Das könnte strafbar sein
Hi Michi9;
Deine Fragen lassen bei mir den Verdacht reifen, dass Du noch gar keine Zuchtgenehmigung nach dem Tierseuchengesetz hast. ...und das ist strafbar. Bevor man mit der zucht beginnt, sollte man mindestens ein Zuchtgenehmigung haben und die erteilt der Amtstierarzt nach entsprechender Prüfung. ....und dann würde sich die Frage nach offenen Ringen garnicht stellen, denn die gibt der Zoohandel heraus, geschlossene Ringe geben die jeweiligen Verbände (AZ, DKB und VZE in Deutschland) heraus. Geschlossene Ringe gelten als Eigenzuchtnachweis. Alle Ringe werden jedoch erst nach Erteilung und Vorlage der Zucht- und Handelsgenehmigung ausgegeben. Ich rate Dir im eigenen Interesse, diese Prüfung schleunigst abzulegen. Gesetzliche Grundlagen sind auch hier im Forum erfasst und ich empfehle Dir ganz dringend, zumindest die grundlegensten und elementarsten Gesetzeskenntnisse anzueignen.
Neuwe
PS: Ich gehe natürlich davon aus, dass Du in Deutschland wohnst, sonst wären diese Ausführungen gegenstandslos, da ich die Gesetzeslage in Österreich, Schweiz etc. nicht kenne.
....und jetzt auch noch ein Nachtrag, da schlug sie wieder zu, die Betriebsblindheit: Ringe bekommst Du in Deutschland in der offenen Ausführung nur noch über den BNA. Da für mich offene Ringe noch nie zur Debatte standen, hatte ich mich damit auch nicht intensiv beschäftigt. Also verzeiht mir, bevor ihr mit Steinen werft. Da ich auch keine speziell kennzeichnungspflichtigen Arten halte kann ich aus dem Hut nicht die Adrese des BNA benennen. Ich kann aber folgende Internetadresse empfehlen:
www.bna-ev.de sorry also nochmals. Neuwe