Brauche Hilfe

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Ziege

Guest
Ich benötige dringend Hilfe für eine Sache bei der ich einfach nicht weiss, wie ich sie angehen soll. Zwei Strassen weiter wird ein dunkelroter Ara in einem wirklich viel zu kleinem Käfig gehalten. Ich sehe ihn immer am Fenster stehen und sehr oft eine Katze auf dem Käfig sitzend. Die Halter wohnen in einer Wohnung mit etlichen anderen Tieren zusammen (Kaninchen, Hamster, Fische, 2 Hunde, 2 Minipiggs, Katze, Schildkröte). Ich weiss, dass die Tiere dort nicht gut behandelt werden, da die Kaninchennothilfe schon etliche Tiere dort abgeholt hat, die voller Parasiten und unterernährt waren. Dieses hat mir eine Helferin dieser Kaninchennothilfe erzählt. Kürzlich habe ich die Besitzerin bezüglich des Aras angesprochen und sie erzählte mir, dass das Tier keine Papiere besitze und sie das Tier für die Stadt quasi aufhebt. Was auch immer das heissen mag. Ich habe ganz vorsichtig versucht sie über die Missstände aufzuklären, aber sie wurde sofort patzig und ging weg.
Ich habe nun nach langem hin und her überlegt, den Amtstierarzt darüber zu informieren. Wie soll ich es anfangen, damit das ganze auch erfolgreich abläuft? Wo würde der Ara hinkommen? Irgendjemand erzählte mir, dass wenn der Halter vorweisen kann, dass ihm am Tag Freiflug gewährt wird, könnte man da gar nichts machen. Laut Angaben der Halterin ist dieses Tier flugunfähig.
Danke für eure Tipps
 
Hi Ziege,

wenn die kaninchennothilfe da schon tiere rausgeholt hat muesste es leichter sein den ATA anzurufen und ihn die lage berichten.
vielleicht koennen die von der nothilfe auch was tun??
 
Hallo Ziege,

wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Das Tierschutzgesetz, §90a BGB und auch das Grundgesetz §20a greifen all diese Punkte mit auf, es wird nur zu wenig genutzt. Um Rat sollte man hier den Deutschen Tierschutzbund oder Orts ansässige Tierschutzvereine Fragen.

Zum einen verteilt sich damit die Aktivität auf mehr Schultern und oft haben einige schon Erfahrung mit solchen Leuten und wissen aktiv dagegen zu wirken.
 
Raymond schrieb:
wenn die kaninchennothilfe da schon tiere rausgeholt hat muesste es leichter sein den ATA anzurufen und ihn die lage berichten.
Wenn eine "kaninchennothilfe" schon Tiere "zwangsweise" geholt hat, dann kanst man sicher gehen, das der ATA schon seine Finger mit drin hat. Eine "kanninchennothilfe" oder was auch immer, kann nicht einfach weil es ihnen gefällt Tiere bei Privatpersonen abholen.
In Obhut von der Stadt? Na dann muß der Besitzer den ja aus irgendeinen Grund von denen in Obhut bekommen haben. In der Regel sind das Personen die in Tierschutzvereinen aktiv sind. Bei einigen artet so etwas sogar ins krankhafte aus, Tiere, Tiere,... immer mehr arme Tiere, brauch ich, ich will,......
 
Hi aday

Eine "kanninchennothilfe" oder was auch immer, kann nicht einfach weil es ihnen gefällt Tiere bei Privatpersonen abholen.

so war das auch nicht gemeint..sonder das da schon was sein muss an unterlagen von der familie..wenn tiere wieder abgeholt werden..oder nicht?
 
Vor gar nicht so langer Zeit war doch der Bericht über den Gnadenhof im Fernsehen, da hat man doch gesehen wie wenig sich sie Stadt und das Land um derartige Dinge kümmert, erst nachdem sich das Fernsehen eingeschaltet hat wurde reagiert! Aus den Augen,aus dem Sinn, ist hier allem Anschein nach die Dewiese.

