Cardulieden

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Butz

Guest
Hallo!
Mal eine Frage?
Ich besucht die Vogelbörse in Zwolle, bei der es unzählig viele Arten gab.
Nun kaufte ich für meine Außenvoliere ein Pärchen Erlenzeisige, welches auch geschlossen Beringt ist.
Nun sagte mir ein Züchterkollege, das ich die Zeisige anmelden muss und ich Papiere für die Vögel brauche, leider habe ich keine Papiere :nene:
Reichen die geschlossen Ringe denn nicht als Zachzuchts-Nachweis?
Wenn ich keinen Herkumftsnachweis für die Vögel habe, was mache ich dann mit den Nachzuchten?
 
Anmeldepflichtig....!

Hallo,
langsam sträuben sich mir die Haare hoch, wenn ich die Unbekümmertheit einiger Vogelhalter beim Kauf von Vögeln lese. Soviel hat doch wohl jeder schon in der Presse, Fernsehen und von Freuden gehört - "Wildvögel" brauchen eine behördlich vorgeschriebe "Zulassung". Nun zu der Frage: Zur zwingend vorgeschriebenen Meldung (egal wo) gehören ordendliche Papiere, dazu die passenden gesetzlich vorgeschriebenen Ringe. Im nachhinein sehr schwierig zu beurteilen wie es ausgeht. Hier hilft nur eine Anfrage beim zuständigen Amt.
mfG
 
Hallo,

vollkommen falsch.

Anmeldung ist erforderlich. Für die grundsätzliche Haltung von europäischen Arten ist keine Genehmigung erforderlich.

Die Vogelringe anderer EU Staaten sind anzuerkennen und werden es auch.

Also nicht immer von sog. Experten verunsichern lassen.

Melde deine Vögel an.
 
Dumme Frage vielleicht, aber eine Bescheinigung vom Verkäufer (weiß nicht wie die genau heißt), braucht man die noch?
 
Hallo Moni!

Wenn die Vögel mit geschlossenen Ring beringt sind, brauchen sie keine Genehmigung. Wenn die Vögel mit offenen Sollbruchring beringt sind, brauchen sie eine Genehmigung.
 
Hallo!
Ich Bedanke mich für die Antworten, werde die Vögel auf jeden Fall beim zuständigen Amt Anmelden, mal sehen was passiert.
Ich werde euch von dem Ergebnis dann in Kenntnis setzen.
Bis dann...
 
hallo ihr lieben

@ Butz
wie kann ich mir einheimische wildvögel (auch wenn nachzuchten) kaufen
ohne mir die erforderlichen papiere vom verkäufer geben zu lassen?
sage nicht habe ich nicht gewußt! dürfte mitlerweile unter haltern und
und vor allem unter züchtern hinreichend bekannt sein!! und du bist züchter
so wie mann deinen beitreg liest herr kollege!!!

Erforderlich ist in diesem fall:
eine sogenannte ERKUNFTSBESTÄTIGUNG (Züchterbescheinigung)
zum nachweis der besitzberechtigung gem. § 22 BNatSchG und
gem. § 6 Abs. 2 BArtSchG !!!!

diese bescheinigung wird EINMALIG vom züchter des vogels ausgestellt
und verbleibt auf lebenszeit bei den entsprechenden vogel.

der vogel ist auf jeden fall anzumelden.

bei einer möglichen kontrolle,ob nun bei dir zu hause oder aber auf verlangen im amt wird du möglicherweise ärger bekommen wegen der fehlenden papiere.
(von der verwarnung bis zum bußgeld oder anzeige bis zur beschlagnahme
alles ist möglich je nach bundesland und handhabung der jeweiligen behörde.
 
Hallo!
Herr Kollege dasselbe habe ich mir von anderen Kollegen auch schon Sagen lassen.
Wiederum sagten wieder (Langjährige Mitglieder im AZ), dass ich keinen Herkunftsnachweis besitzen müsse, solange die Vögel geschlossen Beringt sind.
Aus diesem Grunde, habe ich mich auch verunsichern lassen, und das Pärchen Erlenzeisige gekauft.
Ist ja auch richtig, das es diese Bestimmungen gibt, sicherlich gäbe es sonst keine Singvögel mehr.
Auf der anderen Seite, habe ich heute einen Cardulidenzüchter auf der Vogelbörse gesehen,
der seine Erlenzeisige auch ohne Herkunftsnachweis und Papiere Verkauft hat, und dabei Beteuerte das diese nicht nötig wären, sondern die geschlossene Beringung gleichzeitig als Herkunftsnachweis zu werten sei, da der Züchter anhand der Züchternummer ja ausfindig zu machen sei. So etwas verunsichert natürlich…

Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Weis inzwischen, dass du Recht hast, habe mich nämlich beim BNA erkundigt, Bei dem das Gesetz ganz klar die Haltung, den Erwerb und die Beringung festgelegt hat.
Bedanke mich noch mal für die doch recht Sachliche Antwort.
Bis dann…
 
Anmelden.......?

