Darf man Stieglitze züchten?

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Majorsaid

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:gott:Kann mir jemand behelflich sein. Ich habe mir von Paar Jahre 3 Stieglitze gekauft und will jetzt mit der Zucht anfangen. Leider hat mir jemand gesagt, dass ich eine Genehmigung dafür brauche, wenn ich die Vögel züchten will, obwohl ich die Tiere bei einem Züchter beringt gekauft habe.
Ich bin euch sehr dankbar für jede Infornation.
 
der kumpel welcher dir sagte, dass du für die zucht eine genehmigung benötigst hat wirklich keine ahnung,
so ein freund sollte lieber die klappe halten wenn er davon nichts versteht.natürlich darfst du züchten.deine vögel sind beringt ok.dann melde sie doch bei deiner zuständigen untere naturschutzbehörde an.
solltest du glück haben und die zucht klappt, kaufe dir ein paar geschl.ringe .näheres findest du im internet.
wenn deine nachzucht flügge ist,meldest du diese tiere mit der nummer des ringes ebenfalls wieder der naturschutzbehörde.so darfst du dann diese tiere wieder zum kauf anbieten.-
viel erfolg
 
der kumpel welcher dir sagte, dass du für die zucht eine genehmigung benötigst hat wirklich keine ahnung,
so ein freund sollte lieber die klappe halten wenn er davon nichts versteht.natürlich darfst du züchten.deine vögel sind beringt ok.dann melde sie doch bei deiner zuständigen untere naturschutzbehörde an.
solltest du glück haben und die zucht klappt, kaufe dir ein paar geschl.ringe .näheres findest du im internet.
wenn deine nachzucht flügge ist,meldest du diese tiere mit der nummer des ringes ebenfalls wieder der naturschutzbehörde.so darfst du dann diese tiere wieder zum kauf anbieten.-
viel erfolg

hallo,

vollkommen richtig. nur es sollten nicht "ein paar ringe" sein, sondern es müssen schon artenschutzringe drauf. zu beziehen über http://www.bna-ev.de/index.html oder http://www.zzf.de/ringstelle/.
 
Muss man als Züchter die angemeldeten Stieglitze wieder abmelden wenn man sie verkauft und der Behörde mitteilen wohin die Vögel verkauft wurden? Oder wenn einer der Vögel stirbt?
 
Muss man als Züchter die angemeldeten Stieglitze wieder abmelden wenn man sie verkauft und der Behörde mitteilen wohin die Vögel verkauft wurden? Oder wenn einer der Vögel stirbt?

Wenn ein Tier meldepflichtig ist, egal welche Art es ist, betrifft diese Meldepflicht sowohl Züchter als auch Halter. Ein Besitzerwechsel ist da genauso zu melden wie ein Verlust des Tieres auf anderem Wege. Als neuer Besitzer braucht man ja auch eine Grundlage, um die Tiere wieder anzumelden und der Weg des Tieres sollte lückenlos nachvollziehbar sein, also immer den alten bzw. neuen Halter namentlich und mit Adresse angeben, sonst wird es für die Behörden kompliziert und am Ende auch für den Besitzer, wenn sein Recht, den Vogel zu beherbergen, in Frage gestellt würde. Die meisten Behörden haben dazu Formulare im Download und es ist ganz easy.
 
Vielen Dank für die Erklärung. Das gleiche habe ich damals vom Züchter gehört aber ich wollte sicher sein, da ein anderer mir gesagt hat, das es strafbar ist.
 
Übrigens: Die Zuchtgenehmigung ist in Deutschland nur für die Zucht mit Psittaciformes (vulgo: Papageienvögel, kurz alles mit einem Krummschnabel) Pflicht.
 
Vielen Dank für die Erklärung. Das gleiche habe ich damals vom Züchter gehört aber ich wollte sicher sein, da ein anderer mir gesagt hat, das es strafbar ist.

Strafbar ist es, Distelfinken und andere heimische Wildvögel der Natur zu entnehmen. Die dürfte man dann weder in Gefangenschaft halten noch - folglich - zur Zucht verwenden.
 
Thema: Darf man Stieglitze züchten?
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