Bußgeld für Urlaubspflege!!!??

Diskutiere Bußgeld für Urlaubspflege!!!?? im Forum Amazonen im Bereich Papageien - Hallo Freunde, ich war vor einiger Zeit in Urlaub und habe meine Amazonen samt Voliere einem Bekannten für einige Tage überlassen. Er kennt...
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Frank m. Anhang

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Hallo Freunde,

ich war vor einiger Zeit in Urlaub und habe meine Amazonen samt Voliere einem Bekannten für einige Tage überlassen.
Er kennt sich recht gut aus und ich weiß, bei ihm haben es meine 2 sehr gut! Anscheinend hat das irgendwie der Wirtschaftskontrolldienst mitbekommen und jetzt hat mein Bekannter einen Bußgeldbescheid über € 70,- wegen vorrübergehender Haltung von Amazonen ohne Anmeldung erhalten!!!
Das ist doch eine Frechheit, oder? (wegen 1 Woche)
Ich habe keine Ahnung, wie der Kontrolldienst darauf gekommen ist! Auch nach schriftlicher Stellungnahme und Erklärung muß er jetzt bezahlen oder ihm droht ein Strafverfahren!

Unglaublich!!! Oder was denkt Ihr darüber? 8(

Ich habe jetzt einen Brief an das Regierungspräsidium geschrieben, bei dem ja alle geschützten Tiere gemeldet sein müssen und habe die dort nochmals darauf aufmerksam gemacht. Oder wo muß man die Geier anmelden?
Ich hab eine Bestandsmeldung damals ans zuständige Regierungspräs. geschrieben!

Viele Grüße

Frank
 
hallo!

das ist allerdings happig!

es ist zwar ein wenig vom thema weg, aber ich schreibe es mal trotzdem:

als der amtsta wegen meiner zuchtgenehmigung bei mir war, hatte ich ein paar sittiche, die bei mir sozusagen "zwischengeparkt" wurden bis sie zu ihrem neuen besitzer kommen sollten. der amtsta sagte mir, daß ich auch vorübergehend bei mir lebende tiere in mein nachweisbuch einzutragen hätte. dabei handelte es sich allerdings nicht um meldepflichtige tiere. aber ich denke das ist der gleiche grundsatz wie in deinem fall.

ich vermute mal, irgendjemand hat mitgekriegt, daß diese tiere bei ihm waren, und dieser jemand kennt sich gut in den rechtlichen belangen der papageienhaltung aus. ich denke mal, der sah darin eine gute möglichkeit deinem bekannten was ans zeug zu flicken. ob allerdings ein einspruch erfolgreich sein wird, kann ich nicht sagen.
 
Behördenwillkür?

Hallo Frank,

allerdings - das find ich auch ne absolute Frechheit. Vor allem weiss man ja dass viele meldepflichtige Tiere gar nicht angemeldet sind.

Ich würde da aber doch mal etwas näher die gesetzlichen Grundlagen checken, ob dieses Bussgeld für (kurze) Urlaubsbetreuung wirklich gesetzeskonform ist. :?

Hab sowie was ans Reg.präs. Freiburg gemailt und nebenbei noch "dumm" gefragt, ob man Urlaubsvögel anmelden muss. ;).
Man sehen ob und was für Antwort kommt.
 
Hallo an alle :0-

Oh Mann oh Mann, da fällt mir nix mehr dazu ein, das ist aber ganz schön heftig.

Da möchte man jemand einen Gefallen tun, und dann passiert so eine Gemeinheit.

Leider kenne ich mich damit nicht so gut aus.

Seit Mai arbeite ich in einer kleinen Versicherungs-Agentur, und habe da schon mitbekommen, dass wenn jemand einer anderen Person einen Gefallen tut, und da was passiert, dass der freiwillige Helfer (bzw. seine Versicherung) nicht für den Schaden aufkommen muss.

Beispiel: Wenn ich einer Freundin bei einem Umzug helfe, und mir fällt ein teurer Spiegel runter, so wird meine Haftpflichtversicherung nicht dafür aufkommen.

