Einfuhr von Vögeln in die EU

Diskutiere Einfuhr von Vögeln in die EU im Forum sonstige Weichfresser im Bereich Weichfresser/Nektartrinkende - Hallo, kennst sich da jemand aus ? Möchte welche aus der Ukraine nach Polen überführen. mfg Lukas
Lukas,
meinst Du nicht, dass die ganze Angelegenheit einen kriminellen Touch bekommt ? Herkunftsbescheinigung, egal in welcher Sprache soll kein Problem sein ?
Wer bescheinigt, welcher Vogel von welchem Baum ? Getürkte Ringe ?
Du weisst aber schon, dass Dein Auto drei Kontrollen unterzogen wird ? 2 x Ukraine, 1x Polen. Und wo bekommst Du die aktuelle Bescheinigung vom Veterinär her ?
An der Grenze sitzt nämlich auch ein Grenzveterinär. Ich habe das alles durch mit Murka, unserem ukrainischen Kätzchen.

Oder lässt Du das auch weg ? Nur mal so nebenbei, im Gegenstz zu Dir, lebe ich schon 5 Jahre in Polen.

Diviner


https://lh6.googleusercontent.com/_HbNs5BrTH_A/S4lHndv36RI/AAAAAAAAAD4/vkeDrTT4SvE/s128/IMG_0725.JPG
 
Es sei mir noch gestattet, die rechtlichen Grundlagen hier zu veröffentlichen:

Einfuhr von Vögeln

Gemeinschaftliche Rechtsvorschriften regeln die Veterinärbedingungen für den Handel mit Vögeln aus Drittländern. Dadurch soll eine einheitliche Regelung für die Einfuhr bestimmter Arten in die Gemeinschaft gefördert und Krankheitsrisiken vorgebeugt werden.
RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 318/2007 der Kommission vom 23. März 2007 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter Vogelarten in die Gemeinschaft sowie der dafür geltenden Quarantänebedingungen (Text von Bedeutung für den EWR) [Vgl. ändernde Rechtsakte].
ZUSAMMENFASSUNG

Diese Verordnung regelt die Einfuhr bestimmter Vogelarten und legt die für diese Einfuhren geltenden Quarantänebedingungen fest.

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Vögel mit Ausnahme von Geflügel * für das die Richtlinie 90/539/EWG gilt.

Der Anwendungsbereich dieser Verordnung gilt nicht für:

* Vögel, die im Rahmen von Artenschutzprogrammen eingeführt werden;
* Heimtiere;
* Vögel, die für Zoos, Zirkusse, Vergnügungsparks oder Tierversuche bestimmt sind;
* Vögel, die für zugelassene Einrichtungen, Institute oder Zentren bestimmt sind;
* Brieftauben, die in die Gemeinschaft eingeführt werden und anschließend freigelassen werden, damit sie in das Drittland, aus dem sie kommen, zurückfliegen;
* Vögel, die aus Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder dem Staat Vatikanstadt eingeführt werden.

Einfuhrbedingungen

Die Einfuhr von Vögeln beschränkt sich auf Tiere, die aus Zuchtbetrieben stammen, die von der zuständigen Behörde des Drittlandes gemäß den Bedingungen in Anhang II der Verordnung zugelassen wurden.

Für die in die Gemeinschaft eingeführten Vögel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

* sie wurden in Gefangenschaft gezüchtet;
* sie stammen aus den in Anhang I aufgeführten Drittländern;
* sie wurden ein bis 2 Wochen vor dem Versand negativ auf das Virus der Aviären Influenza und der Newcastle-Krankheit getestet;
* sie wurden nicht gegen Aviäre Influenza geimpft;
* ihnen liegt eine Veterinärbescheinigung nach dem Muster in Anhang III bei;
* sie werden mit einem Beinring oder einem Mikrochip gekennzeichnet;
* sie tragen einen Beinring oder einen Mikrochip mit der in der Veterinärbescheinigung eingetragenen Identifikationsnummer;
* sie werden in neuen Behältern befördert, auf denen die in der Veterinärbescheinigung eingetragene Identifikationsnummer angegeben ist.

