EILIG!!! Abriss von Sperlings- und Mauerseglernestern

Diskutiere EILIG!!! Abriss von Sperlings- und Mauerseglernestern im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Dringend!!!! Gebäudebrüter im Landkreis Prignitz in Gefahr!!! Hallo zusammen, über ein paar Ecken habe ich einen Hilferuf aus dem Landkreis...
Kadl

Kadl

Foren-Guru
Beiträge
788
Dringend!!!! Gebäudebrüter im Landkreis Prignitz in Gefahr!!!

Hallo zusammen,

über ein paar Ecken habe ich einen Hilferuf aus dem Landkreis Prignitz in Brandenburg erhalten. Dort werden aktuell 2 Wohnblöcke samt darin brütenden Sperlingen, sowie zahlreichen Mauerseglernistplätzen abgerissen. Die zuständige Naturschutzbehörde ist bereits informiert. Leider kämpft aktuell eine Person alleine vor Ort und bräuchte dringend Unterstützung bei der Dokumentation der Nistplätze, möglicher weiterer Abrissmaßnahmen trotz Wissens des Bauleiters um die Nester usw. Die Naturschutzbehörde wird frühestens Montag vor Ort sein.

Wer in der Gegend wohnt oder jemanden kennt, kann sich via PN bei mir melden und stelle den Kontakt her.

Wer Facebook hat kommt über folgenden Link zum Artikel samt Fotos/ Videos:
Facebook

Gruß

Kadl
 

Anhänge

  • 174558648_1371048723250623_4155147805687492152_n.jpg
    174558648_1371048723250623_4155147805687492152_n.jpg
    367,8 KB · Aufrufe: 39
Sorry, Kadl, aber das schießt Ihr wohl weit über's Ziel hinaus!

Mauersegler sind noch keine am Brüten (und wohl noch nicht mal im Lande), also was soll der Aufriss?

Verständnislose Grüße
Pere ;)
 
Hallo Pere,

ich frage mich: Ist es Unwissenheit, pure Ignoranz oder der Drang zum Besserwissen, der Dich zu dieser Einschätzung bringt?

Gruß

Kadl
 
Mauersegler sind hier auch noch keine, kommen erst frühestens in 14 Tagen. (Lokalität der Westen Kölns) Sperlinge sind allerdings seit einer Woche am brüten, bei mir am Haus 10 Paare.
Gruß
 
Mauersegler sind hier auch noch keine, kommen erst frühestens in 14 Tagen. (Lokalität der Westen Kölns) Sperlinge sind allerdings seit einer Woche am brüten, bei mir am Haus 10 Paare.
Gruß

Hallo Gast2000,

klar, die Mauersegler sind noch nicht da. Nistplätze dürfen aber auch außerhalb der Brutzeit nur aus triftigem Grund und dann unter Auflagen zerstört werden. Hier war eine der Auflagen das Installieren von Nistkästen als Ersatz. Das ist im Fall der Mauersegler nicht passiert. Die Sperlinge und wahrscheinlich auch Fledermäuse befinden sich aktuell am Haus. Somit müsste bei einem Abriss zum jetzigen Zeitpunkt eine Kontrolle der potentiellen Nist- und Überwinterungsplätze stattfinden.

Leider wird dies oftmals, wie oben zu lesen sogar von Vogelfreunden, als unnötiger "Aufriss" angesehen und ignoriert.

Gruß

Kadl
 
Hallo Kadl,

das hat nichts mit Ignoranz oder Besserwisserei zu tun, sondern mit dem objektiven, realistischen Blick auf die Situation. Z.B. inwieweit Ihr rechtlich überhaupt eine Chance zur Verhinderung des Abrisses habt. Vermutlich kommt Ihr einfach zu spät mit Eurer Aktion - das Gebäude ist ja schon fast abgerissen. Mit "wahrscheinlich auch Fledermäuse" werdet Ihr nichts erreichen - es müssen Beweise her. Außer mit Eurem Aufruf die Bevölkerung ein wenig zu sensibilisieren, werdet Ihr wahrscheinlich nichts mehr erreichen...

