ENDLICH! Eine Antwort von der UNB!!!

Diskutiere ENDLICH! Eine Antwort von der UNB!!! im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Hallöle zusammen, Habe eben grade endlich eine Nachricht von der Unteren Naturschutzbehörde Aichach-Friedberg bekommen. :0- Ich habe dort...
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Radulfa

Guest
Hallöle zusammen,

Habe eben grade endlich eine Nachricht von der Unteren Naturschutzbehörde Aichach-Friedberg bekommen. :0-

Ich habe dort vor ein paar Wochen angefragt ob sie mir eine Genehmigung zur Haltung von lebenslänglich behinderten Rabenvögeln ausstellen könnten. Nach einigem Hin- und Her brach der Kontakt völlig ab und ich dachte schon er würde sich nie mehr melden. Scheinbar hat er sich aber nur informiert und nach zwei Wochen Wartezeit kam nun endlich die eindeutige Antwort:

diese Rabenvögel müssen natürlich tierschutzgerecht gehalten werden. Eine
Haltungsgenehmigung nach dem Tierschutzgesetz ist für eine "Privathaltung"
im Gegensatz zu einer Auffangstation oder Tierpension nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Bruckmeir


Juhuu! Das hätte ich nach allem wirklich nicht gedacht! Freue mich aber sehr! :D :D :D :D :D :D
 
Hi, Radulfa:)

Also, daß due UNB nur nach dem Tierschutzgesetz urteilt, halte ich persönlich mal wieder für typisch Amt:)
Laut Artenschutzgesetz benötigst Du normalerweise für die Haltung eine Ausnahmegenehmigung (auch für Privathaltung), für eine Pflege verletzter und kranker Tiere nicht.


Jörg
 
Hallo Radulfa,

http://www.stadtentwicklung.berlin....rtenschutz/besitz_haltung_handel/besitz.shtml

Du mußt Dich trotzdem versichern, daß die Rabenvögel, die Du bekommst, ordnungsgemäß gemeldet und gekennzeichnet sind. Die Nachweispflicht (der genehmigten dauerhaften Naturentnahme), Melde- und Kennzeichnungspflicht gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz und nicht nach dem Tierschutzgesetz.

Die baurechtlichen Fragen (Gehegegenehmigung) sind damit auch noch nicht abgehandelt.
 
Hallo,

die Antwort von Jörg ist korrekt.

Für die Haltung von europäischen Vögeln, die der Natur entnommen werden,brauche ich immer eine Haltegenehmigung.

Auch ein behinderter Vogel bleibt aus der Natur entnommen.

Ich brauche nur dannn keine Genehmigung, wenn der Wldvogel in vorübergehende Pflege genommen wird zur späteren Wiederauswilderung.
 
Hallo,

ich habe aber mit der Behörde besprochen dass es sich EINDEUTIG um behinderte, das heißt zeitlebens flugunfähige Tiere handeln soll, die NIE MEHR ausgewildert werden können!
 
Hallo Radulfa,

ich hab ja auch nicht gesagt, dass man sie nicht bekommt.

Wenn der zuständige Mann diese Auffassung hat, kann es dir ja nur recht sein. Hebe aber das Schreiben gut auf. Für alle Fälle.
 
Hallo,

Ich MUSS mich ja nach ihm richten, schließlich ist er die Kontaktperson der Unteren Naturschutzbehörde meines Landkreises. Natürlich werde ich das Schreiben aufheben.
 
Hallo Radulfa,

die zitierten Gesetze gelten ja gerade für nicht mehr auswilderbare geschützte Wildtiere, denn die anderen müßte man freilassen, da Naturentnahmen gesunder Wildtiere in aller Regel nicht genehmigungsfähig sind. Das heißt gerade bei behinderten Wildtieren für die Dauerhaltung muß die legale Herkunft vom Überlasser nachgewiesen werden und die gesetzliche Meldung und Kennzeichnung erfolgen, auch und vor allem bei Privathaltung (siehe auch mein Link).
 
Hallo "Vogelklappe",

"wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten", heißt ein bekanntes
Sprichwort
.
Teile doch mal den Forumsbeteiligten mit, ob die Bauingenieure der Bauämter
überhaupt einen blassen Schimmer von Vogelhaltung und Gehegen, Volieren
usw. haben. Schau Dir doch mal die Vorlesungsverzeichnisse für das
Bauingenieurwesen an!
Jeder Vogelinteressierte sieht seinem Tier an, ob es sich wohl fühlt und das
sollte genügen.
Deine erwähnten baurechtlichen Fragen haben mich nie interessiert, weil die
vielen aufgestellten Blockhäuser, Gartengeräteschuppen auch nicht
genehmigt werden müssen. Schlafende Hunde sollte man nie wecken !

