einstallpflicht ab 1.3

Diskutiere einstallpflicht ab 1.3 im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - sch.... einstallpflicht.wie macht ihr das??ausnahmegenehmigung?? ich glaub ja nicht das man ab dem 1mai noch groß mit nachwuchs rechnen kann.und...
ambos

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sch.... einstallpflicht.wie macht ihr das??ausnahmegenehmigung??
ich glaub ja nicht das man ab dem 1mai noch groß mit nachwuchs rechnen kann.und das regt mich n bisschen auf
 
Einstallplicht

Hallo erstmal !

Das war doch uns allen klar das es so kommt irgendwie ! Und so ist wieder ein Zuchtjahr versaut bevor es begonnen hat richtig ! Da hilft nur eine Ausnahmegenehmigung frag mal deinen Tierarzt !
 
Ich werde mich auch um eine Ausnahmegenehmigung bemühen. Werd denen auch als Grund anführen, das ich meine Zuchtstämme sonst nicht trennen kann, geschweige denn die Enten mit Küken von den Erpeln. Außerdem werde ich auch auf die ZEL-Studie verweisen, damit denen mal langsam dämmert was Aufstallung anrichtet.
Ich möcht auch versuchen, das die serologische Untersuchung dann mit Kloakenabstrichen und nicht Blutproben gemacht wird. Die Option gibt´s nämlich und so kann meinen Quakern nichts passieren.
Grüsslis... Lexx
 
Lexx schrieb:
Außerdem werde ich auch auf die ZEL-Studie verweisen, damit denen mal langsam dämmert was Aufstallung anrichtet.

Grüsslis... Lexx

ZEL_Studie??
Kannst du mir das erklären was das ist?
Weiß so grade nix damit anzufangen :nene: Sorry
Interessiert mich aber.
Mfg Fire:zustimm:
 
g

das problem ist,ich hab keine ahnung an wen ich mich hier wenden muss zwecks ausnahmeg. ich habe das gefühl von den ta hat hier keiner ahnung...
 
ZEL-Umfrage

Hallo Fire,

ZEL ist der Zentralverband der europäischen Laufentenhalter. Die haben nach der Einstallung im Oktober eine Umfrageaktion gestartet und die ausgewerteten Zahlen in der vergangenen Woche den zuständigen Ministerien übergeben.

Guckst du einfach mal hier: http://www.zel-eu.de/

Auf der Seite "Vogelgrippe Umfrage" gibt es alle Ergebnisse.

Grüße
Thomas
 
Ausnahmegenehmigung

Eine Ausnahmegenehmigung wird beim Kreisveterinäramt/Amtstierartzt beantragt, bzw. von dort genehmigt. Die Vorraussetzungen und zugehörigen Auflagen sind in der II. und III. Geflügelpestverordnung geregelt.
Vor Beantragung der Genehmigung sollte einen aber schon klar, das das Wohl seiner Tiere mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Hier fallen Gebühren für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung, die klinischen Untersuchungen des Bestandes(Tierbestandkontrolle durch den Hoftierartzt)inkl. Anfahrtskosten usw., die serologischen Untersuchungen und die Kontrolle der genommenen Proben im Labor der Landesämter für Verbraucherschutz/Bereich Veterinärmedizin an. Auf Antrag werden Teile der Kosten von den Tierseuchenkassen der Länder rückerstattet, ist aber ziemlich unerheblich. Auch wenn es sicherlich einige kleine Unterschiede im Verfahrensweg der verschiedenen Bundesländer und Landkreise geben wird, sind doch Kosten von einigen hundert Euro einzuplanen. Finanziell rechnet sich dies erst wenn durch die Aufstallung mit Verlusten im Preis teurer Tiere aufgrund ihrer höheren Haltungsansprüche zu rechnen ist.
 
an irgendwelchen kosten soll das wohl meiner tiere nicht leiden.
 
Schnappauf, wie ich ihn verstehe

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http://www.marktplatz-oberbayern.de/regi...532af51d678ae49

Bayern-Nachrichten


Stallpflicht trotz Mini-Gefahr
Bayern vom Vogelflug kaum betroffen - Notfallplan "keine Panikmache"

VON BORIS FORSTNER Oberschleißheim - Es soll keine Panikmache sein, betonte Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf in Oberschleißheim (Kreis München) bei der Vorstellung des Vogelgrippe-Notfallplans, wo es um zehntausende mögliche Tote und Erkrankte geht. "Aber wir können weder die Geflügelpest noch eine Übertragung von Mensch zu Mensch ausschließen. Deshalb müssen wir vorbereitet sein."