MfG,
Steffi
 
Leider wird dies oftmals, wie oben zu lesen sogar von Vogelfreunden, als unnötiger "Aufriss" angesehen und ignoriert.
Natürlich wird es das! Das Haus könnte niemals abgerissen werden, denn einen Zeitraum, in dem weder mit Fledermäusen noch mit Vögeln gerechnet werden muss, gibt es nicht. Für die Verhinderung des Abrisses eines Hauses in diesem Zustand fehlt mir jegliches Verständnis.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

@Kadl : toll, dass Du Dich für den Erhalt der Gebäudebrüterkolonien einsetzt. Ich hoffe, dass das Ganze noch einen besseren Weg nimmt und sich Mitstreiter vor Ort finden, die dort noch etwas durchsetzen können.

Ich habe das Gefühl, für Einige hier im Forum fängt Naturschutz erst ab Wanderfalkengröße an.

Lieber @Peregrinus. Soso, die ersatzlose Vernichtung einer ganzen Brutkolonie Mauersegler, Sperlinge, ggf. Fledermäuse etc. ist also ein unnötiger Aufriss ? Du bist doch sonst immer jemand, der auf penible Einhaltung der geltenden Gesetze pocht (was auch grundsätzlich gut ist) und die tolle Arbeit deutscher Behörden gerne hervorhebt. Wir würden uns alle freuen, wenn das auch in diesem Fall so wäre.

Wenn schon Hinweise aus der Bevölkerung eingehen, dass dort größere Vorkommen von gebäudebrütenden Arten siedeln ist doch völlig klar, wie dort hätte gehandelt werden müssen.

1) Vor dem Abrissvorhaben ein naturschutzfachliches Gutachten mit Begehungen in der Brutzeit, Kartierung und Abschätzung des Brutbestandes der betreffenden Arten und Planung von Ausgleichsmaßnahmen.

2) Anbringung von ausreichend vielen Nistkästen für Sperlinge, Mauersegler, ggf. Fledermäuse an umliegenden Gebäuden in ähnlicher Höhe, im besten Fall schon im Jahr bevor das entsprechende Gebäude abgerissen wird.

Das Ganze natürlich unter fachkundiger Begleitung z. B. eines Biologen, damit die Ersatzmaßnahmen so konzipert werden, dass eine rasche Annahme und somit ein Erhalt des Bestands gewährleistet ist.

3) Abriss des Gebäudes außerhalb der Brutzeit, vorher ggf. Kontrolle und Verschließen der Einschlupflöcher und sicherstellen, dass keine überwinternden Fledermäuse vor Ort sind

4) Weitere naturschutzfachliche Auswertung in den nächsten Jahren, um den Erfolg der Ausgleichsmaßnahmen zu dokumentieren und aus evtl. Fehlern zu lernen.

Hier ist mal wieder ein Totalversagen von Behörden und Naturschutz festzustellen: kein Gutachten, völlig unzureichende Ausgleichsmaßnahmen mit ein paar Sperlingsnistkästen und einigen Nistkästen an Bäumen, die von Gebäudebrütern gar nicht angenommen werden, gar nichts für die Mauerseglerkolonie und ggf. Fledermäuse. Zu allem Überfluss jetzt noch Abriss des Gebäudes während der Brutzeit der Sperlinge und wenige Tage vor Rückkehr der Mauersegler. So habe ich es zumindest den Infos entnommen.

@Munia maja : doch, das ist Ignoranz und Besserwisserei. Es ist wieder mal ein krasser Fall von Naturfrevel, Nichteinhaltung der Naturschutzgesetze und Behördenversagen, der hier irgendwie verharmlost wird, warum auch immer (in einem Vogelforum ?!).

Ich glaube auch nicht, dass dieses halb abgerissene Haus jetzt noch stehen bleiben kann was für die ansässigen Brutkolonien schon sehr bedauerlich ist.

Für die anderen, noch intakten Gebäude, müsste aber ein Abrissstopp bis nach der Brutzeit erwirkt werden und zügig die vorgeschriebenen Ersatzmaßnahmen an umliegenden Gebäuden verwirklicht werden. Noch kann man den Schaden in Grenzen halten, das ist alles kein Hexenwerk und kostet im Verhältnis zum gesamten Bauprojekt fast nichts, wenn denn der Wille bei Bauherren und Behörden da wäre, sich an geltende Gesetze zu halten.

Ich habe mal die entsprechenden Auszüge aus dem Bundesnaturschutzgesetz und die Vorgehensweise bei Bauvorhaben kopiert, Quelle: Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V.

