Darf mein Nachbar mich auf meinem Grundstück fotografieren?

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D

dove

Guest
Darf er das oder verletzt er meine Persönlichkeitsrechte?
 
Kann man das irgenswo nachlesen?
Ich mache jetzt mal nähere Ausführungen.
Das Ärgernis ist folgendes:
Der oder besser die Nachbarn stören sich, daß ich auf meinem Eigentum ganzjährig alle möglichen Vögel füttere. Das Ordnungsamt hat nun ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet, weil ich gegen das städtische Taubenfütterungsverbot verstoße. (Geltungsbereich öffentlicher Raum!)
Der Nachbar hat von seinem Fenster aus 3 Beweisfotos geliefert.
 
Hallo dove,

da hast Du ja einen schönen Zeitgenossen :+klugsche:schimpf: als Nachbar! Aber handelt es sich jetzt um ein Privatgrundstück von Dir oder ist es öffentlich?
 
Es ist mein Privatgrundstück.

Kann ich die so genannten Beweisfotos in Augenschein nehmen?
 
Hallo dove,

wichtiger als die Fotos (es sei denn Du willst schauen ob Du gut getroffen bist :D) ist doch die Frage, ob das Taubenfütterungsverbot von der Gemeinde auch auf Privatgrundstücken durchgesetzt werden kann.

Falls ja, kriegen die Dich dran - mit oder ohne Fotos.

Falls nein - na hier würde ich dem Herrn mit dem Fotoapparat schon mal ein paar Takte flüstern.
 
Die Tauben haben ja auch kein Schild um den Hals hängen mit der Aufschrift "Ich bin eine verwilderte Haustaube".
 
Guck mal hier, das habe ich hier gefunden
http://www.vogelforen.de/archive/index.php/t-84907.html

Hab noch gegoogelt- es scheint orts-/ gemeindeabhängig sowohl auf Privatgrundstücken auch verboten zu sein. Kommt also jetzt drauf an, wo Du wohnst, aber wenn die Gemeinde schon ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat, sieht es so aus, also ob bei euch Taubenfüttern verboten ist.
Und ich glaube auch kaum, dass Du dann etwas gegen die Fotos machen kannst, aber das weiß ich nicht, wäre ja interessant zu wissen.
 
Hm, das habe ich noch gefunden:

§ 201 a StGB

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Also das ist deutlich, da denke ich, dass er Dich fotografieren darf, denn ein Garten ist kein geschützter Raum, es wäre etwas anderes, wenn er durch die Fenster in Dein Haus fotografiert.
Wenn er also nicht über eine hohe Hecke klettern oder sich durch ein Gebüsch schlagen muß, um Dich zu fotografieren, wird das ok sein... Es sei denn es geht in Bereiche des "Stalkens" über, aber danach hört es sich nicht an.
Dein Nachbar darf aber die Bilder von Dir nicht veröffentlichen (Recht am eigenen Bild "Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden")- was er aber ja (wahrscheinlich :)) nicht getan hat.
 
hallo,

201 a StGB deckt die wohnung und nicht einsehbare räume (z.B. solarien, toiletten. waschräume etc.) ab. hier ist sogar eine strafbare handlung gegeben.

bei allen anderen fotos, außer du bist eine person des öffentlichen lebens (z.b. politiker,stars u.a.), muss der fotografierende das einverständnis desjenigen, der fotografiert werden soll, einholen.
(recht auf dein eigenes bild).
gibst du es ihm nicht, hat er nicht zu fotografieren und es besteht ein unterlassungsanspruch bzw. löschung oder herausgabe des bildes.

soweit es das bussgeldverfahren betrifft, könnte dein nachbar aber als zeuge auftreten.
das foto als beweis kann aber nicht hergenommen werden. wenn er aber als zeuge glaubwürdig erscheint, pech gehabt.
immer voausgesetzt, die gemeinde kann dir auf deinem privatgrund das füttern verbieten.
das ist aber eine andere geschichte.
 
Also das ist deutlich, da denke ich, dass er Dich fotografieren darf, denn ein Garten ist kein geschützter Raum, es wäre etwas anderes, wenn er durch die Fenster in Dein Haus fotografiert.
Wenn er also nicht über eine hohe Hecke klettern oder sich durch ein Gebüsch schlagen muß, um Dich zu fotografieren, wird das ok sein... Es sei denn es geht in Bereiche des "Stalkens" über, aber danach hört es sich nicht an.

hallo,

nein darf er ohne einverständnis trotzdem nicht.
er will es ja als beweisfoto hernehmen, also besteht der verdacht, dass er es veröffentlichen will.
und das recith in der regel schon aus.

allerdings muss man zugeben dass gerade dieser bereich des persönlichkeitsrechts sehr schwierig ist und es wohl, wenn keine einigung zu erzielen ist, die hilfe eines rechtsanwalts anzuraten ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bei allen anderen fotos, außer du bist eine person des öffentlichen lebens (z.b. politiker,stars u.a.), muss der fotografierende das einverständnis desjenigen, der fotografiert werden soll, einholen.

Äh. nicht ganz- nicht "Recht AUF dein eigenes Bild" sondern das "Recht AM eigenen Bild" heißt, dass es nicht ohne Einwilligung veröffentlich werden darf.
 
hallo,

nein darf er ohne einverständnis trotzdem nicht.