Wer weiß schon, ob die Kanninchennothilfe überhaupt reagieren will, manchen Institutionen muß man erst auf die Finger kloppen bevor sie tätig werden. Manchmal sind Presse, Rundfunk und Fernsehen eben doch für etwas zu gebrauchen!

mfg. Uli
 
Hallo Uli


Wer weiß schon, ob die Kanninchennothilfe überhaupt reagieren will, manchen Institutionen muß man erst auf die Finger kloppen bevor sie tätig werden.

Weißt Du , wie die Kaninchenothilfe arbeitet . Sicher nicht, sonst stände der Satz nicht da .

Nur mal zur Info . Es gibt mehr Kaninchen in Not , als in Not geratene Vögel . Für Vögel wird schneller ein neues Zuhause gefunden, als für Kaninchen.

In Tierheimen und auf privaten Pflegestellen warten mehr Kaninchen als andere Tiere auf ein neues Zuhause .

Die Leute die sich in der Kaninchenhilfe oder einer ähnliches Organisation für Kaninchen engagieren , haben diese Behauptung nicht verdient .

Also bitte informiere Dich erst Mal , bevor Du was schreibst. , was nicht der Wahrheit entspricht .
 
Also, ich bin nun ein Stückchen weiter. Am Samstag habe ich mit einem Herrn des Papageien Schutzzentrums gesprochen, der mir einen Namen und Adresse des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr unserer Stadt gegeben hat. Er meinte, dass die zuständige Person für den Vogel verantwortlich sei, da er quasi "ihr gehöre". Das erschreckende war, dass er mir sagte, dass ihm etliche solcher Fälle bekannt sind, da die Stadt einfach nicht weiss, wohin mit den beschlagnahmten Tieren.
Bei der Kaninchennothilfe habe ich mich auch erkundigt. Diese haben dort eigenverantwortlich auf privaten Hinweis hin Tiere geholt. Die ehemaligen Besitzer hatten nichts dagegen. Die Tiere waren stark unterernährt und voller Parasiten. Sie standen in normalen oben offenen Kleintierkäfigen bei jeder Witterung draussen. Die Tiere standen in Wasser und sahen wohl wirklich nicht gut aus.
Morgen werde ich versuchen, die Person bei den Behörden zu erreichen und dann sehen wir weiter. Ich muss allerdings wirklich zugeben, dass ich nicht so viel Hoffnung habe, denn jeder weiss ja, Behördenmühlen mahlen langsam. Vielen Dank nochmal und ich berichte weiter
 
Also, ich habe heute mit der zuständigen Frau Dr. vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr gesprochen, die mir sagte, dass ich mich an die Tierschutzbehörde wenden sollte, der Fall des Aras wäre ihr allerdings bekannt. Sie nannte mir auch den zuständigen Namen. Dort habe ich dann angerufen. Der Mann war wirklich nett und erklärte mir, dass die Zustände in diesem Haushalt bekannt sind. Er fand es auch nicht in Ordnung, dass oben genannte Frau Dr. vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr einen Überlassungsvertrag mit der ehemaligen Besitzerin geschlossen hat. Der Vogel wurde definitiv beschlagnahmt und bei der ehemaligen Besitzerin durch diesen Überlassungsvertrag belassen, weil keiner wusste wohin mit dem Ara. Er versicherte mir, dass er allerdings in der nächsten Zeit unangemeldet vorbeifahren wird, um zu kontrollieren. Um allerdings das Tier "wegnehmen" zu dürfen, müssen erheblich Mängel am Tier festgestellt werden, nicht am Umfeld. Die Bandbreite und Auslegungssache sei dort so gross, dass er keine Chance für den Ara sieht. Wir müssen uns leider an die Gesetze halten, erklärte er mir.
 
Ein Beispiel für das verhalten einiger Institutionen, dabei kann man auf der Webseite Deutscher Tierschutzbund E.V. in etwa folgendes nachlesen:
Bei einem eindeutigen Fall von Tierquälerei hat man die Möglichkeit, direkt Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Das ist nicht mit Kosten verbunden und hilft, Tierquäler dingfest zu machen.