§ 44 Abs 1 BNatSchG (Auszug)
Es ist verboten,

  1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  2. wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
  3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
  4. (…)
Für Mauersegler bedeutet dies:

Bei Sanierungen oder bei Abriss eines Gebäudes oder Gebäudeteils sowie bei Entkernungen dürfen weder das Gelege mit Eiern noch ein Gelege mit Jungvögeln beseitigt werden, noch die Brutvögel beim Ein- und Ausfliegen behindert werden. Löcher am Gebäude, die von Mauerseglern als Brutstätte genutzt werden, dürfen nicht verschlossen werden. Baumaßnahmen dürfen erst nach erfolgtem Ausflug der Jungvögel an dem betroffenen Gebäudeteil stattfinden. Dabei kommt es nicht auf eine theoretische Annahme an („Mauersegler sind meistens zwischen Mai und Mitte Juli in Deutschland“) sondern auf das konkrete Vorhandensein von Jungtieren an.

Im Rahmen von Sanierungsvorhaben dürfen grundsätzlich keine Tiere oder Eier zu Schaden kommen.

Brütende Vögel dürfen durch die Arbeiten nicht in der Weise gestört werden, dass die Brut behindert oder aufgegeben wird und die Jungen bzw. die Eier absterben oder dass der Brutplatz dauerhaft aufgegeben wird – in der Regel bedeutet dies, dass Sanierungsarbeiten an Gebäuden mit brütenden Vögeln außerhalb der Brutzeit durchzuführen sind.
Für die Fortpflanzungs-, Ruhe- und Schlafstätten besteht ein ganzjähriger Schutz, wenn die Tiere standorttreu sind. Darunter versteht man Tiere, die jedes Jahr zur gleichen Brutstätte zurückkehren. Mauersegler sind extrem standorttreu. Sie treffen sich jedes Jahr mit ihrem Brutpartner am gleichen Nistplatz. Die Quartiere von Mauerseglern dürfen also auch während der Abwesenheit der Tiere nicht beschädigt, zerstört, entfernt oder verschlossen werden.


Zuständig für die Einhaltung des geltenden Natur- und Artenschutzrechts ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde Ihrer Gemeinde. Ihr melden Sie einen beobachteten gesetzeswidrigen Übergriff auf Gebäudebrüter. Es ist hilfreich, wenn Sie detaillierte Angaben machen können, wo die Brutstätten sind oder waren. Wenn Sie Fotos gemacht haben, ist es für die Behörde leichter zu handeln, denn damit kann man beweisen, wo und dass dort Mauersegler oder andere Gebäudebrüter genistet haben.

Wer gegen $ 44 BNatSchG verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies gilt für jeden, der mittelbar oder unmittelbar handelt, also nicht nur für den Bauherrn, sondern auch für den beauftragten Architekten, Bauleiter oder die ausführenden Handwerker. Gemäß § 69 Abs. 7 i.V.m. § 69 Abs. 1 BNatSchG können diese mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € belegt werden. Zudem wird in vielen Fällen nicht nur ein Baustopp verhängt, sondern auch die Rücknahme von Baumaßnahmen verlangt, etwa der Rückbau von Gerüstteilen, die Abhängung von Planen und Staubnetzen oder das Wiederherstellen von Öffnungen.

Ich möchte mein Haus umbauen, meine Fassade renovieren, eine Energiesanierung durchführen oder ein Gebäude abreißen. Das kann ja wohl nicht verboten sein!
Natürlich sind Reparaturarbeiten und Modernisierungen an Gebäuden notwendig, selbstverständlich dürfen Gebäude abgerissen werden – aber das Vorhaben muss artenschutzrechtlich verträglich sein.

Nur in sehr seltenen Fällen darf ein Bauvorhaben überhaupt nicht durchgeführt werden. Fast immer kann eine Lösung oder ein Kompromiss gefunden werden, der die Maßnahme ermöglicht.

Deshalb ist es notwendig, dass schon bei der Planung eines Bau- oder Sanierungsvorhabens das Thema „Artenschutz“ beachtet wird. Nur so lässt sich unnötiger Ärger, Stress und unnötige Kosten vermeiden.

