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Was geht denn nun hier ab? Wieso sind soeben gepostete sachliche Beiträge nicht mehr vorhanden?
Ann Castro:
"Du trittst hier als DER Experte in Sachen Krähenstudie auf, und hast Dir noch nicht einmal die Mühe gemacht, Dir von den Studienbetreibern erklären zu lassen, wie genau sie die Tiere töten? Ich glaubs ja kaum. Da kann man ja nur hoffen, dass die anderen Infos, die Du hier einstellst, besser recherchiert sind."
Zunächst: Ich trete hier als denkender Mensch auf und bin des Lesens fähig und die Studienbetreiber haben in aller Öffentlichkeit und ausführlich erklärt, wie die Tötung vorgenommen wird:.
"(...) sagt Hilbrands (Anmerkung von mir: Kreisjägermeister) über den Vogelfang in Fallen, bei dem die Tiere schließlich mit einem Stockschlag auf den Kopf getötet werden. "
http://de.news.yahoo.com/050203/336/4ej79.html und
http://www.vogelforen.de/showthread.php?mode=hybrid&t=79136
"Die Art der Tötung der Rabenvögel erscheint Manfred Willms (Anmerkung von mir: stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft) noch am humansten: "Das geht nach der Geflügelschlachtverordnung mit einem Schlagholz."
Ostfriesen-Zeitung (Online) 01.04.2005
"Ich nehme nicht an, dass in den
Volieren darauf gewartet wird, dass die Krähen verhungern. Insofern bitte ich darum, dass der zweite Teil der Frage meines Kollegen beantwortet wird: Wie werden die Krähen dort ins Jenseits befördert?
Herr Minister Ehlen!
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Frau Helmhold, die Tiere werden mit einem Stockschlag getötet, wobei die Schädeldecke zertrümmert wird. "
Auszug aus der Landtagssitzung vom 22.04.2005
Die Liste entsprechender Darstellungen des Tötungsverfahrens ließe sich fortsetzen (z.B. Filmbeitrag des NDR / WDR, Äußerungen des Projektleiters Grauer.
Du unterstellst de facto dem Kreisjägermeister, dessen Stellvertreter, dem Herrn Minister und dem Herrn Projektleiter, gegenüber (und in) der Öffentlichkeit falsche (fehlerhafte) Aussagen zur Tötungsmethode gemacht zu haben?
Nochmals zur Verdeutlichung der Unsinnigkeit des Berufens auf die Tierschutzschlachtverordnung:
a) die Verordnung ist explizit und ausschließlich auf Nutztiere anwendbar,
selbst wenn (was prinzipiell dem Sinn und Anwendungsbereich dieser Verordnung widerspricht) die Verordnung "analog" angewendet wird, würde in der Ausführungspraxis den Vorgaben zuwider gehandelt.
b) § 13 (6): "Wirbeltiere dürfen nur nach Maßgabe der Anlage 3 betäubt oder getötet werden (...)"
c) Anlage 3 regelt für Hausgeflügel (nochmals: NICHT für Wildtiere):
zulässig sind: "Bolzenschuß, Kugelschuß, Elektrische Druchströmung, Kohelndioxidexposition, Kopfschlag.
d) 3.5.: "Der Kopfschlag darf nur bei anschließendem Entbluten eingesetzt werden. Er ist mit einem geeigneten Gegenstand (...) auszuführen."
Man beachte: Es heißt nicht, dass das betreffende Tier GEGEN einen geeigneten Gegenstand zu schlagen ist.
Eben so "berechtigt" könnte ich mich als Autofahrer statt auf die Straßenverkehrsordnung auf das Luftwegegesetz beziehen. Sowohl Automobile als auch Flugzeuge sind doch letztlich Verkehrsmittel.