Entwurf der 2.Tierhaltungs Verordnung zum österreichischen Tierschutzgestzt

Diskutiere Entwurf der 2.Tierhaltungs Verordnung zum österreichischen Tierschutzgestzt im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallöchen! Ab 2005 wird sich einiges in Österreich bezüglich der Vogelahltung ändern, inzwischen liegt der Entwurf der 2 Tierhaltungs Verordnung...
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Utena

Guest
Hallöchen!
Ab 2005 wird sich einiges in Österreich bezüglich der Vogelahltung ändern, inzwischen liegt der Entwurf der 2 Tierhaltungs Verordnung vor und soll ab 01.01.05 in Kraft treten.

Was wird sich ändern?
Speziell Vogelhalter müssen mit verschärften Maßnahmen rechnen.
Die Käfigmase für die Pärchenhaltung dürfen dann auch bei begründeter Einzelhaltung nicht mehr bei Einzeltieren unterschritten werden.
bei Artenverträglichkeit muß für jedes weitere Pärchen die Grundfläche um 50% vergrößert werden.
Für ein Wellensittichpärchen wird ein Mindesmaß von 80x40x40 angegeben, bei Nympfensittichen 150x80x150 und für Kanarien und Zebrafinken ein Mindestmaß von 60x35x40 cm.
Weiteres wurde genau angeführt welche Futter zu füttern ist, Sitzstangen, Einstreu und Temperatur .

Bei Vögeln bis einer Länge von 30 cm muß die Voliere ein Maß von 2x1,50x2m aufweisen, Arten über 30 cm müssen in Volieren von 4x2x2m untergebracht werden.
bei Aras und großen Kakaduarten muß die Voliere ein Maß von 6x2,5x3m aufweisen.
Weiteres wurde beschlossen das bei Tauben die Voliere 1,6 Quadratmeter sein muß mit 2 m Höhe.
Hühnervögel wie z.B. Chinesische Zwergwachteln benötigen demnach eine Grundfläche von 2 Qadratmeter und 2m Höhe, Fasane 18 Quadratmeter und 2,50 m Höhe, Kraniche sind in einen Ausengehege von 300 Quadratmeter zu pflegen .

Ein weiterer sehr vortschrittlicher Beschluß ist das Jungvögel so aufgezogen werden müssen das sie Artgeprägt sind, Handaufzuchten dürfen nur noch in begründeten Ausnahmefällen erfolgen , künstliche Aufzuchten aus kommerziellen Gründen sind Verboten!
 
Hi Sandra,

das hört (liest) sich ja sehr gut, aber wie soll das umgesetzt werden? Da bei euch ja keine Meldepflicht besteht, wie wird die Einhaltung der Maße kontrolliert?
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass die meisten in der Wohnung Platz für eine Voliere von 4x2x2 Metern für ein Paar Graue haben.
Oder bezieht sich das nur auf die Außenvolieren?
 
Hallo Sven!
Wie das genau Funktionieren soll, ist mir auch schleierhaft, ich vermute mal geanuso wie eh und je, wo kein Kläger da kein Richter, aber wo ein Kläger da ein Richter.

In Österreich gibt es zwar bei WAA 2 Listen Vögel keine Ringpflicht jedoch bei WAA 1Listen Vögel serviol, auch ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, so müssen in Oberösterreich alle Papageien gemeldet werden und es wird auch eine Kontrolle der Volieren durch einen Amtstierartzt gemacht, in Salzburg Land dagegen sind Papageien nicht meldepflichtig und es wird auch eine Kontrolle durchgeführt(ausgenommen natürlich Listen 1 Vögel die sind immer Melde und Ringpflichtig),
warum das so ist frag mich bitte nicht, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Fakt allerdings wird sein, das zukünftige Zeitungsanocen mit verschiedensten Handaufgezogenen Papageienvögeln verschwinden werden, den kein Mensch der Welt glaubt einen Händler, der z.B. 20 HZ Jungvögel anbietet zum Verkauf das es sich hierbei um Notaufzuchten handelt.
 