Naja, das ist aber wohl ein ganz anders gelagerter Fall, als bei der Haltung von Papageien.

Ein schlechter Vergleich wahrscheinlich

Und dennoch, auch ich find's frech und unverschämt 0l
 
hallo!

ich denke mal, das eigentliche problem ist nicht die behörde, die arbeiten schnurgerade nach ihren vorschriften.

für mich ist die frage welcher fiesling dich angeschwärzt hat! denn meiner meinung nach kann nur das passiert sein sonst hätte da kein hahn nach gekräht. dann hätte auch die behörde nix gemacht, aber wenn die ne anzeige kriegen, dann müssen sie handeln, ob sie wollen oder nicht.
 
Hallo Frank,
schön von Dir zu hören, aber der Anlaß............Da stellen sich einem ja die Nackenhaare vor Wut hoch. Seid Ihr sicher, dass das nicht nur eine üble Abzocke ist? Was ist ein Wirtschaftskontrolldienst, nie davon gehört? Dein Bekannter hat die Tiere nicht gehalten, sondern verwahrt und wird das auch nicht kommerziell betreiben, oder? Auf welchem Paragraphen in welchem Gesetzbuch basiert dieser Bußgeldbescheid? Da uns das alle betreffen kann, die wir mal Urlaub machen wollen, ist das ein heißes Thema. Ich würde auch wie Du vorgehen und die Zusammenhänge von der obersten Behörde klären lassen und dem Aussteller des Bescheides dieses mitteilen. Durchhalten und Flagge zeigen heißt die Devise. Halt uns auf dem Laufenden. Unsere Vögel sind übrigens beim Kreisveterinäramt gemeldet, manche bei der Unteren Landschaftsbehörde (jeweiliger Kreis bzw. Stadt). Ach übrigens: Kannst Du den Bescheid uns zugänglich machen, damit wir auch recherchieren können?
 
W K D

Original geschrieben von Tarzan
Was ist ein Wirtschaftskontrolldienst, nie davon gehört?
Stimmt - WKD - hab ich bei Frank doch glatt überlesen - entschuldigung. :~

WKD - Wirtschaftskontrolldienst - gehört zur Polizei und befasst sich hautpsächlich mit

- Lebensmittelüberwachung
- Umweltschutz
- Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften
- kontrolliert Lebensmittelgeschäfte, Metzgereien, Bäckereien, Gastrononomie, etc.

Aber der WKD befasst sich auch mit Artenschutz und Tierschutz. Auf dieser Seite könnt ihr einiges nachlesen:
http://www.polizei-bw.de/wir/spezialisten/wkd/

Frank - hat der Bekannte evlt. ein Geschäft/Gewerbe und die Papageien waren in den Räumen, welche gem. Unterlagen zum Geschäft gehören?

Wenn ja - dann ist das eine ganz andere Geschichte, welche mit der Anzeige-/ bzw. Meldepflicht von Papageien im Prinzip nichts zu tun hat - sondern mit dem Lebensmittelgesetz und/oder Umweltschutz, Gewerberecht, eben dem WKD unterliegt.

Irgendwie müssen die Ursachen/Gründe anders gelagert sein. :?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo und vielen Dank für Eure Antworten.

Also mein Bekannter hat kein Geschäft, er ist ein ganz normaler Angestellter. Er hat selbst 2 Nyphemsittiche, deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass ihn irgendjemand "verpetzt" hat. Er denkt auch nicht, dass es einer seiner Nachbarn war, den die verstehen sich eig. gut! Jetzt bleibt die Frage offen, woher die das gewußt haben!! Ich weiß es nicht.
Das ganze lief so ab:

Zuerst hat er einen Brief vom Wirtschaftskontrolldienst bekommen mit Fragen, ob er Amazonen zu einem bestimmten Zeitraum gehalten hat oder noch hält mit Hinweis, dass diese Tiere meldepflichtig sind und er sich somit strafbar gemacht hat.
Er bzw. ich gaben dann an, dass es sich "nur" um eine Urlaubspflege meiner angemeldeten Amazonen handelte und das Tier mir gehört(mit Anschrift)!
Soweit, so gut!