Viele Grüße
Graugans
 
Hallo,

Der gute Mann hat mir keinerlei Haltebedingungen genannt und auch nichts von Kontrollen geschrieben. :nene: Das hätte er doch sicherlich gemacht, oder? Immerhin habe ich ihm gesagt wo und wie ich die Tiere halten will.
 
Hallo Radulfa,

da offenbar nur ein Teil der Antwort und auch die Anfrage, auf die sie sich bezieht, nicht wiedergegeben wurde, ist mir nicht ersichtlich, ob vielleicht die Bezugnahme auf das Tierschutzgesetz auf Deiner Fragestellung beruht ?
Der Verweis auf ein Gesetz entbindet jedenfalls nicht auf die Einhaltung der anderen. Im Falle einer Anzeige kommt auch nicht der nette Herr von der UNB, sondern der Amtstierarzt, dem bei fehlender Genehmigung gar nichts übrigbleibt als zu beschlagnahmen.

Hallo Graugans,

Dein Zitat ""wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten" paßt hier nicht so ganz, eher "Wo kein Kläger, da kein Richter."

Wenn Du so gut über die Zuständigkeit von Bauingenieuren Bescheid weißt, kannst Du uns ja gleich informieren, in welchen Bundesländern
- keine Gehegegenehmigung erforderlich ist
- das Bauamt für die Abnahme der Gehege bzw. Außenvolieren zuständig ist
- eine andere Behörde die Genehmigung erteilt.

Wo hast Du denn erlebt, daß Mitarbeiter von Bauämtern die Vogelhaltung als solches oder artgerechte Unterbringung beurteilen ? Nach meiner Erfahrung befinden sie auschließlich über die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften, z. B. hinsichtlich Statik und Eingliederung in das Landschaftsbild. Davon mögen einige Fertiggartenhäuser ausgenommen sein, ab einer bestimmten Größe Marke Eigenbau sind sie es nicht mehr.

Zitat: "Jeder Vogelinteressierte sieht seinem Tier an, ob es sich wohl fühlt und das sollte genügen."
Das ist mir zu praxisfern. Warst Du schon 'mal in der Wohnung sogenannter "Tiersammler", die sich für Tierfreunde und Tierschützer halten ? Selbst mir hat es da den Magen 'rumgedreht, nicht nur vom Gestank.

Zitat: "Schlafende Hunde sollte man nie wecken !"
Keine Sorge, dafür gibt es Nachbarn oder sonstige "Prozeßhansel". Und gerade deshalb verstehe ich nicht, warum es manche Leute auf Beschlagnahmung oder Abriß ankommen lassen, obwohl es nun wirklich nicht so schwierig ist, die Gesetze einzuhalten, und die meisten Behörden sehr kooperativ sind.
 
Hallo „Vogelklappe“,

ich habe auf Grund einer anonymen Nachbarbeschwerde mehrere Monate eine
harte Auseinandersetzung mit einem Bauordnungsamt durchgestanden.
Artgerechte Unterbringung war auch ein Thema. Meine Tiergruppen haben
sich wärhrend einer angeordneten Ortsbegehung auf dem Gartengelände in
der Randbepflanzung so verteilt, daß die vielen Leute des Ordnungsamtes und
des Bauaufsichtsamtes überhaupt keine Tiere ausmachen konnten.
Also Fachleute für Tierhaltung waren das mit Sicherheit nicht.
Nun zu Deinen Bauvorschriften:
Morgen werde ich ein gutes Buch über den Käfig- und Volierebau hier
veröffentlichen. Im Moment habe ich das Buch nicht griffbereit.
Wenn für Volieren Baugesetze berücksichtigt werden müssen, überschreitet
das Bauvolumen vorgegebene Richtwerte. Diese Vogelvolieren müssen also
deutlich größer sein als die großen Gartenhäuser aus Holz vom Baumarkt, die
auch nicht genehmigungspflichtig sind. Für diese Gartenhäuser braucht auch
keine Prüfstatik erstellt werden.
Ein Gartenzaun darf in NRW 2,0m hoch sein. Für eine Voliere dürfte diese
Höhe wohl ausreichend sein, zumal diese für Reinigungsarbeiten begehbar ist.
Wird diese Höhe überschritten benötigt man bei einer Grenzbebauung die
Genehmigung des Nachbarn und die Freigabe durch das Bauamt.