Beförderung zur Quarantäneeinrichtung

Die Vögel werden von der Grenzkontrollstelle aus direkt zu einer der in Anhang V aufgeführten zugelassenen Quarantäneeinrichtungen befördert.

Die Beförderung der Vögel erfolgt in Fahrzeugen, die von den zuständigen Behörden mir einer Entnahmesicherung versehen wurden. Die Gesamtbeförderungszeit darf neun Stunden nicht überschreiten.

Quarantänevorschriften

Die Vögel bleiben mindestens dreißig Tage in Quarantäne. Zu Beginn und bei Beendigung der Quarantäne kontrolliert der amtliche Tierarzt die Quarantänebedingungen jeder Vogelsendung. Zusätzliche Kontrollen können stattfinden, wenn die Seuchenlage dies erfordert.

Während der Quarantäne führt der amtliche Tierarzt Laboruntersuchungen auf Aviäre Influenza und Newcastle-Krankheit durch (in Anhang VI beschrieben). Die Tests werden an Sentinelvögeln * durchgeführt oder an mindestens sechzig Vögeln einer Sendung.

Nur der amtliche Tierarzt der Quarantäneeinrichtung darf die Quarantäne aufheben.

Maßnahmen bei Vorliegen einer Krankheit

Wenn im Verlauf der Quarantäne der Verdacht einer Infektion mit der Aviären Influenza oder der Newcastle-Krankheit entsteht oder dieser Verdacht bestätigt wird, ergreifen die zuständigen Behörden folgende Maßnahmen:

* Im Verdachtsfall:
o offizielle Kontrolle der Einrichtung;
o Probenahme für eine virologische Untersuchung (Anhang VI, Nummer 2);
o Verbot der Beförderung von Vögeln in die oder aus der Einrichtung, solange der Verdacht besteht.
* Bei Bestätigung des Verdachts:
o Keulung und Vernichtung aller Vögel;
o Reinigung und Desinfizierung der Quarantäneeinrichtung;
o Verbot, neue Vögel vor Ablauf einer Frist von 21 Tagen nach der abschließenden Reinigung und Desinfektion in die Einrichtung aufzunehmen.
o Probenahmen von Vögeln in anderen Quarantäneeinheiten für serologische oder virologische Untersuchungen (Anhang VI, Nummer 2);
o Verbot der Beförderung von Vögeln in die oder aus der Quarantänestation, wenn der Befund der Untersuchungen ergibt, dass die Vögel anderer Quarantäneeinheiten infiziert sind.

Wenn der Verdacht auftritt, dass Psittaciformen (Papageien, Sittiche und Kakadus) mit Chlamydophyla psittaci infiziert sind, so sind alle Vögel der Sendung nach einem von der zuständigen Behörde zugelassenen Verfahren zu behandeln. Die Quarantäne ist nach dem letzten gemeldeten Fall um mindestens zwei Monate zu verlängern.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission innerhalb von 24 Stunden jeden in einer Quarantänestation festgestellten Fall Aviärer Influenza oder der Newcastle-Krankheit zu melden.

Diviner
 
hallo
es hatt einen kriminellen touch u.dann von einem der sich mit der sache nicht auskennt.
wieviele wildfänge werden durch diese ilegalen transporte verheitzt,die fänger sehen nur die kohle,die vögel sind nicht eingewöhnt,meist leben diese vögel nur ein paar wochen.
aber das dieses dilämmer kommen wird war mit dem importstopp vorauszusehen,alle diese verreckten vögel sollte der tri... u. seine extreme tierfreundin fressen müssen.
mfg willi
 
Hallo,

ich habe ja nie gesagt ich werde es tun, ich wollte mich lediglich erkundigen ob es möglich sei. Und mit kriminell hat das ganze ja wohl gar nichts zu tun...
naja..

mfg
Lukas
 
@diviner:
dein posting bezieht sich auf den geregelten Import-das kann man dann auch gleich vergessen.
ganz anders ist es mit der sog.5vögel/person regel ,hier gelten ganz milde vorgaben
 