Hallo, bin nur Nutztierhalter (bei Geflügel) finde es aber gut, dass bei uns (Österreich) bezüglich des gesamten Tierschutzesgesetzes etwas getan wird....ebenso bei den Tiertransporten...Hoffe dass diese Gesetze auch kontrolliert werden können....Aber wenn ich dann wieder in der Zeitung lese...Hund im Auto kollabiert und verdurstet, weil Besitzer baden oder im Haus der Natur (Museum in Salzburg) war, dann wird für mich alles bedenklich....Hoffe das alles mehr in Richtung artgerechter Haltung und Tierschutz geht...auch bei der Nutztierhaltung!!!! Auch wenn es für manche Tierhalter dann ins Geld geht....Liebe Grüße Holli
 
:? :? :? :? :? :?
Also das muss mir wer näher erklären!!!
Das heißt aber dann das die Vögel nicht Dauerfreiflug haben dürfen oder???

und wie ist das mit den Kindern die Vögel haben?
Diese können mestens keine eigene (oder keine ausgeprägte) Verantwortung für das Tier haben? *maldummfrag*
 
Miffa schrieb:
:? :? :? :? :? :?
Also das muss mir wer näher erklären!!!
Das heißt aber dann das die Vögel nicht Dauerfreiflug haben dürfen oder???

und wie ist das mit den Kindern die Vögel haben?
Diese können mestens keine eigene (oder keine ausgeprägte) Verantwortung für das Tier haben? *maldummfrag*
Na dann sind da logischerweise die Eltern für verantwortlich.
 
Hi,
So ein ähnliches Thema hatten wir doch schon mal.
Da hiess es aber letzten Endes dass jeder in seinem 4 Wänden machen kann was er will und wenn die armen Viechers in einem Karton leben,die Anforderungen würden nur bei Außenvolierenhaltungen herangezogen werden (Gehegegenehmigung usw.)wenn ich das richtig verstanden hatte.
Find ich aber traurig!!
 
Ich hoffe dass es sinnvolle Anforderungen an die tierhaltung in Österreich bald geben wird,aber sinnvolle und umsetzbare!
 
Sagany schrieb:
Ich hoffe dass es sinnvolle Anforderungen an die tierhaltung in Österreich bald geben wird,aber sinnvolle und umsetzbare!


Hallöchen!
Na sei mir bitte nicht böse aber nach deiner Aussage nach ist es weder Sinnvoll noch Umsetzbar größere Käfig und Volierenhaltung für Zievögel zu beschließen noch die kommerzielle Handaufzucht zu verbieten, und wenn nicht das unter anderem auch Sinnvoll ist, was bitte dann?

Davon abgesehen wollte ich mit diesen Tread nicht bewirken das mich die Leute nun Fragen wie und was und warum , ich sämtliches zu erklären habe, wo ich doch selber NUR den Entwurf für das neue Tierschutzgesetzt für 2005 gelesen habe, und wenn ich ehrlich bin, dann erachte ich es serviol als sinnvoll größere Käfige gesetzumäßig zu verankern, oder die kommerzielle Handaufzucht zu verbeiten die inzwischen wissenschaftlich Belegabr zu Fehlverhalten führt (was ich hier aber unter gar keinen Umständen jetzt ausdiskutieren möchte, das wurde in anderen Treads lange und breit bereits gemacht), und was ja auch bitte nichts damit zu tun hat ob ein Vogel zusätzlich dann Freiflug hat oder nicht wenn die Grundmase für die Käfighaltung hinaufgeschraubt werden.
Man darf dann sicherlich noch geanuso dem Vogel zusätzlich Freiflug gönnen oder im Dauerfreiflug halten.

Und aus diesen Gründen werde ich mir zukünftig soetwas sparen, weil ich es eigentlich gut gemeint habe diesen Entwurf hier mal niederzuschtreiben und von allen Ecken und Enden (fast)nur Kretik kommt anstelle sich mal über Dinge zu freuen , das zukünftig Halter den gefiederten Freunden größere Unterkünfte bieten zu müssen!
 
Hm dann hab ich eben keine Ahnung von sowas.
Naja dann nehm es bitte nicht so ernst was ich geschrieben hatte.
Dachte halt nur... :0-
 
:heul:

Hallo Utena

nehm es nicht so ernst was hier einige schreiben. Wenn dieses Gesetz in Österreich verabschiedet wird und in Kraft tritt ist den Vögeln viel geholfen.
Sagany:
Hm dann hab ich eben keine Ahnung von sowas.

Richtig, vor dem Denken, Gehirn einschalten.
 
Ich fand den beitrag auch sehr informativ, zeigt er doch, dass zumindest ernsthaft darüber nachgedacht wird, die bedingungen für Tiere speziell hier für Vögel zu verbessern.

Dass noch eine ganze Menge an Arbeit darin steckt, insbesondere dann in der Umsetzung und Anwendung, das versteht sich doch von selbst und ich glaube, dass auch in Österreich die Lobbyisten, die verbände und wer nicht noch alles mit Sicherheit darüber diskutieren, wie es dann in der Praxis aussehen soll.
 
Ich hab mir das jetzt mal durchgelesen im Intrernet 8o
Mein Herz hüpfte vor Freude :gott:
trotzdem hab ich die Hälfte nicht verstanden s-doof
 
Thema: Entwurf der 2.Tierhaltungs Verordnung zum österreichischen Tierschutzgestzt

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