Hallo Marlis
Frau Köhler schrieb:
Hab ich so im Internet noch nicht gelesen,aber ich glaube Dir unbesehen,was mich daran so iritiert ist; Bei der Anmeldung dieser Tiere,wenn sie dann das Ei verlassen haben,werden diese Leute (ich gehe davon aus ,das es keine Züchter sind) Schwierigkeiten mit den Behörden haben,denn Sie müssen die Elterntiere nachweisen und bei einer Kontrolle fällt recht schnell auf,ob diese Elterntiere überhaupt in der Lage waren Jungtiere zu ziehen.
(hier wäre für die Behörden ein Genvergleich gleich Rechtssicherheit)
Es ist ein Züchter, der das anbietet. Wie die Rechtslage ist, ob es überhaupt verboten ist, befruchtete Eier zu kaufen und auszubrüten, weiß ich nicht. Ich kann mir nicht denken, dass er es anbieten würde, wenn es verboten wäre.
bevor ein Züchter ein Züchter(kein Vermehrer) wird,muß er durch die Hölle der Selbstzweifel und den anderen Verbandsmitgliedern erklären was die drei großen Gs bedeuten: die da sind Geld,Glück,Geduld.
und kann er es nicht ,wird er meines Wissens nicht aufgenommen und jetzt soll es der Sachkundenachweis sein.
Öhm... jeder, der eine Zuchtgenehmigung nach der Psittacoseverordnung hat, kann sich Züchter nennen, kann Ringe bei der AZ oder beim ZZF beziehen, kann seine Nachzuchten verkaufen. Deine drei G's sind wohl eher etwas, das er persönlich beachten muß.
Aber zurüch zum Thema
Handaufzucht:
Zitat aus dem BNA-Schulungsordner:
Papageien werden in den letzten Jahren verstärkt und gezielt künstlich ausgebrütet und anschließend mit der Hand aufgezogen. Diese Aufzuchtmethode soll besonders ruhige, anhängliche und zahme Vögel hervorbringen. Werden die Tiere jedoch ohne Kontakt zu Artgenossen aufgezogen, erfolgt eine Fehlprägung auf den Menschen, d.h. später werden nur Menschen als Lebens- und Geschlechtspartner akzeptiert. Solche Tiere neigen spätestens mit Einsetzen der Geschlechtsreife zu Verhaltensstörungen (Aggressivität gegen Menschen, Rupfen, etc.)
Eine sogenannte Ammenaufzucht, darunter versteht man das Erbrüten und die Aufzucht eines Eies oder Jungvogels durch artverwandte Vögel ist außer bei Hühnervögeln und Tauben zu unterlassen, da es dabei i.d.R. zu Fehlprägungen kommt. Das bedeutet der Jungvogel akzeptiert später nur Angehörige der Ammenart als Geschlechtspartner und nicht mehr seine eigene.
Ammenaufzucht wird/wurde häufig bei Nicht-Psittaciden durchgeführt, zeigt aber sehr deutlich, was passiert, nämlich dass der Jungvogel in den ersten Tagen und Wochen seines Lebens durch die Altvögel geprägt wird, von ihnen das artspezifische Verhalten erlernt. Wieso meinen einige, dies wäre bei Psittaciden nicht der Fall?
Die zuvor angesprochenen Urinstinkte sind natürlich vorhanden, sie werden ererbt. Viele Verhaltensweisen und Lautäußerungen sind jedoch nicht angeboren, sondern werden erlernt. Diese Lernerfahrungen fehlen bei der
Handaufzucht, der Mensch kann sie nicht vermitteln. Auch bei eienr Geschwisteraufzucht fehlen diese Lernerfahrungen, da sie nur vom Altvogel auf die Küken übertragen werden können.
Mag sein, dass das Fehlen erlernter artspezifischer Verhaltensweisen für den späteren Halter sekundär ist, dennoch fehlen sie. Sie fehlen diesen Tieren auch, wenn diese selber zur Brut schreiten und können nicht weitervermittelt werden. Sie haben menschengemachte Defizite, die vielleicht nicht ohne Weiteres ins Auge fallen, aber vorhanden sind. Welcher Züchter kann von sich behaupten, die langfristigen Auswirkungen zu kennen?