Eigebürgerte Sittiche

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Halsi

Halsi

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Hallo Ihr,
nach neuesten Informationen sollen die Halsbandsittiche als Neubürger in Deutschland aufgenommen worden sein und somit als einheimische Vogelart gelten.
Sind sie damit mit Spatz un Co. gleichzusetzen und kein Nachtbar kann sich mehr über Krach beschweren der aus einer Freivoliere kommt, weil den Krach z.B. von Spatzen als einheimische Vogelart muß man ja auch hinnehmen.???

Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht??

Gruß Halsi
 
Hallo Halsi,

Also ob das so gemeint ist weiß ich nicht,habe auch noch zur Zeit keine Informationen darüber.

Allerdings denke ich das freilebende Spatzen(um mal bei deinem Beispiel zu bleiben),da sie ja nicht von irgendeiner Person in einer Freivolliere gehalten werden,keinem Gesetz unterstehen.

Aber wenn Du Halsbandsittiche in einer Volliere hast,und die Vögel Dir gehören,bist Du automatisch der Halter der Halsbandsittiche,und darum auch verantwortlich.

In diesem Moment unterliegst Du dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
 
Hallo,
die Mitteilung habe ich unter

meOme.de - Artikel
... Wellensittich (Melopsittacus undulatus); Wildtruthuhn
(Meleagris gallopavo). Links zum Thema: ...
http://freenet.meome.de/app/fn/includes/art_print.jsp

einem Bericht von Gabi Schulemann der Arbeitsgruppe Neozoen der Uni Rostock gelesen.

Gruß Halsi
 
Thema: Eigebürgerte Sittiche

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