ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind
( da gibts doch noch tatsächlich Leute die Clickerbücher schreiben und Anleitungen zum Clickertraing bieten, wie diese vermelledeiten Geschirre angelegt werden können. Solche tierschutzwiedrigen Handlungen fallen da drunter)
Brustgeschirre, Leinen, Papageien-Harness etc. schränken ähnlich wie die
Fußketten die artgemäße Bewegung des Vogels ein. Stellen somit einen eklatanten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. So viel mal zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Du redest über Dinge, die du nicht verstanden hast, erlaubst dir dazu noch bösartige Anschuldigungen Dritten gegenüber.

Gutachten zu den Minestanforderungen werden ergänzend zu den Tierschutzgesetzen und den Rechtsverordnungen des Bundesministeriums erlassen. Diese Gutachten sind Verordnungen. Diese Verodnungen (Herausgeber das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) sollen:
Das ist sachlich falsch. Gutachten sind keine Verordnungen. Was Verordnungen sind und wie sie zustande kommen, lernt man normalerweise in der Schule. Ansonsten bietet das Internet genug Möglichkeiten, sich darüber zu informieren.

Die Zeit habe ich eigentlich nicht übrig, um ständig Falschbehauptungen zu widerlegen, aus denen man sich womöglich noch mit "einem Verschreiber" herausreden will. Andererseits kann es auch nicht in Ordnung sein, dass in diesem Forum definitiv falsche Aussagen unkommentiert stehen bleiben können.
 
Sodele,

nachdem alles gesagt wurde und es nun nimmer ums Thema geht belasse ich das so wie es da steht.
Und übertreib doch ned wieder so maßlos von wegen bösartigen Beschuldigungen Dritter. Ich sag meine Meinung. Dazu stehe ich. Les es doch selbst nach anstatt alles zu verdrehn.
 
Thema: Bird Harness

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