Dürfen wir diese Sittich-Präparate einfach so verkaufen oder brauchen wir da eine Gen

Diskutiere Dürfen wir diese Sittich-Präparate einfach so verkaufen oder brauchen wir da eine Gen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Ich würde gern etwas wissen . Wir haben einige schöne bunte präparierte Sittiche vererbt bekommen. Sie gehörten unserem Opa und er hielt...
R

Rosella3

Guest
Hallo
Ich würde gern etwas wissen . Wir haben einige schöne bunte präparierte Sittiche vererbt bekommen. Sie gehörten unserem Opa und er hielt sie als Haustiere als sie noch lebten und liess sie präparieren als sie starben. Das liegt etwa 30 Jahre zurück. Wir fanden heraus dass es 3 Rosellas sind und 2 Pennantsittiche, dann ein Blaukappensittich und ein Rosenköpfchen.
Wir brauchen sowas nicht aber wir wissen dass es im Inertnet Sammler von solchen Stücken gibt und wollen sie daher gern im Inertnet verkaufen oder inserieren.
Aber jetzt habe ich eine Frage braucht man dazu eine Genehmigung?
Die Präparate sind nicht bering und Papiere gibt es auch nicht dazu.
Im Inernet habe ich etwas gefunden wo diese Vögel auf einer Liste stehen, Dort steht dass sie von der Meldepflicht und der Bescheinigungspflicht befreit sind. Heisst das wir dürfen sie einfach so verkaufen? Oder heisst das etwas anderes?
 
es sind doch Präparate, also tot.
Das WA bezieht sich doch nur auf lebende Tiere ...
 
@Yuna
es sind doch Präparate, also tot.
Das WA bezieht sich doch nur auf lebende Tiere ...
Das stimmt nicht!
Wenn geschützte Tiere als Präparat vorhanden sind, so braucht man auch für diese eine Herkunftsbescheinigung und evetuell auch eine Cites.
Was meinst du, warum du beim Zoll Probleme bekommst, wenn du NUR Präparate aus dem Ausland mitbringen willst? Tod oder lebendig spielt bei geschützten Arten keine Rolle.

Rosella3 schrieb:
Im Inernet habe ich etwas gefunden wo diese Vögel auf einer Liste stehen, Dort steht dass sie von der Meldepflicht und der Bescheinigungspflicht befreit sind. Heisst das wir dürfen sie einfach so verkaufen? Oder heisst das etwas anderes?
Ja, dann kannst du die Präparate einfach so abgeben/verkaufen.

LG
Sven
 
Hallo fisch. Danke für deine nette antwort.
Wir haben auch in ein anderen Vogelforum gefragt und da hat man uns dann auch gesagt dass diese Sorten die von der Meldepflicht und der Bescheinigungspflicht befreit sind wenn sie tot sind ohne Papiere oder Ring verkauft werden dürfen. Man darf das nur nicht wenn sie noch leben, weil es da so eine Verordnung wegen einer Vogelseuche gibt weswegen sie die ringe tragen müssen. Aber es gibt auch andere sitticharten und diese sind nicht von der meldepflicht befreit und stehen daher nicht auf der liste , und die brauchen daher leben und tod einen ring und man darf sie sonst nicht verkaufen. aber wir haben ja glück dass die präparate die wir geerbt haben ausgerechnet vogelsorten sind die in dieser liste stehen wo die vögel stehen die von der meldepflicht befreit sind.
 
Hallo Rosella,

die Verordnung ist die Psittacoseverordnung und die besagt, dass alle Krumschnäbel (Papageienvögel) beringt werden müssen. Weiter ist es so, dass man die Ringe nach der Psittacoseverordnung nur nach Vorlegung einer Zuchtgenehmigung bekommt und somit der Weg des Vogel bis zu dem Züchter zurückverfolgt werden kann.
Alle Vögel (Krumschnäbel) ohne Ring dürfen nicht gehandelt werden, da sie ohne Ring illegal gezüchtet wurden. Kein Züchter darf die Vögel ohne Beringung abgeben.
Dies ist wichtig für den Fall des Ausbruchs der Psittacose, da diese auch auf den Menschen übertragen werden kann.

LG
Sven
 
hm bist du dir das sicher,fisch?
ich meine mich zu erinnern dass die präparate beringt sein müssen. auch wenn es anhang b ist. sie müssen nicht gemeldet werden (wenn sie noch leben) und man braucht keinen herkunftsbescheid wie cites. aber den ring müssen sie so wiet ich mich entsinne trotzdem tragen.ganz einfach damit man nachweisen kann dass man diese anhang A-Art nicht gewildert hat.
es gibt ja zb. auch anhang A-Vägel die von der Melde und Bescheinigungspflicht wie rosella3 schreibt ausgenommen sind.da sist zb. der glanzfasan. und im normalfall heisst das das man diese vögel dann nur verkaufen darf ,egal ob lebend oder tod, wenn er geschloßen und amtlich beringt ist und eine gelbe eg-bescheinigung vorliegt. abe rin dem fall heisst er dass´man für zb. den glanzfasan keine solche bescheinigung braucht er aber TROTZDEM geschloßen beringt sein muss damit man nachweisen aknn dass er nicht wild gefangen wurde. ich weiss es nicht genau,aber ich vermute dass es bei den arten die rosella aufgezählt hat nicht anders ist da sie anhang b sind.
 
Also Anhang A - Vögel sind besonders geschützte Arten und ich glaube kaum, dass es bei Anhang A Vögel gibt, die von der Meldepflicht ausgenommen sind - zumindest nicht bei den Krumschnäbeln (und um die geht es wohl Rosella).

Aber um es ganz genau zu wissen, reicht ein Anruf bei der Unteren Naturschutzbehörde. Um ganz sicher zu sein, sollte die Rosella einfach mal tun :zustimm:

LG
Sven
 
also der königs-glanzfasan oder der mikadofasan sind anhang a tiere wie auch der hyazinthara oder hornsitich. in so fern besteht da kein unterscheid. was das normalerweise heisst weisst du ja,oder?
aber glanzfasan und mikadofasan sind von der melde und bescheinigungspflicht ausgenommen wie auch der rosella,singsittich usw.
bei ihm heisst das nun aber folgendes: der glanzfasan darf verkauft werden ohne eg-bescheinigung aber er muss geschlosen beringt sein.
so, rosella,pennantsittich usw. sind anhang b tiere. normalerweise heisst das das sie dann beringt sein müssen und man einen herkunftsbescheid braucht (cites,quittung vom züchter etc.). aber wenn sie von der meldepflicht ausgenommene arten sind was ja bei rosella usw. der fall ist, dann glaube ich,so wiet ich mich entsinne, müssen sie trotzdem mindestens beringt sein,so wie auch der glanzfasan. weil sonst können sie ja gewildert sein.
 
auch wenn es anhang b ist. sie müssen nicht gemeldet werden (wenn sie noch leben) und man braucht keinen herkunftsbescheid wie cites. aber den ring müssen sie so wiet ich mich entsinne trotzdem tragen.

Nur damit das nicht untergeht und falsch rüber kommt: (Betreffend Krummschnäbel.)

Das lebende Anhang B Tier unterliegt der Bestands Meldepflicht, landläufig auch "Anmeldung" genannt, und ist nach dem Ableben "Abzumelden."
 
Thema: Dürfen wir diese Sittich-Präparate einfach so verkaufen oder brauchen wir da eine Gen
Zurück
Oben