Hallo,

ich habe ja nie gesagt ich werde es tun, ich wollte mich lediglich erkundigen ob es möglich sei. Und mit kriminell hat das ganze ja wohl gar nichts zu tun...
naja..
:+klugsche Schon allein der Gedanke ist strafbar :D

@diviner:
dein posting bezieht sich auf den geregelten Import-das kann man dann auch gleich vergessen.
ganz anders ist es mit der sog.5vögel/person regel ,hier gelten ganz milde vorgaben
Sehr gut razorfish, DAS sind nämlich die sogenannten Gummiparagraphen ;)
Welche im Fall von Lukas wahrscheinlich ganz legal angewandt werden könnten (Wohnsitz). Wenn die Vögel schon mal in Polen wären :+pfeif:
 
Hallo,

razorfish, genau nach diesem paragraphen habe ich gesucht. Ich habe nämlich irgendwo gehört, dass es so eine Regel gibt. hast du damit schon Erfahrung ?

mfg
Lukas
 
Lukas, telefonier doch einfach mal mit so manch einer zuständigen stelle und sei ganz nett .. glaub mir dann öffnen sich türen, leider dürfen diese nichts schriftlich bestätigen, aber alleien ein "blick" auf die Bescheinigugn sagt doch einiges ..... bspw. "Herkunft" .... geht auch bei wildfängen, wichtig ist nur sie dürfen keinen schutzstatus unterliegen (wg. rechtlicher problematiken) ....

aber an sich würde ich sowas in keinem forum der welt breittreten, darauf warten nur einige, wie gesagt informier dich bei denn richtigen stellen und mit etwas gesundem menschenverstand klappt das ohne probleme ....
 
Hallo Rene,
da muss ich Dich jetzt mal fragen, welche Stelle in der Ukraine ist zuständig, denn die Vögel müssen ja wohl erstmal ausser Landes gebracht werden. Wievielmal bist Du schon in der Ukraine gewesen ? Kennst Du das dortige Grenzregime?

Für den Anfang kannst Du Dich ja mal schon hier anmelden und Erkundigungen einholen

http://www.superpopugai.ru/forum/

Ich kenne es nur ein wenig, spreche russisch und fahre seit 2000 jedes Jahr im Schnitte 4 x in die Ukraine.
Na ja, Du wirst das schon machen und für Lukas in Kiev anrufen. Du solltest dabei aber nicht vergessen, das ist nicht Deutschland.
Ich kenne schon die Wege der grossen connections, denen sollte man aber besser nicht in die Quere kommen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Diviner
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich denke wir sollten das ganze hier unterbrechen ...

mfg
Lukas
 
funktioniert nimmer der link...meinst etwa das mit denn honigsaugern? also 660 € fuers paar "naturbrut"
 
Uii, das ging aber schnell...war von heute!
Nein es ging um die Möglichkeit, gelbe und rotfüßige zu "bestellen". Ende des Sommers wäre dann wohl Auslieferung. Einen Preis hat er/sie nicht genannt N.vt. ;)
Das Angebot war teilweise in niederländisch, teilweise spanisch verfasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja das mein ich auch ... das liefbletzte woche schon....er stehtbdazu.dass es importe sein sollen .... zitat der email uebersetzung "ich weiss noch nicht wieviele ich kriege" .... schon hammer der bursche ....
 
Rotfüßige kann man auch bei einem deutschen Züchter kaufen.Der kann fremdblütig zusammenstellen,die Jungen sind topfit und noch im Jugendkleid.Man weiß da also,was man hat.Da muß nicht unbedingt auf Importe zurückgegriffen werden.Holger
 
Thema: Einfuhr von Vögeln in die EU

Ähnliche Themen

Rantanplan
Antworten
37
Aufrufe
4.915
harpyja
harpyja
M
Antworten
4
Aufrufe
4.084
marsköwi
M
M
Antworten
20
Aufrufe
4.432
papugi
papugi
Zurück
Oben