Cites bei Orangehaubenkakadu

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Y

YVONNE777

Guest
Hallo!
Hätte mal eine Frage betreffend Orangehaubenkakadu. Ich würde mich für eine Dame interessieren. Das Tier sitz mommentan beim Züchter (der sie gezüchtet hat) da die Besitzer es nicht in die neue Wohnung mitnehmen konnten. Ich habe jetzt nach der Cites gefragt. Der Züchter meinte allerdings das ich diese nicht brauche da das Tier geschlossen beringt ist und eine Herkunftsbescheinigung hat (Keine Cites). Genügt das wirklich?

Danke erstmals

LG Yvonne
 
Wie ist der lateinische Name des Orangehaubenkakadus?
Cacatua sulphurea citrinocristata??? Habe ich zumindest recherchiert wobei in der Datenbank dieser Name als kleiner Gelbhaubenkakadu gelistet wird...müssen wohl nah verwant sein oder so...
Jeden Falls steht in der Datenbank zu diesem Namen anhang A das heisst also dass eine EU-Bescheinigung (Früher CITES) vorhanden sein muss!
 
der ornagehabenkakadu wird als unterart vom kleinen Gelbhauben gelistet und ist ein Anhang A vogel also braucht er auch eine cites
 
In einem anderen Thread erwähnte ich es schon mal, bitte beachte auch, dass Du den Vogel bei Deiner Unteren Naturschutzbehörde anmelden musst.


Im genauen Wortlaut liest sich das übrigens so:
1. Der Verkäufer muss eine Ausnahmegenehmigung vom Haltungs- und Vermarktungsverbot besitzen.
> 2. Es muss ein Herkunftsnachweis vorliegen, aus dem hervorgeht, wo die Tiere abstammen.
> 3. Wenn es sich um Tiere handelt, die aus der F 1 Generation eines
> Elternpaares stammen. (WF)
> muss auf den Papieren ( Cites ) vermerkt sein, dass das Elternpaar vor 2001 legal importiert worden ist.
> 4. Tiere, die im Anhang A stehen, müssen seit 2006 innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Behörde schriftlich gemeldet werden, die
erforderlichen Papiere sind zumindest als Kopie beizufügen.
> 5. Die Behörde kann einen Sachkundenachweis vom neuen Halter verlangen, welcher besonders geschützte Tiere halten will. (kann, nicht muss!!!)

Für mich heisst das im Klartext: Der "reine Besitz" ist davon ausgeklammert, lediglich der Züchter bzw "Verkäufer" muss diese Papiere haben und dem Käufer kopiert weitergeben.
 
Crissie,
das stimmt so nicht. Auf jeden Fall muß der neue Halter die Cites im Original erhalten.
 
Die "Cites" (sie heissen aber neuerdings nicht mehr so, werden aber in der Fachsprache immer so bezeichnet) natürlich im Original.
 
Guten Morgen!
Danke für Eure Antworten, also brauche ich die Cites unbedingt, dachte ich mir auch schon. Aber wenn Er ein Züchter ist sollte Er das eigentlich wissen, oder? Und wenn alles i.O. ist dürfte es auch kein Problem sein die Cites anzufordern und zu bekommen, oder?

Danke LG Yvonne
 
Nein, sollte kein Problem sein. Es gibt aber wirklich noch Züchter (besonders kleine) die manchmal nicht ganz "uptodate" sind. ZUständig für den Bereich sollte die Untere Naturschutzbehörde sein und bitte denke auch daran, dass Du Deinen Vogel ebenfalls bei Deiner Unteren Naturschutzbehörde anmeldest, genau dafür brauchst Du auch die Papiere.
Mensch, dann darf ich Dich ja bald bei den Kakadusen begrüssen :freude: :freude:
 
Kleine Anmerkung...Yvonne kommt aus Österreich...weiß ja nicht, wie es da aussieht.

LG, Olli
 
Alles was EU heisst, wird nach gleichem Prinzip
gehandelt. Nur wie die Behörde
heisst, wo sie den OHK anmelden muss, müsste sie erfragen.
 
Bezüglich Österreich haben noch folgende Recherchen ergeben:

Österreich Bestimmungen Über Vögel



In ganz Österreich braucht man für WA-II Listen Vögel keine Genehmigung zum Züchten noch müssen die Tiere beringt sein oder beringt werden!
Das Anmelden von Papageien aus der Wa-II Liste ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
So müssen z.B. Papageien der WA-II Liste im Land Salzburg nicht gemeldet werden, in Öberösterreich schon.
Man braucht dafür auch keinen Herkunftsnachweis.
Vogelarten der WA - II Liste dürfen gehandelt werden.
Dagegen sind alle WA -I Listen Vögel überall meldepflichtig und man braucht auch eine Zuchtgenehmigung und Herkunftsnachweis für solche Tiere.
Vogelarten der WA-I Liste dürfen nur mit gültiger Cites-Bescheinigung gehalten werden.
Bei ungültiger Cites-Bescheinigungen dürfen diese Tiere weder verkauft,vertauscht oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden und sind bei der zuständigen Landesregierung zu melden!

Folgende Maße für Volieren sollten bei Dauerhaltung (einzeln oder paarweise ) nicht unterschritten werden.
Bei kombinierter Innen- und Außenhaltung:

Gesamtlänge LxBxH Grundfläche
des Vogels m des Schutzraumes

bis 15 cm 0,8x0,4x0,4 0,13 quadratmeter
bis 20 cm 1,2x0,5x0,5 0,3
bis 25 cm 1,0x0,8x1,0 0,5
bis 40 cm 2,0x1,0x1,5 1.0
bis 60 cm 3,0x1,0x2,0 1,0
über 60 cm 5,0x2,0x3,0 2,0



Diese Maße werden in den Bundesländern, in den man Wa-II Listen Vögel anmelden muß, begutachtet!
Die Psittakose ist von dem behandelten TA anzeigepflichtig.
Rechtsvorschriften

VF Archiv

und hier
 
ja in österreich ist vieles anders als in deutschland ... manchmal "beneide" ich sogar unserer alpinen nachbarn darum :)


o0 nicht soviel stress mit den behörden, achja wäre das schön 0o
 
Thema: Cites bei Orangehaubenkakadu

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