Hallo face,
wenn sich solche Leute durch eine vom Veterinäramt gemachte Auflage bedrängt fühlen, dann können sie eigentlich nur noch mit Trick handeln, wenn sie die Tiere loswerden wollen ..."weggeflogen" etc.
Oft drängen Veterinäramter zur Abgabe. Dann können die Leute selbst entscheiden, wohin sie die Tiere geben.
Aber wenn das Veterinäramt Tiere beschlagnahmt - bei besonders schlechter
Haltung mit Gefahr für das Leben der Tiere bzw. sehr schwerer Erkrankung, dann bringen die ATÄ die Tiere entweder ins Tierheim oder in eine Auffangstation, mit der sie zusammenarbeiten o.ä.
Die Tiere dürfen aber nicht sofort weitergegeben werden, denn der Halter hat trotz seiner Vergehen die Möglichkeit, seine Tiere - durch eine von ihm geführte Klage - zurückzubekommen.
Die Halter, diees am schlimmsten getrieben haben mit ihrer tierquälerischen
Haltung, die sind die, die am lautesten schreine, daß ihnen durch die Wegnahme der Tiere Unrecht geschehen ist.
Die nehmen sich einen Rechtsanwalt und haben häufig Aussicht auf Erfolg.
Wenn es dann zu der Entscheidung kommt, daß der Halter seine Tiere wieder
erhalten soll, dann müssen sie eben noch dort sein, wohin sie gebracht wurden.
Das passiert aber eher bei Hunden als bei Vögeln und anderen Kleintieren.
tun.