DIREKT KOPIERT VOM SCHWEIZER BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Papageien / Sittiche
Einfuhrbedingungen
Für die Einfuhr von Papageien und Sittichen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) erforderlich.
Dem BVET muss ein vollständig ausgefülltes Einfuhrgesuch zugestellt werden (Formular-Download rechts).
Artenschutzrechtliche Bedingungen
Zusätzlich zur Einfuhrbewilligung muss bei der Einfuhr auch das Original eines gültigen, von der zuständigen Artenschutzbehörde (CITES Vollzugsbehörde) ausgestelltes Artenschutzdokument (CITES Ausfuhrbewilligung oder Wiederausfuhrbescheinigung) des Herkunfts-/Ursprungslandes vorgelegt werden.
Ausnahmen:
Grundsätzlich sind alle Vertreter der Ordnung Psittaciformes in den CITES Anhängen aufgeführt, ausser:
- Nymphensittich (Nymphicus hollandicus)
- Wellensittich (Melopsittacus undulatus)
- Rosenköpfchen (Agapornis roseicolli)
Für diese drei Arten wird ab 1. Juli 2007 auf eine Einfuhrbewilligung sowie auf eine Dokumenten- und physische Kontrolle verzichtet.
Haltebewilligung
Für grosse Aras und Kakadus muss vom Halter eine Haltebewilligung beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden (Artenliste in ASchV).
Seuchenpolizeiliche Bedingungen/Gesundheitszeugnis
Für die Einfuhr von Papageien und Sittichen ist kein Gesundheitszeugnis notwendig (sofern sie die Definition von Heimtieren voll und ganz erfüllen, was u.a. deren Anzahl aus Drittländern auf 5 beschränkt). Siehe auch:
Artenschutzrechtliche Kontrolle
Die Einfuhr kann über sämtliche Zollstellen mit Handelswarenverkehr während deren Öffnungszeiten erfolgen.
Folgende Dokumente sind an der Zollstelle im ORIGINAL vorzuweisen:
- Einfuhrbewilligung des BVET
- Zusatzformular betreffend Artenschutzkontrollstelle
- Gegebenenfalls Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes
Die Tiere müssen anschließend innert 2 Arbeitstagen bei der gewählten CITES-Kontrollstelle präsentiert werden. Der durch ihn ausgestellte Beleg der legalen Einfuhr ist unbedingt aufzubewahren.
Einzelheiten über diese Kontrollstellen und deren Öffnungszeiten finden Sie rechts.
Hier noch der erwähnte Link, rechts oben ist das Formular "Einfuhrgesuch für Tiere und deren Produkte":
http://www.bvet.admin.ch/themen/handel_wild/00946/00965/index.html?lang=de