Dann kam am Freitag ein Brief vom Landratsamt mit einem Bußgeldbescheid über 70 €, da er sich nach §2 BAschT Abs.6
strafbar gemacht hat. Die schrieben:
Sie haben, wenn auch nur vorrübergehend, eine artgeschützte und meldepflichtige Tierart bei sich gehalten und sind so verpflichtet, das Tier beim zuständigen Regierungspräsidium anzuzeigen. Somit haben Sie nach §2BASCH...... usw..
Dann schrieben sie komischerweise aber noch, dass ich auch nicht als Halter der Vögel gemeldet bin, obwohl ich die Geier angemeldet habe. Deshalb hab ich das jetzt nochmals getan mit der Bitte, meine Anmeldung zu bestätigen!

Ich habe übrigens den Betrag innerhalb von 7 Tagen zu überweisen, sonst kommen noch mehr Kosten dazu und mir wird ein Strafverfahren angehängt. Sowas hab ich noch nicht erlebt, das ist wirklich eine bodenlose Frechheit!!!
Ich habe jetzt den Betrag einfach überwiesen, damit ich weitere Probleme vermeide, aber das gibts doch wirklich nicht, oder!?

Also seit gewarnt und meldet Eure Vögel lieber vorher an, bevor es zu spät ist!! Und gebt Sie nie in Pflege, das ist ein schlimmer als mit 50km/h zu viel durch die Stadt am Blitzer vorbei! Ein schweres Verbrechen!

Die müssen dort wirklich sehr viel Zeit haben, oder?
Anstatt die sich mal um wichtige Dinge kümmern und Leute bestrafen, die auch was getan haben!

Naja, aber ich denke, im Endeffekt kann ich überhaupt nichts machen und ich bin froh, dass meine 2 gesund und munter sind.

Viele Grüße

Frank
 
Hallo an alle hier,

habe jetzt eben mit unserem zuständigen Veterinäramt gesprochen. War nun mit 3 Leuten verbunden, aber keiner konnte mir eine richtige Auskunft geben. :( :( Mh.... Sowas kennen wir ja schon. Ich soll mich heute nachmittag nochmal mit einer 4. Person in Verbindung setzen. Der würde sich damit dann auskennen. Bin ja mal gespannt. Wenn es die Zeit zuläßt werde ich versuchen mal persönlich dort vorzusprechen. Ich habe den einen mal gefragt, wegen einem solchen Bußgeldbescheid. Er wirkte sehr erstaunt und meinte, daß die vielleicht davon ausgehen, daß demjenigen (also eurer Urlaubsvertretung) die Tiere gehören. Ich sagte ihm auch, das ihr das bekannt gegeben habt, sie sich aber trotzdem nicht davon abhalten lassen. Der mit dem ich gesprochen habe, konnte das garnicht verstehen. Will sich aber auch nicht festlegen sondern verweist mich eben auf "Person Nummer 4". Mal sehen, was der mir heute sagt.
 
Hallo Frank,

hier mal ein kleiner Auszug, der meines Erachtens aussagt das Du das Bußgeld nicht bezahlen solltest!!!


Wer wild lebende Tiere oder wild wachsende Pflanzen besitzt, hat rechtliche Pflichten zu beachten. Nach § 42 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten (Übersichtsliste siehe Wisia-Datenbank beim Bundesamt für Naturschutz) - auch deren Teile und Erzeugnisse - in Besitz zu nehmen, in Besitz zu haben, zu be- oder zu verarbeiten sowie zu vermarkten. Ausgenommen von diesen Verboten sind Arten, die rechtmäßig:
in der EU gezüchtet wurden oder
durch künstliche Vermehrung gewonnen wurden oder
mit behördlicher Zulassung der Natur entnommen wurden oder
aus Drittländern in die EU gelangt sind oder
erworben wurden, ehe sie unter Schutz gestellt wurden.