Viele Grüße
Graugans
 
Hallo,

dass der ATA kommt, kann in Berlin so sein. Hier kommt einer von der UNB,
da beide Ämter getrennt sind.

Radulfa, lass es so wie es ist. Hebe das Schreiben gut auf.
Sollte wirklich eine Beanstandung kommen, wird die Behörde, schon um ihren Fehler nicht öffentlich zu machen, nachträglich eine wohlwollende Prüfung
der Angelegenheit vornehmen.

Vogelklappe: In diesem Fall heisst es nicht "Da wo ein Kläger, da ein Richter."
sondern "Da wo ein Denunziant, da ein Richter".

Und da gibt es in Deutschland leider nicht wenige.
 
Hallo "Vogelklappe",

habe gerade über die Suchmaschine des Vogelforenforums festgestellt, daß
das Buch, was ich Dir über den Käfig- und Volierenbau:::221.html"]Volierenbau[/URL] empfehlen wollte,
bereits hier zitiert wurde. ( Titel: Käfige & Volieren in Haus und Garten von
Franz Robiller)

Viele Grüße
Graugans
 
Hallo zusammen,

tja, Radulfa, dann sind "diese Rabenvögel" wohl die in Deiner Anfrage erwähnten flugunfähigen ? Es macht trotzdem keinen Sinn, daß nur Auffangstationen und Tierpensionen eine Haltegenehmigung nach dem Tierschutzgesetz brauchen sollten, da auch dort eine solche Haltung reines Privatvergnügen wäre.

Also, Graugans, bei Deiner Begehung war ja offenbar auch das Ordnungsamt vertreten. Fragt sich dann, wer nun genau für die Beurteilung der artgerechten Unterbringung zuständig war ? Wirklich das Bauamt ? Habe nicht gesagt, daß alle Amtsvertreter kompetent sind. In Berlin brauche ich eine Gehegegenehmigung; das ist der Behörde aber auch erst in der zweiten Runde aufgefallen. Sind denn in Deiner Buchempfehlung auch die Rechtsvorschriften einzelner Bundesländer berücksichtigt ?

Lotko, auch in Berlin sind die Ämter getrennt. Die Beurteilung tierschutzgerechter Haltung obliegt trotzdem dem ATA, weil die Mitarbeiter in der Naturschutzbehörde keine Tierärzte sind. Eine etwaige Beschlagnahmung ginge daher auch auf Kosten des Ordnungsamtes. Sowohl in Niedersachsen als auch in Bayern sind mir Fälle bekannt, in denen bei geschützten Wildtieren der Amtstierarzt eingeschaltet war.

Radulfas Behörde wird sich im Zweifel darauf berufen, daß sie sich ja nur auf das Tierschutzgesetz bezogen hat. Das entbindet nicht von der Einhaltung der anderweitigen Vorschriften. Es geht ja gerade um die Absicherung gegenüber "Prozeßhanseln". In Berlin werden Wildtiere aus Haltungen ohne Genehmigung inzwischen immer beschlagnahmt. Je nach ATA werden sie dann eingeschläfert; wenn sich einer die Mühe der Platzsuche macht, landen Rabenvögel bei mir. So erbärmlich, wie manche aussehen, möchte ich die Anzeige, die zur Einziehung führte, aber nicht pauschal als Denunziantentum werten.
 
Hallo,

sicher hast du im Grundsatz recht.

Hier gehen allerdings die Uhren gelegentlich auch etwas anders.
Nicht so preussisch korrekt. Man kann mit den Leuten durchaus reden.


Wie heißt es im Königlich Bayrischen Amtsgericht "Menschlich halt".
 
Hallo,

Ja es war von Anfang an nur von flugunfähigen Rabenvögeln die Rede. Darauf bezieht sich auch das Schreiben.
 
Hallo Radulfa,

habe dir eine PN geschickt. Überlege dir das.
 
Hallo lotko,

"preußisch korrekt" erscheinen mir ja eher die Augsburger ...
In Berlin sind die Behörden auch umgänglicher geworden; während mich 1997 noch fast der Schlag traf ob der Unfreundlichkeit, habe ich in letzter Zeit gar keine schlechten Erfahrungen mehr gemacht.
 
Thema: ENDLICH! Eine Antwort von der UNB!!!

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