Darf ein Züchter ein reserviertes Tier einfach abgeben??

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Steffi87

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Hallo liebe Vorenmitglieder, hier sind ja auch einige Züchter die mir vlt helfen können. :-)
Es geht darum das mir ein Züchter eine grünschecken Henne reserviert hat, ich habe ihm mehrmals geschrieben das ich sie auf alle Fälle nehme und sie Sonntag abhole.
Er meinte es weiß ja noch niemand das er sie abgibt, und sie ja auch noch nicht inseriert ist.
Als ich am Freitag Abend von der Arbeit kam, hab ich eine mail bekommen das die Interessenten die, die blaue Schwester haben wollten sich für meine grünschecken Henne entschieden haben, und ich ja die blaue haben kann.
Ich mein wo gibt es denn sowas?
Es ist ja ein Kaufvertrag zwischen uns entstanden, und er kann sie doch nicht einfach abgeben?
Ich habe die mails alle noch und überlege echt zum Anwalt zu gehen.
Was meint ihr?
 
hast du einen richtigen kaufvertrag? namen käufer/verkäufer, datum, preis, gegenstand um den es sich handelt und orginale unterschrift? ich denke aber es ist jedem züchter selbst überlassen sich im letzten moment noch umzuentscheiden solange noch kein geld? den besitzer gewechselt hat? und da wird dir ein anwalt glaub ich auch nicht so viel bringen...
 
Hallo,

es ist von dem Züchter nicht schön, dass er den Vogel abgegeben hat, aber vielleicht hat er auch schon öfters
die Erfahrung gemacht, dass reservierte Vögel nicht abgeholt werden.
Da kann ich auch ein Lied von singen, leider halten auch Käufer oder Interessenten auch nicht immer ein was sie versprechen.
Nun waren Käufer vor Ort, die ihm den Vogel direkt abgekauft haben.
Vermutlich wollte er auf Nummer sicher gehen, verkauft ist verkauft.
Ich selber war auch schon in so einer Situation als Züchter, ich habe den reservierten Vogel nicht verkauft und nacher sind die Leute nicht gekommen...
Anders würde es meiner Meinung nach aussehen, wenn Du den Vogel angezahlt hättest..aber so?
Der Vogel ist weg, den bringt Dir der Anwalt auch nicht zurück, tut mir leid.
 
Er hätte mir ja sagen können, das ich den Vogel sofot holen kann.
Wir haben ja den Sonntag ausgemacht.
Eine Bekannte kennt sich da relativ gut aus, und sie meinte das der Kaufvertrag zwischen dem Züchter und der Interessentin ungültig ist, weil der Vogel zu dem Zeitpunkt des vertragsabschlusses mit der Interessentin schon in einem mit mir abgeschlossen Kaufvertrag Vertragsgegenstand war, egal ob er bezahlt oder nicht bezahlt ist.
Und da ich es alles schriftlich habe, könnte ich den Vogel wieder verlangen.
Und selbst wenn es nur so besprochen worden wäre, wäre der Vertrag bindend, aber ich habe noch alle mails in dem mehrmals steht das er den Vogel nicht weiter gibt.
Wollte aber trotzdem mal nachfragen.
Echt traurig sowas, das man sich auf sowas nicht verlassen kann. :-(, und das sicher nur weil viele Interessenten einfach nicht kommen.
 
naja wenn ich ehrlich bin. bei mir gilt auch ,,wer zuerst kommt...,, da man sich ja manchmal schon arg verar...t fühlt. von 10 reservierungen sind bei mir wenns hoch kommt zwei leute erschienen. seit dem mach ich das auch nicht mehr. vor allem dann solch leute die auf eine anzeige schreiben. zb. haben sie nen welli in blau. ich ,,ja,,. termin ausgemacht. der jenige kommt nicht, ich stelle die vögel wieder ein. kommt die frage. haben sie nen welli in blau. von der gleichen person. da fühlt man sich schon manchmal arg veräppelt.
 
Ja sowas geht ja mal gar nicht, und würde mich dann auch verarscht fühlen.
Aber wir haben ja den Termin ausgemacht, er hätte mir ja sagen können das ich noch kommen kann, da kann ich ja nichts für wenn er sagt Sonntag ist in Ordnung.
Und dann den Vogel einfach abgeben, und mir dann sagen ich kann ja die blaue haben ist echt der Hammer!!
Habe mal nach gelesen, und der Vetrag ist auf alle Fälle bindend, auch wenn ich den Vogel noch nicht bezahlt habe.
 
hallo,
das ist natürlich nicht unbedingt das feinste und wenn du mit den verkäufer schon des öfteren in kontakt gestanden hast ist das nicht ok. aber ich glaube nicht das ein anwalt dir dort weiter helfen könnte. erstens kann der verkäufer dir nichts mehr geben was er nicht mehr hat bzw. dessen besitzer er nicht mehr ist und zweitens übersteigen die kosten des anwalts sicherlich den gegenwert des vogels um einiges.
ich würde den züchter erstmal fragen ob er dir einen anderen gleichwertigen vogel anbieten kann.

ps. der züchter hätte dir ja auch schreiben können das der vogel plötzlich verstoben ist und du könntest da auch nicht gegen machen.
 
ja also gemein ist es schon aber wie sittichmac schreibt. kosten für anwalt liegen wesentlich höher als der wert des wellis. wenn sich überhaupt jemand damit beschäftigt?
 
Ich habe den Züchter mal angeschrieben.
Mal sehen was er schreibt.
Aber ich denke er wird sich erst gar nicht melden.
Mal sehen
 
ja also gemein ist es schon aber wie sittichmac schreibt. kosten für anwalt liegen wesentlich höher als der wert des wellis. wenn sich überhaupt jemand damit beschäftigt?

Ich denke es geht hier um einen Sperlingspapagei,nicht um einen Welli, nur so am Rande erwähnt, die Kosten liegen auf jeden Fall auch höher für einen Anwalt.
 
vielleicht ist es auch besser so.
wenn er sich schon nicht an sein wort hält. wer weis was er da für eine zucht betreibt. ein gewissenhafter züchter sieht anders aus. ich habe auch schon solche heinis kennen gelernt und meistens konnte ich da auch immer feststellen das diese nur blender waren und keinen plan von der zucht oder schund als tiere haben.
 
Es ist nicht die feine Art vom Züchter,von anderer Seite kann ich ihm auch verstehen.
Hatten oft selbst Vögel für jemanden reserviert und erst bei Nachfrage bei dem zukunftigen Käufer ob er doch endlich den Vogel abholt haben sich dann gemeldet oder sogar Anrufe/Mails ignoriert.
Ich hätte anderen Züchter gesucht,nicht mehr bei den gleichen nachgefragt,da hätte ich garantiert keine Lust nach sowas.....
 
Ja schon doof alles.
Und ein Grünschecke wäre echt toll gewesen, die sind ja auch nicht so oft zu bekommen :-(.
 
Thema: Darf ein Züchter ein reserviertes Tier einfach abgeben??
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