CITES-papiere

Diskutiere CITES-papiere im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, wie ist das eigentlich mit den CITES, wenn mir ein falkner solche greifvogelfedern schenken würde. aber für diese federn brauche ich...
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webgirl87

Guest
Hallo,

wie ist das eigentlich mit den CITES, wenn mir ein falkner solche greifvogelfedern schenken würde.
aber für diese federn brauche ich doch diese papiere.
wie läuft das dann da ab? und woher bekomm ich diese CITES?

gruß, jasmin
 
Hallo,
Hatte dir das ja schonmal erklärt, es ist ganz einfach.
Manche Greifvögel unterliegen dem Anhang A und manche dem Anhang B.
Anhang B bedeutet du benötigst einen handgeschriebenen Herkunftsnachweis zu jeder einzelnen Feder vom Züchter in dem er auch die Ringnummern der Tiere angeben muss von denen die Federn sind.
Ist also recht leicht.
Anhang B sind zB. Rotschwsanzbussard,Wüstenbussard,Keilschwanzadler,Prachtadler,Buntfalke,Aplomadofalke oder Blaubussard.

Anhang A bedeutet dass er dir für jede einzelne Feder bei der Behörde eine Cites -Bescheinigung bzw. eine EG-Beschweinigung (Hat die Cites-Bescheinigung abgelöst) ausstellen lassen muss, das kostet etwa pro Feder 40 euro und viel auswand.
Dies kann nur der Züchter, Du nicht.
Die Eg-Bescheinigung ist gelb, eine Cites ist blau.
Der Züchter muss dir zusätzlich dann noch einen handgeschriebenen Zettel dazugeben in dem steht dass er dir die Federn geschenkt hat.
sollte er sie dir verkaufen wollen muss er zusätzlich noch eine EU-Vermarktungsgenehmigung dazu ausstellen lassen,diese erlaubt einen einmaligen Verkauf innerhalb der EU.

Bis 1997 brauchte man übrigents für die anhang B Tiere ebenso eine CITEs, aber dies wurde dann geändert,so reicht der handgeschriebene Nachweis aus.

Die meisten Greifvögel sind jedoch anhang A, zb. Steinadler,Seeadler,Turmfalke,Habicht,Sperber,Wanderfalke,Mäusebussard,
Uhu,Schneeeule,Waldohreule usw. eben alle "gängigen" Arten.
So wird es schwer werden, ich glaube nicht dass Jemand 40 euro und einige Behördengänge locker machen würde um jemanden ein paar Federn zu schenken.
Dann lässt er das lieber sein oder macht es "illegal".
 
Federn und Cites

Hallo!!!
Kleiner Tip:Kennst du das Sprichwort "Schlafende Hunde soll man nicht wecken"??:dance:
 
Sagany schrieb:
Hallo,
Hatte dir das ja schonmal erklärt, es ist ganz einfach.
Manche Greifvögel unterliegen dem Anhang A und manche dem Anhang B.
Anhang B bedeutet du benötigst einen handgeschriebenen Herkunftsnachweis zu jeder einzelnen Feder vom Züchter in dem er auch die Ringnummern der Tiere angeben muss von denen die Federn sind.
Ist also recht leicht.
Anhang B sind zB. Rotschwsanzbussard,Wüstenbussard,Keilschwanzadler,Prachtadler,Buntfalke,Aplomadofalke oder Blaubussard.

Anhang A bedeutet dass er dir für jede einzelne Feder bei der Behörde eine Cites -Bescheinigung bzw. eine EG-Beschweinigung (Hat die Cites-Bescheinigung abgelöst) ausstellen lassen muss, das kostet etwa pro Feder 40 euro und viel auswand.
Dies kann nur der Züchter, Du nicht.
Die Eg-Bescheinigung ist gelb, eine Cites ist blau.
Der Züchter muss dir zusätzlich dann noch einen handgeschriebenen Zettel dazugeben in dem steht dass er dir die Federn geschenkt hat.
sollte er sie dir verkaufen wollen muss er zusätzlich noch eine EU-Vermarktungsgenehmigung dazu ausstellen lassen,diese erlaubt einen einmaligen Verkauf innerhalb der EU.

Bis 1997 brauchte man übrigents für die anhang B Tiere ebenso eine CITEs, aber dies wurde dann geändert,so reicht der handgeschriebene Nachweis aus.