In einem Augsburger Krankenhaus hat sich der frisch herausgegebene Leitfaden für Ärzte und Kliniken bereits bewährt. Dort wurde ein Patient vom Hausarzt mit dem Verdacht auf Vogelgrippe eingewiesen. Ohne gleich in Panik auszubrechen oder einen Fehlalarm auszulösen, konnte eine Ärztin rasch feststellen, dass der angebliche Vogelgrippe-Patient nicht alle Kriterien erfüllte - ein Erfolg der klaren Handlungsanweisung, freute sich Schnappauf.

Bisher gab es nur einen Vorsorgeplan, falls die Vogelgrippe im Freistaat auftritt. In diesem Fall sehen die Maßnahmen unter anderem einen Sperrbezirk von drei Kilometern sowie die Tötung aller Tiere bei einem positiven Befund vor. Dieser Plan wurde nun für die Fälle erweitert, dass sich ein Mensch bei einem infizierten Tier im Ausland ansteckt oder es tatsächlich zu einer weltweiten Pandemie kommt. Im Seuchenfall beim Menschen würde vor allem auf die Krankenhäuser eine große Belastung mit bis zu 16 000 Patienten pro Woche zukommen. "Da muss schon jetzt die Frage von Aufnahmekapazitäten und die Trennung von den anderen Patienten geklärt werden", forderte Schnappauf.

Erkrankte würden mit Mitteln wie Tamiflu behandelt, von denen der Freistaat bereits 1,9 Millionen Dosen geordert hat. "Die erste Lieferung ist schon da", sagte Schnappauf. Sie sind zunächst für so genanntes "Schlüsselpersonal" gedacht, also unter anderem für Ärzte oder Polizisten sowie Riskogruppen wie Alte und Kranke.

Die größte Vogelgrippe-Gefahr geht immer noch von illegalen Tiertransporten aus, bestätigte Expertin Ortrud Werner vom Friedrich-Löffler-Institut. Aus diesem Grund hat die Stadt München den Ausländerbeirat aufgefordert, Informationskampagnen durchzuführen. Allein am Münchner Flughafen wurden schon drei Tonnen Lebensmittel aus Vogelgrippe-Regionen beschlagnahmt. Den Vogelflug schätzt Werner als "mäßige Gefahr" ein, empfiehlt aber dennoch eine zweimonatige Stallpflicht ab dem 1. März. Nächste Woche soll es dazu ein Treffen mit den zuständigen Ministern von Bund und Ländern geben, um die genauen Maßnahmen zu besprechen, so Schnappauf.

Angestrebt wird eine bundeseinheitliche Regelung. Dabei ist die Gefahr insgesamt geringer als beim Vogelflug im Herbst und speziell für Bayern ungefährlicher, sagte Schnappauf. "Beim Rückflug ist der Freistaat von den Zugrouten wenig betroffen. Außerdem haben es die Vögel eilig, in die Brutgebiete zu kommen, und verweilen nicht so lange an Rastgebieten." Das bestätigte Heinrich Schöpf, Leiter der Vogelschutzwarte Bayern: "Es muss schon sehr viele Zufälle geben, dass das Virus über Zugvögel zu uns kommt." Außerdem gebe es noch gar keinen Beweis, dass Zugvögel die Krankheit auf Hausvögel übertragen. Die Stallpflicht wird das aber nicht verhindern.




Aus dem oben geschriebenen, möchte ich diese Sätze herauslösen:


" In diesem Fall sehen die Maßnahmen unter anderem einen Sperrbezirk von drei Kilometern sowie die Tötung aller Tiere bei einem positiven Befund vor. Dieser Plan wurde nun für die Fälle erweitert, dass sich ein Mensch bei einem infizierten Tier im Ausland ansteckt oder es tatsächlich zu einer weltweiten Pandemie kommt."

Es ist doch gut zu sehen, daß mit Menschen genauso verfahren wird, wie mit Tieren. Und was in der 3km-Zohne passiert, wissen wir doch alle.


Weiterhin diesen:

"Erkrankte würden mit Mitteln wie Tamiflu behandelt, von denen der Freistaat bereits 1,9 Millionen Dosen geordert hat."