Das zuständige Veterinäramt, oder der Amtstierarzt ist für Tierschutzprobleme zuständig, ferner sollte man Kontakt mit dem zuständigen örtlichen Tierschutzverein aufnehmen, der Mitglied im Deutschen Tierschutzbund ist.:k

Ich glaube so etwas habe ich auch schon hier im Forum gelesen.

@Pine, du kannst mir nicht erzählen, das die Kanninchennothilfe die Erfahrungen von @Ziege nicht bereits teilt:(
 
Dies ist ein Auszug aus einem 4 Seiten Dokument zum Thema Tierschutz, das man als PDF Datei unter folgendem Link laden kann:

http://www.diss.fu-berlin.de/2001/243/schlussfolgerungen.pdf

Der § 16 a TierSchG war bereits vor der Änderung des Tierschutzgesetzes am
25. Mai 1998 im Erhebungszeitraum der „maßgeschneiderte“ Paragraph für die
Tierschutzbehörde, um wirkungsvoll und schnell gegen tierschutzwidrige Zu-
stände in den von Artikel 13 GG geschützten nicht gewerblichen Räumlichkei-
ten einzuschreiten und Tiere von ihren Leiden oder Peinigern zu befreien.
Durch die Änderung des Gesetzes wurde die Rechtssicherheit der Tierschutz-
behörde bei der Anwendung des § 16 a TierSchG gestärkt.

Effektiver behördlicher Tierschutz ist nur durch den im Verwaltungsrecht aus-
gebildeten und im Tierschutz erfahrenen beamteten Tierarzt möglich .

Voraussetzung dafür ist es u.a., dass dem in der Tierschutzbehörde arbeiten-
den Tierarzt in ausreichendem Maße die Möglichkeit gegeben werden muss,
sich auf dem Gebiet des Tierschutzes weiterzubilden.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz hat die zuständi-
ge Behörde keinen Ermessensspielraum mehr. Der § 16 a Satz 1 TierSchG ist
dahingehend eindeutig. Der Gesetzgeber bindet im § 16 a Satz 1 TierSchG die
Behörde durch das strenge Legalitätsprinzip. Sie ist kraft Gesetzes verpflich-
tet, die zur Beseitigung festgestellten sowie die zur Verhütung künftiger Verstö-
ße notwendigen Anordnungen zu treffen.

Die Untätigkeit der zuständigen Tierschutzbehörde bei angezeigten Verstößen
gegen das Tierschutzgesetz kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung des
betreffenden Behördenmitarbeiters gemäß § 13 StGB (KLUGE, 2001) oder
323c StGB - unterlassene Hilfeleistung - führen (SADLER, 2001).

23 Tätern, das entspricht 38,3% aller Angezeigten, wurde auf Grund der groben
Verstöße gegen den § 2 TierSchG das Halten oder Betreuen von Tieren unter-
sagt.

Die Kontrolle der Einhaltung der behördlichen Zwangsmaßnahmen verursacht
Kosten und bindet Arbeitskraft. Durch die Änderung des § 16 a Satz 2 Nr. 3
TierSchG am 25. Mai 1998 kann die Tierschutzbehörde dem mit einem Tierhal-
tungsverbot belegten Bürger das Halten von Tieren oder bestimmten Tieren
wieder erlauben, wenn ein entsprechender Sachkundenachweis abgelegt wur-
de. Inwieweit diese Regelung zu einer Entlastung der Tierschutzbehörde führen
kann, bleibt abzuwarten.
 
Ohh vielen Dank, ich werde mir den Anhang mal in Ruhe durchlesen müssen. So wie es scheint, würde eine Anzeige helfen. Wenn es sein muss, dann ziehe ich das durch. Wenn ich den Tierhalter anzeige, muss ich das bei der Polizei aufgeben, oder wo? Ich werde mal sehen, ob ich mit diesem Herren von der Tierschutzbehörde nicht mal persönlich spreche und diese Informationen mitnehme. Vielleicht finde ich jemanden, der mitkommt, damit ich einen Zeuge habe. Vielen vielen Dank nochmal, dass du dir soviel Mühe gegeben hast.
Gruss, Natascha
 
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