Die meisten Greifvögel sind jedoch anhang A, zb. Steinadler,Seeadler,Turmfalke,Habicht,Sperber,Wanderfalke,Mäusebussard,
Uhu,Schneeeule,Waldohreule usw. eben alle "gängigen" Arten.
So wird es schwer werden, ich glaube nicht dass Jemand 40 euro und einige Behördengänge locker machen würde um jemanden ein paar Federn zu schenken.
Dann lässt er das lieber sein oder macht es "illegal".


40 EUR für eine EU-Bescheinigung für eine Feder? Wie bitte??

Die Höhe der sogenannten Verwaltungsgebühr richtet sich nach §§ 27 Abs. 1,4 Abs. 2, 5 und 12 Abs. 4 i.V.m. Art 17 Abs. 1 und 2 des Landesgebührengesetzes (LGebG),in der Fassung vom (nunmehr) 09.08.2004 sowie der Gebührenordnung bzw. des Gebührenverzeichnisses.

Darin sind ist Gebührenhöhe,die sich nach dem Wert des jeweiligen Exonates richtet,eindeutig festgelegt!! 5 EUR bei einem Wert von nicht über 52 EUR! 10 EUR bei einem Wert nicht über 256 EUR! 15 EUR bei einem Wert von nicht über 510 EUR... Usw.

Zumindest bei uns in Baden/Württemberg...

Eine EU-Bescheinigung kann nur der Züchter beantragen? Auch falsch!!! Ich kann dir versichern dass ich zig EU-Bescheinigungen habe,auf meinen Namen laufend,ohne jemals einen Vogel gezüchtet zu haben!

Im Übrigen kann man,je nach der Auslegung des dafür zuständigen Beamten auf seiner Behörde,auch mehrere Federn zusammen fotografieren (für die dortigen Akten) und dafür eine einzige EU-Bescheinigung ausstellen lassen.

Auch ist es in der Regel 1 Behördengang (kann natürlich mit mehreren Telefonaten verbunden sein,je nach Situation). Selbiger kann zudem auf postalischem Wege erfolgen. Sprich selbstausgefüllte Anträge (dreifache Ausfertigung) und Orginalpapiere/Bescheinigungen/Rechnungen bzw. Fotos und sonstige Unterlagen einsenden!
Diese kommen abgestempelt zurück,zusammen mit einem Überweisungsträger,wie es im Amtsdeutsch heißt. Also einer Zahlkarte,zwecks Gebührenüberweisung.

---
@Jasmin

Solange du nicht die Federn veräußerst,also sie nur sogenannter Hausrat sind,wirst du wohl keine Probleme mit der Behörde bekommen. Auch wenn das Gesetz eigentlich hierfür Papiere vorsieht.

Eine Schenkungs-Bescheinigung vom abgebenden Falkner oder Züchter wäre natürlich von Vorteil. Spätestens dann wenn du dir Federn irgendwann einmal weiter gibst,evtl. veräußern möchtest. Denn dafür sieht das Gesetz eigentlich Papiere vor,bei artgeschützten Tieren...
 
Hallo,

die zu Anhang A gehörenden Vögel verlieren in freier Wildbahn doch öfter mal Federn, habe als Kind sehr viele gesammelt und meine Mutter hat mir einen tollen Indianer-Kopfschmuck davon gemacht.

Darf man die Federn dann gar nicht aufsammeln oder geht es nur um welche, die man von einem Züchter/Falkner bekommt?

Ist das nur in Deutschland gesetzlich geregelt oder in anderen Ländern auch?
 
Ich finde das alles verrückt!
1. Ich ziehe meinen Uhus mit Sicherheit keine Federn aus.
2. Warum soll ich die Federn in den Müll schmeißen, wo sie vielleicht jemand wieder rausholt? Dann müßte ich die Federn ja an offizieller Stelle abgeben damit sie nur nicht in "unerfahrene" Hände kommen. Ist doch lachhaft!
3. Ich erschieße auch keinen Uhu um ihn nackig zu machen.
4. Ich "muß" den Käfig sauber machen und im Moment mausern die beiden, alleine gestern habe ich 20 Federn gesammelt. Was soll ich denn nun damit machen? Wegschmeißen geht nicht weil ja die Bedrohung der Aneignung unbekannter Personen vielleicht auch schon eine Straftat darstellt und vielleicht sogar mit Gefängnis bestraft werden könnte.....oder wie?
Es ist zum lachen, finde ich und ich mache mit meinen Federn was ich will, eine Cites Kopie sollte da reichen. Ist doch alles nur Geldmacherei, anders kann ich das nicht sehen.
lg
kentara
 
Thema: CITES-papiere

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