Liebe Grüße
Thomas :0-
 
Natürlich wird es das! Das Haus könnte niemals abgerissen werden, denn einen Zeitraum, in dem weder mit Fledermäusen noch mit Vögeln gerechnet werden muss, gibt es nicht. Für die Verhinderung des Abrisses eines Hauses in diesem Zustand fehlt mir jegliches Verständnis.

Also doch Unwissenheit? Du machst es einem aber auch nicht leicht Pere...

Ganz kurz und knapp: Wo steht, dass der Abbruch komplett verhindert werden soll? Selbstverständlich kann jedes Gebäude, auch mit Nestern aller Art darin, abgebrochen werden. Es gibt aber naturschutzrechtliche Bestimmungen, wie das zu erfolgen hat. Diese werden nicht eingehalten. Eigentlich ganz leicht zu verstehen.

Gruß

Kadl
 
Hallo Thomas,

danke für sie ausführliche Version. Hatte dafür grad nicht die Muße :D

Gruß

Kadl
 
Ich denke, das den Mauerseglern genügend Zeit bleibt sich andere Nistplätze zu suchen. So auch hier geschehen, weil aus der Umgebung sich das 1. Paar an meinem Haus vor über 12 Jahren ansiedelte (Neue Ortgänge/Dacheindeckungen an den Nachbarhäusern). Nun sind es immer zwischen 3-5 Paare.
Allerdings tut es mir um die Sperlinge leid, da sie schon mit der Brut begonnen haben.
Auch gibt es bei mir am Ort doppelt so viele Mauerseglerpaare als Sperlingspaare, so das hier eher mein Schwerpunkt liegt.
Gruß
 
Du bist doch sonst immer jemand, der auf penible Einhaltung der geltenden Gesetze pocht (was auch grundsätzlich gut ist) und die tolle Arbeit deutscher Behörden gerne hervorhebt. Wir würden uns alle freuen, wenn das auch in diesem Fall so wäre.
Ist auch hier so! :D

Ihr hattet demnach also sämtliche Baugenehmigungen in Händen incl. sämtlicher damit verbundener Auflagen wie z. B. Ausgleichsmaßnahmen? Wenn ja, und Ihr der Meinung seid, es sei zu wenig und wenn Ihr überdies der Meinung seid, hier handeln zu müssen, dann wäre wohl das erste Mittel das Bewirken einer einstweiligen Verfügung zum Stop des Abrisses.

Vergiss einfach alles, was Du zu den Mauerseglern gesagt hast, die sind noch nicht da! Es bleiben noch angefangene Spatzenbruten. Und da kommt dann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dazu: Ist es verhältnismäßig, den Abriss eines Abrisshauses, das zudem schon halb abgerissen ist, ein halbes Jahr hinaus zu zögern? Für den Bauträger sind das immense finanzielle Belastungen und es wird zudem verhindert, dass evtl. wieder neuer Wohnraum für Menschen entsteht.

Schaut lieber mal auf diejenigen, die mitten in der Brutzeit ihre Hecken schneiden. Da wäre mehr gewonnen, als den Abriss eines einsturzgefährdeten Hauses zu verhindern!

VG
Pere ;)
 
Leider wird dies oftmals, wie oben zu lesen sogar von Vogelfreunden, als unnötiger "Aufriss" angesehen und ignoriert.

Hm, ich muss mich ehrlich gesagt auch gerade wundern, wenn man sich nicht mal in einem Vogelforum Gedanken über die Zerstörung von Brutmöglichkeiten für geschützte Vogelarten machen kann. Wer wenn nicht wir, die Vogelfreunde, sollten auf solche Sachen ein Auge haben, besonders wenn mutwillig Auflagen nicht erfüllt wurden.:+keinplan

Aber...im Grunde ist es ja auch nur eine Person die sich mokiert hat, sind ja schließlich auch keine Greifvögel oder Eulen betroffen, von daher. ;)

*
 
Hallo zusammen,

natürlich hätte der Abriss des maroden Gebäudes unter Einhaltung aller Auflagen/rechtzeitige Ersatzmaßnahmen
auch für Mauersegler mit Seglerkästen an benachbarten Gebäuden früher vor Brutbeginn aller Arten beginnen müssen - nämlich Anfang Februar !