Wir wissen, daß zu Prävention Ärzte und Sicherheitskräfte vorrangig Tamiflu erhalten sollen, und wir wissen, daß mindestens 6 Wochen für die erste Pandemiewelle und die Impfstoffentwicklung benötigt werden.
Also 6 Wochen mal 7 Tage = 42 Dosen für eine Person der Spezialisten.
1,9 Millionen Dosen = 1 900 000 Dosen geteilt durch 42 =

DAS TAMIFLU IN BAYERN IST AUSREICHEND ZUR VORBEUGUNG FÜR

45 238 Menschen.

DANKE
 
Hoffentlich lesen Minister und Getreue alles

Ich empfehle:

http://www.fli.bund.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/News/av_Influ/FAQ_AI_060131.pdf


und:

http://www.fli.bund.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/News/av_Influ/rb_influenza060131.pdf

besonders diesen Abschnitt


(4) Die Option einer zukünftigen Impfung von Freilandgeflügel sollte geprüft werden. Zunächst sind Studien zur Durchführbarkeit, zur Überwachung und zu den Konse-quenzen der Impfung eines Teils der Geflügelpopulation erforderlich. Für intensiv gehaltene Großbestände in Stallhaltung ist eine Impfoption aufgrund der mögli-cherweise zu erwartenden Handelseinschränkungen und der in der Regel guten Seuchenhygiene nicht relevant, weil ein besserer Schutz bei der derzeitigen Seu-chenlage in Deutschland durch die strikte Anwendung von Biosecurity-Maßnahmen erreicht werden kann.
 
U.We. schrieb:
Eine Ausnahmegenehmigung wird beim Kreisveterinäramt/Amtstierartzt beantragt, bzw. von dort genehmigt. Die Vorraussetzungen und zugehörigen Auflagen sind in der II. und III. Geflügelpestverordnung geregelt.
Vor Beantragung der Genehmigung sollte einen aber schon klar, das das Wohl seiner Tiere mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Hier fallen Gebühren für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung, die klinischen Untersuchungen des Bestandes(Tierbestandkontrolle durch den Hoftierartzt)inkl. Anfahrtskosten usw., die serologischen Untersuchungen und die Kontrolle der genommenen Proben im Labor der Landesämter für Verbraucherschutz/Bereich Veterinärmedizin an. Auf Antrag werden Teile der Kosten von den Tierseuchenkassen der Länder rückerstattet, ist aber ziemlich unerheblich. Auch wenn es sicherlich einige kleine Unterschiede im Verfahrensweg der verschiedenen Bundesländer und Landkreise geben wird, sind doch Kosten von einigen hundert Euro einzuplanen. Finanziell rechnet sich dies erst wenn durch die Aufstallung mit Verlusten im Preis teurer Tiere aufgrund ihrer höheren Haltungsansprüche zu rechnen ist.


Ist diese Ausnahmegenehmigung dauerhaft oder muss sie zu jedem Vogelzug neu beantragt werden?
 
Wir wissen, daß zu Prävention Ärzte und Sicherheitskräfte vorrangig Tamiflu erhalten sollen, und wir wissen, daß mindestens 6 Wochen für die erste Pandemiewelle und die Impfstoffentwicklung benötigt werden.
Also 6 Wochen mal 7 Tage = 42 Dosen für eine Person der Spezialisten.
1,9 Millionen Dosen = 1 900 000 Dosen geteilt durch 42 =

DAS TAMIFLU IN BAYERN IST AUSREICHEND ZUR VORBEUGUNG FÜR

45 238 Menschen.
Vor allem wissen wir auch, dass Tamiflu gegen H5N1 infektion gar nicht hilft

Grossartige Leistung Herr Schappauf

:D

mfg
 
Anas formosa schrieb:
Ist diese Ausnahmegenehmigung dauerhaft oder muss sie zu jedem Vogelzug neu beantragt werden?
Jedesmal neu!
Ob man diese überhaubt bekommt, wenn man z.B. nur 3 "Hühnchen" hat, ist mehr als fraglich.
In Hessen z.B. gabe es nicht viele und bei uns im Landkreis war ich der einzigste und das mit der angedrohten alternative der Zwangsschlachtung. Beantragt haben diese aber eine ganze menge bei uns, aber natürlich ohne Erfolg. War ja auch klar, da es ja ohne weiteres alternativen für diese "Superschlauen" gegeben hat. Bußgelder hat es auch einige gegeben und nicht gerade gering. Wollten einige ihre "lieben Tierchen" nicht anmelden und frei laufen lassen.
 
Thema: einstallpflicht ab 1.3

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