Hallo Butz,
mich würde einmal als sogenannter "Experte" einmal interessieren was aus deiner Anmeldung geworden ist.
mfg Werner Kiene
 
Hallo!
Ich habe meine Erlenzeisige noch nicht angemeldet, sondern mich erst bei dem zuständigen Sachbearbeiter erkundigt.
Der Sagte mir: Dass ich, wenn die Erlenzeisige geschlossen Beringt sind trotzdem einen Herkunftsnachweis brauche, den ich ja über die Züchternummer wenn sie denn auf dem Ring steht nachfordern kann.
Sollte ich allerdings keinen Herkunftsnachweis bekommen, darf ich die Vögel zwar behalten, da sie ja geschlossen Beringt sind, was ja als Nachzucht anzusehen ist, aber ohne den besagten Herkunftsnachweis bekommen die Jungen keine Ringe. Tja, dumm gelaufen!
Und Cardulieden, ohne Ringe sind nicht legal und werden Beschlagnahmt, oder man muss sie fliegen lassen.
Also haben die Vögel keinen Züchterischen Wert.
Verkaufen könnte man sie ohne Herkunftsnachweis auch nicht! (möchte ich auch nicht).
Und junge in Gefangenschaft aufgewachsene Vögel fliegenlassen, das bedeutet dann den sicheren tot der Tiere.
Nun, besitze ich ein wundeschönes Päärchen Erlenzeisige, mit dem ich zwar Züchten kann, aber die Nachzuchten nicht verkaufen darf. 0l
Nun werde ich den Holländeischen Züchter anschreiben, dass ich einen Herkunftsnachweis zugeschickt bekomme. Mal sehen ob es klappt.
 
Herkunftsnachweis

Hi hi,

na da bin ich ja gespannt. Halte uns bitte a.d. Laufenden!

Gruß
Oscar
 
Das habe ich auch durch. Mönsch, war ich blauäugig! Ich habe aus Mitleid auf einer Börse eine Mönchsgrasmücke mit gebrochenem Flügel gekauft. Wußte wirklich nicht, dass ich einen Herkunftsnachweis brauche. Dann wollte ich das Tier anmelden. Und dann ging es los.

Aber nach einigen Hick- Hack bin ich inzwischen in Besitz einer Halteerlaubnis, die allerdings auch eine Zuchterlaubnis beinhaltet (wird aber schwierig mit nur einem Vogel).

Die Grasmücke darf nur auf meinem Grundstück gehalten werden. Ein Recht zur Überprüfung hat sich die Behörde vorbehalten.

Das Ableben muß ich unverzüglich mitteilen.

Ich darf die Grasmücke nicht unentgeltlich abgeben.

Gut, dass ich nicht vorhabe zu züchten, denn das scheint an der ganzen Geschichte ja noch ein wirklicher Knackpunkt zu sein.
 
Hallo!
Das ist bei uns dann wohl etwas lockerer, denn ich besitze eine Handzahme Dohle, die einen gebrochenen Flügel hat,
Diese darf ich ohne Herkunftsnachweis und Ringe Pflegen (nach angaben des Amtsveterinär Artztes).
Nun fristet Sie ihr dasein in einer Aussenvoliere. Wenn ich sie nicht behalte, würde er Sie Einschläfern.
 
Hallo,
ich habe einen Stieglitz gekauft. Der Züchter bestätigte auch,das ich keine Herkunftsbestätigung brauche.Habe auch keine bekommen.Voraussetzung ist,das die Vögel ordentlich angemeldet sind. Man darf die Nachzuchten auch verkaufen,das heisst man kann ohne Bedenken züchten.Habe die Vögel von einen Präsidiumsmitglied gekauft. Diese Person müsste es doch genau wissen.

MfG Dirk
 
@Elch und Dirk:
Ich denke, es kommt vielleicht auch auf die Art und die Kreisbehörde an.
Zum einen (obwohl Mönchsgrasmücke und Stieglitz eigentlich in der gleichen Artenschutzstufe stehen dürften (also nicht auf der Roten Liste) - sind ja "Allerweltsarten" -, liegt es hierbei verutlich dann an der jeweiligen Behörde.

Was die handzahme Dohle angeht...solange Du nicht vorhast, damit eine Zucht aufzumachen...

Jörg
 
Hallo Dirk!
Wie hast du die Vögel ohne Herkunftsnachweis denn überhaupt angemeldet?
Im Übrigen, hat auch mir ein Langjähriges Vereins- Mitglied ja sogar ein Ortsgruppenleiter dazu geraten die Erlenzeisige in Holland auch ohne Herkunftsnachweis zu kaufen. :+klugsche
Ich jedenfalls, werde mich jetzt nur noch auf die Aussagen unseres Amtsveterinärarztes, und der Naturschutzbehörde Stützen.
Das verleiht der ganzen Sache einen rechtlichen Hintergrund, und ich werde weniger Böse Überraschungen erleben. Schließlich sind die Gesetze ( §) genau festgelegt z.B. §22 BNatSchG und BArtSchV § 6 Abs.2.
Ich werde mich wohl mit den Gesetzen auseinandersetzen müssen.
Mit der Dohle, werde ich mit Sicherheit keine Zucht aufmachen, da es mit einer Dohle, erst einmal nicht möglich ist. :)
 
@Jörg
Ich denke, es kommt vielleicht auch auf die Art und die Kreisbehörde an.

Das zum einen. Und zum zweiten scheinbar auch, wie man mit dem bearbeitenden Beamten klar kommt.

Erst mal machte die Dame ein ziemliches Theater und erzählte mächtig etwas von Beschlagnahmen. Daraufhin habe ich ihr klar gemacht, dass ich da gar nichts gegen hätte, denn mir würde es einzig und allein darum, dass dieser Vogel leben dürfe und es wäre ein sehr netter Vogel, der auch schön singt und der in ihrem Büro in einem ausreichend großen Käfig ihr sicherlich sehr viel Freude bereiten würde. Und da wollte sie nicht mehr weiter mit mir reden und sagte, sie würde dann die Haltegenehmigung schicken. Und das hat sie dann auch umgehend getan.
 
Thema: Cardulieden

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