Einfuhrbestimmungen Grosser GHK in die Schweiz

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Angie-Allgäu

Guest
Hallo;

kann mir jemand sagen welche Papiere für die Einfuhr eines GHK in die Schweiz erforderlich sind?
Quarantäne ist klar.. aber welche Papiere benötigt die Dame?
Welche Mindestanforderungen gelten in der Schweiz?

Bin da grad ziemlich ratlos. :?
 
DIREKT KOPIERT VOM SCHWEIZER BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN

Papageien / Sittiche

Einfuhrbedingungen
Für die Einfuhr von Papageien und Sittichen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) erforderlich.
Dem BVET muss ein vollständig ausgefülltes Einfuhrgesuch zugestellt werden (Formular-Download rechts).

Artenschutzrechtliche Bedingungen
Zusätzlich zur Einfuhrbewilligung muss bei der Einfuhr auch das Original eines gültigen, von der zuständigen Artenschutzbehörde (CITES Vollzugsbehörde) ausgestelltes Artenschutzdokument (CITES Ausfuhrbewilligung oder Wiederausfuhrbescheinigung) des Herkunfts-/Ursprungslandes vorgelegt werden.

Ausnahmen:
Grundsätzlich sind alle Vertreter der Ordnung Psittaciformes in den CITES Anhängen aufgeführt, ausser:
- Nymphensittich (Nymphicus hollandicus)
- Wellensittich (Melopsittacus undulatus)
- Rosenköpfchen (Agapornis roseicolli)
Für diese drei Arten wird ab 1. Juli 2007 auf eine Einfuhrbewilligung sowie auf eine Dokumenten- und physische Kontrolle verzichtet.

Haltebewilligung
Für grosse Aras und Kakadus muss vom Halter eine Haltebewilligung beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden (Artenliste in ASchV).

Seuchenpolizeiliche Bedingungen/Gesundheitszeugnis
Für die Einfuhr von Papageien und Sittichen ist kein Gesundheitszeugnis notwendig (sofern sie die Definition von Heimtieren voll und ganz erfüllen, was u.a. deren Anzahl aus Drittländern auf 5 beschränkt). Siehe auch:

Artenschutzrechtliche Kontrolle
Die Einfuhr kann über sämtliche Zollstellen mit Handelswarenverkehr während deren Öffnungszeiten erfolgen.
Folgende Dokumente sind an der Zollstelle im ORIGINAL vorzuweisen:
- Einfuhrbewilligung des BVET
- Zusatzformular betreffend Artenschutzkontrollstelle
- Gegebenenfalls Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes
Die Tiere müssen anschließend innert 2 Arbeitstagen bei der gewählten CITES-Kontrollstelle präsentiert werden. Der durch ihn ausgestellte Beleg der legalen Einfuhr ist unbedingt aufzubewahren.
Einzelheiten über diese Kontrollstellen und deren Öffnungszeiten finden Sie rechts.

Hier noch der erwähnte Link, rechts oben ist das Formular "Einfuhrgesuch für Tiere und deren Produkte":
http://www.bvet.admin.ch/themen/handel_wild/00946/00965/index.html?lang=de
 
Hallo;

herzlichen Dank... das sind nun mal Infos die uns einen kleinen Schritt weiter bringen.
 
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