Jetzt gilt es zu retten was noch zu retten ist; umgehend Ersatzmaßnahmen anzuleiern.
Und dies obliegt der Unteren Naturschutzbehörde.
Welche durch die Segler- u. Vogelschützerin Seglerpflegestelle Marit
dazu für Montag 19.4. informiert ist.

Siehe auch: Mauersegler-Ansiedlung, Mauersegler-Forum

VG
Swift_w
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich pflichte absolut @Peregrinus bei, kann aber das Problem nachvollziehen. Mauersegler sind gerade noch kein Thema, aber

Hier war eine der Auflagen das Installieren von Nistkästen als Ersatz.

wenn das Auflage war und nicht beachtet wurde, sollte man klagen. Da sehe ich mehr Erfolgsaussichten als den Abriss zu stoppen - hier stellt sich schon die Frage: Brüten die Sperlinge dort WEGEN der Abrisssituation oder schon vorher? Man könnte jetzt noch ein Gutachten machen lassen, das könnt ihr auch privat beantragen. Ich sehe da aber nicht wirklich Chancen.

Ich habe das Gefühl, für Einige hier im Forum fängt Naturschutz erst ab Wanderfalkengröße an.

Das ist doch Blödsinn! Es geht um Verhältnismäßigkeit. Wenn da Brachvögel oder Uferschnepfen auf dem Grundstück brüten, ok, aber es geht um Arten, die noch nicht brüten (weil sie noch gar nicht da sind) oder Zweitbruten machen werden, wenn jetzt geräumt wird. Und bis Fledermäuse neue Überwinterungsplätze brauchen, dauert das wohl auch noch ein bisschen...

Wichtig wäre jetzt, dass die Installation von Mauersegler-Kästen schnell vorangeht. Was den Rest betrifft, denke ich, da wird euch jeder seriöser Kartierer und Behördler das gleiche sagen...
 
Hallo zusammen:

Pere, Du interessierst Dich offensichtlich nicht für die Situation vor Ort. Stattdessen dichtest Du Dir sowohl zur Lage vor Ort (angebliche Einsturzgefahr der Gebäude), als auch für das Ziel der Aktion (angeblich Verhinderung des Abrisses) irgendwas zusammen, was zu Deinem unqualifizierten Eingangs- Post passt. Das ist Besserwisserei und nichts anderes.

Hier nochmal für Dich und alle Interessierten die aktuell bekannten Fakten:

Laut örtl. UNB waren Ersatznistplätze eine Auflage. Diese wurden nicht installiert.

Im Gebäude befinden sich belegte Sperlingsnester. Wie mit diesen zu verfahren ist, hat Thomas oben ausführlich und versiert beschrieben.

Der Bauherr hätte die Auflagen ohne Probleme korrekt umsetzen können und alle Bauarbeiten nach Plan umsetzen. Stattdessen wurde wie so oft auf naturschutzrechtliche Bestimmungen gepfiffen und die zuständige Behörde interessiert es nur auf Zwang. Das passiert tausendfach jedes Jahr, ohne jede Konsequenzen. Aber wehe Du baust Deinen Zaun 50 cm zu hoch. Dann muss Du den abreißen oder die Stadt schickt den Bagger und Dir die Rechnung.

Jetzt geht es darum, die UNB dazu zu bringen, die Einhaltung der Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen vor Ort durchzusetzen. Wer das als unnötigen Aufriss betrachtet sollte sich fragen, ob er in einem Vogelforum im Bereich Artenschutz wirklich richtig ist.

Gruß

Kadl
 
Wer das als unnötigen Aufriss betrachtet sollte sich fragen, ob er in einem Vogelforum im Bereich Artenschutz wirklich richtig ist.
Die Frage ist doch, ob es hier wirklich um Artenschutz geht (Stichwort Haussperling), oder nicht doch eher um Tierschutz oder gar um PR-wirksames Auftreten einiger selbsternannter und selbstgerechter Weltretter.

VG
Pere ;)
 
Thema: EILIG!!! Abriss von Sperlings- und Mauerseglernestern

Ähnliche Themen

R
Antworten
13
Aufrufe
1.103
Robin-Redbreast
R
lazy6666
Antworten
105
Aufrufe
13.492
Lieserl
L
Graue_Lily
Antworten
1
Aufrufe
991
Karin G.
Karin G.
Z
Antworten
10
Aufrufe
1.407
Blindfisch
Blindfisch
Zurück
Oben