der ring.........

Diskutiere der ring......... im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - hier streiten sich die geister............... einer sagt............ ein harris muss keinen ring haben der andere sagt............... muss...
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Sevine

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hier streiten sich die geister...............
einer sagt............ ein harris muss keinen ring haben
der andere sagt............... muss nicht, sollte aber.
der nächste sagt............. muss er haben.

was ist nun richtig?

Gruss
Sevine

P.S. und toxa............. dein postfach ist voll. :-)
 
Kein Vogel muss zwingend einen Ring haben. Er muss allerdings eindeutig gekennzeichnet sein. Und hierfür gilt nachwievor der geschlossene Ring als erste Wahl, was auch der Regelfall ist.

Es gibt aber auch noch mehr und bessere Methoden.

VG
Pere ;)
 
supi, toxa. :-)
pere.............. da gings speziell um den harris hawk. der muss angeblich nicht gekennzeichnet sein.
 
Der Wüstenbussard unterliegt meiner Kenntnis nach der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Somit zählt er zu den besonders geschützten Arten und es besteht demnach eine Kennzeichnungspflicht.

Ich habe über mehrere Jahre einen weiblichen Harris Hawk aus Großbritannien geflogen, der mit einem Chip gekennzeichnet war.

Viele Grüße
h
 
pere.............. da gings speziell um den harris hawk. der muss angeblich nicht gekennzeichnet sein.
Die Frage scheint bei näherer Betrachtung gar nicht so ohne. Ein Ring muss es natürlich nicht zwingend sein. Aber ob überhaupt - hm. Da müsste ich mal in die entsprechenden Verordnungen reinschauen, kann ich so aus dem Stegreif nicht sagen.

VG
Pere ;)
 
ja ich hab eben auch nix gefunden. angeblich nach eu ausführungsverordnung, anhang b, besteht kennzeichnungspflicht. aber gefunden hab ich nix und hab schon sämtliches durchforstet.
so steht geschrieben: "Zu den kennzeichnungspflichtigen Arten zählen beispielsweise alle europäischen Greifvögel, Eulen und Singvögel, sowie eine Reihe von Papageien, Säugetieren, Schildkröten und Riesenschlangen". und in der auflistung hier: http://www.buzer.de/gesetz/1428/a20215.htm steht der HH nicht dabei. und hier: http://www.wildvogelhilfe.org/sonderbeitraege/gesetze/schutzvonwild.html
auch nicht. lol
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Buteo hat recht.
Zur Wiederholung: Er braucht keinen offiziellen Behördenring, soll/muß aber gekennzeichnet sein.

Also mit einem Zuchtring oder bsp. gechipt.

Ein Ring, welcher auch immer so wie die dazugehörige Züchterbescheinigung ist aber immer besser, weil äußerlich ablesbar. Bei einem CHIP kann man auch nachkontrollieren, aber welche Kontrollbehörde (Polizei, Grenzübertritt, Zoll, Behörde usw.) hat ein Chiplesegerät vor Ort oder dabei.

Meine Harrisnachzuchten haben einen Züchterring mit Jahresdatum, fortlaufender Nummer sowie meinem Namen und natürlich die Züchterbescheinigung, wo auch die beiden Elternvögel mit allen Daten und Ringnummer aufgeführt sind. So könnte man über einen DNA-Test sogar fest stellen, das diese Angaben der Eltern zu der Nachzucht stimmen.

Ein Käufer von einem meiner Harris hatte vor Jahren mal Probleme bei der Anmeldung, weil die zuständige Behörde auf einen offiziellen Ring bestand. Der Behördenmitarbeiter wollte es erst nicht glauben wie ich ihn darauf hin anrief, das ein Züchterring bei Harris genügt. Er kenne die Gesetze wohl besser wie ich. Auf meinen Hinweis zu dem entsprechenden Gesetzestext rief er mich ein paar Tage später zurück, entschuldigte sich bei mir und gab mir recht.

Falknersheil,

Berthold
 
Buteo hat recht.
Zur Wiederholung: Er braucht keinen offiziellen Behördenring, soll/muß aber gekennzeichnet sein.
Da bin ich mir noch nicht ganz sicher. Ich habe auf die Schnelle keine Rechtsgrundlage gefunden, die die Kennzeichnung eines Wüstenbussards verlangt.