Lothar, selbst öffentliche Saunen gelten nicht als "gegen Einblick besonders geschützte Räume"- man darf fotografieren wen man möchte, solange man nicht in diese geschützen Räume eindringt. Das hat das OLG 2008 entschieden (also diese Saunadefinition)- auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass da oft Leute reinspazieren und ohne zu fragen fotografieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
er will es ja als beweisfoto hernehmen, also besteht der verdacht, dass er es veröffentlichen will.
und das recith in der regel schon aus.

Das weitergeben eines "Beweisfotos" an eine Behörde (da es sich ja um einen "Verstoß" handelt) ist KEIN veröffentlichen.
Der Auszug aus dem StGB, den ich herausgesucht habe zeigt eindeutig, dass Dove fotogrfiert werden durfte(wenn der Nachbar nicht sonst etwas veranstalten mußte, um Einblick in den Garten zu bekommen) und so lange ich im StGB nicht etwas anderes finde (oder Du findest es und kopierst es hier rein) glaube ich dem StGB eher als Deiner Aussage ;)
Ich habe auch immer angenommen, dass man Fremde nicht fotografieren darf, darf man aber, auch ohne deren Einwilligung, dei Verwendung hinterher ist das Entscheidende. So lange der Nachbar das Bild nicht an die Zeitung gibt und daraus eine große Geschichte macht, sieht es so aus, als ob er das darf.
Auch wenn ich Dove verstehe und das als äußerst unangenehm empfinde, selber genervt und irritiert wäre- ich in unseren gesetzlichen Unterlagen so nichts, was deutlich sagt, er hätte nicht fotografieren dürfen...
 
Hallo,

von ausserhalb des Grundstücks, ohne Veröffentlichung? warum soll er denn nicht dürfen ?!?
 
Hallo,
ich glaube nicht, dass er die Foto`s verwenden darf. Ich habe, seit ich hier wohne, immer wieder Stress mit meinem Nachbarn wegen der Hunde. Ich wunderte mich anfangs immer, dass sie so einen Abriss hinlegten wenn er nach Hause kam. Dann beobachtete ich, dass er sie mit Steinen bewarf und kurz darauf bekam ich ein Schreiben vom Ordnungsamt. Ich bin sofort dahin und stellte die Sachlage mal aus meiner Sicht dar. Ich sagte, es wäre mir klar, dass ich andere Personen vor meinen Hunden schützen müsse, aber wie könne ich denn meine Tiere vor solchen Leuten schützen? Die (Hunde) übrigens erst so geworden sind seit ich dort wohne!!! Mir wurde gesagt ich könne höchstens eine Kamera anbringen welche die Tierquälerei aufnimmt, aber es dürfe nicht das Haus der Nachbarn darauf zu sehen sein. Das wäre ein Eingriff in die Privatsphäre. Da das nicht klappte, lies ich es sein. Es gab immer öfter Stress, wurde aufs übelste beleidigt, usw.
Letztes Jahr riss er morgens die Haustür auf, schrie die Hunde an, fotographierte wie wild und meinte das ginge jetzt zum Anwalt. Ich sah das ganz gelassen, weil ja unser Haus und wir auf den Bildern waren...
Es kam auch nichts und ich bin mit 100%ig sicher, dass er beim Rechtsanwalt war.

L.G.
Nuli
 
Mal ne dumme Frage
Das füttern von Singvögel ist doch ganzjährig erlaubt oder?:?

Aber wie zum Teufel soll man dann die Tauben von diesem Futter fernhalten?

oder spielt die Art wie das Futter angeboten wir auch eine Rolle?

Ich wohne auf dem Land/Kleinstadt da machen Tauben noch keinen Welt untergang.
Aber wenn ich das so lese könnt mich ja in der Stadt mein Nachbar schon Anzeigen, nur weil eine oder zwei Tauben sich auf meinen Rasen niederlassen und die Körner aufpicken die Frau Amsel immer aus dem Häuschen schmeist und damit auf der Wiese verteilt oder? X_X
 
Die Veröffentlichung dieser Fotos ist nicht zulässig - auch als 'Beweisfotos' gilt das als veröffentlichen, da sie dritten zugänglich gemacht werden. Es ist unerheblich, ob diese Dritten der Schornsteinfeger, die Zeitung oder die Staatsanwaltschaft sind.
Desweiteren ist der private Bereich (und dazu gehört das eigene Grundstück) besonders geschützter Raum, in den er mit der Fotografiererei wiederrechtlich eindringt.

Mein Rat: Geh zum Anwalt und klage auf Unterlassung und Schmerzensgeld.

Als Nächstes geh in den Gartenmarkt und kaufe einen Schock Thujas und pflanze die (unter Wahrung der Grenzrechte natürlich) entlang der Grundstücksgrenze. Lass die auf 2m Höhe wachsen und gut is.

Pack davor dann auf Deinem Grundstück noch nen paar Obstbäume, dann haste Ruhe.

Alternative und die teurere Variante - kaufe solche hölzernen Sichtrennelemente und verankere die entlang der Grundstücjksgrenze. Die Teile sind in der Regel 2m hoch und etwa 1,8m breit.
 
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