Dass eine dieser Ausnahmen vorliegt, muss durch Genehmigungen, Bescheinigungen oder sonstige Dokumente nachgewiesen werden. Jeder, der lebende besonders geschützte Wirbeltiere (Säugetiere, Vögel, Kriechtiere, Lurche, Fische) hält, muss diese nach § 6 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung bei seiner zuständigen Behörde anmelden. Die Meldung muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Kennzeichen, Herkunft, Standort und Verwendungszweck des Tieres. Wird ein Tier weitergegeben, muss der alte Halter das Tier bei seiner Behörde abmelden und der neue Halter bei seiner Behörde anmelden. Zuständig für die Meldung sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den jeweiligen Bezirksämtern.

Seit dem 01.01.2001 müssen alle gehaltenen Tiere der in Anlage 6 Spalte 1 Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten unverzüglich nach einem vorgeschriebenen Verfahren gekennzeichnet sein. Dies betrifft z.B. alle europäischen Greifvögel, Eulen und Singvögel sowie eine Reihe von Papageien, Säugetiere, Schildkröten und Riesenschlangen. Zur Ausgabe von Kennzeichen sind der Bundesverband für fachgerechten Artenschutz (BNA) und der Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte e.V. vom Bundesumweltministerium anerkannt worden. Für die Haltung der besonders geschützten Tiere sind die entsprechenden Haltegutachten zu beachten und für eine Haltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsräumen muss eine Tiergehege-Genehmigung nach dem Berliner Naturschutzgesetz (§ 32 NatSchGBln) vorliegen (z.B. Volieren im Garten mit Papageien oder europäischen Singvögeln). Auch Anlagen zur Haltung von Greifvögeln und Eulen gelten als Tiergehege. Zuständig für die Genehmigungserteilung sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den jeweiligen Bezirksämtern.

Kauf und Verkauf von Exemplaren der in Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 genannten Arten ist nur bei Vorliegen der dazugehörigen Vermarktungsgenehmigungen erlaubt (Art. 8 (3) EG-Verordnung Nr. 338/97). Die Vermarktung von Exemplaren der in Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 genannten Arten ist erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft nachgewiesen werden kann (Art. 8 (5) EG-Verordnung Nr.338/97). Seit Wegfall der CITES-Begleitdokumentenpflicht kann die rechtmäßige Herkunft mit jedem geeigneten Beweismittel nachgewiesen werden. Die Vermarktung von Exemplaren aller anderen besonders bzw. streng geschützten Arten ist ebenfalls nur dann erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft belegt werden kann (§ 43 (2) BnatSchG). Auch hier kann dieser Nachweis mit jedem geeigneten Beweismittel erbracht werden. Abweichend hiervon bleibt aber die Vermarktung von streng geschützten naturentnommen Arten- oder von naturentnommen europäischen Vogelarten verboten.

Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen die Nachweispflichten und den Handel ohne entsprechende Dokumente droht ein Bußgeld bzw. eine strafrechtliche Ahndung und eine Beschlagnahme der Exemplare.

Für die Exemplare, die durch die EG-VO 338/97 besonders geschützt sind, hat die EU einheitliche Vordrucke für die Beantragung sowie für die Dokumente der Ein-, Ausfuhr- und Wiederausfuhrgenehmigungen sowie für die EG-Bescheinigungen (pdf, 305 KB) vorgeschrieben. Die Ein-, Ausfuhr oder Wiederausfuhrgenehmigungen sind beim Bundesamt für Naturschutz (www.bfn.de) in Bonn zu beantragen. Für die Beantragung einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigung fordert das Bundesamt die Vorlage einer so genannten EG-Vorlagebescheinigung, die von der örtlich zuständigen Behörde ausgestellt wird, in deren Land sich das Exemplar befindet (siehe Formulare). Wer gewerbsmäßig Exemplare der besonders geschützten Arten erwirbt oder in den Verkehr bringt, hat ein tagesaktuelles Ein- und Auslieferungsbuch (pdf, 31 KB) zu führen (§ 5 BArtSchV).