Kannst Du mir diese nennen?

VG
Pere ;)
 
Hallo Pere,

Siehe hier:
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und
Pflanzenarten
(Bundesartenschutzverordnung -
BArtSchV)


Abschnitt 3
Haltung und Zucht, Anzeigepflichten

§ 7
(2) Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten,
hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich
schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.
§ 12
Kennzeichnungspflicht
Wer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien der in Anlage 6 Spalte 1 aufgeführten Arten hält, hat diese
unverzüglich zu kennzeichnen.
§ 13
Kennzeichnungsmethoden

1.
gezüchtete Vögel vorrangig mit dem geschlossenen Ring;
2.
Vögel, die nicht unter Nummer 1 fallen, vorrangig nach Wahl des Halters mit dem offenen Ring oder dem
Transponder, ansonsten mit der Dokumentation;

Der Halter ist nachweispflichtig über den rechtmäßigen Besitz. Natürlich könnte man das auch über einen DNA Nachweis machen, aber welch ein Aufwand. Ein geschlossener Ring sowie eine Züchterbescheinigung, dann ist man auf der sicheren Seite.

Gruß Berthold
 
Hallo Berthold,

soweit war ich auch schon. Allerdings fällt der Wüstenbussard unter keine einzige der von Dir genannten Rechtsquellen.

Gibt es weitere Vorschläge?

VG
Pere ;)
 
Da sich offensichtlich keine Rechtsquelle finden lässt, nach der ein Wüstenbussard kennzeichnungspflichtig ist, müssen wir wohl davon aus gehen, dass es keine Verpflichtung gibt, einen Wüstenbussard zu kennzeichnen.

VG
Pere ;)
 
ich hatte jetzt dann die faxen dicke. :-) und hab ne anfrage nach bonn direkt gestellt. antwort steht noch aus.
was ich aber auf telefonische anfrage schon erfahren habe ist folgendes................. eine kennzeichnung mit chip kann nicht gefordert werden. was den ring anbelangt......... ich gebe laut, sobald ich antwort aus bonn habe. :-)

und pere......... das ist richtig. der wüstenbussard ist nirgendwo aufgelistet.
 
Ich habe mich am Wochenende mit einem guten Freund (quasi meinem falknereischen Mentor) darüber unterhalten. Ihm war absolut bekannt, dass ein Wüstenbussard in keinem Anhang zu einer der genannten Verordnungen zu finden ist und demnach in der Tat keine besondere Kennzeichnungspflicht besteht. War mit selbst absolut neu.

Viele Grüße
 
Hallo,

wie in Post 9 schon ausgeführt, braucht er keinen offiziellen Ring. Und nein, er braucht nicht gekennzeichnet zu werden.

So, aber jetzt: Leute, wie wollt ihr nachweisen woher ist der Vogel? Ist das mein Vogel oder ein illegaler?

Natürlich kann man sich das Leben schwer machen und darauf verzichten. Aber warum? Ring drann, auch Züchterring und gut ist.
Ich persönlich würde keinen Greifvogel ohne Ring kaufen.

Gruß Berthold
 
Hallo Berthold,

da hast Du selbstverständlich vollkommen Recht - stimme ich Dir absolut zu.

Hier ging es ja nur um die rein rechtliche Grundlage. Hier war mir der genaue Sachverhalt bisher nicht bekannt.

Viele Grüße

Oliver
 
So, aber jetzt: Leute, wie wollt ihr nachweisen woher ist der Vogel? Ist das mein Vogel oder ein illegaler?
Die entscheidende Frage lautet: Muss ich die Herkunft des Vogels nachweisen können?

Eine Katze muss ja auch nicht gekennzeichnet sein, trotzdem darf ich sie halten. Für den Wüstenbussard ist die Sachkunde erforderlich, aber wenn ich die habe, spricht doch eigentlich nichts dagegen, einen Wüstenbussard ungekennzeichnet zu halten.

VG
Pere ;)
 
Thema: der ring.........
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