Laß Dich nicht ins Boxhorn jagen u. geh mir der Sache schleunigst zum RA. Bei einer vorübergehenden in Obhutname besteht nur für einen Züchter eine Meldepflicht u. Eintragungspflicht ins Zuchtbuch, da Dein Bekannter ja anscheinend kein Züchter zu sein scheint, sollte eine Gegenwehr Deinerseits auf fruchtbaren Nährboden stoßen.

viel Erfolg!!!

Gruß:0-

Bernd
 
Hallo Frank.

Soviel ich weiß ist es so,daß man mit der Bezahlung des Bußgeldes,die Schuld anerkannt hat.
Ich habe übrigens den Betrag innerhalb von 7 Tagen zu überweisen, sonst kommen noch mehr Kosten dazu und mir wird ein Strafverfahren angehängt. Sowas hab ich noch nicht erlebt, das ist wirklich eine bodenlose Frechheit!!!
Du hättest doch bestimmt auch Einspruch einlegen können.
Ich habe meine Vögel per Fax angemeldet und habe die Sendebstätigung angeheftet.
So habe ich immer den Beweis zu Hause das ich meine Vögel rechtmässig angemeldet habe.
Würde ich diese Papiere(Kopien)wo alles drin steht,Melderbehörde,Tag der Anmeldung,Züchter,Papageienart,Schlupftag,
Ring Nr, usw mit den Papas zur Urlaubsvertretung geben,dürfte doch sowas nicht Vorkommen,oder?
Ordnungsgemäss gemeldete Vögel,darf man doch wohl noch zur Privaten Urlaubsbetreuung geben.
Ich kann mir nicht Vorstellen,das ich mich oder der Betreuer dann Strafbar mache.
Nur müssen halt die Papiere in Ordnung sein und dort vorliegen
LG.
Joe.:0-
 
Hallo Frank,

also ich war heute auf den für unseren Bereich zuständigen Umwelt- und Veterinäramt. Der nette Mann mit dem ich dort zu tun hatte, erschien mir auch sehr kompetent. Laut seiner Aussage muß ein anmeldepflichtiges Tier nicht angemeldet werden, wenn es sich um einen Zeitraum von unter 4 Wochen handelt. Also das heißt, wenn Dein Bekannter Deine Tiere nur eine Woche unter Aufsicht hatte ist das nicht anmeldepflichtig. Nur wenn es einen Zeitraum von 4 Wochen überschreitet, was ja wohl bei Dir nicht vorlag. Entscheidend ist, daß DU Deine Tiere vorschriftsmäßig angemeldet hast, entweder persönlich oder schriftlich. Wenn dem so ist, würde man dem nachkommen können, mit einem Anruf bei der zuständigen Behörde. Dort ist dann gemeldet, das Herr/Frau X am Tag Y seine Tiere angemeldet hat. Und das ist wichtig.
Der Mann mit dem ich heute gesprochen habe, kann nicht verstehen, warum die Behörde bei euch so reagiert hat. Das wäre extrem.
Eine Anmeldebestätigung in dem Sinne gibt es wohl nicht, wurde mir gesagt. Man würde dem Nachkommen, indem man die zuständige Behörde (für uns hier ist die wohl in Steckby - genaue Schreibweise momentan noch nicht bekannt) anrufen würde, und dort sagen die demjenigen dann, daß die Tiere von Herrn/Frau X angemeldet sind oder nicht. Vielleicht -Du hast zwar nun schon das Bußgeld bezahlt- machst Du Dich da mal noch richtig kundig bei euch und kannst vielleicht noch was erreichen.
Eigentlich müßte das ganze ja bundeseinheitlich geregelt sein, aber andere Länder - andere Sitten. Versuche es doch mal.
 
Hallo Frank u.a.,
ich habe noch mal die BArtSchV durchgelesen. Ich finde keine Passage, die diesen Bescheid gerechtfertigt hätte. Bianca hat die gültige Praxis super recherchiert. Da Du bezahlt hast, ist der Bescheid rechtskräftig. Es bliebe aber noch die Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. eine Ministerialorder gegen den Übereifrigen. Du willst ja sicher noch mal in Urlaub fahren und Deine Pieper wieder dieser zuverlässigen Person anvertrauen.
 
Thema: Bußgeld für Urlaubspflege!!!??

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